• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Entzug der vollen Erwerbsminderung

gummibär

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Feb. 2008
Beiträge
569
Hallo Leute!

Wer kann mir bitte folgende Frage beantworten:

Mit welchen Fristen kann einem die DRV eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente entziehen?

Geht dies ad hoc, weil man für irgendeinen Gutachtertrottel nach Aktenlage aus, gerade mal wieder eine Wunderheilung vollzogen hat oder gibt es für ein Rentenentzugsverfahren auch gesetzliche Vorgaben.

Zweitens, kann man ggf. mit einer einstweiligen Verfügung gegen die DRV seinen Rentnerstatus aufrecht erhalten?

Drittens, was paasiert, wenn mein Arbeitsverhältnis durch die unbefristete Rentenbewilligung aufgelöst wurde und eine Rückkehr an diesen Arbeitsplatz somit ausgeschlossen ist?

Danke.

Gruß- Gummibär
 
Hallo,

ganz kurz:

1. Feststellung des veränderten Sachverhalts durch die DRV
2. Anhörung nach § 24 SGB X
3. Äußerung innerhalb von 14 Tagen
4. Bescheid nach § 48 SGB X
5. evtl. Widerspruch (dann ist warten angesagt)

das könnte alles innerhalb von 3 Wochen laufen - für andere Verfahren braucht die DRV im Schnitt mehrere Monate - also man darf gespannt sein.

eA-Antrag dürfte kaum hilfreich sein, denn der Bezug der vollen EU-Rente begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld - schnelle (!) Meldung wäre wichtig und Antragstellung jedenfalls vor Ende der EM-Rente.

Gruß!
Machts Sinn
 
Ich habe mir mal die Beratungsärztliche Stellungnahme von der DRV schicken lassen.Worin begründet wurde warum ich die Dauerrente bekam . ABER ich werde trotzdem weiter aller 2-3 Jahre nachweisen müssen das sich nichts Verändert hat. Bei mir steht eigenauskunft und Hausazt Bericht soll dann vorgelegt werden.
Dauerrente heißt nicht das man die so auch bekommt. Das hängt immer vom Krankheitsbild ab.Man kann die immer entzogen bekommen. Man kann dann nur noch sein Recht einklagen.
Grüße
drischi1981
 
Hallo Leute!

Danke für Eure Antworten, besonders an Machts Sinn,- für die Lieferung der §-en und der Gesetzesgrundlagen.
In der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente landete ich lediglich, da die BG ihrer Leistungspflicht vollkommen unzureichend nachgekommen ist und mich urplötzlich (mitten in der medizinischen Reha.., als vermeintlich überflüssigen Kostenfaktor), rechtswidrig aus dem Verletztengeld katapultierte.
Über die Umwege von Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld I.., landete ich nach nerven- und zeitaufwendigen Antrags- und Widerspruchsverfahren immer wieder in der vollen Erwerbsminderungsrente der DRV.
Diese war nun erstmalig nicht befristet und ist gänzlichst durch Arbeitsunfallfolgen, welche eine aufgehobene Wegefähigkeit bedingen, begründet.
Wenn nun schon die EM- Rente entzogen wird, wie komme ich ins Verletztengeld zurück?
Klage gegen die rechtswidrige VG-Einstellung liegt seit Jahren beim örtlichen SG, außer daß "schon" ein AZ vergeben wurde, ist aber bis zum heutigen Zeitpunkt gar nichts passiert.
Sollte ich dann vielleicht einen Antrag auf einstweilige Anordnung ans SG schicken, auf Weiterzahlung des Verletztengeldes
Oder sollte ich zum x- male die Odysse mit dem Arbeitsamt, ALG I auf Grundlage von SGB III - § 125, durchziehen

Ich hoffe innigst, daß der "Weihnachtsmann" noch noch mehrere schlechte Joker als Präsent bereit hält.

Danke.

Gruß- Gummibär
 
Stichwort: Wiedererkrankung

Moin zusammen :)

gummibaer schrub:
..... wie komme ich ins Verletztengeld zurück? ......

z.B. indem du einen D-Arzt aufsuchst und dieser dich wegen der Unfallfolgen erneut behandelt. Das gilt als Wiedererkrankung und das VG fängt von vorne an.

