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Erfahrungen zu Gutachten MdE gesucht

Reese

Neues Mitglied
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14 Jan. 2023
Beiträge
14
Hallo zusammen, vor ca. 3 Jahren habe ich im Dienst einen schweren Dienstunfall erlitten. Dieser wurde auch durch die zuständige Stelle als Dienstunfall anerkannt, jedoch gibt es erhebliche Probleme mit der Erstattung der Behandlungskosten und diverse andere Problem mit meinem DH bezüglich des weiteren Fortganges im Zusammenhang mit Frühpensionierung und Dienstunfähigkeit. Daher möchte ich nicht alles im Internet offenlegen.



Das Unfallereignis ist unstrittig und mittlerweile beim Oberlandesgericht, weil dem Beschuldigten die Haftstrafe zu Hoch (für Berliner Verhältnisse) ist.

Der Beschuldigte wurde vom Amtsgericht und Landgericht Berlin (Urteile nicht rechtskräftig) verurteilt da er mich vorsätzlich und widerrechtlich angefahren und mitgeschliffen hat und durch ruckartige Lenkbewegungen und Schläge in mein Gesicht versucht hat mich abzuschütteln. Dabei hat er meine konkrete Lebensgefahr bewusst in Kauf genommen. Dabei führte er das nicht versicherte Kfz ohne Fahrerlaubnis und tat das Ganze, um andere Straftaten zu verdecken. (Es fehlen hier noch einige weitere Straftatbestände aus dem Urteil, aber das sollte reichen).

Im Nachgang erkrankte ich an einer stark ausgeprägten PTBS und bin mittlerweile dauerhaft Krankgeschrieben. Da man in Berlin (Leitspruch: arm aber sexy) leider 1-2 Jahre auf einen Termin beim Pol-Arzt (Amtsarzt) warten muss trotz Untersuchungsaufforderung durch den DH gibt es bisher noch kein verbindliche Einschätzung zur Höhe der MdE bei mir.

Da ich jedoch versuchen will zivile Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher oder gegen die Verkehrsopferhilfe geltend machen möchte benötige ich sehr wahrscheinlich ein Gutachten über die Höhe der MdE oder sonstiger Einschränkungen.

Daher meine Frage, hat jemand bereits Erfahrung damit gemacht, wie Gutachten welche man selbst in Auftrag gegeben hat bspw. vor Gericht anerkannt werden und kann jemand einen ordentlichen Gutachter im Raum Berlin empfehlen? Auch würde ich mich darüber freuen, wenn jemand einen ungefähren Preis nennen kann, für ein solches Gutachten, also zu eigenen Erfahrungswerten.
 
Hallo Reese, willkommen im Forum.

Du hast als ersten Beitrag einen Beitrag zu beamtenrechtlichen Bestimmungen zur Unfallversorgung geschrieben. Bei diesem war ich nicht mit allem einverstanden. Es gibt dabei zwar Unterschiede zwischen den Bundesländern, aber im Prinzip wurden die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes in allen Ländern übernommen. Mindestens betrifft das die Unterscheidung zwischen Dienstunfall und qualifiziertem Dienstunfall.

Bei der Schilderung deines Unfallablaufs wird mir übel wegen des Verhaltens des Unfallverursachers.
Handelte es sich um einen Wegeunfall?
Oder wusste der Unfallverursacher, dass du verbeamtet bist (wohl Pol?) und hat sich deswegen so verhalten? War es ein Angriff auf dich wegen deines Amts?

Wie ist dein Status zurzeit? Wurdest du schon pesnsioniert?

