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EM-Rente abgelehnt

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Ich versuche es mit einem eigenen Thema, vielleicht hat jemand einen Tipp für uns:

Guten Morgen, obwohl so gut ist der Morgen nicht,

Kai-Uwe wurde die EM-Rente abgelehnt.
Und das nur weil die DRV sich den Tag des Unfalls als Eintritt der Erwerbsminderung ausgesucht hat.

An dem Tag hatte Kai-Uwe aber die 36Monate (wegen 2jähriger Selbständigkeit) nicht voll. Hatte aber vorher schon über 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt.

Wir haben den Rentenantrag aber erst abgegeben als die 36 Monate voll waren und den Tag für Rentenbeginn auf Juli08 gelegt (und das AA ihn dazu aufgefordert hatte, weil sie ihn nicht mehr vermitteln können-Nahtlosigkeitsregelung) und vorher hatte Kai-Uwe auch immer gedacht...es könnte vielleicht sogar wieder besser werden.
Richtig schlimm ist sein Zustand ja auch erst seit 2008.
Im Rentenantrag wurde mein Mann gefragt ab wann er sich erwerbsgemindert sehe und er hat Juli 08 angegeben.

Dabei ist er aus der 1.Reha 2007 als fast ganz gesund entlassen worden. Da gab es noch nicht einmal eine Diagnose.
Erst nach der 2.Reha Ende 2008 ist er unter 3Std/täglich entlassenworden.

Wir haben jetzt erst einmal Widerspruch (dem Grunde nach) eingelegt.

Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt?

Die DRV hätte ja jeden x-beliebigen Tag nehmen können, warum nicht den Tag des Rentenantrages, sie würden ja auch nicht 2 Jahre zurück Rente zahlen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo

ich bin sprachlos ...

Mit allem hab ich gerechnet ...

der Unfalltag war ja schon länger bekannt ...

fliedertigerische Grüße:p:p:p
 
Guten Morgen Fliedertiger,

habe mir die ganze Nacht Gedanken gemacht:rolleyes:.

Im letzten Reha-GA-Bericht(Ende2008)steht das Kai-Uwe aufgrund der Schmerzen die sich chronisch entwickelt haben nicht mehr erwerbsfähig ist.

Und im ersten Reha-GA-Bericht 2007 steht das er bald wieder arbeiten kann.

Also kann der Unfalltag nicht der Tag der Erwerbsminderung sein.

Zumal sich wirklich erst 2008 sein Zustand total verschlechtert hat, weil die ganzen Diagnosen erst 2007 und dann 2008 erstellt wurden.
Darüber gibt es Krankenhausbriefe.

Ich hoffe/denke wir werden den Widerspruch schaffen.

Da hat sich ein Jurist an Kai-Uwe´s Unterlagen gesetzt und nur die Termine überprüft.
Wäre die DRV immer davon ausgegangen das Unfalltag gleich Erwerbsminderungseintritt ist, dann hätten sie ihm wohl keine Reha (Reha vor Rente) bezahlt und was ist wenn man erst später Krank wird? Welchen Tag nehmen die dann

Wir benötigen jeden freien Daumen.

Lieben Grüße
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe`s-Frau,

...meine Daumen sind für Euch gedrückt!

Ich hätte nun auch nicht gedacht, dass Ihr Probleme damit bekommt:confused:... nach der ganzen Zeit und der Reha ect. ... aber, die drehen sich es halt, wie sie es brauchen!:mad:

VG Santafee
 
Hallo Kai-Uwe`s Frau,

,,und was ist wenn man erst später Krank wird? Welchen Tag nehmen die dann``

Bei Antragstellung der EMR hast Du eine Rückmeldung (schriftlich) von der DRV bekommen.
Antragsbestätigung R995 und wahrscheinlich Anlage R990
Desweiteren ein Merkblatt der DRV (....Mitzubringen sind...)

