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EM Rente endet bald

uwe2007

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2006
Beiträge
313
Hallo an alle,
ja, es ist bald wieder soweit meine EMR läuft Ende April aus. Weiterbewilligung
ist schon vor ca. 3 Mon. gestellt worden. Werde mich morgen Arbeitssuchend melden - weiß jemand wie es weitergehen könnte wenn EMR nicht verlängert würde - bevor man mich beim AA übers Ohr haut ;-). Hab in dieser Richtung überhaupt keine Erfahrung oder was auf mich zu kommen könnte
Förderungen werden nur noch von der BG-Bau übernomen nicht mehr von AA, Arge oder DRV.

LG
Uwe (noch Rentner) aber Glücklich ;)
 
Hallo Uwe,

da wir das schon mal hinter uns haben und jetzt auch wieder vor uns haben, kenne ich das.
Also richtig ist das du zum Arbeitsamt gehst und dich dort meldest mit dem Hinweis das Ergebniss des Weiterbewilligungsantrages steht noch aus und du willst vorsorglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld1 nach § 125 stellen ( Nahtlosigkeitsregelung ).
Dann warte ab wann der Bescheid der DRV kommt, falls negativ dann Widerspruch einreichen, sollte der zurückgewiesen werden dann Klage vor dem SG einreichen.
Darf ich fragen wie lange dir die Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde
L.G. stinababy
 
Hallo Stina.
endet am 30.04.2012 für 3 Jahre. Wie wird denn die Höhe von meinem ALG1 berechnet bzw. die Nahtlosigkeitsregel?

LG

Uwe
 
Hallo Uwe 2007,

dein
Hallo an alle,
ja, es ist bald wieder soweit meine EMR läuft Ende April aus. Weiterbewilligung
ist schon vor ca. 3 Mon. gestellt worden. Werde mich morgen Arbeitssuchend melden - weiß jemand wie es weitergehen könnte wenn EMR nicht verlängert würde - bevor man mich beim AA übers Ohr haut ;-). Hab in dieser Richtung überhaupt keine Erfahrung oder was auf mich zu kommen könnte

Hast du einschlägige Befürchtungen, dass deine EMR nicht verlängert wird die du vor dem SG erstritten hast.

I. d. R. bekommt eine vor dem SG-Erstrittene EMR nicht so einfach Flügel;)
bzw. wenn sich bei dir (s. u. Auslegungsgrundsätze) nichts um 180 Grad gebessert hat.

Was haben deine Ärzte im DRV Vordruck geschrieben?

Wenn die Entscheidung der DRV auf sich warten lässt, hast du hinsichtlich
der Krankenversicherung einen Monat über den 30.04.2012 Karenzzeit
bzw. die DRV muss darüber hinaus die KV-PV bis zu einem Bescheid "so oder so" weiterzahlen.

Danach kannst du dich auch über deine Frau GKV lassen.

Nur sollte man mit den Damen und Herren von der DRV-GKV über die v. g. Angelegenheit sprechen.

Thema:
vorsorglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld1

Ja und nein kommt immer auf den individuellen Fall an.


Deine Unfallbiografie im Netz
Arbeitsunfällen 1996 u. 97

Auge fast Blind Knalltrauma, Tinnitus. 1997 Giebelwand auf den Kopf gefallen/Verschüttung,Bewustlosigkeit, Kopfschmerzen, Somatoforme Störungen, Anpassungsschwierigkeiten, Merk-Konzentrationsstörungen. Bandscheibenvorfälle L3 - S1, HWS 4-6. Li. Schulter Abnutzungerscheinungen, Knorpelschäden beide Knie.

Schwerbehinderung -z.B. bei mir 50% unbefristet

eine Umschulung zum Bauzeichner 1998 leider ohne weiteren Beruflichen Erfolg

habe vorm SG meine volle EMR erstritten

Und jetzt mit voller Kraft noch gegen die BG
usw.........


Nochmals Info:
3.3.1 Auslegungsgrundsätze zur Erwerbsfähigkeit 13 (§§ 9 ff. SGB VI und § 2 SGB IX)

Wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit, eine nicht nur geringfügige oder nicht nur
kurzzeitige Steigerung der durch gesundheitliche Beeinträchtigungen geminderten Leistungsf
ähigkeit des Versicherten im Erwerbsleben. Eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit
liegt nicht vor, wenn

- nur eine Linderung des Leidens oder eine sonstige Erleichterung in den Lebensumständen
erreicht wird oder

- volle Erwerbsminderung bestehen bleibt, unbeschadet der Sonderregelungen für Versicherte
in einer Werkstatt für Behinderte.

Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit bedeutet, dass die Minderung der Leistungsfähigkeit
im Erwerbsleben dauerhaft behoben wird.


Quelle:
http://www.mdk.de/media/pdf/BGA_ABBA_2004.pdf

Grüße

Siegfried21
 
Moins Uwe,
wir hatten gerade das Thema frisch an anderer Stelle diskutiert, dazu auch meine bescheidene Meinung zum Arbeitsamt bzw. ARGE:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=23245&page=2

Nun hast Du ja die volle EMR vor dem Sozialgericht erstritten- befristet bis 04/12 für 3 Jahre.
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde vom SG ein SGG §106er beauftragt und das Gutachten, wie Du mal schriebst, zu Deinen gunsten geschrieben.

Ich meine, wie siehst Du denn Deine Chancen auf Weitergewährung der Rente, abhängig vom Gesundheitsgrad, Alter usw. Wielange warst Du schon nicht mehr berufstätig, meinst Du, wieder arbeiten zu können?
Was sagt der Anwalt zu der Lage? Mit dem Gang zur Arge wäre ich vorsichtig, aber das ist nur meine persönliche Auffassung.

Gruss Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jangun,
mein Anwalt meinte die EMR ist fortlaufend - beim AA habe ich mich Arbeitssuchend gemeldet. Zuletzt war ich bis 2003 Berufstätig.

LG
Uwe
 
Hallo Uwe,

äh, oK. damit hast Du gleich alle meine Fragen beantwortet :p
Dann man viel Glück auf dem Arbeitsmarkt, findet sich bestimmt noch was für Dich. So schwer waren Deine Verletzungen ja auch nicht.

alles Gute

Jan
 
Hallo Jan,
meine EM Rente wird fortlaufend sein. Was hat das mit meiner Arbeitsuchendmeldung zu tun? Ich lass mich einfach mal überraschen.........

Mal sehen wenn es dann wirklich so kommen sollte das, keine Verlängerung eintritt
ist mein ALG 1 bestimmt höher als meine EM-Rente.

LG
Uwe
 
Hallo nochmal,
achso, das wußte ich nicht. Du schreibst leider nicht so ausführlich, so das man manche Dinge nicht wissen kann. Auch schriebst Du mal etwas im Kampf gegen die BG, wie weit bist Du denn da? Bekommst Du evtl. noch zusätzlich eine Unfallrente? Du hattest ja sicher meinen Sarkasmus im letzten Posting verstanden:p Sich arbeitsuchend melden und eine vakante, leidensgerechte Stelle finden sind ja immer noch zwei paar Schuhe,

Gruss Jan
 
Hallo Jan,
nein ich bekomme keine Unfallrente das, liegt alles auf Eis. Erst bei Entzug meiner EMR lebt alles wieder auf (Komplett). Und: ich bekomme nur noch leistungen sprich - Förderungen durch die, BG - nix mehr von AA, ARGE oder DRV! Zitat: "Sie bekommen nur noch das, Geld von uns alles andere gehen Sie zur BG". Zitat Ende.
Endergebnis: ich bin immer in Ruhe gelassen worden oder meine SB`s haben sich am Tel. verleugnen lassen - Das, zu AA und ARGE.

Ich persöhnlich glaube nicht daran das, man mir die EMR entzieht.............aber man weiss ja nie! "Das Pferd und die Apotheke......."

LG
Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uwe!

Sollte Deine EM-Rente von Seiten der DRV nicht verlängert werden, so hast Du wieder einen Anspruch aufs ALG I für mindestens 12 Monate.
Bei höherem Lebensalter ggf. auch länger.

Da Du in den letzten 2 Jahren nicht 150 Tage mit einem eigenen Erwerbseinkommen belegen kannst, muß Dein ALG I fiktiv,d.h. anhand Deiner bereits erworbenen beruflichen Qualifikation berechnet werden.
Es gibt 4 Einstufungsgruppen: Personen mit abgeschlossenem Studium, Personen mit Meister- oder Berufsfachschulabschluß, Leute mit abgeschlossener Ausbildung und Personen ohne Ausbildungs- und /oder Schulabschluß.

Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gummibär,
Ich hatte seitens der BG eine Weiterbildung zum Microsoft System Administrator / Microsoft System Engineer. Welche Kategorie wäre ich dann deiner Meinung nach?

LG
Uwe
 
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