§ 48 SGB VII Verletztengeld bei Wiedererkrankung

Im Fall der Wiedererkrankung an den Folgen des Versicherungsfalls gelten die §§ 45 bis 47 mit der Maßgabe entsprechend, daß anstelle des Zeitpunkts der ersten Arbeitsunfähigkeit auf den der Wiedererkrankung abgestellt wird.

Viel Erfolg :cool:
 
Hallo Frank!

Ich bin aber zwischenzeitlich nie gesund oder arbeitsfähig gewesen..., also kann auch keine Wiedererkrankung vorliegen.
Der Knackpunkt liegt darin, daß bereits die Verletztengeldeinstellung damals rechtswidrig war.
Die EM- Rente ist bereits mehrfach nicht anstandslos verlängert worden, auch diese Tatsache war der BG vollkommen egal.
Sie freuten sich, mich ins Roulette der anderen Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Arbeitsamt, DRV...) abgeschoben zu haben und verweigerten auch noch zusätzlich jegliche Behandlung. Kostenübernahme für alle weiteren Operationen, Hilfsmittel, Reha, Medikamente = Fehlanzeige, dadurch bin ich medizinisch seit Jahren gar nicht mehr versorgt, da auch die Krankenkasse die Kostenübernahme mit Rückverweis auf Unfalllfolgen ablehnt.

Somit ist auch weiterhin keine Arbeits- / Erwerbsfähigkeit eingetreten.

Nach welchen Berechnungsgrundlagen sollte denn nun eventuell ein neuer VG-Anspruch berechnet werden?

ALG I, Krankengeld, Hartz IV, volle oder halbe EM-Rente?

Danke.

Grauß- Gummibär
 
Hallo Gummibär,

das ist ja mal wieder schlimm was dir da immer wieder widerfährt.
Aber du weißt ja, auch wir kennen dies, es ist einfach ein Spielball der Behörden den die da auf dem Rücken der Unfallofper austragen.
Ich gehe davon aus, das wenn du nun zum Doc. gehst und du Verletztengeld auf Grund der Widererkrankung beantragst, die BG sagen wird, das ist eine Neuerkrankung und die weigern sich zu zahlen.
Mein Mann hat das ja Anfang des Jahres auch erlebt, der beh. Arzt hat eindeutig Widererkrankung festgestellt, die BG hat das Verletztengeld verweigert und darauf hin auch bis heute keine Behandlungskosten ect. mehr übernommen.
Die KK hat nicht gezahlt weil die den Arzt angeschrieben haben ob es eine Neuerkrankung ist, dieser hat eindeutig geantwortet, das es eine Widererkrankung auf Grund des Arbeitsunfalls ist.
Daraufhin hat die KK natürlich dann auch kein KG bezahlt, weil es ja keine Neuerkrankung ist.
Du weißt ja, ich war nervlich am Ende.
Das alles nur auf Grund einer Stellungsnahme von einem Beratungsarzt der BG.
Nun läuft alles über das SG, bis jetzt werden auch keine Behandlungen übernommen von der BG.
Ich weiß ncht warum die BG so einfach handeln kann und unser einer kann sich dann Jahrelang mit dehnen auf den Gerichten rumärgern um dann wenn überhaupt, irgendwann endlich zu seinem Recht zu kommen.
Ich darf echt nicht darüber nachdenken, denn die BG kann sich so einfach aus ihrer verdammten Leistungspflicht stehlen und dies alles wird so einfach von unserem Staat geduldet.
Wie du auch schon geschrieben hast, die BG müsste in unseren Fällen normalerweise zu 100% haften, denn vor dem Unfall konnte mein Mann auch noch zu 100% seinen Beruf ausüben, heute ist er Erwerbsunfähig und das nur durch den Unfall.
Sicherlich hatte er auch kleinere Vorerkrankungen, aber die haben erstens nichts mit dem Unfall zu tun und betreffen auch in keinster Weise die betroffenen Körperteile die durch den Unfall geschädigt sind.
Fakt ist für mich einzig und allein die Unfallfolgen sind für seine Berufs und Erwerbsunfähigkeit ausschlaggebend und deshalb wäre die BG in der Pflicht zu haften und sonst keine andere Behörde.
Wenn ich eines nicht mag dann sind es solche Machenschaften die ganze Familien ins Elend stürzen können.
Wenn ich wüsste wie ich es anstellen könnte diese BG Mafia an den Pranger zu stellen, würde ich das sofort ohne wenn und aber tun.
Ich weiß auch nicht warum wir uns in Deutschland dies alles so gefallen lassen, denn in anderen Ländern hätte man diese Mafia schon in Brand gesetzt.
Warscheinlich habe ich wieder viel zu viel geschrieben, aber wenn ich sowas lese, dann kann ich nicht anders.
Bitte Gummibär, gebe niemals auf für dein Recht zu kämpfen, ich werde das auch nicht tun, denn dann würde ich mich aufgeben.
L.G. stinababy
 
