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Entschädigung von Langzeitschäden (MdE)

Hanseat66

Nutzer
Registriert seit
27 Sep. 2013
Beiträge
1
Ort
Rhein/Main Gebiet
Hallo zusammen

ich wurde, als Selbstständiger, in 2009 von einem Auto auf dem Gehweg umgefahren. Die Schuldfrage war gleich geklärt, doch die Haftung ist offen. Bandabriss im Handgelenk.

Bisher wird vor Gericht der Gehaltsausfall aufgrund der AU erfochten, aber da bin ich auf gutem Wege, nachdem ich die Richtlinie für Arbeitsunfähigkeitserklärungen habe.

Was aber generell noch offen ist, ist die Entschädigung für den bleibenden Schaden. Derzeit habe ich 40% vom Versorgungsamt. Mit der Versteifung der Hand, was durchaus ansteht, käme ich auf 50-60%.

Wird das so gehandhabt, als wenn man einen Arbeitsunfall hatte, sprich wie bei der gesetzlichen Unfallversicherung?

Welche Erfahrungen gibt es?
 
Hallo Hanseat,

erst herzlich Willkommen.

Ich hab leider keine Ahnung

Kannst du denn in wieder arbeiten?
Läuft den Betrieb ohne dich ?
Mein Göga ist auch Selbständiger, aber bei Ihm war es ein Arbeitsunfall
Genickbruch vor über einem Jahr

LG würmchen
 
Grüß Dich, Hanseat066,

schön, dass Du zu uns gefunden hast. Deine Fragen bieten ein weites Feld, ich mache mal einen Anfang:

01 Begriffe:
(a)
Einen GdB (= Grad der Behinderung) gibt es beim Versorgungsamt. Damit bemisst man Deine (Schwer-)Behinderung. Dabei ist es völlig egal, ob Deine Behinderung vom Unfall kommt oder nicht, auch selbst verschuldete Behinderung (z.B. manche Suchterkrankungen) zählen da mit rein.

(b) MdE
Die MdE (= Minderung der Erwerbsfähigkeit) brauchst Du für die BG, aber auch für eine gegnerische Haftpflichtversicherung brauchst, zählt nur für Leiden, die vom Unfall stammen.

(c)
Im Wesentlichen kannst Du sagen: Wenn Du Deine Leiden allein vom Unfall hast, dann sollte der GdB so hoch sein wie Zahl der % MdE.

Differenzen in der Praxis beruhen oft auf Schätzfehlern, aber auch nicht vollständiger Erfassung von Leiden. Das Versorgungsamt veranlasst nur ganz selten eigene Untersuchungen. Da wird der Daumen zum Peilgerät. Nun sind Diagnosen nicht unbedingt aussagestark. Steht da z.B. nur: "Zustand nach Handgelenksbruch mit Bewegungseinschränkung", dann geht das Rühren im Kaffeesatz los:

- WIEVIEL Bewegungseinschränkung ? In welcher Beziehung?
- Auch Beweglichkeit von Fingern betroffen,
- Handumwendungsbewegung eingeschränkt?

Haben wir auch Kraftprobleme, etwa: Will man mit der Hand etwas hochheben, tut das bei 2 oder 5 oder 10 kg so weh, dass man es bleiben lässt? Oder tritt das Problem gar nicht auf?

Tja....das steht nicht da. Also nimmt man irgendeinen Mittelwert, "Wird hoffentlich so ungefähr stimmen"-. Mit etwas Glück ist das Resultat dann zufällig richtig.

(d)
Falls eine private Unfallversicherung (PUV) eine Rolle spielte: Die funktioniert nach eigenen Regeln! Sie bemisst die Invalidität, die "geht anders".

(e)
Mit "AU" (Arbeitsunfähigkeit) hat das wenig zu tun. Wir müssen fürchten, dass die gegnerische Versicherung sich wehrt. Deine Hoffnung, da auf gutem Wege zu sein, weil Du erkannt hast, wann AU bejaht, wann verneinen wird: So einfach geht das oft nicht! AU allein reicht nicht. Die Varianten, mit denen sich Versicherer sperren, sind zahlreich. Also, damit ich dazu etwas sagen kann:

I: Mit welchen Argumenten wehrt sich der Versicherer?
II: Weshalb glaubt er denn, nicht zahlen zu müssen?
III: Welchen Beruf hast Du vor dem Unfall ausgeübt?