Im Beamtenrecht (zumindest bei Landesbeamten) wird seit einigen Jahren nicht mehr die MdE festgestellt, sondern der GdS (Grad der Schädigung). Dieser entscheidet darüber, ob ein Unfallausgleich gezahlt wird und in welcher Höhe. Soweit ich mich richtig erinnere, muss dazu ein Antrag auf Unfallausgleich gestellt werden, dann muss dein DH eine Begutachtung zur Feststellung durchführen (lassen).
Aber auch vor der Zurruhesetzung müsste eine Begutachtung stattfinden, denn es ist ja finanziell entscheidend, ob die Zurruhesetzung wegen DDU (dauerhafte Dienstunfähigkeit) oder wegen der Unfallfolgen eines anerkannten Dienstunfalls stattfindet.

Gehe ich richtig davon aus, dass der Unfall an sich als Dienstunfall anerkannt wurde?

LG
 
Da ich jedoch versuchen will zivile Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher oder gegen die Verkehrsopferhilfe geltend machen möchte benötige ich sehr wahrscheinlich ein Gutachten über die Höhe der MdE oder sonstiger Einschränkungen.

Hallo Reese,

ich kenne mich wirklich nicht aus in Deinem Verfahren und im Beamtenrecht und DH-Recht und dann wohl noch abstrakt auf Berlin.

Du strengst aber wohl, so wie ich es verstehe noch eine zivilrechtliche Klage an.

D. h. in meinem Verständnis, Du forderst z. B.: Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, SCHMERZENSGELD.

Dies wäre dann aufgrund der zivilrechtlichen Klage (ohne Kenntnisse Deines beruflichen Rechts) - in dem Sinne nachvollziehbar.
Aber, so mein Wissen und Verständnis im Zivilrecht, da bedarf es keiner MdE.

Du bringst gegen die Beklagte Deine Forderungen durch Deinen RA vor. Das Gericht unterliegt einer Amtsermittlung und muss alle Deine Forderungen prüfen, ggf. Gutachten beauftragen und dann entscheiden.

Leider kennt man den Spruch: pack einen nackten Mann mal in die Tasche....

Schlimmstenfalls hast Du Jahre verplempert und Dich psychisch weiterhin extrem belastet und sitzt auf einen Titel, welcher nie vollstreckt wird.

Dies wünsche ich Dir auf keinen Fall!!!!

Aus Deinen Schilderungen würde ich ganz VORSICHTIG sagen: Unfall / Angriff im Dienst - somit bist Du versichert über Deinen DH.

Was aus dieser Kombination sich noch positiv zivilrechtlich für Dich ableiten lässt, dies vermag ich nicht sagen zu können aus Unkenntnis.

Grundsätzlich ist ein Gutachten, egal von welcher Seite als "Parteigutachten" zu sehen.

Daher mein Hinweis an Dich, lass Dich von Deinem RA sehr gut beraten, was eine zivilrechtliche Klage angeht in Deinem Verfahren, was geht - was ist sinnvoll?

Ich würde auch nicht im Vorfeld Geld in die Hand nehmen um ein GA erstellen und zu bezahlen. Erst wenn es im Verfahren soweit ist. Sonst könnte es rausgeschmissenes Geld sein.

Hier ist jetzt erstmal eine sehr enge Zusammenarbei mit Deinem RA gefragt, welcher Dich über alles aufklärt. Löchere den mit Deinen Fragen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo HWS-Schaden,

zu dem Thema Beamtenrecht, Berlin ist Berlin und macht grundsätzlich alles anders als die restlichen Bundesländer. Ich weiß ncht womit du nicht einverstanden bist, würde mich aber freuen wenn du es in dem anderen Post von mir begründest. Da ich weiß, dass es sehr schwer ist die Berliner Varianten zu finden, hier der Weg: gebe in einer Suchmaschine deiner Wahl ''Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank'' ein und dann EZulV, dann bekommst du die gültge Berliner Fassung vom 01.12.2022. Dort wird im Gesetz explizit geschrieben, dass die zualen nur unter den voraussetzungen des §37 LBeamtVG gezahlt wird. Auch kannst du in der Suchmaschine deiner Wahl Rundschreibendatenbank Berlin eingeben und dann nach ezulv und Unfallausgleich suchen. In den Rundschreiben führt der Berliner Senat aus, warum er nur bei weiterzahlt wenn die voraussetzungen des §37 vorliegen und dass Sie bei dem Begriff MdE bleiben. Aber ich denke es wäre im anderen Post besser aufgehoben.

