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EM-Rente läuft ab - kein Bescheid!

beluga

Nutzer
Registriert seit
10 Apr. 2008
Beiträge
33
Hallo,
ich bin froh, ein Forum gefunden zu haben, wo ich vielleicht ein paar Tipps bekommen kann.
Ich beziehe seit 2001 eine Rente wegen voller EM. Die jetzige Gewährung läuft am 30.04.08 ab. Deshalb hatte ich am 11.11.2007 einen Antrag auf Verlängerung gestellt. 2 angeforderte Befundberichte und ein Gutachten liegen vor.
Nun habe ich auf telefonische Nachfrage die Info bekommen, dass die DRV es nicht schafft, bis 30.04.08 zu entscheiden (warum auch immer). Ein Hartz IV-Antrag wird vom FD nicht angenommen, da ich ja nicht arbeitsfähig bin. Einen Antrag auf Grundsicherung hat das Sozialamt heute auch nicht angenommen, da es die DRV in der Pflicht sieht.
Was nun? Ab 1.5.08 ohne jedes Einkommen und ohne Krankenversicherung?
Hat da jemand Erfahrung und einen guten Rat?
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Beluga
 
So weit ich weis mußt du auf das Arbeitsamt gehen und Hartz Iv in deinem Fall stellen. Da du aber nicht arbeitsfähig bist müsste der §125 in Frage kommen bis eine Entscheidung getroffen ist. DENN es kann ja auch von der DRV die Rente abgelehnt werden. Und wenn du klagst was ich mal annehme dann kann sich das ja noch Jahre hinziehen. KEIN Einzellfahl. Und solange muß das Arbeitsamt für alle Kosten aufkommen.

§ 125
Minderung der Leistungsfähigkeit


(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.
(2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.
(3) Wird dem Arbeitslosen von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zuerkannt, steht der Bundesagentur ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches zu. Hat der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen nach Satz 1 mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder einen Dritten gezahlt, hat der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten.



drischi1981
 
Vielen Dank,
für deine Antwort: Nur: Die sind nicht bereit, meinen Antrag auf ALG überhaupt anzunehmen!
Ich war gerade noch einmal in der Beratungstelle der DRV. Sie sagten, dass sie nichts machen können, da sie ja den Antrag auf Weiterzahlung hier nicht bearbeiten und sie auch keine Möglichkeiten auf eine Einwirkung in Berlin bzw. Gera haben. Gott sei Dank war es Punkt 12.00 Uhr. Da schaltete die Mitarbeiterin mitten im Gespräch ihren PC aus und packte die Stifte ein. Sie habe jetzt Feierabend und ich solle jetzt gehen!
Sozialstaat - ich sollte mich eigentlich kaputtlachen - nur kann ich darüber gar nicht lachen.
Ich schicke jetzt meinen Antrag auf ALG per Einschreiben mit Rückschein. Da ist erst einmal der Ball bei denen und paralell schicke ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Ich bin noch am Überlegen, die Presse oder das Fernsehen irgendwie ins Boot zu holen. Was macht man nicht alles in der Not.
beluga
 
Hallo Beluga,
Der Groll gegen das AA ist nicht ganz berechtigt. Die DRV handelt falsch. Die Sachbearbeiterin, der Dein Fall heute so egal war, der solltest Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde verpassen.
Anschließend würde ich am Montag täglich bei denen auflaufen, weil eine Entscheidung nach fast 6 Monaten gerade mal angebracht erscheint, zumal sie ja alles vorliegen haben. Vielleicht solltest Du Dich auch Tag für Tag ein wenig hocharbeiten, so dass der Leiter Deiner Außenstelle spätestens am Ende der Woche auch über den Fall bescheid weiß. Für das AA bist Du erst Mode, wenn die jetzige EM-Rente abgelaufen ist, also am 2.Mai. Die Zahlung eines ALG könnte ja sowieso erst zum Monatsende Mai erfolgen...bis dahin wäre auch die Einbeziehung der DRV in Berlin oder Gera, wo Dein Fall bearbeitet wird, möglich.:mad:

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Beluga,
Die Presse hilft Dir auch nicht weiter.
Nun zu Deinem Problem:
Deine Versicherungen laufen bis zur endgültigen Bearbeitung -negativ oder posiv- für Dich erst einmal weiter.
Das nächste sind die nun die laufenden Zahlungen:
Du hast, wenn Du Arbeitsunfähig oder Krank bist keinen rechtlichen Anspruch auf ALG I oder Harzt IV. Es besteht nur der Anspruch auf Grundsicherung, Diesen zu beantragen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den neuen BL. ist es meist das Amt für Jugend und Soziales. Ruf dort mal (freundlich) an.
.
 