(f)
Dann gibt es noch die MdH, die Minderung der Fähigkeit, einen Haushalt zu führen. Sie wird gebraucht, um den Haushaltsführungsschaden zu bemessen. Kennst Du den schon? Der kann nämlich auch noch auf Dich zukommen, da wirst Du staunen. Dazu unten noch etwas.

(g)
Treffen die %-Ansätze zu?

Eine MdE von 50 % setzt normalerweise eine Amputation der Hand voraus. Ist "nur" das Handgelenks komplett steif, dann bringt das in der Regel so 20 - 30 %, je nach dem, ob die Stellung des Handgelenkes günstig oder ungünstig ist. Der MdH könnte höher liegen, weil die Hand im Haushalt sehr viel "gebraucht" wird.

Hast Du jenseits der Handverletzung sonstige Einschränkungen? Stammen sie alle vom Unfall? Ggf.: Welche stammen davon, welche nicht?


02
Ein Selbständiger, der Gehalt bezieht? Oh....bis Du in Deiner eigenen Firma angestellt? Eine GmbH, die nur einen Gesellschafter hat, nämlich Dich, wobei die GmbH Dich auch gleich angestellt hat?

03
Auch in Deiner Haushaltstäigkeit bist Du eingeschränkt: Das geht los bei der edelen Männeraufgabe "Bierkästen schleppen", Rasenmähen (bei Mähern ohne Antrieb) kann ein Problem sein, Autoputzen, Tragen von Einkäufen, aber auch Fensterputzen (Druck von der putzenden Hand, Zug auf die Hand, die den Fensterflügel hält). Auch das Aufmachen einer Büchse mit dem Dosenöffner kann zum Kunststückchen werden, oder das Matratzenumdrehen.

Wichtig dabei ist nun: Selbst dann, wenn Du keine Haushaltshilfe hast, die Dir dabei hilft, kommt es oft zu Schäden. Du bekommst dann das, was die Haushaltshilfe bekommen Hätte, wenn sie nur da gewesen wäre (= fiktive Schadensberechnung).

Tipp: Dieses Thema wird sündhaft oft unterschätzt. Da habe ich schon oft gehört: "...macht eh alles meine Frau!", und dann, hinterher, zeigen sich dann doch recht umfangreiche Schäden: Das geht leicht in die Tausende, und das läppert sich über die Jahre.

Wenn Du mit dem Thema so recht nichts anfangen kannst, ist das ein Grund, nachzufragen - nicht, es liegen zu lassen!

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Isländer ,

dein Bericht ist interessant . Das mit dem Haushaltsführungsschaden interessiert mich doch jetzt näher . Wird das in der Prozentliste erwähnt oder spielt dabei eine Rolle ? Sorry wenn ich jetzt dumm frage , vielleicht stell ich mich beim Fragen immer dumm an , da ich wenig zu meinem Thema rausbekomme .
Bei keinem meiner GA wurde ich je gefragt wie ich meinen Haushalt im Griff habe . Die LBG interessiert es nicht ob ich den Einkaufswagen nur mit dem Ellenbogen schieben kann , oder nichts hoch halten kann . Wenn der Arm hängt kann ich ein Gewicht tragen , das reicht doch , also ist er funktionstüchtig . Ich glaube da läuft so einiges schief bei mir .
Und nun hat mein Anwalt auch noch eingewilligt das er mit dem Vorschlag der LBG einverstanden ist . Dann ist es wohl für mich gelaufen , Denn mein Wiederspruch gegen 10% für Arm und Handlähmung und 10% Gaga ( sorry für den Ausdruck ) wurde zwei mal abgelehnt .
Wenn ich was schweres Tragen will muß ich es an meinen Körper quetschen , weil mit den Fingern halten geht nicht .

LG Sume
 
Grüß Dich, Sume,

01
Die MdH (= Minderung der Fähigkeit, einen Haushalt zu führen") ist ein Sonderfall.
Der Sonderfall greift NUR im Haftpflichtfall, auf Deutsch: Du hast einen Gegner, der nach BGB oder StVG dafür aufkommen muss, dass Du Verletzungsfolgen hast. Das sind typischerweise die Fälle: Autounfall, der andere ist schuld, Auf dem Gehweg hingefallen, weil nicht geräumt/gestreut, Ärztemurks. Nicht dazu gehört derjenige Arbeitsunfall, der innerhalb des Betriebes stattgefunden hat. Dafür gehört der Wegeunfall dazu, also fremdverschuldete Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder dem Nachhauseweg.

