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Erfahrungen mit BGHM

Hallo @Mura,

hast Du schon den Berechnungsbescheid bekommen? Diesen würde ich in jedem Fall abwarten, bevor ich mich verrückt machen würde. Ich weiß, wie man in manchen Situationen um jeden Cent kämpft, aber es geht Dir nichts verloren. Ich würde den Bescheid und die darauf ausgeführte Berechnung abwarten. Dann können wir sicher auch konkret helfen. So ist es ein stochern im Nebel, der eigentlich niemanden etwas bringt.
Solange kann es nach Anerkennung nicht dauern und dann stellt man als erstes der BG die Frage: Warum nur ab diesem Zeitraum. Die müssen erst einmal erklären weshalb iund dann kannst Du immer noch in den Widerspruch gehen. Du brauchst die Daten schwarz auf weiß.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Mura,

im Prinzip muss die BG ab September 2020 Dir auch Rente bezahlen.
Es ist gesetzlich geregelt, dass man zur BG Rente auch Verletztengeld oder andere Ersatzleistungen beziehen kann.
ERM und BG Rente werden gegenseitig verrechnet, wobei hier auch bestimmte Freibeträge sein müssten.
Ausserdem bekommst Du von der BG Zinsen (4,0 %) ab dem 1`ten Tag der Rente.
Super und vielen Dank
 
Somit wäre die Berechnung der BG Rente ja nicht nur rückwirkend bis 2021, Ende der AU, sondern bis 2020 zu berechnen, oder?
Ja das ist m.A. nach richtig, aber ich würde abwarten, bis Du den schriftlichen Bescheid mit der Berechnung hast und dann lass das doch ggflls. vom VdK beispielsweise prüfen. Dann kannst Du immer noch nachfragen, warum erst ab 2021 gezahlt werden soll und ggflls. Widerspruch einlegen und Korrektur des Berechnungszeitpunktes fordern. Die Berechnungsgrundlage sollte als Anlage dem Bescheid beiliegen.

Schau auch mal mal hier:

Aber wenn der letzte Tag der Gefährdung schon so lange zurück liegt, warum wird die Unfalllrente dann nur bis 2020/2021 anerkannt? Hattest Du davor keine relevanten gesundheitlichen Einschränkungen? Es bedarf ja keines Antrages zur BG Rente, sondern nur die Meldung auf eine mögliche Gefährdung. Und dann wäre es ja abhängig, ab wann Du wie stark nachgewiesen beruflich verursacht gesundheitlich dauerhaft eingeschränkt warst. Dann könntest Du u.U. rückwirkend möglicherweise noch länger Anspruch auf die BG Rente - mindestens bis zum Zeitpunkt der Meldung - und längstens rückwirkend bis zu max. 4 Jahren beim tatsächlichen Nachweis des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen auch Anspruch auf Auszahlung haben.

Wir haben z.B. seinerzeit selbst gemeldet, weil kein behandelnder Arzt, KK oder der AG es für notwendig hielten und zum Meldezeitpunkt lag das auslösende Ereignis, dass dann letztendlich zur BU/EU geführt hat, auch schon 3 Jahre zurück. Sollte also unser Kampf erfolgreich sein, bestünde der Auszahlungsanspruch auch deutlich mehr als nur 4 Jahre rückwirkend (von jetzt an gerechnet). Das versuchen die Behörden auch regelmäßig zu unterlaufen und arbeiten mit allen Tricks. Nie zu früh auf- bzw. zufriedengeben auch im Erfolgsfall ! Die gesetzliche Verzinsung lohnt sich - wenigstens ein kleiner Ausgleich für diese nervenaufreibenden Kämpfe.

Beispiel:
 
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