Hallo Seenixe, hallo Dani,
vielen Dank für eure Ratschläge.
Den Antrag auf Grundsicherung hat ja das Sozialamt ja auch nicht angenommen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich an den Landrat geschickt. Mal sehen, was passiert. Dass der Antrag auf Hartz IV nicht angenommen wurde, kann ich nicht akzpetieren. Letztendlich soll man sich doch so früh wie möglich melden und zur Bearbeitung brauchen die bei uns doch durchschnittlich 4-8 Wochen. Und wenn der Bescheid der DRV bis 30.04.2008 nicht da ist, dann gelte ich ja erst einmal eigentlich als arbeitsfähig, denn dann hat ja niemand eine Arbeitsunfähigkeit ab 01.05. bescheinigt.
Die "nette" Mitarbeiterin der DRV bekommt natürlich wieder Besuch und die Dienstaufsichtsbeschwerde auch.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Beluga
 
So viel wie ich weis muß man sich auf den Arbeitsamt erst mal als Arbeitsuchend melden. Wenn man aber nicht Arbeitsfähig ist muß man gleich einen Krankenschein mit einreichen. Dann wird entschieden ob man Grundsicherung bekommt oder Hartz IV.Nur Hartz IV bekommt man nicht wenn man länger wie 6 Monate schon Krank ist . Also muß man Sozialhilfe gewähren. Wenn die Rentenversicherung sich nicht aus mehrt. Was soll er dann machen. Von irgend etwas muß er leben. Das einzigste was mir noch einfallt was er machen kann ist ein Darlehen zu beantragen . Entweder bei der Arge oder Sozialamt.

Ich würde mir ein Rechtsbeistand nehmen. Entweder einer der Sozialverbände oder Rechtsanwalt. Bekommt man auch Prozesskostenhilfe.

drischi1981
 
Genau das meine ich auch . Wie schon in meinen vorigen Beitrag § 125 Minderung der Leistungsfähigkeit.

Nur geht man nicht darauf ein hat er Anspruch auf ein Darlehen bis eine Entscheidung von dem zuständigen Amt getroffen wurde. Von irgend etwas muß er doch leben.
drischi1981
 
Hallo Beluga,
noch mal langsam.
1. Du bist krank bzw. arbeitsunfähig
2. Da Du dem Arbeitsmarkt dadurch nicht zur Verfügung stehst hast Du keinen Anspruch auf ALG oder Harzt IV
3. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt ist auch ein Recht auf Grundsicherung nicht ohne weiteres festzustellen.
4. In einem zeitlich begrenzten Rahmen (hier bei Dir Klärung des Istzustandes) gibt es -wie schon gesagt- extra Regeln.
5. Der Antrag auf Erstattung der laufende Kosten, der jetzt von Dir auszufüllen ist, hat nur den zu überbrückenden Teil bis zur Klärung des Endzustandes, zu erfüllen.
.
 
Hallo an euch alle,
vielen Dank für eure Hilfe.
Ich werde auf jeden Fall am Montag mit dem Ausdruck des Links von Tabaaluga ( dir besonders herzlichen Dank ) auf das Amt gehen.
Ich habe nun ein wenig Hoffnung geschöpft und kann vielleicht am Wochenende etwas ruhiger schlafen.
Also nochmals DANKE!
Liebe Grüße aus der Oberlausitz
Beluga
 
Hallo,
heute will ich mal den neusten Stand mitteilen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde mit Androhung einer Klage und einstweiligen Anordnung bei der DRV hat scheinbar etwas geholfen. Heute bekam ich die telefonische Zusage, dass die Rente erst mal 3 Monate weiter gezahlt wird und bis dahin (fast 9 Monate!) das Verfahren abgeschlossen ist. Die Mitarbeiterin forderte mich dabei gesondert auf, mich nicht beim AA zu melden! Eine schriftliche Bestätigung soll ich in den nächsten Tagen bekommen - Jubel!
Das AA schläft ruhig weiter und betrachtet mich trotz Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde als nicht existent. Eigentlich ist das mehr als ungeheuerlich. Gott sei Dank werde ich die Damen und Herren ja voiraussichtlich erst mal nicht brauchen.
Ihr seht, dass Hartnäckigkeit und auch mal eine Beschwerde etwas erreichen können, aber nicht müssen.
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Beluga
 
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