• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Endlich Bescheid über GdB

Kitty

Nutzer
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
44
Ort
Schwarzwald
Hallo liebe Mitstreiter,

wie schon einmal im alten Forum beschrieben, habe ich infolge meines Arbeitsunfalls (Feb.2001), am 19.10.01 einen Behindertenantrag beim Versorgungsamt gestellt.

Seit diesem Datum habe ich, in dieser Angelegenheit, absolut nichts mehr gehört.

Im April 2006 fragte ich ganz vorsichtig beim VDK nach, ob der Antrag überhaupt gestellt wurde! Auf die Anfrage des VDK's über die Sachstandslage wurde ohne Auskunft, aber mit der Forderung, weitere Nachfragen zu unterlassen, weil noch das Widerspruchsverfahren der BG abgewartet werden muss, abgetan.

Heute erhielt ich nach sechs Jahren! den Bescheid.

Es wurde eine GdB von 60% ohne Merkzeichen, festgestellt.
Die Funktionsbeeinträchtigungen sind alle erst seit dem Arbeitsunfall / für mich also Unfollfolge. Es wurden im einzelnen anerkannt: Anfallsleiden, Ohrgeräusche, Schwindel, Schwerhörigkeit, Kopfschmerzsyndrom, Hirnleistungsschwäche.

Die Bg aber hat mich schon Xmal zur Begut-/Schlechtachtung geschickt.
Ich hoffe, dass die 30% MdE, bald der Vergangenheit angehören und mein Widerspuch endlich anerkannt wird.


Soviel zur groben Info, jetzt aber meine laienhaften Fragen

Seit Antragstellung bin ich ja auch 6 Jahre gealtert. Inzwischen habe ich mir an der LWS 4/5 einen Bandscheibenvorfall gegönnt, und z.Z. wird a.d. HWs / BWS auch ein Vorfall kuriert. Diese Beschwerden sind in diesem Bescheid überhaupt noch nicht berücksichtigt.
Sollte ich gegen diesen brandneuen "schon überholten" Bescheid schon Widerspruch einlegen?


Ich bin 56 J. selbständig, mit diesem Bescheid total überfordert, deshalb stellt sich mir die Frage:

*WAS BRINGT MIR DIESE GdB?

*Wie und Wo und Wann kann ich den diese zum Einsatz bringen?

*Hat diese Anerkennung der Funktionsbeeinträchtigungen Einfluß auf die Widerspruchsentscheidung der BG?


Ich freue mich über jeden Tipp der mir aufzeigt, wie ich, (für mich positiv) den Schwerbehindertenausweis einsetzen kann.


Herzliche Grüße

Kitty:confused:
 
Hallo Kitty,
nun herzlichen Glückwunsch zum ersehnten Erfolg. Ich würde ein Antrag auf erhöhung des GdB und das Merkzeichen G. Denn dir nützen die Prozente ncht all zu viel außer du bekommst 80%GdB wenn du kein Merkzeichen dazu hast. Auf Grund der Bandscheibenvorfalls ist auch ein Merkzeichen G möglich.

Du bekommst z. B. mehr Urlaub und kannst einen Freibetrag geltend machen. Weiterhin bekommst du ermäßigungen bei öffentlichen veranstaltungen oder Theater ect.falls vorgesehn überall nicht und meißtens wollen die ein Merkzeichen G oder aG und 50 % haben oder mindestens 80% GdB.Hast du das G oder aG dann bekommst du auch Autosteuerermäßigung . Du kannst dann auch mit 60 in Rente gehen. Schau mal hier im Forum irgendwo steht das alles.

Es kann auch passieren das man die fstgestellten GdB heruntersetzt den du schon hast aus Besserungsgründen z. B


Hoffe das hilft dir vielleicht weis der eine oder andere noch mehr darüber. Ich bin bisher 50 GdB und G

schwarzerengel47
 
Hallo Kitty,

im Grunde ist (leider erfahrungsgemäß) eine Bemessung von 60% GdB schon ein richtiger Erfolg! Wenn Dir die Behinderung dauerhaft zugesprochen ist, dann hast Du richtig gute Karten. Formfrei müsstest Du dies allerdings rasch der BG mitteilen (das kann natürlich das Widerspruchsverfahren zu Deinen Gunsten recht schnell beeinflussen).

Mir persönlich wäre an Deiner Stelle ein unbefristeter GdB deshalb lieber, weil Du nicht immer zum Versorgungsamt rennen müsstest, um die GdB weiterhin feststellen zu lassen. In der Regel wird der Bandscheibenvorfall nicht mit 20% zusätzlich berechnet, sondern allenfalls in Relation der Gesamtbehinderung gesetzt. Ich würde bestenfalls einen Antrag auf Verschlechterung stellen, falls Du Dich dem zusätzlichen Stress aussetzen möchtest.

LG Cateye
 
Der GdB hat mit der MDE der Bg s nichts zu tun. Ich habe auch 35 MdE von der BG und 50 GbB G vom Versorgungsamt. Bin durch verschlimmerung jetzt auf 50 MdE von BG und stell auch Verschlimmerungsantrag an das Versorgungsamt.Wo ich wahrscheinlich nach ersten informationen auf 70 GdB komme.

Wurde alles schon diskutiert sich mal reinlesen im Forum.:D

schwarzerengel47
 
hi allerseit :)

die Besonderheit in Kittys Fall liegt darin, daß sie selbständig ist ... und somit die kleinen Vergünstigungen wie Urlaub sozusagen verfallen.

Und wie sich der GdB bei der Steuererklärung auswirkt, bei Selbständigen Keine Ahnung .... wenn jedoch dieser Nachteilsausgleich gewährt wird, dann wird die Steuer neu berechnet und zwar seit dem Geltungsbereiches des Ausweises ...

fliedertigerische Grüße :p :p :p
 
Hallo Cateye,
hallo an alle,

hilfe woran erkenne ich im Bescheid eine dauerhafte Anerkennung der GdB?.

Es steht nur:

Der GdB beträgt 60 seit 19.10.2001.
Die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinnedes §2 Abs. 2 SGB IX liegt vor.

Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweis sind damit erfüllt.

Ich finde nirgends eine Frist oder gültiger Zeitraum!

Sind diese Feststellungen als dauerhaft anzusehen?


Einen sonnigen angenehmen Sonntag

wünscht Allen

Kitty;)
 
Kitty eigendlich steht das auch in deinem Bescheid. Und wenn du den Schwerbehindertenausweis schon hast an den Stempel der hinten drauf ist.:D

schwarzerengel47
 
Hallo Kitty,
mit den 60% hast Du eine Forderung für die Anerkennung als Chronisch Kranker (1% Zuzahhlungsregel) erledigt. Außerdem gelten die steuerlichen Nachteilsausgleiche auch für Dich.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Kitty,
bei mir ist auf der Vorderseite , da wo auch das Bild ist , ein Stempel "Unbefristet Gültig"
Gruss
Ralle
 
re. Antwort

Hallo Kitty,

da Du Selbständig bist, beantrage bei Deinem Finanzamt eine Neuberechnung / Rückwirkend bis zum Steuerjahr ab 2001. Eine Behinderung vergeben durch das VS / Versorgungsamt zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht Dir dies.

Habe ich selbst auch gemacht als Freiberuflicher Mitarbeiter, war nicht viel was kam nur zu verschenken haben wir alle nicht's,.. oder.
In diesem Sinne, sam
 
Zuletzt bearbeitet:
Top