Hallo,
hat irgendwer von euch Erfahrungen oder Wissen über "einstweiligen Rechtsschutz"?
Ich habe gelesen, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (vorläufiger Rechtsschutz) zulässig ist, wenn ... wie in meinem Fall durch Krankheit das Arbeitseinkommen wegfällt; eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine soziale Schutzfunktion erfüllt müsste, aber nicht "freiwillig" aufkommt.
Es dient zur Sicherung des Existenzminimums eines Versicherungsnehmers im Krankheitsfall. Der Leistungsanspruch wird vorläufig bis zur endgültigen Klärung durchgesetzt "Existenzgefährdung".
Dies dient natürlich nur in Ausnahmesituationen, um die Existenz nicht zu gefährden.
LG
Rosi70
hat irgendwer von euch Erfahrungen oder Wissen über "einstweiligen Rechtsschutz"?
Ich habe gelesen, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (vorläufiger Rechtsschutz) zulässig ist, wenn ... wie in meinem Fall durch Krankheit das Arbeitseinkommen wegfällt; eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine soziale Schutzfunktion erfüllt müsste, aber nicht "freiwillig" aufkommt.
Es dient zur Sicherung des Existenzminimums eines Versicherungsnehmers im Krankheitsfall. Der Leistungsanspruch wird vorläufig bis zur endgültigen Klärung durchgesetzt "Existenzgefährdung".
Dies dient natürlich nur in Ausnahmesituationen, um die Existenz nicht zu gefährden.
LG
Rosi70