elster999
Erfahrenes Mitglied
Liebe Foris,
da ich hellas Beitrag "Schweigepflichtsentbindung Sozialgericht" nicht sprengen möchte, mache ich mal ein neues Thema auf.
Wie schon zuvor mal geschrieben, erkennt das VA auch im Widerspruch nicht alle Unfallfolgen an. So wird das mittelschwere SHT mit SAB- und Kontusionsblutungen z.B. nicht mal erwähnt. Mir wurde nur ein GdB von 30 vor allem bzgl. Schmerzsyndrom anerkannt.
Mir haben dann diverse Ärzte und Therapeuten gesagt, dass dies leider System gat und ich es nicht persönlich nehmen soll und dagegen klagen, nur so komme ich an mein Recht. Gesagt, getan.
Nun kam vom Gericht diverse Anfragen bzgl. Ärzten, Krankengausbehandlungen, Gutachten etc., aber auch ein Blatt, dass sich "Entbindung von der Geheimhaltungs- bzw. Ärztlichen Schweigepflicht" nennt.
Dabei sind nicht nur alle Ärzte, sondern auch ziemlich alle Behörden etc. aufgezählt. Völlig unspezifisch und allgemein.
Ich habe nun Bedenken, dass zu unterschreiben, Thema Datenschutz ist hier ja schon oft genug erwähnt worden. Die Gutachten der BG liegen zwar inzwischen vor, aber das Zusammenhangsgutachten und der Bescheid fehlen noch. Und ich mag mich nicht völlig bloß stellen, wenn andere das später ausnutzen können...
Nun sagte aber mein Anwalt, dass es nur Stress bei Gericht gibt, wenn man diese Entbindung einschränkt, die Richter eh schon viel zu viel zu tun haben und da mehr als sauer reagieren, wenn man ihnen damit noch mehr Arbeit macht. Im Zweifelsfall würde die Klage daher eher abgelehnt werden...
Nun bin ich unsicher, was ich richtigerweise tue - unterschreiben oder nicht...
Wie habt ihr das gehandhabt? Mich würden hier vor allem Erfahrungsberichte helfen, was welche Konsequenzen hatte oder gute Empfehlungen.
Unter Mitpatienten hab ich bisher eher...Ich würde es unterschreiben, damit es mal weitergeht...gehört, hier im Forum ist der Datenschutzgedanke eher herauszulesen...Aber was mache ich jetzt ganz speziell?
Lieben Dank für eure Hilfe!
Ellen
da ich hellas Beitrag "Schweigepflichtsentbindung Sozialgericht" nicht sprengen möchte, mache ich mal ein neues Thema auf.
Wie schon zuvor mal geschrieben, erkennt das VA auch im Widerspruch nicht alle Unfallfolgen an. So wird das mittelschwere SHT mit SAB- und Kontusionsblutungen z.B. nicht mal erwähnt. Mir wurde nur ein GdB von 30 vor allem bzgl. Schmerzsyndrom anerkannt.
Mir haben dann diverse Ärzte und Therapeuten gesagt, dass dies leider System gat und ich es nicht persönlich nehmen soll und dagegen klagen, nur so komme ich an mein Recht. Gesagt, getan.
Nun kam vom Gericht diverse Anfragen bzgl. Ärzten, Krankengausbehandlungen, Gutachten etc., aber auch ein Blatt, dass sich "Entbindung von der Geheimhaltungs- bzw. Ärztlichen Schweigepflicht" nennt.
Dabei sind nicht nur alle Ärzte, sondern auch ziemlich alle Behörden etc. aufgezählt. Völlig unspezifisch und allgemein.
Ich habe nun Bedenken, dass zu unterschreiben, Thema Datenschutz ist hier ja schon oft genug erwähnt worden. Die Gutachten der BG liegen zwar inzwischen vor, aber das Zusammenhangsgutachten und der Bescheid fehlen noch. Und ich mag mich nicht völlig bloß stellen, wenn andere das später ausnutzen können...
Nun sagte aber mein Anwalt, dass es nur Stress bei Gericht gibt, wenn man diese Entbindung einschränkt, die Richter eh schon viel zu viel zu tun haben und da mehr als sauer reagieren, wenn man ihnen damit noch mehr Arbeit macht. Im Zweifelsfall würde die Klage daher eher abgelehnt werden...
Nun bin ich unsicher, was ich richtigerweise tue - unterschreiben oder nicht...
Wie habt ihr das gehandhabt? Mich würden hier vor allem Erfahrungsberichte helfen, was welche Konsequenzen hatte oder gute Empfehlungen.
Unter Mitpatienten hab ich bisher eher...Ich würde es unterschreiben, damit es mal weitergeht...gehört, hier im Forum ist der Datenschutzgedanke eher herauszulesen...Aber was mache ich jetzt ganz speziell?
Lieben Dank für eure Hilfe!
Ellen