02
Aufkommen für den Haushaltsführungsschaden muss der Unfallverursacher, nicht die BG.

03
Und worin genau besteht er, der Haushaltsführungsschaden?

Hatten wir schon paarmal im Forum. Zur Einleitung und Einstimmung: Vom Unfall-Opfer-Bayern e.V. gibt es eine ganz knappe, aber übersichtliche Einführung:


-----------------------------------------------------------------------------------------------

Unfall-Opfer-Bayern e.V. ,Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691

stammt folgendes Infoblatt (modfiziert):

-------------------------------------------------------------------------------
Haushaltsführungsschaden:

Der vergessene 100.000-€-Schein:


(1) Ein anderer hat Sie verletzt. Was passiert, wenn Sie im Haushalt nicht mehr so arbeiten können wie zuvor? Normalerweise rückt die Familie zusammen. Die Schwiegermama hilft aus. Die Kinder sollen sich gegenseitig erziehen. Die Küche wird zur Büchsen-Aufmacherei, und der Staub auf der Vorhangstange? Der läuft schon nicht davon. Rasenmähen? Wildwuchs ist immerhin "bio". Autowaschen? Wozu? Es regnet doch ab und zu!

KURZUM: In diesem Haushalt geht's wohl bald bergab! Er verprimitivt.


(2) Eigentlich müsste ein Hausmädchen her. Aber wenn keines angestellt wird? Gibt’s dann nichts?

(3) Der Bundesgerichtshof sagt (z.B. in: NJW-RR 90/34): Da gibts was! Der Schädiger muss bezahlen, was ein Hausmädchen (netto) bekommen hätte für die Arbeit, die die Verletzte nicht mehr tun kann. Das nennt man "fiktiven Haushaltsführungsschaden". Und da geht es um mehr, als sich die betroffenen Hausfrauen normalerweise denken.

Der Schaden ist nämlich nicht eine (fiktive oder echte) Rechnung eines Haushaltshelfers, der Schaden ist der Ausfall an zuvor sinnvoll verwendeter Arbeitskraft! Was Du mit dem Geld machst, das ist Deine Sache.

(Das ist das Gleiche wie mit einer Beule am alten Auto. Da darfst Du sagen: "Gib mir das Geld, das das Ausbeulen kostet, ich fahre mit Beule weiter und bezahle davon meinen Urlaub". Das ist völlig legal, sagt der Bundesgerichtshof.)



(4) Ein Beispiel (die Versicherung hat es bezahlt):

Eine Hausfrau hatte Mann, 2 Kleinkinder und einen Hund zu versorgen: Die Haushaltsarbeit machte sie zu ¾ und ihr Mann zu ¼. Durch den Unfall erlitt sie Verletzungen, die sie eine Weile behinderten:

- 21 Tage komplett arbeitsunfähig (100 % MdE)
- 11 weitere Tage fiel sie im Haushalt zu 70 % aus, dann
- 17 Tage war sie zu 30 %. Dann – nach 7 Wochen- war sie wieder gesund.

Sie erhielt für Ihren Ausfall im Haushalt rd. 2.500 €: Da verschätzen sich die Leute total! Das Schmerzengeld war halb so viel. Bei einem Dauerschaden kommt es nicht selten zu 6-stelligen Beträgen.

(5) Vorsicht: In diesem Bereich gibt es oft Abfindungsangebote, die viel zu niedrig liegen, eben weil sich die Leute so verschätzen.

------------------------------------------------------------------------------------------------

Das nur zur Einstimmung.

04 Weiteres:

Der Haushaltsführungsschaden ist nicht leicht zu fassen.

(a)
Das liegt daran, dass es für Haushaltsarbeit keine Normzeiten gibt (wie in der Autowerkstatt). Kaum jemand hat sich je aufgeschrieben, wie lange er zum Geschirrspülen braucht. Viele Arbeiten werden einfach vergessen: Weil die Arbeit und ihre Ergebnisse oft sehr unscheinbar sind. Der Zimmerermeister kann am Ende seiner Arbeit einen machtvollen Dachstuhl herzeigen, eindrucksvoll! Die Haushaltsarbeit liefert das nicht. Daher sind nicht etwa die Männer schuld, die gar nicht merken, dass die Fenster geputzt sind. Das sticht einfach nicht ins Auge.

