Kitty
Nutzer
Hallo liebe Mitstreiter,
wie schon einmal im alten Forum beschrieben, habe ich infolge meines Arbeitsunfalls (Feb.2001), am 19.10.01 einen Behindertenantrag beim Versorgungsamt gestellt.
Seit diesem Datum habe ich, in dieser Angelegenheit, absolut nichts mehr gehört.
Im April 2006 fragte ich ganz vorsichtig beim VDK nach, ob der Antrag überhaupt gestellt wurde! Auf die Anfrage des VDK's über die Sachstandslage wurde ohne Auskunft, aber mit der Forderung, weitere Nachfragen zu unterlassen, weil noch das Widerspruchsverfahren der BG abgewartet werden muss, abgetan.
Heute erhielt ich nach sechs Jahren! den Bescheid.
Es wurde eine GdB von 60% ohne Merkzeichen, festgestellt.
Die Funktionsbeeinträchtigungen sind alle erst seit dem Arbeitsunfall / für mich also Unfollfolge. Es wurden im einzelnen anerkannt: Anfallsleiden, Ohrgeräusche, Schwindel, Schwerhörigkeit, Kopfschmerzsyndrom, Hirnleistungsschwäche.
Die Bg aber hat mich schon Xmal zur Begut-/Schlechtachtung geschickt.
Ich hoffe, dass die 30% MdE, bald der Vergangenheit angehören und mein Widerspuch endlich anerkannt wird.
Soviel zur groben Info, jetzt aber meine laienhaften Fragen
Seit Antragstellung bin ich ja auch 6 Jahre gealtert. Inzwischen habe ich mir an der LWS 4/5 einen Bandscheibenvorfall gegönnt, und z.Z. wird a.d. HWs / BWS auch ein Vorfall kuriert. Diese Beschwerden sind in diesem Bescheid überhaupt noch nicht berücksichtigt.
Sollte ich gegen diesen brandneuen "schon überholten" Bescheid schon Widerspruch einlegen?
Ich bin 56 J. selbständig, mit diesem Bescheid total überfordert, deshalb stellt sich mir die Frage:
*WAS BRINGT MIR DIESE GdB?
*Wie und Wo und Wann kann ich den diese zum Einsatz bringen?
*Hat diese Anerkennung der Funktionsbeeinträchtigungen Einfluß auf die Widerspruchsentscheidung der BG?
Ich freue mich über jeden Tipp der mir aufzeigt, wie ich, (für mich positiv) den Schwerbehindertenausweis einsetzen kann.
Herzliche Grüße
Kitty
wie schon einmal im alten Forum beschrieben, habe ich infolge meines Arbeitsunfalls (Feb.2001), am 19.10.01 einen Behindertenantrag beim Versorgungsamt gestellt.
Seit diesem Datum habe ich, in dieser Angelegenheit, absolut nichts mehr gehört.
Im April 2006 fragte ich ganz vorsichtig beim VDK nach, ob der Antrag überhaupt gestellt wurde! Auf die Anfrage des VDK's über die Sachstandslage wurde ohne Auskunft, aber mit der Forderung, weitere Nachfragen zu unterlassen, weil noch das Widerspruchsverfahren der BG abgewartet werden muss, abgetan.
Heute erhielt ich nach sechs Jahren! den Bescheid.
Es wurde eine GdB von 60% ohne Merkzeichen, festgestellt.
Die Funktionsbeeinträchtigungen sind alle erst seit dem Arbeitsunfall / für mich also Unfollfolge. Es wurden im einzelnen anerkannt: Anfallsleiden, Ohrgeräusche, Schwindel, Schwerhörigkeit, Kopfschmerzsyndrom, Hirnleistungsschwäche.
Die Bg aber hat mich schon Xmal zur Begut-/Schlechtachtung geschickt.
Ich hoffe, dass die 30% MdE, bald der Vergangenheit angehören und mein Widerspuch endlich anerkannt wird.
Soviel zur groben Info, jetzt aber meine laienhaften Fragen
Seit Antragstellung bin ich ja auch 6 Jahre gealtert. Inzwischen habe ich mir an der LWS 4/5 einen Bandscheibenvorfall gegönnt, und z.Z. wird a.d. HWs / BWS auch ein Vorfall kuriert. Diese Beschwerden sind in diesem Bescheid überhaupt noch nicht berücksichtigt.
Sollte ich gegen diesen brandneuen "schon überholten" Bescheid schon Widerspruch einlegen?
Ich bin 56 J. selbständig, mit diesem Bescheid total überfordert, deshalb stellt sich mir die Frage:
*WAS BRINGT MIR DIESE GdB?
*Wie und Wo und Wann kann ich den diese zum Einsatz bringen?
*Hat diese Anerkennung der Funktionsbeeinträchtigungen Einfluß auf die Widerspruchsentscheidung der BG?
Ich freue mich über jeden Tipp der mir aufzeigt, wie ich, (für mich positiv) den Schwerbehindertenausweis einsetzen kann.
Herzliche Grüße
Kitty