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EM-Rente: Zurechnungszeiten + Pflegebeiträge = keine höhere Altersrente?

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo zusammen,

ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und pflege seit drei Jahren meine Mutter, welche die Pflegestufe 1 hat. Dafür zahlt die Pflegeversicherung Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung, da der Pflegeaufwand bei mehr als 14 Stunden pro Woche liegt.

Soweit, so gut... Jetzt habe ich mich einmal damit beschäftigt, welchen Nutzen mir das bei meiner späteren Altersrente bringt. Nach meinem Verständnis war ja die Intension des Gesetzgebers, dass Pflegepersonen, welche der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen (so wie ich), aufgrund ihrer geleisteten Pflegearbeit eine höhere Altersrente bekommen.

Also habe ich mir einmal von der Deutschen Rentenversicherung eine aktuelle Hochrechnung für meine spätere Altersrente zusenden lassen. Diese Hochrechnung habe ich mit einer älteren Hochrechnung von vor drei Jahren verglichen, bei der noch keine Pflegebeiträge erfasst waren. Ergebnis: Trotz zusätzlicher Pflegebeiträge wird meine Altersrente um keinen Cent höher ausfallen... :mad: :confused:

Nunmehr bat ich die Deutschen Rentenversicherung um eine Erklärung für dieses "Phänomen". Ich ging davon aus, dass die Pflegebeiträge zu den Zurechnungszeiten, die sich aus der Erwerbsminderungsrente ergeben, hinzuaddiert werden. Dem ist aber nicht so. Monate, in denen Pflichtbeiträge anfallen (egal, welcher Art; dazu zählen also auch Pflegebeiträge), werden nicht mit Zurechnungszeiten belegt bei der Berechnung der späteren Altersrente. Genau genommen würde dadurch sogar mein späterer Anspruch auf Altersrente absinken (!), da die Entgeltpunkte aus den Pflegebeiträgen deutlich niedriger ausfallen als die Entgeltpunkte aus den Zurechnungszeiten. Mal zum Vergleich konkrete Zahlen: Pro Jahr geleisteter Pflegetätigkeit erhalte ich nur ca. 0,27 Entgeltpunkte. Diese verdrängen die Entgeltpunkte aus den Zurechnungszeiten, die in meinem Fall bei ca. 1,10 Entgeltpunkten pro Jahr liegen würden.

Antwort der Rentenversicherung: Ich würde ja gar nicht benachteiligt werden, da meine spätere Altersrente nicht niedriger ausfallen würde als meine heutige Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz). :eek: Aber, und darum geht es mir ja: Meine Altersrente würde auch nicht höher ausfallen (zu dem Warum: siehe meine obige Erklärung).

Der Punkt ist jetzt der, dass damit die Intension des Gesetzgebers negiert wird, indem ich trotz meiner Pflegetätigkeit später einmal keine höhere Altersrente erhalte - so wie es eigentlich durch die Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen beabsichtigt war.

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich vermitteln. Zugegeben, die Problematik ist nicht ganz leicht zu verstehen. Man muss schon ein wenig sattelfest sein im Rentenrecht und Begriffe wie Pflichtbeiträge, Zurechnungszeiten und Entgeltpunkte dürfen keine Fremdworte sein.

Aber ich bin hier im Forum bestimmt nicht der einzige volle Erwerbsminderungsrentner, der zugleich Pflegeperson für einen Angehörigen ist und den somit dieses Problem betrifft.

Ich würde mich über Rückmeldungen von den Rentenexperten hier im Forum, und natürlich auch von allen anderen, sehr freuen.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,
ich verstehe dein Anliegen schon und finde es ebenfalls nicht in Ordnung, aber ehrlich hast du schon mal in den letzten Jahren eine Gesetzgebung in der Rentenversicherung zum Wohle der Rentner verzeichnen können?Bisher geht es doch mit der Rente immer nur in eine Richtung, nämlich nach unten. Ich hatte ein ähnliches Problem bei meinem Mann, aber nicht mit Pflege verbunden. Er hatte von 1992 -1998 eine BU Rente nach altem Rentenrecht, also 2/3 Rente und konnte unbegrenzt dazuverdienen. Das hat er auch in Vollzeit im ÖD getan und jeden Monat treu und brav seine Rentenbeiträge gezahlt und als er dann die volle EU bekam, zahlte die LVA 2/3+1/3 auf Mark und Pfennig. Nichts war mit jeder Monat zählt als Rentenerhöhung. Auskunft war: Die Zurechnungszeit war besser bewertet und eine Addition fand nicht statt. Er fühlte und fühlt sich dadurch einfach nur vera.. Du verstehst was ich meine. Wir haben damals Widerspruch eingelegt,Antwort nein das wirkt sich erst bei Eintritt in die Altersrente aus und da gabs dann genau den gleichen Betrag weiter. Das muss man aber nicht verstehen oder?
Das mit der Pflege soll ja soweit ich gehört habe für die Leute sein, die ihre Arbeit aufgeben wegen der Pflege. Ist doch Lug und Trug, wenn man es richtig nimmt genau wie mit den Abschlägen. Aber ach, lassen wir das. man regt sich nur auf und ändert doch nichts.
Bei all diesen Ungerechtigkeiten könnte man manchmal regelrecht an die Decke gehen.
Sorry, das mußte mal sein, wenn ich dir damit auch nicht helfen konnte.
LG Karina13
 
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