Bei dem ''Unfall'' handelt es sich um einen Dienstunfall, während meiner normalen Dienstausübung. Aufgrund des Verdachtes der Urkundenfälschung des Fahrzeugkennzeichens wollten wir die Person kontrollieren. Der Beschuldigte hat nie bestritten, dass er wusste, dass ich und mein Kollege zivile Polizisten sind. Ich hatte mich zu beginn der Maßnahme mithilfe des Dienstausweises zu erkennen gegeben. Das war ja der Grund warum er flüchten wollte, um seine diversen Straftaten vor der Polizei zu verdecken.

Mein derzeitiger Status, ich bin krankgeschrieben und habe einmal eine Mitteilung bekommen, dass ich zur Feststellung der Unfallfolgen zum Pol-Arzt soll (07/2021) und einmal die Aufforderung der Personalstelle zum Pol-Arzt zu gehen, zur Feststellung meiner Dienstunfähigkeit (10/2022). Jedoch stellt man mir einen Termin frühestens in einem Jahr in Aussicht. Mein Anwalt hat bereits einen Antrag auf Feststellung der MdE (Unfallausgleich) gestellt und auch ich habe die weiterzahlung meiner Zulagen beantragt. Sollte in den nächsten Monaten kein Termin angeboten werden, muss ich Untätigkeitsklage einreichen.

Der Dienstunfall und die Folgen wurden anerkannt.

Hallo Kasandra,

vom Unfallverursacher wird es kein Geld geben (seit 11 Jahren ohne Offizielle Tätigkeit) es geht mir eher darum durch einen Gutachter meine einschränkungen feststellen zu lassen um vorab schon durch meinen Anwalt prüfen zu lassen, wie hoch die Forderung aufgrund bspw. Schmerzensgeld / dauerhafte Dienstunfähigkeit seins sollte. Auch geht es mir um den jetzigen Zustand, wenn ich irgendwann in ein oder 2 Jahren mal beim Pol-Arzt bin wird der bestimmt nicht bestimmen wollen, wie hoch die MdE vor 5 Jahren oder 2 Jahren war. Er arbeitet schließlich für das Land Berlin und wird von der Polizei bezahlt. Und den Erfahrungen von Betroffenen Kollegen nach, prüft er im Sinne der Behörde und nicht unabhängig.

Theroretisch müsste der DH für die Schäden und alles weitere Aufkommen, aber wie du schon selbst sagst: pack mal einen nackten Mann (Land Berlin) in die Taschen. Ohne Klage gegen das Land Berlin erhält hier keiner einen Cent. Ein großteil der Berliner Polizisten und Feuerwehrleute klagt gegen das Land Berlin. Tausende wegen der Besoldung und auch Tausende Polizisten wegen der Schießstandsaffäre gegen das Land Berlin (schießen auf maroden Schießständen ohne Lufaustausch mit gifitger Dämpfe durch die gitige Munition).


VG Reese
 
Hallo Reese

Im anderen Thread habe ich vorhin ein paar Anmerkungen gemacht. Ich werde es nicht nachlesen, nein. Wenn du sagst, in B gilt weiter MdE, dann nehme ich es zur Kenntnis, letztlich ändert der (geänderte oder nicht geänderte) Begriff nichts an den üblichen Schwierigkeiten der Anerkennung.

Gut, dass du einen Anwalt hast!

Bedeutet „alles ist anerkannt“, dass sowohl der qualif. DU anerkannt ist als auch PtbS als Folge?
Bist du (musst du nicht öffentlich beantworten) in Behandlung?
Deine Bedenken, dass du dienstlich erst in x Jahren begutachtet wirst und dass der IST-Zustand sich bis dahin (hoffentlich zum Guten) verändert hat, verstehe und teile ich. Daher würde ich einen Weg suchen, den Ist-Zusatmd jetzt von anderen Ärzten festhalten zu lassen. Ich habe nach meinem Unfall auf eigene Rechnung Ärzte aufgesucht.

