Lowdose
Nutzer
Hallo,
nach meinem Motorradunfall im letzten Jahr bin ich nun durch einen Gutachter (Unfallchirurg) aus Neuss begutachtet worden.
Die Begutachtung diente der Regulierung meiner privaten Unfallversicherung.
Laut Begutachtung liegt meine Funktionsminderung im linken Arm bei 2/10 Armwert. Invaliditätsgrad 14%.
Laut Gutachten wurden mir allerdings Diagnosen aberkannt.
Meine Wirbelfraktur des 6 und 7 Brustwirbels wird als nicht nachvollziehbar bezeichnet.
Ebenso sind meine neurologischen Ausfallerscheinungen im linken Arm als nicht nachvollziehbar bezeichnet.
Da ich mit diesen Punkten nicht einverstanden bin würde ich gerne in Erfahrung bringen ob ich die Möglichkeit habe Einspruch einzulegen!?
Schon mal ein Dank für Eure Antworten!
nach meinem Motorradunfall im letzten Jahr bin ich nun durch einen Gutachter (Unfallchirurg) aus Neuss begutachtet worden.
Die Begutachtung diente der Regulierung meiner privaten Unfallversicherung.
Laut Begutachtung liegt meine Funktionsminderung im linken Arm bei 2/10 Armwert. Invaliditätsgrad 14%.
Laut Gutachten wurden mir allerdings Diagnosen aberkannt.
Meine Wirbelfraktur des 6 und 7 Brustwirbels wird als nicht nachvollziehbar bezeichnet.
Ebenso sind meine neurologischen Ausfallerscheinungen im linken Arm als nicht nachvollziehbar bezeichnet.
Da ich mit diesen Punkten nicht einverstanden bin würde ich gerne in Erfahrung bringen ob ich die Möglichkeit habe Einspruch einzulegen!?
Schon mal ein Dank für Eure Antworten!