Hallo @Mura,
hast Du schon den Berechnungsbescheid bekommen? Diesen würde ich in jedem Fall abwarten, bevor ich mich verrückt machen würde. Ich weiß, wie man in manchen Situationen um jeden Cent kämpft, aber es geht Dir nichts verloren. Ich würde den Bescheid und die darauf ausgeführte Berechnung abwarten. Dann können wir sicher auch konkret helfen. So ist es ein stochern im Nebel, der eigentlich niemanden etwas bringt.
Solange kann es nach Anerkennung nicht dauern und dann stellt man als erstes der BG die Frage: Warum nur ab diesem Zeitraum. Die müssen erst einmal erklären weshalb iund dann kannst Du immer noch in den Widerspruch gehen. Du brauchst die Daten schwarz auf weiß.
Gruß von der Seenixe
hast Du schon den Berechnungsbescheid bekommen? Diesen würde ich in jedem Fall abwarten, bevor ich mich verrückt machen würde. Ich weiß, wie man in manchen Situationen um jeden Cent kämpft, aber es geht Dir nichts verloren. Ich würde den Bescheid und die darauf ausgeführte Berechnung abwarten. Dann können wir sicher auch konkret helfen. So ist es ein stochern im Nebel, der eigentlich niemanden etwas bringt.
Solange kann es nach Anerkennung nicht dauern und dann stellt man als erstes der BG die Frage: Warum nur ab diesem Zeitraum. Die müssen erst einmal erklären weshalb iund dann kannst Du immer noch in den Widerspruch gehen. Du brauchst die Daten schwarz auf weiß.
Gruß von der Seenixe