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EM-Rente abgelehnt

Danke Ingeborg,

somit kann man auch die verschlechterung des Krankheitsbildes als Eintriff der EM bestimmen.

Und dieses wurde in der letzten Reha (Ende 2008) ja so auch angegeben.

"Kai-Uwe ist nur noch höchstens bis zu 3Std/täglich erwerbsfähig, wegen Verchronifizierung von Schmerzen"

Die chronischen Schmerzen waren am Unfalltag nicht da.

Anhand Deines Links kann man sehen das man sehr wohl auch ein anderes, als den Unfalltag als EM-Tag nehmen kann.

Ist eben Auslegungssache.

Mal sehen was der RA vom VdK daraus macht.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe's Frau!

Du schreibst:
Und dieses wurde in der letzten Reha (Ende 2008) ja so auch angegeben.

Auch der Antrag auf eine letztlich erfolglose Reha kann in einen Rentenantrag umgewandelt werden! Hierbei gilt der Tag der Reha-Antragstellung als Antrag auf eine EM-Rente.

Es muß zwar noch ein Formularantrag gestellt werden, aber das Datum des Reha-Antrages ist maßgebend!

Viele Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Kai-Uwes Frau,

was Ingeborg sagt stimmt, auch ich bin arbeitsunfähig aus einer REHA entlassen worden und habe auf anraten meines Arztes einen RA auf EU Rente gestellt. Einige Tage nach dem ich wieder zuhause war, bekam ich Post von meiner KK mit dem Hinweis>>> da sie arbeitsunfähig aus der REHA entlassen wurden wird der Reha- Antrag, als Rentenantrag angesehen. So wurde es auch im Versicherungsamt beim Einreichen aller Unterlagen vermerkt.
Gruß Buffy07
 
Hallo Kai Uwes Frau,

Hier bekommst du jetzt die Rechtsgrundlage für meinen Rentenantrag.
Ich wurde arbeitsunfähig im Anschluß einer Reha entlassen . Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betreffende infolge Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr der Leidensberschlimmerung seiner zuletzt ausgeübten Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Rechtsgrundlage für die Umdeutung eines Antrages auf Leistungen zur Rehabilitation in einem Rentenantrag.

§ 116 Abs.2. Nr. 2 SGBXI

Der Antrag auf Leistungen zur Reha gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte erwerbsunfähig, berufsunfähig sind und..

1. eine erfolgreiche Reha nicht zu erwarten ist oder

2. Leistungen zur Reha nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die Erwerbsunfähigkeit, Berufunfähigkeit.. nicht Verhindert haben.

Viel Glück
Buffy07
 
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