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EMR und BG-Rente, Frage

darkblue1962

Mitglied
Registriert seit
25 Jan. 2011
Beiträge
96
Hallo,

beziehe seit 01.07.11 die volle EMR.
Im Bescheid stand die Höhe der EMR und eine Nachzahlung von 2500,-,
Heute kam ein neues Schreiben der DVR:
Da ich wegen eines Arbeitsunfalles bisher Verletztengeld erhalten habe, hat sich die DRV und die BG abgesprochen und bekomme momentan 1/4 der EMR plus das Verletztengeld. Und zwar solange bis ich auch von der BG eine Berentung erhalte. Die Nachzahlung haben sie gleich mal irgendwie verrechnet (Überverdienst)

Warum bekomm ich zum Verletztengeld nicht die volle Rente?
Muss ich da evtl. später noch mehr zurückzahlen?
Wenn die BG-Rente erteilt wird, wie wirkt sich das auf die EMR aus und umgekehrt?

Mein D-Arzt, ist zugleich mein Gutachter, er sagte es bestehe eine Einschränkung von 40% (rechtes Handgelenk) das Gutachten erstellt er aus Zeitgründen erst Anfang 2012.
EMR ist ca. 1300,- mtl.
Verletztengeld 75,- tgl.
Jahresbrutto etwa 40.000,-
Bin 50% Schwerbehindert.

Bin jetzt total verunsichert was da auf mich zukommt.
Dachte prima, ich krieg die EMR und später noch die BG-Rente. Aber jetzt hab ich ein ungutes Gefühl was da finanziell noch auf mich zukommen kann.

Danke für Eure Antworten.

L.G. Eddy
 
Hallo,

mal noch eine Frage, wenn du ab den 1.7 volle Rente bekommst wird ab da dann nicht auch des VG eingestellt?

Und müsstest du ab dann die Rentenzahlung bekommen?

Das mir dem Gutachten dauert aber sehr lange.

War es ein Gutachten im Auftrag der Bg.

Ich glaube Renten werden gegen einander aufgerechtet, da man nicht mehr haben darf als man verdient hat. Habe mal etwas das man nur 3/4 von Brutto hat oder so.

Weiß es aber nicht genau.
 
Hallo Teufelchen,

meine Krankenkasse sagte mir auch, das das VG eingestellt wird, doch die DRV und die BG haben dann anders entschieden.
Die BG hat mir mehrere Gutachter zur Wahl gestellt.
Hatte meinen D-Arzt ausgesucht, wusste aber nicht, dass er so mit arbeit eingedeckt ist, hab der BG gesagt, das ich jederzeit auch mit einem andern Gutachter einverstanden wäre. Denke die suchen einen andern.

Die EMR und die BG-Rente zusammen etwa 3/4 vom Brutto, das wär natürlich toll.
Kanns zwar nicht geniessen das Geld, aber es würde vieles leichter machen.
Leide an einer chronischen Erkrankung
 
Hallo Darkblue!

Deine Einkommenssituation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Entweder gibt es eine volle Erwerbsminderungsrente der DRV oder die Lohnersatzleistung Verletztengeld der BG in voller Höhe.

Das man beides zusammen erhalten kann, ist mir unverständlich.

Bei mir ruhte die EM-Rente solange, bis die BG den VG-Bezug beendete.
(Leider war dann aber auch die Erwerbsminderungsrente abgelaufen und wurde nicht mehr verlängert...)

Die Unfallrente der BG setzt erst ein, wenn das VG endet,d.h. Arbeitsfähigkeit eingetreten ist oder mit dem Eintritt von Arbeitsfähigkeit auch nicht mehr zu rechnen ist.
Die Unfallrente der BG gibt es dann immer in voller Höhe, die EM-Rente der DRV kann dann aber ggf. gekürzt werden, wenn bestimmte Grenzwerte (bemessen an Deinem früheren Einkommen, in der Addition von Unfall-und EM-Rente) überschritten werden sollten.
Es gibt aber auch für jeden MdE-Wert einen "Freibetrag", der nicht angerechnet wird.

Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gummibär,

die gleiche Erklärung, wie deine, hab ich auch von der BKK bekommen:
Ruhen der EMR bis Ende VG.
Keine Ahnung warum die es jetzt anders handhaben. Ist aber so.
1/4 EMR plus VG. Ich verstehs ja auch nicht.

Danke für deine Antwort.

