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Einstweiliger Rechtsschutz

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Hallo,

hat irgendwer von euch Erfahrungen oder Wissen über "einstweiligen Rechtsschutz"?

Ich habe gelesen, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (vorläufiger Rechtsschutz) zulässig ist, wenn ... wie in meinem Fall durch Krankheit das Arbeitseinkommen wegfällt; eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine soziale Schutzfunktion erfüllt müsste, aber nicht "freiwillig" aufkommt.
Es dient zur Sicherung des Existenzminimums eines Versicherungsnehmers im Krankheitsfall. Der Leistungsanspruch wird vorläufig bis zur endgültigen Klärung durchgesetzt "Existenzgefährdung".
Dies dient natürlich nur in Ausnahmesituationen, um die Existenz nicht zu gefährden.

LG

Rosi70
 
Hallo Kasandra,

den Hinweis, "einstweiligen Rechtsschutz" zu beantragen" habe ich aus dem Buch "Berufsunfähigkeitsversicherung" von Voit/Neuhaus und macht gerade im Bereich Berufsunfähigkeit aus meiner Sicht am meisten Sinn.

Ein Versicherungsnehmer benötigt dringend die Berufsunfähigkeitszahlung, wenn sein Arbeitseinkommen plötzlich wegfällt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dienst als sozialen Schutzfunktion zur Sicherung der Existenz und wenn diese durch Nichtleisten gefährdet ist, kann man den Leistungsanspruch vorläufig durchsetzen bis zur endgültigen Klärung der Leistungspflicht.

Zur " Existenzgefährdung" gibt es auch ein Urteil vom OLG Karlsruhe v. 03.07.2008 12 U 22/08

In Betracht kommt dies nach Einstellung von Leistungen auf Grund einer Nachprüfung .. OLG Saarbrücken v. 04.10.2006 5 U 247/06, aber auch dann, wenn der Versicherungsnehmer erstmals Leistungen bezieht.

Meine Versicherung ist nunmehr seit 3,5 Jahren in Verzug. Dass dies inzwischen nicht mehr lustig ist, kann der eine oder andere vielleicht nachvollziehen.

Lg

Rosi70
 
Du kannst erst dann "einstweiligen Rechtschutz" beantragen, wenn die BU-Versicherung Leistungen eingestellt hat, aber nicht - wenn der Leistungsbezug - noch nicht begonnen hat. Die Existenzsicherungsfunktion gilt nur bedingt wenn ausnahmsweise keine Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, ALG I, ALG II mit Aufstockung Grundsicherung möglich ist. Erst dann, wenn diese sozialen Komponenten nicht oder nicht mehr greifen würden, käme die Existenzgefährdung wenn noch keine privaten Leistungen erbracht werden, ins Spiel.

Sollte die BU-Versicherung Leistungen ohne Anerkenntnis erbringen, aber weiterhin keine bedingungsgemässe Anerkenntnis nach Prüfung des Leistungsfalls aussprechen, müssen die zuvor erbrachten Leistungen an den BU-Versicherer zurück erstattet werden.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

bis vor zwei Tagen wusste ich noch nichts von einem "einstweiligen Rechtsschutz".
Ich kann nur sagen, was ich in diesem Buch gelesen habe und da steht definitiv, dass man diesen Rechttsschutz auch beantragen kann, wenn man erstmalig Leistungen beantragt.

Ich habe diesen Hinweis an meinen Anwalt weitergeben; auch mit der Bitte nachzufragen, warum es erst in 7 Monaten zum Termin kommt. Sollte der Gutachter der Grund sein, frage ich mich, welche Stellung der Gutachter einnimmt. Bisher dachte ich, dass der Gutachter ein "Zeuge" ist und Zeugen werden doch geladen und nicht gefragt, wann sie gerne vor Gericht erscheinen möchten, oder? Aber das sind alles nur Spekulationen, aber ich möchte schon gerne wissen, warum es zu so einer langen Verzögerung kommt.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

das Buch ist nicht alles. Ich hab Dir ja den Unterschied der Fakten verdeutlicht, der vorab erforderlich ist, um bei einer privaten Versicherung die Existenzgefährdung geltend zu machen. Was ich allerdings auch nicht verstehe, dass dein Anwalt dem Gericht nicht schriftlich verdeutlicht, dass bei Dir tatsächlich eine Existenzgefährdung vorliegt, und somit weitere terminliche Verzögerungen nicht mehr geduldet werden können.

Wir - meine Frau - sind derzeitig auch wieder vor Gericht wegen eines Altfalls ihrer BU-Versicherung. Von Klageerhebung April 2017 bis jetzt Dez. 2017 sind knapp 8 Monate vergangen, am 18. 12. 2017 ist Güteverhandlung mit anschliessender mündlicher Verhandlung vor dem LG anberaumt. Aber auch nur deshalb, weil wir mit dem neu mandantierten Anwalt kooperierend zusammengearbeitet haben. Du siehst also, es geht schon, wenn man überzeugend auftreten kann.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

du magst sicher Recht haben, dass der Anspruch auf einen einstweiligen Rechtsschutz erst dann zulässig ist, nach dem die Leistungen schon einmal fällig waren. Somit kann die Versicherung die Leistungen nicht einfach einstellen. Macht ja auch irgendwie Sinn.
Aber letztendlich kann man auch schon zu "Versicherungsbeginn" in Not geraten, wenn das Arbeitseinkommen wegfällt.

