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Erfahrung mit Fachanwalt für Sozialrecht im Raum Kassel?

Medicusi

Mitglied
Registriert seit
12 März 2010
Beiträge
96
Hallo ihr Lieben,

ich wäge gerade ab, ob eine Klage gegen einen Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt sinn macht und suche in Raum Kassel einen TOP Anwalt für Sozialrecht.

Hat jemand bereits Erfahrungen mit einem Anwalt im Raum Kassel gemacht?

Danke für eure Antworten!
 
Hallo Medicusi,
In eine Klage gegen das Versorgungsamt würde ich persönlich nur meine eigenen Interessen vertreten und keinen Anwalt beauftragen. Hintergrund ist sicher immer unterschiedlich, aber Du mußt doch sowíeso definieren, welche Ansprüche Du hast. Wenn Du dies gegenüber dem Anwalt formulierst, dann kannst Du das auch gegenüber dem Gericht ;-)
Sicher kommt es auch den Stellung der Forderung an.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Medicusi ,

auch ein """TOP Anwalt"" kann aus Wasser, keinen Wein machen.

Wichtig sind u. a. die Anknüpfungstatsachen bzw. sind z. B. die med. Aussagen von den behandelten Ärzten, mehr
"""Wischiwaschi""" als Umfangreich Zielführend, dann sitzt das VA, wie ein Fels darauf und bewegt sich keinen mm.
W. g. die Inhalte von Berichten und Gutachten sollten, in sich stimmig sein und so Umfänglich, dass man die Funktionseinschränkung, Verschlechterung gut herauslesen kann z. B. Neutral 0 Methode, MRT Ergebnisse, Facharztberichte, berufliche und private Einschränkungen
usw. eine Diagnose XY ohne viel Ausführungen bringt nicht viel.

Natürlich gibt es große Unterschiede bei den Sozialrechtler, der eine kann bloß mitschwimmen " ja und amen", der andere kann fundiert, die Berichte -Gutachten beurteilen (medizinische und gute Kentnisse von den versorgungsmedizinischen Grundsätzen) den Gutachter-dem VA "paroli" bieten und einem Richter, auf den Zahn fühlen..
Aber auch zu einem Medicusi, das vorliegende reicht hier und da noch nicht aus.

So ein RA, wird es wiederum.....nicht für ein Appel un' Ei geben.

Grüße
 
Hallo Medicusi ,

wenn du aus dem Raum KS kommst, nimm dir einen RA außerhalb!

Bitte bedencke:VA - RA und Richter treffen "fast täglich" aufeinander.
Wähle einen zugelassenen RA aus einem anderen Bundesland!

Viele Grüße

Kasandra
 
Danke erstmal für eure Antworten ...

Ich glaube das Versorgungsamt hat formale Fehler gemacht, daher die Überlegung einen Anwalt zu bemühen.

Zu Beispiel hat man den alten Bescheid aufgehoben, dort war ein GdB von 40 anerkannt worden, ohne Anhörung habe ich einen Widerrufsbescheid erhalten mit Reduzierung auf 30.

ist klar, dass ich mit rund 1000 Euro Kosten rechnen muss. Mir geht es um Erfahrungen mit Anwälten in diesem Beitrag. Wie der ein oder andere schon richtig vermutet komme ich aus der Medizin, dass kann ich sicher gut einschätzen.
 
Hallo,

hast Du gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt? Weshalb wurde die GdB überprüft?
Widerrufsbescheid ist nicht gleich Widerspruchsbescheid. Fristen beachten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

hast Du gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt? Weshalb wurde die GdB überprüft?
Widerrufsbescheid ist nicht gleich Widerspruchsbescheid. Fristen beachten.

