Hallo,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp für die Vorbereitung einer Klage beim SG geben.
Unseren Fall kennen sicher viele hier.
Genau vor 3 Jahren ist mein Mann schwer gestürzt. Im Unfallkrankenhaus wurde als Eingangsdiagnose u.a. SHT und HWS-Distorsion genannt.
Eine Reha, 5 Monate später (weil er sich vorher kaum bewegen konnte) erbrachte mind.6Std/täglich mit Aussicht auf Besserung.
Nix besserte sich und 8 Monate nach dem Unfall wurden die Nervenläsionen und die Läsion des Plexus brachiales gefunden.
Leider alles viel zu spät und somit wurden die Schmerzen chronisch.
Es wurde mit einer Schmerztherapie begonnen, die erst 2008 "eingefahren" war.
2008 verbrachte er viel Zeit in einer Neurologischen Diagnostikklinik. Hier wurde Hirnwasser entnommen und wieder wurden neue Schäden festgestellt.
2008 mussten wir nach § 125 einen EM-Rentenantrag abgeben. Darauf folgte wieder eine Reha (jetzt für den Rentenantrag).
Die EM-Rente wurde, trotz unter 3 Std/Tag und keine Aussicht auf Besserung abgelehnt.
Begründung: es fehlten zum Unfalltag die 36 Monate Anwartschaft.
Nimmt man den Unfalltag als den Tag des Leistungseintritts so stimmt das (wegen 2 Jahre Selbständigkeit) aber wir (auch die GKK und das AA, sowie die 1.Reha der DRV) sind bis 2008 immer von einer Genesung ausgegangen.
Am Tag der Antragsstellung (Mitte 2008) hatten wir über 36 Monate der Anwartschaft zusammen und selbst die Dame der DRV die unseren Antrag zur EM-Rente annahm sagte es sei so ok. (Gut sie hat es im Grunde nicht zu entscheiden)
Jetzt lese ich hier oft das andere UO gerne den Tag ihres Unfalls als den Tag des Leistungseintritts hätten, weil schon aus den Verletzungen ersichtlich ist das es keine Heilung mehr gegen wird.
Das ist/war bei meinem Mann aber nicht so.
Wir haben gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt und jetzt wurde (erst nur telefonisch, Bescheid kommt in ca.3 Wochen) auch dieser Widerspruch abgelehnt.
Ich suche nach vergleichbaren Fällen, vielleicht kann mir jemand helfen.
Schon einmal *Dankeschön*
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
vielleicht kann mir jemand einen Tipp für die Vorbereitung einer Klage beim SG geben.
Unseren Fall kennen sicher viele hier.
Genau vor 3 Jahren ist mein Mann schwer gestürzt. Im Unfallkrankenhaus wurde als Eingangsdiagnose u.a. SHT und HWS-Distorsion genannt.
Eine Reha, 5 Monate später (weil er sich vorher kaum bewegen konnte) erbrachte mind.6Std/täglich mit Aussicht auf Besserung.
Nix besserte sich und 8 Monate nach dem Unfall wurden die Nervenläsionen und die Läsion des Plexus brachiales gefunden.
Leider alles viel zu spät und somit wurden die Schmerzen chronisch.
Es wurde mit einer Schmerztherapie begonnen, die erst 2008 "eingefahren" war.
2008 verbrachte er viel Zeit in einer Neurologischen Diagnostikklinik. Hier wurde Hirnwasser entnommen und wieder wurden neue Schäden festgestellt.
2008 mussten wir nach § 125 einen EM-Rentenantrag abgeben. Darauf folgte wieder eine Reha (jetzt für den Rentenantrag).
Die EM-Rente wurde, trotz unter 3 Std/Tag und keine Aussicht auf Besserung abgelehnt.
Begründung: es fehlten zum Unfalltag die 36 Monate Anwartschaft.
Nimmt man den Unfalltag als den Tag des Leistungseintritts so stimmt das (wegen 2 Jahre Selbständigkeit) aber wir (auch die GKK und das AA, sowie die 1.Reha der DRV) sind bis 2008 immer von einer Genesung ausgegangen.
Am Tag der Antragsstellung (Mitte 2008) hatten wir über 36 Monate der Anwartschaft zusammen und selbst die Dame der DRV die unseren Antrag zur EM-Rente annahm sagte es sei so ok. (Gut sie hat es im Grunde nicht zu entscheiden)
Jetzt lese ich hier oft das andere UO gerne den Tag ihres Unfalls als den Tag des Leistungseintritts hätten, weil schon aus den Verletzungen ersichtlich ist das es keine Heilung mehr gegen wird.
Das ist/war bei meinem Mann aber nicht so.
Wir haben gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt und jetzt wurde (erst nur telefonisch, Bescheid kommt in ca.3 Wochen) auch dieser Widerspruch abgelehnt.
Ich suche nach vergleichbaren Fällen, vielleicht kann mir jemand helfen.
Schon einmal *Dankeschön*
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau