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Entbindung von der Schweigepflicht beim SG bzgl. GdB

elster999

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 März 2014
Beiträge
1,180
Ort
Großraum Berlin
Liebe Foris,
da ich hellas Beitrag "Schweigepflichtsentbindung Sozialgericht" nicht sprengen möchte, mache ich mal ein neues Thema auf.
Wie schon zuvor mal geschrieben, erkennt das VA auch im Widerspruch nicht alle Unfallfolgen an. So wird das mittelschwere SHT mit SAB- und Kontusionsblutungen z.B. nicht mal erwähnt. Mir wurde nur ein GdB von 30 vor allem bzgl. Schmerzsyndrom anerkannt.
Mir haben dann diverse Ärzte und Therapeuten gesagt, dass dies leider System gat und ich es nicht persönlich nehmen soll und dagegen klagen, nur so komme ich an mein Recht. Gesagt, getan.
Nun kam vom Gericht diverse Anfragen bzgl. Ärzten, Krankengausbehandlungen, Gutachten etc., aber auch ein Blatt, dass sich "Entbindung von der Geheimhaltungs- bzw. Ärztlichen Schweigepflicht" nennt.
Dabei sind nicht nur alle Ärzte, sondern auch ziemlich alle Behörden etc. aufgezählt. Völlig unspezifisch und allgemein.
Ich habe nun Bedenken, dass zu unterschreiben, Thema Datenschutz ist hier ja schon oft genug erwähnt worden. Die Gutachten der BG liegen zwar inzwischen vor, aber das Zusammenhangsgutachten und der Bescheid fehlen noch. Und ich mag mich nicht völlig bloß stellen, wenn andere das später ausnutzen können...
Nun sagte aber mein Anwalt, dass es nur Stress bei Gericht gibt, wenn man diese Entbindung einschränkt, die Richter eh schon viel zu viel zu tun haben und da mehr als sauer reagieren, wenn man ihnen damit noch mehr Arbeit macht. Im Zweifelsfall würde die Klage daher eher abgelehnt werden...
Nun bin ich unsicher, was ich richtigerweise tue - unterschreiben oder nicht...
Wie habt ihr das gehandhabt? Mich würden hier vor allem Erfahrungsberichte helfen, was welche Konsequenzen hatte oder gute Empfehlungen.
Unter Mitpatienten hab ich bisher eher...Ich würde es unterschreiben, damit es mal weitergeht...gehört, hier im Forum ist der Datenschutzgedanke eher herauszulesen...Aber was mache ich jetzt ganz speziell?
Lieben Dank für eure Hilfe!
Ellen
 
Hallo Ellen,

ich habe mich auch über diese Art der Schweigepflichtsentbindung gewundert.
Daher hatt ich auch Bedenken und wollte sie erst Einschränken. Habe dann mit meinem Anwalt gesprochen.
Meine Anwalt hat mir Ähnliches erzählt wie deiner bei dir.
Mit dem Zusatz das ich Jeder Zeit die Schweigepflichtsentbindung zurück nehmen kann.

Wenn du selbst viele Wichtige Unterlagen hinschickst gibt es ggf. ja keine Grund weitere Ärzte zu fragen.

Ob dies ggf. Auswirkungen hat, und wenn ja welche - weis ich nicht, ich hoffe nicht, aber meine Verhandlung läuft noch.
Aber ich hatte vor Jahren mal ein andere Verfahren, dort wurde keine Pauschale Schweigepflichtsentbindung vom Gericht gewollt,
sondern nur auf spezielle Ärzte.

Grüße Michi
 
Hier mal der genaue Wortlaut:
"Entbindung von der Geheimhaltungs- und ärztlichen Schweigepflicht in meinem Rechtsstreit .../Land...
Bin ich damit einverstanden, dass die von dem Sozialgericht zur Beurteilung meiner gesundheitlichen Verhältnisse für erforderlich gehaltenen Unterlagen (z.B. Krankengeschichte, Untersuchungsergebnisse, RöntgenAufnahmen etc.) Beigezogen und die erforderlichen Auskünfte eingeholt werden.
Deshalb entbinde ich die mich behandelnden Personen (Ärzte, Zahnärzte und nicht ärztliche Behandlungspersonen einschließlich Psychologen und Psychotherapeuten), auch diejenigen, bei denen ich früher in Behandlung oder zur Untersuchung war, von ihrer Schweigepflicht
Ich willige ferner darin ein, die Unterlagen, insbesondere der Krankenkassen und privaten Krankenversicherer und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie der Berufsgenossenschaften, der Rentenversicherungsträger, der Versorgungs-, Entschädigungs- und Sozialämter, der Jobcenter sowie der Agenturen für Arbeit (einschließlich der personalärztlichen bzw der betriebsärztlichen Unterlagen) beizuziehen. Ich willige auch darin ein, die Gerichtsakten der von mir derzeit und in der Vergangenheit geführten sozialgerichtlichen Verfahren beizuziehen, soweit dies erforderlich ist.
Ich befreie die zu ersuchenden Stellen von ihrer Geheimhaltungspflicht. Soweit diese Unterlagen und Akten ArztGutachten und sonstige Vorgänge medizinische Art enthalten, erteile ich zugleich die Entbindung von der Schweigepflicht.
Ich stimme zu, diese Unterlagen, Auskunft und Akten im Verfahren zu verwenden.
Wichtiger Hinweis! Diese Erklärung enthält auch eine Entbindung von der sozialrechtlichen Geheimhaltungspflicht."
Wäre klasse, wenn mir wer helfen könnte, ob das ok ist, das zu unterschreiben...
Danke und LG Ellen
 
