Hallo Zusammen,
ich habe mich lange nicht gemeldet. Nun scheint in meinen Fall endlich zumindest mal wieder etwas Bewegung zu kommen.
Von der gegnerischen Versicherung liegt nun ein Schreiben vor, in dem sie endlich die "volle Eintrittspflicht für die berechtigten Ansprüche der Mandantin aus dem Unfall vom ...2011 im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme" bestätigen.
Rückblick:
2011 - Unfall fremdverschuldet
- unfallbedingt erforderliche OP mit Komplikationen
2014 - Gutachten in meinem Auftrag im Rahmen meiner Anspruchsdurchsetzung gegen die private Unfallversicherung
2016 - Gutachten im Auftrag der gegnerischen HPV (Ergebnis 100% MdE)
2018 - HPV beauftragt ein anästhesiologisches Gutachten nach Aktenlage, dieses liegt nun wohl vor, darauf hin nun oben erläuterte Eintrittspflicht
GdB 80 mit Merkzeichen aG, G und B; Pflegegrad 2; MdH mindestens 75% (nach Beurteilung meines RA)
Habe ich ein Recht auf Einsicht in das von der gegnerischen HPV beauftragte anästhesiologische Gutachten?
Lange stand im Raum, ob die HPV des Unfallverursachers in der Zahlungspflicht auch für die Folgen der Komplikationen der unfallbedingten OP ist (welche viel schwerer wiegen als die eigentlichen Unfallverletzungen). Dies scheint nun so gesehen zu werden, wenn ich den Satz "volle Eintrittspflicht" richtig deute.
Es geht nunmehr "nur" noch um die Höhe des Schadenersatzes, die Frage nach der Eintrittspflicht ist mit oben erläutertem Schreiben geklärt. Sehe ich das richtig? Nun kann versucht werden, die Höhe des Schadenersatzes aussergerichtlich zu klären. Es wird sich zeigen, in wie weit da die Vorstellungen auseinander driften...
Schöne Grüße
Emma
ich habe mich lange nicht gemeldet. Nun scheint in meinen Fall endlich zumindest mal wieder etwas Bewegung zu kommen.
Von der gegnerischen Versicherung liegt nun ein Schreiben vor, in dem sie endlich die "volle Eintrittspflicht für die berechtigten Ansprüche der Mandantin aus dem Unfall vom ...2011 im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme" bestätigen.
Rückblick:
2011 - Unfall fremdverschuldet
- unfallbedingt erforderliche OP mit Komplikationen
2014 - Gutachten in meinem Auftrag im Rahmen meiner Anspruchsdurchsetzung gegen die private Unfallversicherung
2016 - Gutachten im Auftrag der gegnerischen HPV (Ergebnis 100% MdE)
2018 - HPV beauftragt ein anästhesiologisches Gutachten nach Aktenlage, dieses liegt nun wohl vor, darauf hin nun oben erläuterte Eintrittspflicht
GdB 80 mit Merkzeichen aG, G und B; Pflegegrad 2; MdH mindestens 75% (nach Beurteilung meines RA)
Habe ich ein Recht auf Einsicht in das von der gegnerischen HPV beauftragte anästhesiologische Gutachten?
Lange stand im Raum, ob die HPV des Unfallverursachers in der Zahlungspflicht auch für die Folgen der Komplikationen der unfallbedingten OP ist (welche viel schwerer wiegen als die eigentlichen Unfallverletzungen). Dies scheint nun so gesehen zu werden, wenn ich den Satz "volle Eintrittspflicht" richtig deute.
Es geht nunmehr "nur" noch um die Höhe des Schadenersatzes, die Frage nach der Eintrittspflicht ist mit oben erläutertem Schreiben geklärt. Sehe ich das richtig? Nun kann versucht werden, die Höhe des Schadenersatzes aussergerichtlich zu klären. Es wird sich zeigen, in wie weit da die Vorstellungen auseinander driften...
Schöne Grüße
Emma