AWO425T
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- 18 Okt. 2017
- Beiträge
- 42
Hallo, allseits. Habe lange im Forum gesucht um auf dieses Thema zu kommen. Leider nichts gefunden. Also muss ich Euch fragen.
Zu meiner Fragen: 1. Wird ein geforderter Verdienstausfall gemindert bei einer genehmigten oder beantragten EM-Rente? (Sie wäre doch nur vorläufig)
2.Wird der Prozess bei Beantragung oder Genehmigung weiter herausgezögert?
3. Soll ich lieber warten ( egal mit ALG 1 oder 2 oder gar kein Geld) ohne einen Antrag zu stellen (weiss gar nicht ob ich dass nervlich schaffe)
4. Durch wen ist es ideal ggf. die EM-Rente zu beantragen)
Danke für Antworten ... schon mal im Voraus.
Zu meiner Fragen: 1. Wird ein geforderter Verdienstausfall gemindert bei einer genehmigten oder beantragten EM-Rente? (Sie wäre doch nur vorläufig)
2.Wird der Prozess bei Beantragung oder Genehmigung weiter herausgezögert?
3. Soll ich lieber warten ( egal mit ALG 1 oder 2 oder gar kein Geld) ohne einen Antrag zu stellen (weiss gar nicht ob ich dass nervlich schaffe)
4. Durch wen ist es ideal ggf. die EM-Rente zu beantragen)
Danke für Antworten ... schon mal im Voraus.