Um den Rentenantrag aufnehmen zu können, bitten wir um entsprechend
intensive Vorbereitung und beiliegende Formulare ausgefüllt mitzubringen

dann Punkt 1:
Seit wann und wegen welchen Gesundheitsstörungen halten Sie sich für erwerbsgemindert ? (Formblatt R 210 Pkt. 8)

Es kommt also nicht auf den Unfalltag an !
Und dies gibt ja die DRV in Ihrem Vordruck zur Kenntnisnahme.

Grüße .
 
Danke Dani,

ich überarbeite gerade die Unterlagen. Gerade in diesen Unterlagen steht das sich mein Mann sich erst ab Sommer2008 als Erwerbsgemindert sieht

Aber die DRV versucht es erst einmal mit Tricks.

Schlecht sind nur die drann die keinen gesunden Partner haben, die können fast 40 Jahre Rente gezahlt haben und werden von heute auf morgen zum Sozialfall. Bei der Krankenkasse fängt es an.

Vielen Dank Santafee Du bekommst Deinen Daumen so schnell wie möglich zurück:)

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe´s Frau,

ich denke nicht, dass es mit dem Unfalltag in einem sachlichem Zusammen
hang zu sehen ist - denn die medizinischen Voraussetzungen liegen ja voll
vor - unter 3 Std. Restleistungsvermögen.

Ich denke, es sind die nicht vorliegenden versicherungsrechtlichen Voraus-
setzungen (2 Jahre Selbständigkeit) die hier ausschlaggebend sind. Ich
les mich mal wieder ein, und melde mich wieder.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Kai-Uwe´s Frau,

die Angaben, die Du in dem Eröffnungsthread bzgl. der Selbständigkeit von
Kai-Uwe angibst, sind zu unspezifisch um darauf direkt antworten zu kön-
nen.

Die Anwartschaft von 35 Jahren zur Erlangung einer EM-Rente sind ja ge-
geben. Wie lange schon ist Kai-Uwe selbständig und in welcher Funktion
wurde die Selbständigkeit ausgeübt. War die letzte ausgeübte Tätigkeit
als Selbständiger eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit oder aber
eine rentenversicherungsfreie Tätigkeit. War es eine Vollzeittätigkeit oder
eine auf 15 Std. wöchentlich begrenzte Tätigkeit.

Wie wurde die Ablehnung im Rentenbescheid begründet? Wurde sie nur
auf die selbständige Tätigkeit bezogen (auf fehlende Anwartschaftszeiten)
und/oder fehlen noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen aus einer
nichtselbständigen Tätigkeit. Inwieweit wurde möglicherweise geprüft, ob
die Voraussetzungen für eine BU-Rente nach § 240 SGB VI vorliegen könn-
ten?

Du kannst mir auch gerne per PN antworten.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Kai-Uwes Frau,

allein wegen der Angelegenheiten mit der Eu sind wir Mitglied beim VdK geworden.
Das kosten nicht viel und da sitzen die absoluten Spezialisten, die sich mit Dir ALLES durschauen. Die haben das medizinische Know-How um die Gutachten zu beurteilen, und das juristische/verwaltungstechnische um die Anträge und die Bescheide beurteilen zu können.

Möglicherweise wäre das noch eine Adresse für Euch, wenn ihr auf mormalem Weg nicht weiter kommt.

Viel Erfolg!

Grüße
oohpss
 
Hallo OOphss,

es liegt alles schon beim VdK und wird bearbeitet.
Aber vielen Dank für Deinen Tipp:)

Unsere TK hat uns gleich einen Vordruck geschickt und gefragt ob wir in den Widerspruch gehen.....bis die Rente dann ganz abgelehnt ist bleibt mein Mann automatisch dort versichert.
Wenigstens eine Sorge weniger.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe,

es geht um die Tatsache der Anspruchserfüllung, das ist der Stichzeitpunkt der Rentengewährung und die Antragstellung.

Also, wenn Kai-Uwe nach dem Unfall noch mal voll gearbeitet haben sollte, dann ist der Unfall nicht der Rentenbeginn, weil da nicht die Ansprüche bestanden. Oder? Kommt auf die Auslegung an.

http://www.sozialversicherung.at/mediaDB/MMDB121001_Rische_Erwerbsminderung-Artikel1.pdf

Gruß Ariel
 
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