Hallo Reese
Wichtige Unterlagen wie Widerspruch oder Antrag schicke ich zur eigenen Beruhigung immer als „Einschreiben Rückschein“, wenn der Rückschein zurück bei mir ist, dann weiß ich, dass die Sache angekommen, angenommen und somit in der Akte ist.
Bei der Untätigkeitsklage gehen die Akten von einer Stelle zur anderen, so wurde mir erklärt, und wie deine und meine Erfahrungen zeigen, dauert das (manchmal sehr lange). Zurück müssen sie auch wieder, also ist eine Untätigkeitsklage mit Zeitverlust verbunden. Das habe ich nur gehört, die RAe werden dir sagen können, ob das so ist.
Das Verfahren für Psychotherapie kenne ich so: Therapeuten aufsuchen, der schreibt den Antrag (i.d.R. kennt er sich aus, welchen oder du findest ihn auf der Infoseite deiner Behörde) auf Kostenerstattung, dieser wird im verschlossenen Umschlag von der Unfallfürsorgestelle an einen Gutachter (vergleichbar mit MDK, soweit ich es verstanden habe) weitergereicht und bearbeitet. Der Sachbearbeiter kann über den Antrag nicht selber entscheiden.
Ich verstehe sehr gut, dass du auf die erforderliche Behandlung drängst und dass diese erforderlich ist, um möglichst bald wieder gesund zu werden. Wenn du dringlich Hilfe brauchst und ambulante Therapie nicht möglich ist, sprich mit dem Arzt, ob es indiziert ist, stationär in eine (und in welche) Klinik zu gehen. Allerdings kann ich dir nicht sagen, wie es dann mit dem Ablauf und Antrag aussieht. Um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, musst du darauf achten, dass der Kostenträger vorher zusagt. In einer Klinik erhältst du immer auch einen Entlassungsbericht, bei der Wahl wäre gut auch darauf zu achten, wie die Erfahrungen mit diesem Bericht sind, denn dieser wird im weiteren Verfahren eine Rolle spielen. Sorgfalt bei der Wahl der Klinik!
LG