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Briano

Mitglied
Registriert seit
9 Juli 2021
Beiträge
97
Ort
Bayrisch-Schwaben

Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 „für alle verbindlich“

==> die elektronische Patientenakte ist längst überfällig und ein Segen für Patienten und Ärzte.

Ich persönlich werde eine elektronische Patientenakte für mich strikt verweigern.
Begründung:
egal was man beantragt oder einklagt in unserem System:
==> Ohne die Unterschrift zur Aufhebung des Datenschutzes geht gar nichts.
==> meine Erfahrung ist: Die Patientenakte wird dann u.a. durch sogenannte beratende Ärzte oder Gutachter missbraucht.
==> Die gesamte Akte ist dann ein Schlaraffenland für die Advokaten die nichts Gutes mit dem Versicherten im Sinn haben.

Beispiel aus meinen Erfahrungen:

==> ich leide an einer Erkrankung welche auch starke Schmerzen und Schlaflosigkeit verursacht.
==> Darüber habe ich mit den Ärzten bei einem Reha-Aufenthalt auch gesprochen.

Folge: Ein beratender Arzt der BG (...der hat meine Akte auf Basis von §200) interpretiert das als Psychische Erkrankung, welche als Ursache
für mein Leiden zu sehen ist... :mad::mad::mad:
Gegen diese perfide Praxis, welche manche beratende Ärzte/Gutachter täglich ausüben kommt man nur äußerst schwer an.
Das liegt nach meiner Meinung daran, dass beratende Ärzte/Gutachter einen Gottgleichen Schutz geniesen.

Ich habe meiner Familie (insbesonders meinen Kindern..) dringend angeraten
große Vorsicht bei Angaben zu Ärztlichen Fragen walten zu lassen.

Beispiel:
Haben sie schon mal eine Zigarette geraucht?
Antwort: Nein, noch nie !!!

Haben sie schon mal Alkohol getruken?
Antwort: Nein, keinen Tropfen!!!

Ein harmlos scheinender Eintrag in der Patientenakte kann nach Jahrzehnten fatale Folgen haben.

Herr Lauterbach scheint der Missbrauch der Patientendaten völlig unbekannt zu sein.

Das Gesundheitswesen und die Gesetzgebung in der Politik wird nach meiner Ansicht maßgeblich durch starke Lobbys
wie die DGUV etc. zu ihren Gunsten (finanziellen) beeinflußt.
Eine wirksame und korrekte Führung/Kontrolle nach § 29 SGB IV der Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
sehe ich aus meiner persönlichen Sicht als gescheitert an.

Ein Schutz durch unsere demokratisch Grundordnung des Einzelnen ist aus meiner Sicht nicht gegeben.

Das habe ich selbst während einer Klage am Sozialgericht mehrfach erfahren.
==> Es dauert Jahre/Jahrzehnte nach meiner Erfahrung um vor dem Sozialgericht Recht zu bekommen (falls man da noch am Leben ist...).
==> Mir ist mittlerweile egal, was die Politik beteuert und verspricht, die Realität hat mich eines Besseren belehrt.

Ich persönlich glaube den Verischerung, dass der Dateschutz für mich als Einzelnen gewährleistet ist mit keinem Wort.

Kalrstellung meinerseits:
Eine ordnungsgemäß geführte Patientenakte ohne jeglichen Missbrauch
wäre ein Segen und ein großer Fortschritt in unserem Gesundheitssystem.
Das würde u.a. auch Leben retten und andere gesundheitliche negative Folgen verhindern.
Zusätzlich würden dadurch auch hohe Kosten und unnötige Behandlungen eingespart.

Als Mitglied im VdK habe ich diese Meinung auch schriftlich dem VdK so mitgeteilt.
Gruß
 
Hallo Briano,


Sehr guter Beitrag von dir!


Hat eigentlich der Lauterbach irgendwas einmal zu Wege gebracht, was den Patienten hilft also dem Bürger?


M.E. absolut Nein, es hilft nur dem großen Wasserkopf von Sozial-Leistungsträgern um Leistungen, die Sie laut

Ihren jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu erbringen haben, nicht erbringen zu müssen.


Selbstverwaltungen würde ich gar nicht mehr in den Mund nehmen, es sind M.E. Wirtschaftsunternehmen die sich

verhalten M.E. wie Wirtschaftskrimielle besondere im Bereich SGB VII und der eigentliche Auftrag wird schon lange

nicht mehr erfüllt.


Datenschutz gibt es nur, wenn es dem Staat nutzt und wenn der Staat als die SVT etwas gegen uns nutzen können,

gibt es keinen Datenschutz mehr.


Das ein VDK und die Gewerkschaften und sonstigen Sozialverbände irgendwas daran ändern können oder wollen, ist

mehr als fraglich. Insbesondere wenn in den Widersprüchsausschüssen genau die Herrschaften drinsitzen und die

Entscheidungen der BGn u.a. mit Hilfe der Beratungsärzte mittragen, obwohl Sie wissen müssen, dass die Entscheidungen

M.E. auf falschen gekauften "Ärztlichen-Stellungnahmen" aufbauen müssen.