(b)
Weiter liegt es daran, dass sich die Haushalte stark unterscheiden! Die Wohnfläche ist da eines von vielen Elemente. Aber das kann durch andere Faktoren deutlich überlagert werden:

Wenn einer seine KLEINE Wohnung vollgestopft mit Möbeln, Tischchen, Regalen hat, so dass man dazwischen kaum Platz hat: Dann wird das Staubsaugen sehr viel länger dauern, als in einer nur knapp möblierten Wohnung Typ "Bahnhofswatehalle zu Kaiser Wilhelms Zeiten".

Und: In dieser "Puppenstube" wird ein Mensch, der sich nicht mehr so recht "schlängeln" kann, deutlich größere Probleme haben als dort, wo viel freier Raum unnötig macht, dass man sich beim Staubwischen verbiegt wie die Weide im Wind.

(c)
Die Höhe des Schadensersatzes hängt ab von vielen Faktoren, zum Beispiel:

- Welche Verletzungen?
- Welche Arbeit hat der Vereltzte bisher im Haushalt übernommen?
- Was kann von diesen Arbeiten nicht mehr tun? (100 % MdE oder GdB 100 ist KEINE Voraussetzung. In der Regel geht's ab 20 % MdE los - es gibt Fälle, da liegt das drunter)(Die MdE ist KEIN Maß, um die Menge der Einschränkung im Haushalt zu bemessen, ständige Rechtsprechung des BGH!)
- Wieviel Zeit benötigt man für die Arbeiten, die man nicht mehr tun kann?
- Welchen Marktwert (=Nettostundensatz) hat diese Arbeit?
- Kann der Schaden auf zumutbare Weise gemindert werden?

(d)
Welchen Einfluss hat es, wenn die Familie, Freunde und Bekannte kostenlos ausgeholfen haben?

Da sagt der Bundesgerichtshof: Keinen! Das entlastet den Schädiger nicht, das heißt: Der Ausfall wird trotzdem ersetzt. Sonst würden die Die Ehepartner die Dummen und die Kinder die Sklaven der Versicherung. Ja, wie hätten wir es denn da

Der Versicherer kann übrigens nicht verlangen, dann anders zu wohnen als bisher. Er kann Deiner Familie nur sehr wenige Vorschriften machen, obwohl das pausenlos versucht wird. Du hast bisher so gelebt, wie Du gelebt hast. Das ist der Maßstab!)

(e)
Und was ist, wenn Du einfach den Haushalt runtergefahren hast auf einfacheres Niveau?
Da ist das Gleiche wie bei (d). Auch das entlastet den Versicherer nicht.


Hast Du jetzt eine erste Peilung? (Test: Wer sagt: "Ah, da schau einer an! Wirklich, heutzutag' gibt's jeden Tag was Neues!", der hat sie, die erste Peilung. Die Psychologen nennen das knackig den "Aha-Effekt".)

ISLÄNDER
 
Haushaltsführungsschaden und BG?

Guten Morgen ISLÄNDER!

Habe hierzu eine Frage, weil's mich persönlich betrifft und die BG weder Beratung leistet noch irgendwelche Anträge bestätigt!

Du schreibst: 'Nicht dazu gehört derjenige Arbeitsunfall, der innerhalb des Betriebes stattgefunden hat. Dafür gehört der Wegeunfall dazu, also fremdverschuldete Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder dem Nachhauseweg.'

Das könnte auf einen Arbeitsunfall zutreffen, der mich vor vielen Jahren geschädigt hat. Ich bin durch Fremdverschulden (wenn man es den so nennen kann: Die zu Pflegende hatte mich durch ihr Geschrei so erschreckt, daß ich den Halt verlor) beim Hereintragen von Pflegehilfsmitteln (SGB XI) auf der Aussentreppe (zu meinem 'Betrieb' = häusliche Pflegestelle) gestürzt.

Die BG hoffte auf einen Vorschaden, und ich erinnerte mich durch das 'Forschen in der Urzeit' der BG an diesen Sturz während einer Arbeitsleistung im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes.

