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Erörterungstermin

Murak

Mitglied
Registriert seit
4 Mai 2017
Beiträge
71
Hallo zusammen,

Eine gute Bekanntin von mir hat nächste Woche ein Erörterungstermin Landessozialgericht Bremen

Schilder euch mal kurz den Fall.

am Anfang hatte sie von der BG 20% Mde daraufhin hat ihr Anwalt Widerspruch eingelegt und meinte die Mde müsste 30% sein.

BG hat es trotz Widerspruch abgelehnt.

Dann klage bei SG dort wurde die Bekanntin zum Gutachter geschickt Neurologisch und Orthopädisch

Orthopädisch 10% und Neurologisch unter 10% darauf hin hat die BG ohne Urteil sofort die Rente gestrichen.

Dann wieder Widerspruch und die Klage wurde abgewiesen. Dann hat sein Anwalt Berufung eingelegt und ab nach LSG.

Dort wurde ein 109´er Gutachten erstellt Orthopädisch und ,Neurologisch. Die gesamt Mde 40% Die Gutachter waren auch zertifizierte Gutachter ( CPU )

Jetzt ist meine frage, was kann bei der Erörterungstermin passieren.
 
Hallo Tscharli
Danke für Dein Antwort
Was meinst du mit Vergleich abschließen??
 
Hi Tscharli
Habe die Kommentare gelesen,
Aber meine Bekanntin fragt, wie eure Meinungen sind wie es bei ihr im Gericht ausgehen kann. Ich weis ihr seid keine Hellseher. Sie will halt nur eure Meinungen wissen
Mit besten Grüßen
 
hallo Murak,

was bei einem erörterungstermin passieren kann ist eine frage, die keiner so wirklich beantworten kann. was ansteht ist eine sachverhaltsaufnahme und vermutlich der versuch einen vergleich zu finden.
allgemein dazu kannst du nachlesen unter https://www.juraforum.de/lexikon/eroerterungstermin

wesentlich ist immer welche argumente und hier insbesondere beweise - wie das erwähnte gutachten - vorgebracht werden. der anwalt wird sicher eine strategie haben, die er mit deiner bekannten besprechen sollte. und das (neue) gutachten sollte auch auf schwachstellen hin geprüft werden, um mögliche einwände und überaschungen der gegenseite zu vermeiden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundamt,
Kann das Gericht nach so viel Gutachten, wie ich es oben beschrieben habe , noch ein Gutachten in Auftrag geben??
Mit besten Grüßen
Murak
 
Hallo Murak,

ja, ein Gericht kann solange Gutachten in Auftrag geben, wie der Sachverhalt seiner Meinung nach nicht geklärt ist.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo nochmals ,
Das Landessozialgericht Bremen hat jetzt ein Schreiben von der Bg bekommen und die Kopie von dem Schreiben an meine Bekanntin weiter geschickt. Wo drin steht
„Wir können der Zeit noch für den Gutachten kein Stellung nehmen , da die Rückantwort vom Beratungsarzt noch aussteht“
Die haben das 109 er Gutachten seid April und immer noch keine Stellungnahme gemacht.
Und in 14 Tagen ist Eröterungstermin.
Das ist ja wohl nicht normal oder was sagt ihr dazu. Die Frist war eigentlich 4 Wochen um Stellungnahme zu machen
 
Hallo,
pure Verzögerungstaktik. Diese muß immer wieder gerügt werden. Obwohl die BG jede Menge Ressourcen hat versteckt sie sich gerne dahinter, dass andere nicht liefern. Aber wehe Du bist mal einen Tag drüber.... aber vielleicht tut sich der Beratungsarztschwer mit einer Entgegnung.

Gruß von der Seenixe
 
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