Die Staatsangestellten verstehen M.E. das SGG so, wie wenn die Sozialleistungen die dem Bürger zustehen, Ihr eigenes persönliche

Geld wäre und folgerichtig dem Bürger nur in absoluten besonderen Ausnahmefällen zusteht.


Es geht sogar so weit, dass M.E. sogar bei Leistungen wo es nicht direkt um Geldansprüche geht, sich an dieser Einstellung

nichts ändert und der Anspruchsteller mit extrem Miesen-Mittel bekämpft werden muss u.a. auch der Datenschutz völlig

willkürlich Sinn frei ausgelegt wird.


M.E. der Missbrauch hierzu folgt den Interessen des Staates, am besten dem eigenen Bürger keine Leistungen mehr zu

erteilen zu müssen und immer nur die gleiche minimale Leistung erteilt wird, die kaum bis gar keine Kosten verursacht.


Das erinnert M.E. sehr an die Planwirtschaft der Ex-DDR.


M.E. Alles läuft darauf hinaus, dass es sich halt so eingebürgert hat, dass überall nur noch das Scholzing angewandt wird.


Gruß
Isswasdoc
 
Ich persönlich werde eine elektronische Patientenakte für mich strikt verweigern.
Ich kann mich da nur anschließen.
Ich finde es schlimm, dass in Zukunft jetzt überall alles umgekehrt werden soll.
Gut ist: Wer etwas will, der kann sich dann auch dafür aussprechen.
Und schlecht ist, was uns allen künftig immer bevorstehen soll: Wer etwas nicht will, muss dann dagegen widersprechen.
 
Hallo*,

Wer etwas nicht will, muss dann dagegen widersprechen.

Das ist doch die Option. Der Zahnarzt braucht keine kardiologischen Befunde.

Ebenfalls ist alles zu sperren, was BG und diverse Ärzte angeht.

JAAAA, es ist Stress und erfordert Mehrarbeit von uns. Das nervt mich auch - wieder mehr meiner Daten zu verwalten!

Aber man muss jetzt wohl da durch!!!

Dann ist leider wohl wieder jeder seines eigenes Glückes Schmieds.

Und ja Danke - es ist meine Freizeit, mich damit zu beschäftigen und alles korrekt zu lenken. Und ja, ich frage mich, wem darf ich meinen Stundensatz in Rechnung stellen?

Viele Grüße,

Kasandra
 
Wem sendet man denn den Widerspruch? Oder gibt man den bei jedem Arzt persönlich ab? (Vielleicht dumme Frage???)
 
Hallo,

das gibt sicherlich verschiedenen Missbrauch daran. Selbst war oder bin ich noch eher skeptisch demgegenüber auch wenn dadurch viele Wege Zeit und Aufwand eingespart werden.
Es gäbe wohl den Zugriff eines kleinen Personenkreises.
Ich werde das mal mit meinen Ärzten , Betreuerin besprechen .
Was meint ihr dazu, habt ihr diese Info schon? Ich werde es mal mit meiner Betreuerin besprechen.

Mir stellte sich immer die Frage, ob da jeder Hinz und Kunz drauf zugreifen kann wenn ES namen, Daten, zahlenvon uns hat.

Das Thema ist ein bissel in Diskussionen, zurecht. Ich kopiere euch mal den jüngsten Auszug, Diskussion.

LG Tina


"dann verweigern Sie dies eben und ihnen wird dann entsprechend nicht so schnell oder gut geholfen. Ihre Entscheidung. Ich würde als Arzt lieber jemanden behandeln, dessen Akte ich einsehen kann, als hinterher für einen Fehler haftbar gemacht zu werden, den das System quasi erzeugt. Schade, dass die Kritiker wie Sie den Fortschritt behindern. Übrigens: es wäre technisch problemlos möglich, dass nur bestimmte Personenkreise Zugriff erhalten. Oder man z.b. nur mit Fingerabdruck plus Zugangscode als zugelassener Arzt oder Ähnliches erhält."
 
Mein Standpunkt ist klar und deutlich Pro - e-Patientenkte.
ABER: Jüngst gab es wieder ein Urteil am LSG. Der Kläger war dort wegen einer Knieverletzung (Alter Mitte 50).

Im Alter von 17 Jahren hatte er einen Sportunfall beim Fussballspiel ... und das stand in seiner Krankenakte.
==> darauß hat man ihm einen Strick gedreht.
Er hatte diesen Sportunfall, welcher Jahrzehnte zurück liegt, längst vergessen, respektive hatte er nie Folgeprobleme.
Diese Tatsache wurde durch mehrere seiner Ärzte bestätigt.
Ein beratender Arzt hat das gegenteilig gesehen.

Diese miese Vorgehensweise und der bewusste Missbrauch der Daten aus der Krankenakte ist gut zu überlegen, wenn
es um das Thema e-Akte geht.
 
Die Gutachter/Beratungsärsczte erfinden doch sowieso was, falls sie nichts in der Akte finden. Wie bei mir, mittels "Differenztialdiagnostik".

Da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt...
 
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