Der Haushaltsführungsschaden ist immens. Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, diesen Schaden rechtssicher zu begünden?

Danke im Voraus und


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Isländer ,

ich hatte einen Arbeitsunfall . Aber das eigentliche Dillema war die Notaufnahme und eine Woche später wieder die Notaufnahme , da sie erstens eine falsche Diagnose stellten und zweitens mich ohne ausreichende Behandlung wieder nach Hause schickten . Zu zweitens gibt es keinen Arztbericht . 4 Wochen nach meinem Unfall wurde dann festgestellt das mein Knie gebrochen ist und man aber nichts mehr machen kann da der Heilungsprozess zu weit fortgeschritten ist .
So und nun habe ich Artrose Grad 4 . Kann nicht mehr knien , nicht in die Hocke und beim durchstrecken des Beins schnappt das Knie nach hinten raus . Stoße ich mich wo , dann schnappt das Knie zur Seite raus .
Ich kann keine Vorhänge aufhängen , weil ich zu wackelig stehe , genauso wenig Fenster putzen , oder untere Schränke auswaschen . Alleine das Treppen laufen macht probleme und dazu noch was tragen erschwert das ganze noch . Dumm ist nur das ich so viele Treppen habe und das ganze Haus mit Holz heizen muß . Ich war schon mit meiner Hemiparese gestraft genug und dann noch das Bein das jetzt bestimmt nicht so schrott wäre , wenn man es richtig behandelt hätte .

Naja , was solls . Danke mal , ich muß das in Ruhe noch mal durchlesen .
Grüßle Sume
 
Grüß Dich, Ingeborg,

ich bin ganz geknickt, aber es hilft nichts: Ich muss fragen: Wie lange ist dieser Vorfall her? Ursache meiner Frage ist, dass die Sache womöglich gegenüber der Unfallverursacherin verjährt ist.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Sume,

ich verstehe die Welt immer noch nicht recht, bitte verzeihe, dass ich so vernagelt bin:

Bist Du auf der Straße abgefahren worden, während Du beruflich unterwegs warst? Dann haben wir prinzipiell die BG UND die Auto-Haftpflichtversicherung auf der Gegenseite, damit hättest Du die Möglichkeit, Haushaltsführungsschaden geltend zu machen. Stimmt meine Annahme über den Unfallhergang? Ansonsten: Bitte erzähle Genaueres.

Das Problem scheint zu sein, dass die Verletzung zunächst nicht erkannt wurde.

Das ist ein ernstes Problem, da Du jetzt Schwierigkeiten mit dem Beweis hast, den Nachweis zu führen, dass das Knieproblem eine Unfallfolge ist.

Auch geht's! Vielleicht schaffen wir es:

01
Im erstbehandelnden Krankenhaus beschaffe man sich eine VOLLSTÄNDIGE Kopie der Krankenakte, incl. Bilder. Darauf hast Du einen Anspruch (so der BGH in NJW 83/328), Du musst nur die Kopiekosten tragen.
Da kann man womöglich schon die völlig unzureichende Diagnostik nachweisen.
Damit sinkt der Beweiswert der Aussagen aus dem Krankenhaus: "...hatte nichts...!"

02
Hoffentlich, hoffentlich gibt es Zeugen, die etwas sagen können, wie Du dich nach dem Unfall verhalten hast, aber auch, dass danach kein weiterer Unfall stattgefunden hat.

03
Man kann Bänderrissen u.U ansehen, dass sie nicht mehr ganz neu sind: Das gerissene Band hat kleine Faserknäuel an den Enden gebildet, kollagenige Sprossen und hat sich im Übrigen vielleicht zurückgezogen. Das sind Elemente, mit denen man ggf. eine ältere Verletzung nachweist. Die kann man, wenn Du Glück hast, gut in histopatologischen Berichten der Krankenhausakte jenes Hauses finden, das das Drama endlich entdeckt hat. Also auch dessen Akte kopieren lassen.


04
Knieverletzungen sind typisch für "Fußgänger ./. Auto"

Wie sieht die Lage demnach aus?

