Bernhard_L.
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 21 Okt. 2006
- Beiträge
- 142
Hallo zusammen,
ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und pflege seit drei Jahren meine Mutter, welche die Pflegestufe 1 hat. Dafür zahlt die Pflegeversicherung Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung, da der Pflegeaufwand bei mehr als 14 Stunden pro Woche liegt.
Soweit, so gut... Jetzt habe ich mich einmal damit beschäftigt, welchen Nutzen mir das bei meiner späteren Altersrente bringt. Nach meinem Verständnis war ja die Intension des Gesetzgebers, dass Pflegepersonen, welche der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen (so wie ich), aufgrund ihrer geleisteten Pflegearbeit eine höhere Altersrente bekommen.
Also habe ich mir einmal von der Deutschen Rentenversicherung eine aktuelle Hochrechnung für meine spätere Altersrente zusenden lassen. Diese Hochrechnung habe ich mit einer älteren Hochrechnung von vor drei Jahren verglichen, bei der noch keine Pflegebeiträge erfasst waren. Ergebnis: Trotz zusätzlicher Pflegebeiträge wird meine Altersrente um keinen Cent höher ausfallen...
Nunmehr bat ich die Deutschen Rentenversicherung um eine Erklärung für dieses "Phänomen". Ich ging davon aus, dass die Pflegebeiträge zu den Zurechnungszeiten, die sich aus der Erwerbsminderungsrente ergeben, hinzuaddiert werden. Dem ist aber nicht so. Monate, in denen Pflichtbeiträge anfallen (egal, welcher Art; dazu zählen also auch Pflegebeiträge), werden nicht mit Zurechnungszeiten belegt bei der Berechnung der späteren Altersrente. Genau genommen würde dadurch sogar mein späterer Anspruch auf Altersrente absinken (!), da die Entgeltpunkte aus den Pflegebeiträgen deutlich niedriger ausfallen als die Entgeltpunkte aus den Zurechnungszeiten. Mal zum Vergleich konkrete Zahlen: Pro Jahr geleisteter Pflegetätigkeit erhalte ich nur ca. 0,27 Entgeltpunkte. Diese verdrängen die Entgeltpunkte aus den Zurechnungszeiten, die in meinem Fall bei ca. 1,10 Entgeltpunkten pro Jahr liegen würden.
Antwort der Rentenversicherung: Ich würde ja gar nicht benachteiligt werden, da meine spätere Altersrente nicht niedriger ausfallen würde als meine heutige Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz). Aber, und darum geht es mir ja: Meine Altersrente würde auch nicht höher ausfallen (zu dem Warum: siehe meine obige Erklärung).
Der Punkt ist jetzt der, dass damit die Intension des Gesetzgebers negiert wird, indem ich trotz meiner Pflegetätigkeit später einmal keine höhere Altersrente erhalte - so wie es eigentlich durch die Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen beabsichtigt war.
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich vermitteln. Zugegeben, die Problematik ist nicht ganz leicht zu verstehen. Man muss schon ein wenig sattelfest sein im Rentenrecht und Begriffe wie Pflichtbeiträge, Zurechnungszeiten und Entgeltpunkte dürfen keine Fremdworte sein.
Aber ich bin hier im Forum bestimmt nicht der einzige volle Erwerbsminderungsrentner, der zugleich Pflegeperson für einen Angehörigen ist und den somit dieses Problem betrifft.
Ich würde mich über Rückmeldungen von den Rentenexperten hier im Forum, und natürlich auch von allen anderen, sehr freuen.
Viele Grüße, Bernhard
ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und pflege seit drei Jahren meine Mutter, welche die Pflegestufe 1 hat. Dafür zahlt die Pflegeversicherung Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung, da der Pflegeaufwand bei mehr als 14 Stunden pro Woche liegt.
Soweit, so gut... Jetzt habe ich mich einmal damit beschäftigt, welchen Nutzen mir das bei meiner späteren Altersrente bringt. Nach meinem Verständnis war ja die Intension des Gesetzgebers, dass Pflegepersonen, welche der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen (so wie ich), aufgrund ihrer geleisteten Pflegearbeit eine höhere Altersrente bekommen.
Also habe ich mir einmal von der Deutschen Rentenversicherung eine aktuelle Hochrechnung für meine spätere Altersrente zusenden lassen. Diese Hochrechnung habe ich mit einer älteren Hochrechnung von vor drei Jahren verglichen, bei der noch keine Pflegebeiträge erfasst waren. Ergebnis: Trotz zusätzlicher Pflegebeiträge wird meine Altersrente um keinen Cent höher ausfallen...
Nunmehr bat ich die Deutschen Rentenversicherung um eine Erklärung für dieses "Phänomen". Ich ging davon aus, dass die Pflegebeiträge zu den Zurechnungszeiten, die sich aus der Erwerbsminderungsrente ergeben, hinzuaddiert werden. Dem ist aber nicht so. Monate, in denen Pflichtbeiträge anfallen (egal, welcher Art; dazu zählen also auch Pflegebeiträge), werden nicht mit Zurechnungszeiten belegt bei der Berechnung der späteren Altersrente. Genau genommen würde dadurch sogar mein späterer Anspruch auf Altersrente absinken (!), da die Entgeltpunkte aus den Pflegebeiträgen deutlich niedriger ausfallen als die Entgeltpunkte aus den Zurechnungszeiten. Mal zum Vergleich konkrete Zahlen: Pro Jahr geleisteter Pflegetätigkeit erhalte ich nur ca. 0,27 Entgeltpunkte. Diese verdrängen die Entgeltpunkte aus den Zurechnungszeiten, die in meinem Fall bei ca. 1,10 Entgeltpunkten pro Jahr liegen würden.
Antwort der Rentenversicherung: Ich würde ja gar nicht benachteiligt werden, da meine spätere Altersrente nicht niedriger ausfallen würde als meine heutige Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz). Aber, und darum geht es mir ja: Meine Altersrente würde auch nicht höher ausfallen (zu dem Warum: siehe meine obige Erklärung).
Der Punkt ist jetzt der, dass damit die Intension des Gesetzgebers negiert wird, indem ich trotz meiner Pflegetätigkeit später einmal keine höhere Altersrente erhalte - so wie es eigentlich durch die Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen beabsichtigt war.
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich vermitteln. Zugegeben, die Problematik ist nicht ganz leicht zu verstehen. Man muss schon ein wenig sattelfest sein im Rentenrecht und Begriffe wie Pflichtbeiträge, Zurechnungszeiten und Entgeltpunkte dürfen keine Fremdworte sein.
Aber ich bin hier im Forum bestimmt nicht der einzige volle Erwerbsminderungsrentner, der zugleich Pflegeperson für einen Angehörigen ist und den somit dieses Problem betrifft.
Ich würde mich über Rückmeldungen von den Rentenexperten hier im Forum, und natürlich auch von allen anderen, sehr freuen.
Viele Grüße, Bernhard