Hallo Zusammen,
ich möchte Euch das Urteil des BSG vom 12. Februar 2015 nicht vorenthalten.
https://openjur.de/u/776451.html
ich möchte Euch das Urteil des BSG vom 12. Februar 2015 nicht vorenthalten.
https://openjur.de/u/776451.html
Tenor:
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juli 2014 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3400 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 13. Januar 2012 wegen unangemessener Dauer des Klageverfahrens S 4 U 83/04 bei dem SG Neubrandenburg sowie 3300 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 3. Dezember 2013 wegen unangemessener Dauer des Berufungsverfahrens L 5 U 50/09 bei dem LSG Mecklenburg-Vorpommern zu zahlen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Beklagte 9/10 und der Kläger 1/10.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 7500 Euro festgesetzt.