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Einspruch gegen Gutachten?

Registriert seit
15 Feb. 2007
Beiträge
6
Hallo, ich habe jetzt mal eine weitere Frage.

Ich hatte ja bereits die Frage mit der Auskunftspflicht hier eingestellt. die hat sich jetzt erledigt, da ich endlich telefonisch Auskunft bekommen habe. Aber jetzt das Nächste:

Also, ich hatte vor zwei Jahren einen Oberarmbruch, der vor einem Jahr auf Schaden 2/5 festgestellt wurde, der sich möglicherweise auf 1/5 verbessert. Daraufhin hat die Allianz für 1/5 gezahlt. Ein Jahr später hat der gleiche Arzt aber festgestellt, dass 2/5 bleiben. Das wollte die Allianz aber nicht hinnehmen und hat eine weiteren Arzt beauftragt - der jetz 1/5 Dauerhaft festellt. Also ganz anders liegt, als der Arzt, der das andere Gutachten erstellt hat. so stehe ich natürlich komplett schlechter da - was kann ich da machen? Ein weiteres eigenes Gutachten vorlegen, Protest einlegen?

Wäre für Vorschläge dankbar...

Gruß
Thomas
 
Hallo Thomas,

schau mal in den AUB nach. Du kannst jährlich bis 3 Jahre nach dem Unfall den Grad der Invalidität erneut bemessen lassen, die Versicherung auch.
Ich musste meine PUV auch noch einmal auffordernbevor die 3 Jahre um waren. Die haben dann die Begutachtung in Auftrag gegeben mit dem Hinweis, dass ich Geld zurückzahlen müsste, wenn der Grad der Invalidität gesunken sein sollte.
Also vor Ablauf der 3 Jahre ab Unfalldatum Antrag auf erneute Bemessung stellen. Vorher lohnt es nicht Geld für einen RA auszugeben.
Gruß Jens
 
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