Ich habe meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich den Termin im Juli nicht akzeptieren kann und nunmehr in Erwägung ziehen muss, nach 3,5 Jahren "einstweiligen Rechtsschutz" zu beantragen. Mein Anwalt soll nun prüfen, ob auf Grund der Dringlichkeit das Verfahren beschleunigt werden kann.

Ich wünsche deiner Frau für den Termin am 18.12.17 viel Erfolg.

LG

Rosi 70
 
Hallo Rosi70

Du beziehst eine volle gesetzliche Rente, du hast ein Auto und einer große Wohnung, worin siehst du nach 3.5 Jahren plötzlich eine Dringlichkeit gegeben.

Das Gericht hat einen Termin im Juli angesetzt, dass ist doch hervorragend, damit hast du genügend Zeit um dich auf die mündliche Befragung des Gutachters gründlich vorzubereiten. Du solltest einen Monat vor dem Gerichtstermin deine Fragen an den Gutachter ans Gericht schicken.
Das Gericht wird den Gutachter als ersten befragen und wenn du Glück hast mit deinen Fragen und das auch nur dann wenn deine Fragen überzeugend sind.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

danke für deine Nachricht.

Dass man dem Richter im Vorfeld Fragen zukommen lassen kann, wusste ich nicht; werde ich auf jeden Fall in Erwägung ziehen, aber ich hoffe natürlich, dass ich vor Ort auch fragen darf. Wahrscheinlich ergeben sich ja auch aus den Aussagen des SV neue Fragen.

Was meine "Dringlichkeit" betrifft, habe ich dir eine private Nachricht zukommen lassen.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

wie ich hier schon öfters beschrieben habe, hatte mein Anwalt damals über 30 Fragen formuliert. Ich hatte das Gutachten analysiert und eine Fehlerliste erstellt, indem ich Satz für Satz durchgegangen bin, alle Lücken, Schlussfolgerungen, Übertriebenes und Weggelassenes, Umformuliertes und andere für mich Auffälligkeiten. Besonders die Stellen, wo Rehaärzte, Therapeuten anders dargestellt hatten.

Der Anwalt hat diesen Fragenkatalog dann in Juristensprache übersetzt und wie folgt es ausgedrückt: der Gutachter behauptet... ist dem Gutachter bekannt dass z.B. Befundbericht der Schmerztherapeutin dagegen... Zeugin Frau Dr. xxx oder der Gutachter folgert, ist es ihm bekannt dass die gesundheitlichen Schäden vor dem Unfall nicht vorlagen Zeuge Hausarzt, ist ihm bekannt dass wochen- monatelange Hilfe im Haushalt notwenig war: Zeuge Nachbarschaft - ist ihm bekannt, dass die Leitlinien zur Begutachtung... mit dem Zusatz alle Zeugen seien bereit vor Gericht zu erscheinen oder an Eides statt ihre Aussage zu bestätigen.

Dieser Fragenkatalog ging an das Gericht und wurde von dort dem Gutachter zugesandt - denn das Gericht hatte ihn beauftragt. Bei der Verhandlung wurden dann fast alle diese Fragen abgearbeitet und mein Anwalt hat sich weitere Gegenargumente jeweils zurechtgelegt.

LG Teddy
 
Hallo Rosi70

genau dass was Teddy dir geschrieben hat versuche ich dir seit Monaten vor Augen zu führen, um das Gutachten so zu bearbeiten wirst du Monate brauchen und froh sein dass der Gerichtstermin erst im Juli 2018 ist.
Ich würde das Gutachten erst mal in ein Schreibprogramm auf deinem Rechner übertragen und dann Satz für Satz unterteilen.
Zu einzelnen Sätzen kannst du noch schriftliche Stellungnahmen von deinen Ärzten einholen.

MFG Marima
 
Hallo Teddy und Marima,

danke für eure Nachichten,

Genau wie Teddy es beschrieben hat, will ich es machen. Das Gutachten Satz für Satz durchgehen, Fehlerhaftes herausarbeiten, Fehlendes ergänzen und an Hand der mir vorliegenden Befunde, Klinikaufenthalte und Rehaberichte das Gegenteilige belegen. Das muss man mir nicht vor Augen führen. Was ich dem Richter vor Augen führen muss, ist, dass wenn er meine Fall 7 Monaten ruhen lässt, ich ein anderes Problem bekomme und daher meine eigentliche Frage zum "einstweiligen Rechtsschutz".

@Teddy, ist es nicht besser, wenn man den SV mit einer Frage vor Ort konfrontiert, als wenn er Wochen vor der Verhandlung die Fragen bekommt und sich darauf vorbereiten kann?

LG

Rosi70
 
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