Briano
Erfahrenes Mitglied
Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 „für alle verbindlich“
==> die elektronische Patientenakte ist längst überfällig und ein Segen für Patienten und Ärzte.Ich persönlich werde eine elektronische Patientenakte für mich strikt verweigern.
Begründung:
egal was man beantragt oder einklagt in unserem System:
==> Ohne die Unterschrift zur Aufhebung des Datenschutzes geht gar nichts.
==> meine Erfahrung ist: Die Patientenakte wird dann u.a. durch sogenannte beratende Ärzte oder Gutachter missbraucht.
==> Die gesamte Akte ist dann ein Schlaraffenland für die Advokaten die nichts Gutes mit dem Versicherten im Sinn haben.
Beispiel aus meinen Erfahrungen:
==> ich leide an einer Erkrankung welche auch starke Schmerzen und Schlaflosigkeit verursacht.
==> Darüber habe ich mit den Ärzten bei einem Reha-Aufenthalt auch gesprochen.
Folge: Ein beratender Arzt der BG (...der hat meine Akte auf Basis von §200) interpretiert das als Psychische Erkrankung, welche als Ursache
für mein Leiden zu sehen ist...
Gegen diese perfide Praxis, welche manche beratende Ärzte/Gutachter täglich ausüben kommt man nur äußerst schwer an.
Das liegt nach meiner Meinung daran, dass beratende Ärzte/Gutachter einen Gottgleichen Schutz geniesen.
Ich habe meiner Familie (insbesonders meinen Kindern..) dringend angeraten
große Vorsicht bei Angaben zu Ärztlichen Fragen walten zu lassen.
Beispiel:
Haben sie schon mal eine Zigarette geraucht?
Antwort: Nein, noch nie !!!
Haben sie schon mal Alkohol getruken?
Antwort: Nein, keinen Tropfen!!!
Ein harmlos scheinender Eintrag in der Patientenakte kann nach Jahrzehnten fatale Folgen haben.
Herr Lauterbach scheint der Missbrauch der Patientendaten völlig unbekannt zu sein.
Das Gesundheitswesen und die Gesetzgebung in der Politik wird nach meiner Ansicht maßgeblich durch starke Lobbys
wie die DGUV etc. zu ihren Gunsten (finanziellen) beeinflußt.
Eine wirksame und korrekte Führung/Kontrolle nach § 29 SGB IV der Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
sehe ich aus meiner persönlichen Sicht als gescheitert an.
Ein Schutz durch unsere demokratisch Grundordnung des Einzelnen ist aus meiner Sicht nicht gegeben.
Das habe ich selbst während einer Klage am Sozialgericht mehrfach erfahren.
==> Es dauert Jahre/Jahrzehnte nach meiner Erfahrung um vor dem Sozialgericht Recht zu bekommen (falls man da noch am Leben ist...).
==> Mir ist mittlerweile egal, was die Politik beteuert und verspricht, die Realität hat mich eines Besseren belehrt.
Ich persönlich glaube den Verischerung, dass der Dateschutz für mich als Einzelnen gewährleistet ist mit keinem Wort.
Kalrstellung meinerseits:
Eine ordnungsgemäß geführte Patientenakte ohne jeglichen Missbrauch
wäre ein Segen und ein großer Fortschritt in unserem Gesundheitssystem.
Das würde u.a. auch Leben retten und andere gesundheitliche negative Folgen verhindern.
Zusätzlich würden dadurch auch hohe Kosten und unnötige Behandlungen eingespart.
Als Mitglied im VdK habe ich diese Meinung auch schriftlich dem VdK so mitgeteilt.
Gruß