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Einstellung, Amtsanwalt verweist auf die Privatklage

scarabaeus

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Juli 2016
Beiträge
7
Alter
78
Ort
Frankfurt am Main
Möchte eigentlich einen Beitrag schreiben bin aber hier "gelandet":
Am 04.08.2014 war ich mit dem Fahrrad inkl. Kinderanhänger mit meiner Tochter in der Stadt Frankfurt unterwegs als uns ein Pkw auf der Geradeausspur Oppenheimer
Landstr. überholte, mit mir kollidierte. Der Aussenspiegel erfasste meinen Lenker und ich fiel zwischen die Fahrzeuge (Oberschenkelbruch). Meine Tochter schrie ängstlich: "Papa bist du tot?"Die Fahrerin (Unfallärztin) stieg aus, schrie mich an ich solle die Augen öffnen, kehrte zu Ihrem Pkw zurück und fuhr rückwärts vom Unfallort bis zur Kreuzung und rief die Polizei. Sie befragten die Anruferin, fotografierten den Aussenspiegel, trugen mein Rad inkl. Anhänger an den Straßenrand und schrieben im Unfallbericht: Ordnungsnummern frei vergeben, Fahrzeuge nicht mehr am Unfallort. Passanten hatten mir meine Tochter gebracht die dann bei mir auf der Straße kauerte. Dann kam ein Beamter und forderte mich auf doch endlich auf zu stehen, da ich mitten auf der Straße lag. Dann erst rief er einen Krankenwagen. Nach der Entlassung aus der Uniklinik stellte ich Strafantrag wegen Verlassen des Unfallorts, wegen Unterlassener Hilfeleistung etc. Die Amtsanwaltschaft stellte das Verfahren ein ohne meine Tochter oder mich zu befragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo scarabaeus,

willkommen hier im Forum.
Die Unfallverursacherin hat wohl genau gewusst was Sie da macht!
Es wird sehr schwer werden die Sache zu verfolgen!
Es wird Aussage gegen Aussage stehen!
Verwunderlich ist allerdings, dass es eine Ärztin ist und Sie dir nicht geholfen hat!
Hier sehe ich einen Ansatzpunkt1
Aber ich bin kein Anwalt und somit solltest du dich mal von einem beraten lassen!
 
Privatklageverfahren

Hallo scarabeus,

ein Privatklageverfahren ist eine Form des Strafverfahrens, wo Du als Geschädigter die Möglichkeit hast, selbst anzuklagen, was sonst nur dem Staatsanwalt vorbehalten bleibt.

Diese Form ist aber relativ selten. Das Privatklageverfahren kann vom Staatsanwalt allerdings letztendlich übernommen werden. Wenn das passiert, bleibt Dir dann nur noch die Position des Nebenklägers.

Auch bei diesem Verfahren gilt zunächst der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Du musst also die strafrechtliche Schuld Deiner Unfallgegnerin nachweisen.

In meiner bisherigen Praxis hatte ich bisher nur einen Fall mit einem Privatklageverfahren (deshalb auch meine Aussage, es wäre selten)

Eine Unfallanalyse könnte für den Nachweis der strafrechtlichen Schuld Aufschluss bringen.

Siehe hier:

