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Erfahrungen zu Gutachten MdE gesucht

Ein unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten kostet zwischen 3000 und 5000 Euro. Bei einer Ptbs wäre allerdings ein psychiatrisches GA einzuholen, die Preise hierfür sind mir nicht bekannt . Alle privat gefertigten GA gelten vor Gericht als sogenannter Parteivortrag mit nur geringem Beweiswert. Hier kommt es allein auf das Gerichtsgutachten an. Derartige Begutachtungen werden im Berliner Raum spartenübergreifend und von Amts wegen - insbesondere bei Ptbs-Fällen - überwiegend einem hier im Forum wohlbekannter Sachverständigen angetragen.

Hallo Rehaschreck, meinst du damit den allseits beliebten Herr Stevens aus Tübingen?
 
hallo Reese,

wenn es dir hilft schicke ich dir nochmal ein paar docs zum wert von GA bzw. arztberichten, die in der datenbank nicht verlinkt sind, das wären

1.
Silier G. Ärztliche Befundberichte und ihre Bedeutung für die Begutachtung - aus der Sicht des Fachanwaltes. MEDSACH 92 (1996) No 1. 1996.

2.
Russig H. Ärztliche Befundberichte und ihre Bedeutung für die Begutachtung - aus richterlicher Sicht. MEDSACH 92 (1996) No 1. Published online 1996.


gruss

Sekundant
Hallo Sekundant,

vielen Dank schonmal für das raussuchen und die anderen Unterlagen. Sie waren schon sehr hilfreich.
 
Guten Morgen HWS-Schaden,

ja das mit den Anwälten ist immer so eine Sache. Ich bin sowohl bei der Nebenklage als auch beim Beamtenrecht bei den renomierten Berliner Kanzleien. Beide sind immer sehr höflich und wirken auch kompetent, jedoch habe ich immer das Gefühl, dass eigentlich alle größeren Kanzleien in Berlin total ausgereitzt sind. Wie ich schon erwähnte klagen in Berlin tausende Beamte in Sammel oder Einzelverfahren gegen das Land Berlin. Auch im Zusammenhang mit Dienstunfällen und qDU sind mir selbst bis zu einem Dutzend Kollegen persönlich bekannt welche ähnliche schwere ''Unfälle'' hatten und sich im DU Verfahren befinden. Allerdings möchte ich nicht hinnehmen, dass das Verfahren über Jahre oder Jahrzente hingezogen wird. Daher werde ich alles daran setzen möglichst schnell wieder Gesund zu werden, auch auf eigene Kosten und gleichzeitig die mir zuständigen Leistungen, mit dem der DH immer wirbt auch zu erhalten. Von den Anwälten hört man dann, warten sie erst mal ab, ob ihnen nicht doch in den nächsten 3 Monaten ein Termin angeboten wird, nachdem man Ihnen eine Aufforderung geschickt hat und wenn nicht kann man immer noch Untätigkeitsklage erheben.

Meine bisherige persönliche Erfahrung ist jedoch, dass Anträge und Widersprüche auf dem Postweg ''verloren'' gehen oder einfach nicht bearbeitet werden. Bspw. hat ein Sachbearbeiter meinen Widerspruch, unter anderem über 12 Monate nicht bearbeitet und ich musste mehrfach widerholen ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten will. Nachdem man dann den Widerspruch erneut (3x mal) abgelehnt hatte wurde er endlich zur Widerspruchsstelle abgegeben und dort zügig bearbeitet. Die DUF musste darauf die kosten für die erste Therapie welche ich wie alle anderen auch selbst gezahlt hatte erstatten. Somit habe ich nach über zwei Jahren endlich das Geld für meine erste Therapie zurück erhalten.

Und das ganze obwohl der Dienstunfall und die PTBS als Unfallfolge anerkannt ist, verweigert man weiterhin die Genehmigung und bezahlung der folgenden Therapie und derzeit laufenden.... Auch wimmelt man mich seit Monaten ab wenn ich nach der weiterzahlung meiner Bezüge Frage, man kümmert sich darum... Und beim nächsten mal kommt wieder die selbe Antwort, dass man sich jetzt sofort daran setzt und die benötigten Unterlagen bearbeitet...
 
Hallo Reese

Wichtige Unterlagen wie Widerspruch oder Antrag schicke ich zur eigenen Beruhigung immer als „Einschreiben Rückschein“, wenn der Rückschein zurück bei mir ist, dann weiß ich, dass die Sache angekommen, angenommen und somit in der Akte ist.

Bei der Untätigkeitsklage gehen die Akten von einer Stelle zur anderen, so wurde mir erklärt, und wie deine und meine Erfahrungen zeigen, dauert das (manchmal sehr lange). Zurück müssen sie auch wieder, also ist eine Untätigkeitsklage mit Zeitverlust verbunden. Das habe ich nur gehört, die RAe werden dir sagen können, ob das so ist.

Das Verfahren für Psychotherapie kenne ich so: Therapeuten aufsuchen, der schreibt den Antrag (i.d.R. kennt er sich aus, welchen oder du findest ihn auf der Infoseite deiner Behörde) auf Kostenerstattung, dieser wird im verschlossenen Umschlag von der Unfallfürsorgestelle an einen Gutachter (vergleichbar mit MDK, soweit ich es verstanden habe) weitergereicht und bearbeitet. Der Sachbearbeiter kann über den Antrag nicht selber entscheiden.

Ich verstehe sehr gut, dass du auf die erforderliche Behandlung drängst und dass diese erforderlich ist, um möglichst bald wieder gesund zu werden. Wenn du dringlich Hilfe brauchst und ambulante Therapie nicht möglich ist, sprich mit dem Arzt, ob es indiziert ist, stationär in eine (und in welche) Klinik zu gehen. Allerdings kann ich dir nicht sagen, wie es dann mit dem Ablauf und Antrag aussieht. Um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, musst du darauf achten, dass der Kostenträger vorher zusagt. In einer Klinik erhältst du immer auch einen Entlassungsbericht, bei der Wahl wäre gut auch darauf zu achten, wie die Erfahrungen mit diesem Bericht sind, denn dieser wird im weiteren Verfahren eine Rolle spielen. Sorgfalt bei der Wahl der Klinik!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

das mit der Feststellung der Unfallfolgen und der Voraussetzungen für den qDU hatte ich bereits 2020 schriftlich beantragt. Auch die Dienstunfallfürsorge hat 2021 mitgeteilt dass die Unfallfolgen festgestellt werden sollen, aber bis zum heutigen Tage ist nichts passiert. Es werden immer neue Ausreden gefunden.

Als Update: durch andauernde nachfrage beim ärztlichen Dienst hatte ich einen Termin beim Pol-Arzt erhalten. Während der Untersuchung habe ich explizit nach der feststellung der Unfallfolgen und der Höhe der MdE gefragt. Daraufhin hat mir die Pol-Ärztin erklärt, dass sie nur den Auftrag bekommen hat ein Gutachten durchzuführen ob ich rechtswidrig krankgeschieben bin. Alles andere müsste dann erst durch die Dienstunfallfürsorge beauftragt werden, bezüglich der MdE. Im Ergebnis konnte sie feststellen, dass ich Dienst- und Polizeidienstunfähig bin und nicht rechtswidrig durch meinen Arzt krankgeschireben bin...

Auf meine Nachfragen bei der Dienstunfallfürsorge bezüglich der MdE hat der Mitarbeiter wieder gelogen ohne Ende. Er ist anscheinend der Meinung, dass manche Sachen leicht zu überprüfen sind...
 
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