[FONT="]Hallo erst einmal in das Forum.
[/FONT] [FONT="]Vorab erst einmal einige Informationen bzgl. meiner Krankengeschichte:[/FONT]
- [FONT="]Arbeitsunfall am 13.08.2012 [/FONT]
- [FONT="]Operation (MHK 4 Schaftfraktur / Spiralfraktur links) – Versorgung mit Schrauben und OP am 21.08.12[/FONT]
- [FONT="]Nach Feststellung des Arbeitgebers, dass ein längerfristiger Ausfall wahrscheinlich ist -> Kündigung[/FONT]
- [FONT="]Juristische Beratung / Widerspruch, „Kleinunternehmer“ deshalb „rechtens“![/FONT]
- [FONT="]Komplikationen und Entstehung eines „Morbus Sudeck – CRPS 1“[/FONT]
- [FONT="]Ehemaliger Arbeitgeber behauptet „Kein Arbeitsunfall“ -> deshalb meine Klage vor dem Arbeitsgericht[/FONT]
- [FONT="]Krankschreibung bis zum 23.09.2013, da ich am 02.09.13 zum MDK geschickt wurde. Dieser hat mich trotz Schmerzen und andauernder Beschwerden „arbeitsfähig geschrieben“.[/FONT]
- [FONT="]D.h. Meldung „Agentur für Arbeit“ arbeitssuchend am 24.09.2013[/FONT]
- [FONT="]Unfall während meiner Mitwirkungspflicht (während der Reha in einem Rehazentrum – NICHT stationär, RECHTE Hand / Anbruch Bänder etc…) – Unfall am 05.03.14 – Arzttermin 07.03.14 – Krankschreibung AU ab dem 17.03.2014 [/FONT]
- [FONT="]Zahlung KG von der Agentur für Arbeit bis 30.04.2014, danach Krankenkasse.[/FONT]
- [FONT="]16.05.2014 [/FONT][FONT="]Schreiben des Sachbearbeiters Einstellung der KG Zahlung gemäß §48 SGB V – Dagegen Widerspruch eingelegt, dem stattgegeben wurde! ANDERE HAND![/FONT]
- [FONT="]Nächste Sache: „Nahtlosigkeit“ ….KS bis 25.06.2014 – Termin am 26.06.14 (wohlgemerkt D-Arzt Praxis… <- Widerspruch eingelegt.[/FONT]
- [FONT="]Einstellung Krankengeld wegen fehlender „Nahtlosigkeit“! Widerspruch Fast 3 Monate „Schwebe“. [/FONT][FONT="]Krankenkasse gab meinem Widerspruch Recht, bzw. haben lange Einwände, Schreiben etc. akzeptiert. Vielleicht auch, da die BG eventuell zahlt – „ANERKENNTNIS Folgeunfall“…? Keine Unterstützung der Krankenkasse bzgl.der Findung der zuständigen BG (weder VBG, noch BG des Rehazentrums…). Nach langwierigen Telefonaten + Briefen war wieder meine eigentliche BG zuständig!).[/FONT]
- [FONT="]Gerichtsurteil [/FONT]à[FONT="] zum Arbeitsunfall (erster – linke Hand) am 29.08.2014 –positiv für mich – dadurch auch rückwirkend BG-lich![/FONT]
- [FONT="]Zahlung der KK rückwirkend am 10.10.2014 das Krankengeld..[/FONT]
- [FONT="]Termin wieder beim MDK (logischerweise um mich gesund zu schreiben – 19.02.2015 – der MDK hat mich diesmal NICHT gesundgeschrieben! Mittlerweile psychische Probleme!! War ja wieder der nächste Versuch meines „netten Sachbearbeiters“…![/FONT]
- [FONT="]Am 23.04.2015 Schreiben des „Sachbearbeiters“(Eingang 24.04.), Ende des KG Anspruchs zum Mo., den 27.04.15 – Begründung §48 Abs.2 SGB V - 78 Wo. Innerhalb 3 Jahren…[/FONT]
- [FONT="]Widerspruch eingelegt. Heute vom zuständigen Ausschuss NEGATIVEN Bescheid bei meiner Anwältin angekommen! Somit bleibt nur eine Klage – wieder vorm Sozialgericht….KEINE KRAFT mehr![/FONT]
- [FONT="]Telefonische Zusage der Anerkenntnis als Folgeunfall.[/FONT][FONT="] Nichts Schriftliches. Termin eines zusätzlichen BG-Gutachtens am kommenden Dienstag, den 14.07.2015![/FONT]
- [FONT="]Wie am besten beim Gutachten Verhalten?[/FONT]