Wenn du von Schmerzensgeld schreibst und weißt, dass der Schädiger kein Geld hat, geht es dann um einen Titel für die Zukunft?

Gibt es Punkte, die du öffentlich im Forum klären möchtest?

LG
 
Hallo Reese,
wenn zu befürchten steht, dass eine zeitnahe Befunderhebung durch den Polizeiarzt nicht erfolgen wird, solltest Du auf jeden Fall Befunde sichern. Eines Gutachtens bedarf es hierzu meines Erachtens nicht. Aber ich würde mich von unterschiedlichen Ärzten engmaschig untersuchen lassen und Befundberichte sammeln. Mit der erlittenen Ptbs wird es im Hinblick auf die Anerkennung Schwierigkeiten geben, insofern ist hier eine breit gefächerte Befundung dringend anzuraten. Viel Erfolg.
 
Danke schon mal für die Antworten,

der Dienstunfall ist als ''normaler'' Dienstunfall anerkannt. Auch die PTBS wurde nach dem auftreten und der Diagnose durch das Bundeswehrkrankenhaus als Unfallfolge anerkannt. Auch befinde ich mich seitdem in Behandlung.

Mein Ziel (zusammen mit dem Anwalt) ist es die isolierte Feststellung der Tatbestandsmerkmal für den (§37 LBeamtVG) festellen zu lassen. Also ''in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff unter der besonderen Lebensgefahr. Auch versuche ich die Zulagen welche mir rechtswidrig nicht gezahlt werden zu erhalten.

Bei dem Schmerzensgeld geht es um die Verkerhrsopfhilfe welche als Versicherer einspringt, wenn die Tat mit dem Kraftfahrzeug vorsätzlich begangen wurde und der eigentliche versicherer damit nicht mehr zahlen muss.

Mir geht es hauptsächlich darum auch verwertbare Nachweise zu meinem jetzigen Zustand zu haben und später wenn der DH sagt er kann meinen Zustand nicht mehr beurteilen im Nachweise vorzulegen für einen möglichen Unfallausgleich. Bspw. wäre die Aussage meiner Therapeutin nicht wirklich verwertbar, weil ja ein andauerndes Patienverhältnis besteht. Deswegen such ich nach Erfahrungswerten wie von HWS-Schaden bspw. zum Thema Gutachten.

Wie war das bei dir? Wieviel hat so ein Gutachten gekostet und wurden sie vor Gericht anerkannt obohl du sie selber in Auftrag gegeben hast? Hat dein Dienstherr sie akzeptiert oder eigene beauftragt? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Und zum Thema Rechnungen, die Dienstunfallfürsorge lehnt bisher jegliche Begleichung meiner Therapiekosten oder Therapieanträge ab. Als ersten erfolg wurde sie jetzt von der Widerspruchsstelle verurteilt meine erste Therapie aus anfang 2021 zu begleichen. Der Rest befindet sich noch im Widerspruchsverfahren...
 
Ein unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten kostet zwischen 3000 und 5000 Euro. Bei einer Ptbs wäre allerdings ein psychiatrisches GA einzuholen, die Preise hierfür sind mir nicht bekannt . Alle privat gefertigten GA gelten vor Gericht als sogenannter Parteivortrag mit nur geringem Beweiswert. Hier kommt es allein auf das Gerichtsgutachten an. Derartige Begutachtungen werden im Berliner Raum spartenübergreifend und von Amts wegen - insbesondere bei Ptbs-Fällen - überwiegend einem hier im Forum wohlbekannter Sachverständigen angetragen.
 