Hallo michi!
Du hast es also unterschrieben?
Mein Anwalt meinte auch..."Dies ist bundesweit Standard und ohne die gerichtlichen Formulare geht es nicht."

Bin ja nur verunsichert, weil der Datenschutz hier im Forum ja immer hoch angesetzt wird und man so oft liest, dass es im Zweifel nachteilig sein kann...

Danke und LG Ellen

P.S. Unterlagen haben die alle Arztbriefe, was fehlt sind die Gutachten der BG, die mir auch noch nicht vorliegen, inzwischen aber erstellt sind...
 
Hallo Ellen,

eigentlich ist diese Formulierung nicht Standart. Vielleicht in Berlin

Bei meinem Verfahren >berufliche Reha< habe ich alle notwendigen Ärzte angegeben. Mehr nicht. Mehr wurden auch nicht angeschrieben. Befunde gingen bereits im Vorfeld (Antrag) an die DRV.

LG Christiane
 
Hallo Ellen,

bei meiner Schweigepflichtsentbindung ist der Text anders.
Auch bei mir ging es um die Ärzte, Unterlagen usw.

Ja Unterschrieben habe ich es.

Grüße Michi
 
Hallo Michi,
das ist ja nur der 2. Teil. Und den finde ich ziemlich umfangreich und frage mich wozu....
In Teil 1 werden ja alle Ärzte abgefragt, alle Krankenhäuser, welche Institution Befunde erhoben hat (Bei mir BG) etc. und da unterschreibt man auch schon, dass man diese von der Schweigepflicht entbindet und das Gericht Unterlagen einholen darf...
Mich macht das kirre das Thema! Unterschreib ich oder nicht Aaaaaahhhhhh!
LG Ellen
 
Bis über den Tode hinaus....

Hallo,

ich weiß nicht genau, ob meine Frage zur Schweigepflicht hier richtig platziert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um Verständnis.

Vor geraumer Zeit hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit Personenschaden. Die Versicherung weigert sich aber, diesen anzuerkennen, weil die Kollisionsgeschwindigkeit angeblich zu gering war usw. Abgesehen davon, dass man neben Schmerzen nichts als Ärger hat, führt die Nichtanerkennung des Personenschadens nun auch noch zu weiteren Unsicherheiten und Korrespondenzen. Ich bin Beamtin und das Land möchte Schadensersatzforderungen erheben, die die Versicherung aber abgelehnt hat. Nun möchte das Land prüfen, ob sie diese gerichtlich durchsetzen kann und dazu soll ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Das ist grundsätzlich begrüßenswert, aber der Text erscheint mir doch ungewöhnlich.

Der Text (gekürzt) lautet:
Ich…, entbinde alle mich früher oder jetzt behandelnden Ärzte .. ( nun folgt eine lange Liste mit allen möglichen Personen und Institutionen) , die mit der Aufklärung des Unfallereignisses und der Regulierung der daraus resultierenden Ersatzansprüche beauftragt und befasst sind,von der ärztlichen Schweigepflicht. Das Einverständnis umfasst die Auskunft zu allen bekannten Umständen- einschließlich Vorerkrankungen, die mit dem Ereignis in Zusammenhang stehen oder stehen könnten.
Gleichzeitig bitte ich alle mich früher oder jetzt behandelnden Ärzte, Angehörige von Heilberufen usw. usw., mir, vertreten durch XYZ – in sämtliche mich betreffende Krankenunterlagen, Patientendokumentationen zu gewähren, und zwar dadurch, dass Einsicht in die jeweils angefallenen Krankenunterlagen/Patientendokumentationen gewährt wird oder Kopien erstellt und dem .. Land übersandt werden. Die Erklärung gilt über meinen Tod hinaus.

Ist das üblich? Auf mich wirkt der Text überzogen und ich habe den Eindruck, mit meiner Unterschrift entbinde ich die ganze Welt von der Schweigepflicht in alle Ewigkeiten. Vielleicht habe ich auch nur die falsche Lesart. Ich habe nichts zu verbergen, aber dennoch habe ich kein gutes Gefühl. Andererseits bin ich sicher dazu verpflichtet, das zu unterzeichnen und es wird sicherlich kritisch gesehen, wenn ich nicht unterschreibe.
Dem Land liegen bereits mehrere ärztliche Gutachten vor. Der Versicherung sowieso. Reicht das nicht? Oder könnte ich den Text modifizieren und dann unterschreiben?

Liebe Grüße

Lyset
 
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