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Einspruch gegen Gutachten

ungeroni

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Apr. 2013
Beiträge
3
Hallo an Alle,
ich zog mir bei einem Sturz aus etwa 5 m Höhe einen Trümmerbruch des oberen Fussgelenks, einen Trümmerbruch des Schienbeins mit Spaltung des unteren Teils sowie eine Fraktur im Knie (Tibia Kopf-Fraktur) zu.
Ich besitze bei der HDI zwei private Unfallversicherungen, eine davon ist die Gruppenunfallversicherung meiner Firma. Das Gutachten fand am 22.02.2013 statt. Die HDI teilte mir mit 2 Schreiben die jeweiligen Abschlagszahlungen mit, da eine endgültige Bewertung erst am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgen kann. Es wurde eine "derzeitige" Funktionsbeeinträchtigung des rechten Beines mit drei Zehntel bewertet, aber lediglich 5/20 bezahlt.
Warum erhält man nur 5/20, wenn der Gutachter doch selbst 3/10 derzeitig feststellt? Sollte ich gegen den zu geringen Beinwert (sollte eher bei 7/20 liegen) einen Einspruch erheben? Oder ist das bei einer Abschlagszahlung bzw. einem noch nicht beurteilungsfähigen Endzustand nicht erforderlich?
Vielen Dank im voraus.
Helmut
 
Hallo ungeroni,

herzlich willkommen im Forum für Unfallopfer.

Gegen das Gutachten und die Abschlagszahlungen braúchst Du keinen
Einspruch einzulegen, da die private Unfallversicherung bereits eine weitere
Bewertung (Gutachten) zum Ende des dritten Unfalljahres veranlasst.

Dass das Gutachten nicht Deinen Bewegungseinschränkungen u.s.w. ent-
spricht würde ich dennoch der PUV schriftlich mitteilen.

Es wurden von der Versicherung 5/20 (17,5 %) statt 3/10 (21 %) (bei
angenommenen 70 % Beinwert) vorerst bezahlt, dies ist durchaus üblich
(oft wird auch noch weniger gezahlt).

Die Frist für das nächste Gutachten unbedingt im Auge behalten.

Melde Dich doch auch bitte weiterhin hier im Forum, bitte auch unbedingt
mit einem (für Dich -hoffentlich- positivem) Ergebnis.


Viele Grüße

Meggy
 
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