Hallo Reese

Die Erstattung der Kosten ist ein Problem, wenn die Kostenübernahme von Arzt- oder Therapeutentermin oder beantragter Untersuchungsmethode (zB bildgebende MRT) nicht vorher beantragt und zugesagt wurde. Deswegen habe ich einiges privat bezahlt und nie eingereicht, aber natürlich kann ich den Weg nicht so empfehlen allgemein.

Ich stimme dem Beitrag vorher zu, dass du nicht unbedingt ein Gutachten brauchst, ein (möglichst) ausführlicher Bericht (eines möglichst hochdotierten Spezialisten) ist wertvoll genug. Auch Therapeuten können Berichte schreiben. Ein solcher Bericht ist nciht enorm kostenspielig, da fragst du am besten den, von wem du ihn brauchst.

Wenn das Geschilderte im Dienst passierte und dich als Beamten angegriffen und in Lebensgefahr gebracht hat, dann sind die Voraussetzungen für den qDU gegeben, also kämpfen!
Ich glaube, User Bockel hat wegen der Zulagen erfolgreich gekämpft, habe von diesem User aber schon längere Zeit nichts mehr hier gelesen. Suche nach Beiträgen von Bockel (erweiterte Suche), falls du sie nicht längst gefunden hast, was ich annehme.

Frag weiter, was du wissen willst und musst.

LG

P.S. mein Unfall v. 2011 ist immer noch im Vorverfahren (wg anerkannter Schäden und Höhe GdS) deswegen keine eigene Erfahrung bzgl. der Berichte vor Gericht. Beim AA hatten sie Bestand, es gab jdf. keine Abwertung, dass es keine Gutachten (GA) waren, sie haben immerhin weitere Begutachtungen ausgelöst, die der DH bezahlte.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Reese,

wenn es dir hilft schicke ich dir nochmal ein paar docs zum wert von GA bzw. arztberichten, die in der datenbank nicht verlinkt sind, das wären

1.
Silier G. Ärztliche Befundberichte und ihre Bedeutung für die Begutachtung - aus der Sicht des Fachanwaltes. MEDSACH 92 (1996) No 1. 1996.

2.
Russig H. Ärztliche Befundberichte und ihre Bedeutung für die Begutachtung - aus richterlicher Sicht. MEDSACH 92 (1996) No 1. Published online 1996.


gruss

Sekundant
 
Hallo Reese

Mir fällt gerade noch ein:
Du könntest den DH auffordern, die gesundheitlichen Schäden des DU (besser des qDU) zeitnah feststellen zu lassen (es gibt entspr. Pflichten), all das mit dem RA absprechen und danach hinterfragen, gern hier, bevor du dem RA das „GO“ gibst. Es gibt Verfahrensschritte, die alles nur noch weiter verzögern, bestimmte Verfahrensschritte sind evtl. nicht förderlich für deine Interessen, das kann dir hier ggf. jemand sagen. Sag dem RA, du musst nochmal drüber schlafen oder sprich offen.
Ich hatte nicht immer einen RA, ich habe mehrfach Beweise eingereicht und zur Überprüfung aufgefordert (hinsichtlich Unfallablauf z.B.), keine Ahnung, ob der Begriff Beweisermittlungspflicht heißt, sprich es mit dem RA ab.

Bei mir scheint zur Verzögerung beigetragen zu haben, dass das (mein geltendes) Landes-Beamtenversorgungsgesetz in dem Zeitraum geändert wurde. Hätte die Behörde erwartungsgemäßen Zeitablauf eingehalten, wäre ich an max. Ruhegehaltssatz von 75 % gemessen worden, dann wurde auf 71,x reduziert.
Das war mir damals nicht bewusst, erst im Nachhinein.

LG

P.S. Ich hatte keinen qDu, sondern DU.
 
Hallo Reese

Was ich im letzten Beitrag vergaß: Es kann ggf. unterstützend sein, einen Antrag auf SchwB Schwerbehinderung zu stellen. Je nach Verlauf … bei Bedarf mehr Infos, Antrag und zuständige Stelle in B findest du online, falls noch nicht geschehen.

LG
 
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