Gruss, Eddy
 
Hallo Darkblue,

für einen MdE- Wert gibt es keinen `Freibetrag`.
Der Freibetrag ergiebt sich aus dem GdS (50%).
Mit einem eventuellen MdE-Wert von 40 von Hundert, wirst Du
höchstwahrscheinlich bei einen Unfallrente und der monatlichen EMR keine Abzüge bei der EMR haben.
Es zählt dann zu errechnete Bemessungsgrenze,
es besteht auch die Möglichkeit über Deinem alten Nettoverdienst zu kommen.

Viele Grüße
Mareike
 
@ Mareike

Was schreibst Du denn da? Der GdS hat absolut keinen Einfluss auf die Höhe der ausgezahlten EM-Rente. Bitte keine Verwirrung stiften.


@ darkblue

Genauso wie deine Krankenkasse es erklärt hat, steht es auch im § 93 SGB 6. Dort ist allerdings nur die Anrechnung einer Verletztenrente auf die EM-Rente erklärt:
EM-Rente und Verletztenrente dürfen zusammen maximal 70% des von der BG festgestellten Jahresarbeitsverdienstes erreichen. Für alles was diesen Grenzbetrag überschreitet wird die EM-Rente gekürzt.

Kann es evtl. sein, dass die Summe deines Verletztengeld plus 1/4 der EM-Rente genau die 70% des Jahresarbeitsverdienstes VOR dem Unfall ergeben?

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

das Verletztengeld entspricht in etwa meinem letzten Netto einkommen.
Warum das 1/4 EMR noch zusätzlich draufkommt weiss ich nicht.
Hab ja am Dienstag einen Termin mit der DRV, da lass ich es mir erklären.

Gruß, Eddy
 
Hallo darkblue,

Sorry, ich war vermutlich auf der falschen Fährte. Da Verletztengeld eine Entgeltersatzleistung ist wird es seitens der DRV als Hinzuverdienst gewertet. In deinem Rentenbescheid findest du die Darstellung der Hinzuverdienstgrenzen für unterschiedliche Hinzuverdiensthöhen. Je nach Höhe des Hinzuverdienstes wird dir die EM-Rente
a) gar nicht gekürzt (bis 400 €)
b) um 1/4 gekürzt
c) um 1/2 gekürzt
d) um 3/4 gekürzt
e) komplett gekürzt.

Die Hinzuverdienstgrenzen ermitteln sich sehr individuell. Guck am besten mal, in welche Gruppe du mit einem Hinzuverdienst von 2250€ (= 30*75€) fällst. Solltest du in Gruppe d) fallen, könnte sich deine Frage bereits erledigt haben.

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joker,

dann korrigiere ich mich:

Rente aus der Rentenversicherung: + Summe X
Leistung aus der Unfallversicherung: + Summe X
abzüglich Grundrente nach dem BVG (MdE): - Summe X
ergiebt Summe der Rentenbeiträge: Summe Y

Jahresarbeitsverdienst: 40.000 EUR
70% von einem Zwölftel dieses Betrages: 2.333,34 EUR
verfielfältigt mit dem Rentenfaktor (z.B. 1,00)
ergiebt einen Grenzbetrag von: 2.333,34 EUR

Viele Grüße
Mareike
 
BG Rente und gesetzl. Rente

Hallo an alle,

mein partner bekommt mittlerweile Rente von der BG. 70 % GDS zur Zeit, was aber nicht abschließend beurteilt ist. Hier klagen wir aber.

Mein Partner gehörte zu den selbständigen und ist gem. den Beiträgen in der untersten Stufe.

Maximal BG Rente bei 100 % ungefähr 1.333,00 pro Monat.

Bislang zahlt mein Partner freiwillig in die Rentenversicherung ein auch heute noch.

Die BG will nun wissen, ob Rentenansprüche bestehen, irgendwann sicherlich, aber bislang haben wir hier weiter nichts unternommen.

Sollte der Renteneintritt erfolgen, wie verhält es sich dann mit der Rente der BG und der Rente aus der gesetzlichen. Welche Gesamthöhe wird dann zugrunde gelegt Mit ist der gedanke gekommen, da es ja hier seitens der BG Grenzen gibt, je nach dem was freiwillig eingezahlt worden ist, dass dann der ermittelte Wert von 1.3333,33 das Maximum ist, was dann mit 65 an BG Rente und gesetzlicher Rente zusammen treffen dürfen.

Wenn es jemanden gibt, der sich damit auskennt, wären wir für Antworten sehr dankbar.
 
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