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Entschädigung überlange Gerichtsverfahren

Rajo1967

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Okt. 2013
Beiträge
2,608
Ort
MV
Hallo Zusammen,

ich möchte Euch das Urteil des BSG vom 12. Februar 2015 nicht vorenthalten.

https://openjur.de/u/776451.html
Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juli 2014 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3400 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 13. Januar 2012 wegen unangemessener Dauer des Klageverfahrens S 4 U 83/04 bei dem SG Neubrandenburg sowie 3300 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 3. Dezember 2013 wegen unangemessener Dauer des Berufungsverfahrens L 5 U 50/09 bei dem LSG Mecklenburg-Vorpommern zu zahlen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Beklagte 9/10 und der Kläger 1/10.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 7500 Euro festgesetzt.
 
Hallo Metty,

interessanter Artikel. Wir hatten bereits mehrfach die Verfahrensrüge angekündigt wenn sich nichts rührt.

Wenn man fast zwei Jahre vor Gericht ist und sich das Gericht dann noch nicht einmal dazu bewegt fühlt weitere Ermittlungen von Amts wegen durchzuführen, den gesamten Vorgang seit 7 Monaten einfach liegen lässt oder irgendwie Prozessleitend einzugreifen, was willst dann noch machen?

Auch der überarbeite Richter sollte Zeit finden mal den Prozess zu führen und nicht nur Schreiben weiter zu reichen.
 
Hallo Rajo1967,

ok es gibt immer wieder ein pro und contra, bei dir sind es fast 2 Jahre, wenn du da mit einer Verfahrensrüge kommst wird es dem Richter an der A.... Backe vorbei gehen.

Bei mir sind es in einem Verfahren 7 Jahre, im 2. Verfahren 6 Jahre, im 3. Verfahren hat das 6 Jahr angefangen.

Auf das Schreiben meines Ex- Anwalt als Rüge kam die Antwort, Krankheit des Richters und Richter Wechsel, was willste da noch sagen, da kannste davon ausgehen dass wenn
man wieder Rügt die Akte ganz nach unten wandert.
Der Hebel an dem diese.........sitzen sind länger als wir es uns wünschen, aber die Abrechnung kommt, wenn nicht hier auf Erden dann oben im Himmel, man sieht sich immer wieder und dann wird abgerechnet von Richtern des aller höchsten Gericht.

LG
Wolle
 
Hallo Wolle,

nun ist es nicht kurrios, das es sich bei uns um das gleiche SG in erster Instanz dreht, wie in dem Urteil vom BSG und die Verfahrensweisen die gleichen sind?

Ich weiß wie lange manche hier schon vor den SG sind und es sich hin zieht. Wenn das SG in einem Verfahren allerdings ohne Prüfung selbst medizinische Schlussfolgerungen zieht und der Beschluss des SG durch das LSG aufgehoben wird und sich danach in den Verfahren gegen die BG überhaupt nichts mehr regt (obwohl konkrete "Ermittlungsvorgaben" vom LSG gestellt wurden), dann stimmt doch etwas schon vom Anschein her nicht.
 
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