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Erhöhte Witwenrenten bei BK 4103 Verstorbenen

Bernd62

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Aug. 2016
Beiträge
1
Hallo Leute,

ich bin heute auf dieses Forum gestoßen und habe jetzt auch schon einiges gelesen. Aber es Verwirrt mich doch immer wieder.
Mein Schwiegervater ist 2015 verstorben und meine Schwiegermutter bekommt die große Witwenrente in Höhe von 60%. Mein SV hat in der Asbestindustrie gearbeitet und war in den letzten Jahren nicht mehr arbeitsfähig. Nach den Regeluntersuchungen der BG wurde dann eine Berufskrankheit nach 4103 festgestellt und bescheinigt. Nun meine Frage:
Hat meine Schwiegermutter nur Anspruch auf die Altersrente von 60% aus der RV oder hat Sie auch noch Ansprüche auf eine BG-Rente.

Bernd
 
Hallo, die Altersrente und die BG-Rente sind zwei verschiedene Stiefel. Wenn die BK anerkannt wurde und dein Schwiegervater ist an den Folgen der Berufskrankheit verstorben, muss die BG weiterhin eine Rente zahlen. Über die Höhe kann ich keine Angaben machen. Vielleicht weiß hierzu an anderer User mehr. Gruß
 
Hallo zusammen. Der Link von HWS-Schaden bezieht sich auf die "normale" Witwenrente. Ich glaube jedoch beim Tod auf Grund einer Berufskrankheit gelten andere und ich hoffe bessere Zahloptionen. Warte ab. Vielleicht kommt noch eine Info aus unserem Kreis oder die BG sagt dir was los ist. Gruß
 
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