Gruß von der Seenixe

Angeblich ist es bei einer internen Revesion aufgefallen und nun sei angeblich kein Widerspruch möglich. Nur eine Klage sei möglich ... daher gehe ich von einem Formfehler aus. Frist wohl 4 Wochen ... Bescheid ging mir erst diesen Mittwoch zu
 
Hallo,
Gegen jeden Bescheid muß es die Möglichkeit einer Beschwerde/Widerspruchs geben. Diese solltest Du fristgemäß dem Grunde nach einlegen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Zum einen lernst Du dann den Sachbearbeiter kennen und bist für ihn nicht mehr xyz oder sonst eine Nummer und du erfährst, was dahinter steckt. Dann kannst Du immer noch entscheiden, wie Du weiter vorgehst. Wenn der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung enthält, ist die Frist zum Widerspruch verlängert, aber das willst Du ja eigentlich nicht in Anspruch nehmen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo zusammen,
ich bin eurem Rat gefolgt und habe Akteneinsicht beantragt, also hin zum Sozialgericht und die Akten kopiert. Die Verwaltungsangestellte der Richterin war sehr nett und hilfsbereit hat alles wunderbar geklappt.

Dann habe ich mir sehr viel Mühe gemacht und Klage erhoben.

Versorgungsamt hat einen GdB von 30 festgestellt keine Merkzeichen
gefordert wurden von mir in der Klage eine GdB von 70 mit dem Zeichen G

Nun bekomme ich ein Schreiben vom Gericht mit einer erneuten Gutachterlichen Stellungnahme des MdK (der vorher viel übersehen hatte aus meiner Sicht)

1. anerkannte Arbeitsfolgen (BSV chr. Schmerzen) 10
2. Funktionsstörung Wirbelsäule, chr. Schmerzen 40
3. chr. Magenschleimhautentzündung 10
4. Funktionseinschränkung der Schulter 10
5. Tinnitus, Schwerhörigkeit, Morbus Meniere 20
6 Reizdarm 10

Gesamt GdB von 60

Jetzt sind 60 natürlich ein viel besseres Ergebnis als 30 ... nur finde ich den Punkt 5 zu niedrig Bewertet.

Ich habe mehrfach im Monat "Schwindelanfälle" und nehme täglich Medikamente gegen M. Meniere. Der Tinnitus müsste extra bewertet werden. Wenn ich das ganze mal so bwerte:

Morbus Meniere 40
Tinnitus 10

Würde das aus eurer Sicht etwas an der Gesamt GdB ändern? Würdet ihr die 60 ohne viel Kampf annehmen, oder die Klage durchziehen und auf 70 mit G klagen?

LG
Medi
 
Hallo Medicusi,

Die Verbesserung der GdB ist doch schon mal beachtlich. Da Du bereits im Klageverfahren bist, würde ich die Klage auch nicht zurücknehmen und dem Gericht mitteilen, dass Deine Ärzte und Du der Meinung seid, dass der Punkt 5 zu gering bewertet wurde. Wenn Du diese Tabelle zur Grundlage nimmst, läßt sich dies auch relativ einfach begründen.

Ich würde von der Klage nicht zurücktreten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Medicusi,

Du solltest auch im Auge behalten, dass Deine körperlichen Einschränkungen auf einen früheren Zeitpunkt zu datieren sein könnten.

Wenn der frühere Zeitpunkt z.B schon letztes Jahr vorgelegen hat, könntest Du dieses vortragen und auch eine Steuererstattung für letztes Jahr erreichen. Auch das sollte ein berechtigtes Ziel sein.

Die Klage würde ich auf keinen Fall zurückziehen - eine erneute Klage einzureichen und durchzustehen würde deutlich mehr Kraft benötigen und Deine Gewinnaussicht ist gut, da Dir schon eine Erhöhung angeboten wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Medicusi,

Du solltest auch im Auge behalten, dass Deine körperlichen Einschränkungen auf einen früheren Zeitpunkt zu datieren sein könnten.

Wenn der frühere Zeitpunkt z.B schon letztes Jahr vorgelegen hat, könntest Du dieses vortragen und auch eine Steuererstattung für letztes Jahr erreichen. Auch das sollte ein berechtigtes Ziel sein.

Du hast völlig Recht, das probiert das Versorgungsamt auch, sie möchten erst zum jetzigen Zeitpunkt anerkennen nicht zum Zeitpunkt des Antrages.

Ist es ein Problem für mich, wenn ich mit einem Teil der Klage scheitere?
 
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