[/FONT] [FONT="]Vorab erst einmal einige Informationen bzgl. meiner Krankengeschichte:[/FONT]
- [FONT="]Arbeitsunfall am 13.08.2012 [/FONT]
- [FONT="]Operation (MHK 4 Schaftfraktur / Spiralfraktur links) – Versorgung mit Schrauben und OP am 21.08.12[/FONT]
- [FONT="]Nach Feststellung des Arbeitgebers, dass ein längerfristiger Ausfall wahrscheinlich ist -> Kündigung[/FONT]
- [FONT="]Juristische Beratung / Widerspruch, „Kleinunternehmer“ deshalb „rechtens“![/FONT]
- [FONT="]Komplikationen und Entstehung eines „Morbus Sudeck – CRPS 1“[/FONT]
- [FONT="]Ehemaliger Arbeitgeber behauptet „Kein Arbeitsunfall“ -> deshalb meine Klage vor dem Arbeitsgericht[/FONT]
- [FONT="]Krankschreibung bis zum 23.09.2013, da ich am 02.09.13 zum MDK geschickt wurde. Dieser hat mich trotz Schmerzen und andauernder Beschwerden „arbeitsfähig geschrieben“.[/FONT]
- [FONT="]D.h. Meldung „Agentur für Arbeit“ arbeitssuchend am 24.09.2013[/FONT]
- [FONT="]Unfall während meiner Mitwirkungspflicht (während der Reha in einem Rehazentrum – NICHT stationär, RECHTE Hand / Anbruch Bänder etc…) – Unfall am 05.03.14 – Arzttermin 07.03.14 – Krankschreibung AU ab dem 17.03.2014 [/FONT]
- [FONT="]Zahlung KG von der Agentur für Arbeit bis 30.04.2014, danach Krankenkasse.[/FONT]
- [FONT="]16.05.2014 [/FONT][FONT="]Schreiben des Sachbearbeiters Einstellung der KG Zahlung gemäß §48 SGB V – Dagegen Widerspruch eingelegt, dem stattgegeben wurde! ANDERE HAND![/FONT]
- [FONT="]Nächste Sache: „Nahtlosigkeit“ ….KS bis 25.06.2014 – Termin am 26.06.14 (wohlgemerkt D-Arzt Praxis… <- Widerspruch eingelegt.[/FONT]
- [FONT="]Einstellung Krankengeld wegen fehlender „Nahtlosigkeit“! Widerspruch Fast 3 Monate „Schwebe“. [/FONT][FONT="]Krankenkasse gab meinem Widerspruch Recht, bzw. haben lange Einwände, Schreiben etc. akzeptiert. Vielleicht auch, da die BG eventuell zahlt – „ANERKENNTNIS Folgeunfall“…? Keine Unterstützung der Krankenkasse bzgl.der Findung der zuständigen BG (weder VBG, noch BG des Rehazentrums…). Nach langwierigen Telefonaten + Briefen war wieder meine eigentliche BG zuständig!).[/FONT]
- [FONT="]Gerichtsurteil [/FONT]à[FONT="] zum Arbeitsunfall (erster – linke Hand) am 29.08.2014 –positiv für mich – dadurch auch rückwirkend BG-lich![/FONT]
- [FONT="]Zahlung der KK rückwirkend am 10.10.2014 das Krankengeld..[/FONT]
- [FONT="]Termin wieder beim MDK (logischerweise um mich gesund zu schreiben – 19.02.2015 – der MDK hat mich diesmal NICHT gesundgeschrieben! Mittlerweile psychische Probleme!! War ja wieder der nächste Versuch meines „netten Sachbearbeiters“…![/FONT]
- [FONT="]Am 23.04.2015 Schreiben des „Sachbearbeiters“(Eingang 24.04.), Ende des KG Anspruchs zum Mo., den 27.04.15 – Begründung §48 Abs.2 SGB V - 78 Wo. Innerhalb 3 Jahren…[/FONT]
- [FONT="]Widerspruch eingelegt. Heute vom zuständigen Ausschuss NEGATIVEN Bescheid bei meiner Anwältin angekommen! Somit bleibt nur eine Klage – wieder vorm Sozialgericht….KEINE KRAFT mehr![/FONT]
- [FONT="]Telefonische Zusage der Anerkenntnis als Folgeunfall.[/FONT][FONT="] Nichts Schriftliches. Termin eines zusätzlichen BG-Gutachtens am kommenden Dienstag, den 14.07.2015![/FONT]
- [FONT="]Wie am besten beim Gutachten Verhalten?[/FONT]
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