Hallo Stina!

Danke für die aufmunternden Worte.

Mein Bauchgefühl sagt mir, daß Euch zum Themea Rentenverlängerung im Jahre 2012 auch noch einiger Ärger ins Haus steht.
Bei der DRV zählt nämlich der Gesundheitszustand, der damals zur Rentenbewilligung geführt hat, heute gar nicht mehr.
Somit geht auch der Affenzirkus zur Anerkennung der aufgehobenen Wegefähigkeit in eine neue Runde.

So, der Boxring ist eröffnet. Ring frei zur nächsten Runde.

Wünsch Euch schöne Weihnachten.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gummibär,

genau dasagt mir mein Bauchgefühl auch, wäre auch mal ein Wunder wenn wir 2012 die Erwerbsminderungsrente ohne Probleme weiter bewilligt bekommen würden.
Mich beruhigt da nur das dann 3 Jahre ins Land gezogen sind und mein Mann dann wieder erneut Anspruch auf KG von der Krankenkasse hat und auch sein Anspruch auf Arbeitslosengeld1 wieder besteht, denn die DRV hat ja die Leistungen die er bezogen hat wieder ans Arbeitsamt zurück gezahlt.
Da mein Mann dann auch über 50 ist besteht dann ein längerer Anspruch auf das Arbeitslosengeld1 und somit bleibt uns dann genug Zeit erneut wieder unser Recht einzuklagen.
Im letzten Gutachten steht: Mit einer Besserung des Gesundheitzustandes ist nicht mehr zu rechnen, eher mit einer Verschlechterung.
Aber die meinen bestimmt wieder es hätte eine Wunderheilung stattgefunden.
Also auf in eine neue Runde, was einen nicht kaputt macht, härtet einen nur ab.
Auch ich wünsche dir ein frohes Weihnachtsfest und drücke alle Daumen damit du wieder schnell an dein Recht kommst.
L.G. stinababy
 
Hallo Gummibär,

eine gesetzlich unbefristete Rente wird nicht so schnell entzogen. Da müssen schon gravierende Gründe für solch einen Schritt durch die Verwaltung vorliegen. Denn wie in einem anderen Beitrag schon geschrieben, muss der ÄD der DRV hierfür den med. Vollbeweis erbringen, dass die ursprüngliche prognostische Einschätzung des Restleistungsvermögens - die letztendlich die Dauerrente -ausgelöst hat, somit falsch gewesen ist. Statistisch gesehen, kommt ein Entzug einer Dauerrente sehr selten vor. Denn Wunderheilungen sind in der Medizin selten möglich. Und wenn es - wie bei Dir sogar - sich um eine eingeschränke Gehunfähigkeit handelt, muss die Wunderheilung schon gravierend gewesen sein.

Da ich deinen Verfahrensstand leider nicht kenne - wurde die Anhörung schon durchgeführt - oder aber liegt der Entzugsbescheid schon vor - dann weisst Du ja, wie Du vorgehen sollst. Dem Grunde nach Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen, damit Du den währen Grund des Entzuges der Dauerrente erfährst. Und danach, weil es sich um einen Eingriff in das materielle Recht handelt, einstweiligen Antrag auf Rechtschutz beim SG einreichen. Denn Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung § 86a SGG.

Gruss
kbi1989
 
Top