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Einspruch gegen Begutachtung!?

Lowdose

Nutzer
Registriert seit
14 Sep. 2006
Beiträge
1
Ort
Grefrath bei Krefeld
Hallo,
nach meinem Motorradunfall im letzten Jahr bin ich nun durch einen Gutachter (Unfallchirurg) aus Neuss begutachtet worden.
Die Begutachtung diente der Regulierung meiner privaten Unfallversicherung.
Laut Begutachtung liegt meine Funktionsminderung im linken Arm bei 2/10 Armwert. Invaliditätsgrad 14%.
Laut Gutachten wurden mir allerdings Diagnosen aberkannt.
Meine Wirbelfraktur des 6 und 7 Brustwirbels wird als nicht nachvollziehbar bezeichnet.
Ebenso sind meine neurologischen Ausfallerscheinungen im linken Arm als nicht nachvollziehbar bezeichnet.
Da ich mit diesen Punkten nicht einverstanden bin würde ich gerne in Erfahrung bringen ob ich die Möglichkeit habe Einspruch einzulegen!?
Schon mal ein Dank für Eure Antworten!
 
Hallo Lowdose,
willkommen im Forum bei uns,...
Wenn nach der Begutachtung an Dich ein Bescheid erging, so hasst Du hier die Möglichkeit gegen diesen Bescheid einen Widerspruch zuführen.
Mit/ in Deinem Widerspruch hast Du dann die Möglichkeit in der Begründung Deinen Widerspruch zu erläutern.

Gehe bitte mal in den FAQ - Bereich, hier findest Du zur Begutachtung einiges, bei offenen Fragen deinerseits einfach nochmal nachfragen im Forum. In diesem Sinne, sam
 
Hallo,

ich bin nun zwar wahrlich kein Experte, was private Unfallversicherungen angeht, aber Bescheid und Widerspruch sind meines Wissens Begriffe, die da nicht hingehören bzw. die es da wohl nicht so gibt. Die gehören in das öffentliche Recht (also hier i. d. R zu den Sozialversicherungsträgern).

Bei den privaten Unfallversicherungen ist das eher in den AUB oder/und im Versicherungsvertrag geregelt. Da müsste man vielleicht mal reinschauen.

Ciao,

Rumpelstilzchen
 
Sorry,
Rumpelstilzchen Du hast zu 100% Recht, da habe ich mich komplett vertan, verlesen. Ich bitte vielmals um Entschuldigung, freiwillige bitte vor. In diesem Sinne, sam
 
Hallo Lowdose,

im alten Forum schreibst Du unter

http://www.unfallopfer.de/modules.p...ile=index&action=viewtopic&topic=2381&forum=1

am 26 Januar 2006 - 06:36

"am 16.08.05 hatte ich einen unverschuldeten Motorradunfall (Freizeitunfall)
Dabei wurde mir u.a die Linke Schulter zertrümmert.
Nun habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt da die Beweglichkeit (Abduktion / Streckung über Kopf) eingeschränkt ist. "


Und weiter am 25 Februar 2006 - 10:21

"Ich habe meinen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten. Mein GdB beträgt 20. Habe eigentlich mit mehr gerechnet...zumal meine neurologischen Ausfallerscheinungen im linken Arm bzw. Hand nicht aufgeführt sind."


Hier im neuen Forum schreibst Du am 15.09.2006, 14:53

"... bin ich durch einen Unfallchirurg begutachtet worden."

Ich nehme an, im Auftrag Deiner privaten Unfallversicherung.

"Laut Begutachtung liegt meine Funktionsminderung im linken Arm bei 2/10 Armwert. Invaliditätsgrad 14%."

Bei einer Einschränkung der Beweglichkeit (Abduktion / Streckung über Kopf) könnte das angemessen sein.

"Meine Wirbelfraktur des 6 und 7 Brustwirbels wird als nicht nachvollziehbar bezeichnet."

Für verheilte Knochenbrüche gibt es keine Invaliditätsleistungen, von bleibenden Beeinträchtigungen aus der Wirbelfraktur hast Du bisher nichts geschrieben.

"Ebenso sind meine neurologischen Ausfallerscheinungen im linken Arm als nicht nachvollziehbar bezeichnet."

Neurologischen Ausfallerscheinungen beurteilt ein Neurologe, nicht ein Unfallchirurg.

Du solltest mal in aller Ruhe überlegen, welche bleibenden Beeinträchtigungen Du aus dem Unfall vom 16.08.05 beklagst und wie die dokumentiert sind.


Gruß
Luise

@Moderator
Bitte Beiträge ins Thema private Versicherungen verschieben. (Auf Deinen Wunsch hin von babelfischer verschoben!)
 
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