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

hier die Unfallgeschichte von Sume:

Vor 2 3/4 Jahren hat mich beim Umkoppeln ein Schaf umgerannt .
Mein Bein war verdreht und nicht mehr spürbar . Bei jeder Bewegung meines Oberkörpers war es ein Gefühl als ob es mir das Bein rausreißt .
Der Notarzt brachte mich ins Krankenhaus , wo ich untersucht und geröngt wurde . Die meinten ich hätte mir das Bein ausgekugelt und wieder selbst eingerenkt .
Also solle ich viel laufen und haben mir eine Schiene verpasst und Krücken . Ich solle wieder nach Hause .
Zuhause drehte ich bald durch und es war als mir bei lebendigem Leib das Bein weg faulte . Ich rief in der Klinik an und bat um einen neuen Termin da ich sonst durchdrehe vor Schmerzen . Sie boten mir einen Termin 6 Wochen später an . Am Tag darauf bat ich eine Freundin mich zu fahren da ich weder schlafen , sitzen liegen stehen usw. konnte und nur am weinen war vor schmerzen . Also fuhren wir zur Unfallklinik in die Notaufnahme .
Dort wurde ich nicht als Notfall behandelt sondern musste 6 Std. warten bis ich dran kam . Die anderen Patienten kümmerten sich um mich da ich vor Schmerzen mich windete . Endlich nach 6 Std. kam ich dran als letzter Patient . Es wurden erneut Röntgenbilder gemacht und der Arzt sagte mir warum ich komme ? Wegen Schmerzen bräuchte ich nicht kommen , ich soll meine Medis nehmen und nach Hause gehen . Nichts gefunden . Zur Sicherheit soll ich noch in der Medizienische Klink um eine Trombose auszuschließen . Da saß ich dann nochmal 6 Std. . Die Med . bescheinigte mir dann eine Trombose durch das Knietrauma .
Dann durfte ich wieder nach Hause . Die Schmerzen blieben und es war nicht möglich zu laufen . Mein Knie war dick wie ein Fußball .
Ich habe dann eine andere Klinik aufgesucht die mich dann ins MRT schickte . Als der Befund kam waren 4 Wochen vergangen und ich konnte immer noch nicht laufen . Es wurde eine Tibiakopffraktur festgestellt mit diversen Verletzungen drumherum . Der Arzt sagte mir anhand der schwere der Verletzung dürfte nur ein Facharzt der BG Unfallklink behandeln und schickte mich wieder zurück zur BG . Dort sagte der behandelnde Arzt man könne nichts mehr machen da der Heilungsprzess schon weit fortgeschritten war und ich solle halt noch 4 Wochen an den Krücken laufen . Was natürlich der Hammer war das ich eigentlich nicht an Krücken laufen konnte weil ich drei Monate zuvor eine Berufskrankheit hatte ( Zeckenbis ) FSME mit Querschnittsyndrom . Rechter Arm und Bein mit Lähmungen . Ich konnte meinen Körper mit den Krücken nicht halten ohne das Bein :-( .Also musste ich die ganze Zeit auf das gebrochene Bein stehen . Nun habe ich seither höllische Schmerzen . Egal zu welchem Arzt ich gehe will jeder erst wissen wer das behandelt hat und dann soll es Artrose sein die alters bedingt ist . Ich bin gerade mal 46 und habe nie Probleme gehabt mit dem Knie . Erst seit dem Unfall .

Und mit der FSME mit Querschnittsyndrom ist es das gleiche .
Die Klinik die mich 5 Wochen behandelt hat , hat mir nach 3 Jahren 60% Behinderung bescheinigt und die BG sagt das nichts zurück geblieben ist laut GA Dr. S. aus Tübingen .

Ich bin echt am verzweifeln .

Wegen dem Querschnittsyndrom habe ich nun einen Anwalt genommen und muß nochmal zum GA Dr. Obhof in Waldbronn . Ich hoffe sehr das er nicht so gutachtet wie der Herr S. aus T.
Und wegen dem Bein geh ich jetzt nochmal zum MRT .
Übrigens nach meinem 2. Besuch in der Klinik war ich angeblich nicht da , es wurde nichts dokumentiert obwohl sehr viele Röntgenbilder gemacht wurden :-( .

Wie würdet ihr da vorgehen , da ja alle Doc,s die Unfallklinik in Schutz nehmen , so kommt es mir zu mindest vor .

Grüßle Sume


Viele Grüße

Meggy
 
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