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
DANKE FÜR DIE SCHNELLE ANTWORT!
Es wird immer komplizierter durch die vielen "Baustellen" (sagte Anwalt) wie meine Strafanträge, die jedoch fast alle eingestellt/verworfen wurden.
Dazu kam die Einstellung zum Nachteil meiner Person. Meine Tochter 10 wurde einfach aussen vor gelassen und nicht befragt. Die letzte Anwältin,
Zitat:"Jetzt lassen sie doch endlich die Frau in Ruhe". Also suche ich schon wieder einen neuen Anwalt.Jetzt habe ich die E-Akte gelesen und mir wurde jetzt klar warum das alles so gelaufen ist. Es wurde nach Aktenlage entschieden, doch der Unfallbericht ist schlampig,subjektiv, falsch:
Der Unfall ereignete sich in Höhe der Oppenheimer Landstr.110, im Bericht steht 104. Da stand das Auto der Ärztin nachdem sie sich vom Unfallort entfernt hatte (Kreuzung)!Der Sachbearbeiter des 8.Revier stellt Mutmaßungen an und schreibt: Somit galt für =ON01 Zeichen 205 und für ON02 Zeichen 306. Da offenbart sich schon der Schwindel! Kreuzung und Unfallort liegen ca.100 Meter auseinander!
Jetzt suche ich einen Unfallanalytiker und bin zwecks Finanzierung auf Fremdhilfe angewiesen.
Vorsatz kann ich ihr schlecht nachweisen obwohl sie durchzogene Linie beim Überholvorgang überfuhr aber das Auto rückwärts vom Unfallort zu fahren und dann der Polizei solche Lügen zu erzählen...und wie kam ich dann dahin wo ich lag Meine Tochter wurde von einem Passanten zu mir gebracht und kauerte bei mir auf der Straße, bis ein Beamter lam und sagte:"Jetzt stehen sie doch endlich auf"!
 
Zuletzt bearbeitet:
Unfallanalyse

Hallo scarabaeus,

da bist Du bei mir schon richtig, wenn Du einen Unfallanalytiker suchst.

Kannst mich auch unter info@unfallreko.de erreichen.

Ich düse übrigens in ganz Deutschland, Österreich, Luxemburg und in der Schweiz im Auftrag von Unfallgeschädigten umher.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Danke, habe auch schon nachgefragt und weiß es wird teuer.
Möchte jedoch auf die "Aktenlage" hinweisen, die zu den Einstellungen
geführt hat und da sehe ich das Hauptproblem: Als die Beamten eintrafen
war die Verursacherin nicht mehr am Unfallort. Eine Patientin stand bei ihr an der Kreuzung bereit zur Aussage. Ich lag am Unfallort. Meine Tochter
bei mir, die Hand haltend warteten wir was nun geschieht.
Nach Aktenlage geschah der Unfall an der Kreuzung und laut Unfallbericht
"Verkehrsunfallanzeige vom 04.08.2014 Hauptunfallursache: 26 und bei beiden ON : Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen
Unfall.
Bericht (Zitat):
Beim Eintreffen der Funkstreife konnte die Tochter der ON 01, die Betroffene ON 02, sowie die Zeugin ...an der Unfallörtlichkeit angetroffen werden.
Der PKW der ON02 stand an der, in der Lichtmappe aufgezeigten Örtlichkeit. Das Fahrrad der ON 01 stand in Höhe der Oppenheimer Landstraße ggü. Hausnummer 104 direkt am Gehweg. Ob und wer die Fahrzeuge direkt nach dem Aufprall und vor dem Eintreffen der Funkstreife noch bewegt hatte ist Uz. nicht bekannt.
Der Unfallsachverhalt (soweit bekannt) stellte sich anhand der Angaben der Zeugin ... und der Betroffenen ON02 dar. Die ON01 konnte nicht befragt werden (RTW...zeitnah KH) 27.01.2015 POK !


Macht da eine Unfallanalyse überhaupt Sinn?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Sinn?

Hallo scarabeus,

ach so, dann warst Du das.

Ob eine Unfallanalyse Sinn macht, kommt auf das Ziel an, was Du dabei verfolgst.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Sinn einer Unfallanalyse...

ist doch den wahren Sachverhalt aufzuklären und das wäre mir sehr wichtig, denn meine Tochter wird zwar von dem neuen Mann (Dr. meiner Exfrau betreut, ist aber kein Kinderpsychologe. Möchte halt Schaden von ihr abwenden.
Dann ist da noch die Dreistigkeit einer Unfallärztin die sich einer Patientin bedient um ihre Falschaussage zu untermauern. Unfassbar enttäuscht von der Funkstreife und von dem Sachbearbeiter mit seinen Mutmaßungen, die sogar meine Ex-Anwältin dazu veranlaßt hat, einen empörenden Brief zu schreiben, bin ich der Meinung das sollte es hier in einem Rechtsstaat nicht geben!
 
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