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Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen

nightwalker

Sponsor
Registriert seit
18 Sep. 2006
Beiträge
669
Ort
Jenseits von Eden
Hallo zusammen,

hier ein guter Link samt Musterbrief als Hilfestellung,
zur Einsicht in die Patientenunterlagen.


Ihre Rechte als Patient
Einsicht in die Krankenakten
http://www.dak.de/content/dakkrankheit/akteneinsicht.html


Hier ein zu nutzender Musterbrief:
http://www.dak.de/content/dakkrankheit/musterbrief.html
...
"Ich weise darauf hin, dass ich nach § 810 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen habe, da diese "eine in
fremden Besitze befindliche Urkunde" sind, die in meinem Interesse errichtet wurde. Außerdem verweise ich auf das Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 23.11.1982 (NJW 1983, S. 328ff), in dem ausdrücklich das Recht des Patienten bestätigt wurde, Einsicht in die
Behandlungsunterlagen zu nehmen oder diese in Kopie zu erhalten."...



und hier gibt es auch noch Informationen:


http://www.kbv.de/patienteninformation/408.html
Patientenrechte
III. PATIENTENRECHTE IN DER BEHANDLUNG
Einsichtsrecht


http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/...l.asp?id=58474



Gruß
nightwalker
 
Hallo,

danke für die Infos.

Meine waren aber trotz allen Rechten, die man theoretisch hat, innerhalb der 10-Jahresfrist zu schätzungsweise ca. 70 % verschwunden (nicht da, Röntgenbilder angeblich mir ausgehändigt, Festplattenschaden, der auch gleich die handschriftlichen Karteikarten mitvernichtet hat, wichtige Sachen gar nicht eingetragen, Überschwemmung im Nichtüberschwemmungsgebiet, ggf. durchfeuchtete Unterlagen waren aber auch nicht mehr da, einfach dematerialisiert ...).

Es ist doch immer wieder interessant, welche Zufälle es im Leben geben kann. Dass all das auch noch zusammen eintritt, hätte ich vorher für extrem unwahrscheinlich gehalten.

Viele Grüße
HWS70
 
Hallo HWS70,

und eben aus diesem Grund ist es extrem wichtig so früh wie möglich sich die Unterlagen geben zu lassen, egal ob man sie im Moment braucht oder nicht.
Wer kann schon sagen was später ist?

Ach ja, du hast Erbeben, Vulkanausbrüche und Flugzeugabsturz in deiner Aufzählung vergessen :rolleyes:


Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hi Ironwoman,

hast schon Recht. Ich könnte mir in meiner Phantasie sogar noch ganz andere Gründe oder Motivationen, warum bzw. wozu solche Unterlagen 'sich' dematerialisieren, vorstellen. ;)

Viele Grüße
HWS70
 
Hallo HWS70,

beamen - Scotti? :D

Sorry - konnte es mir nicht verkneifen:)

LG
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hi Ironwoman,

tja, wenn man sie doch nur wieder herbeamen könnte.

Oder wenn das schon nicht geht, vielleicht so manche der lieben Menschen, die diese Unterlagen unter Einsatz ihres Lebens gegen jedwede Gefahr verteidigt haben :D ("Es kommt Hochwasser. Die entsprechenden Unterlagen schnell in den Keller auf den Fußboden!" :D) ins Weltall...

:)

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

Viele Grüße
HWS70
 
hallo,
hierzu auch von mir ein kleines Anekdötchen, oder besser gesagt ein schlechter Witz:

behandler schreiben Befundberichte mittels EDV und legen diese dem Sozialgericht vor.

Auf das Auskunftsersuchen zur den bei Ihnen gespeicherten gesundhtsdten kommen dann Antworten wie etwa die hier:

Ich habe keine gesundheitsbezogenen Daten über Sie gespeichert.

ja wo kommen denn dann die edv geschriebenen Befundberichte her und wie können die denn dann in Akten vorliegen, wenn diese gesundheitsbezogenen Daten nie gespeichert und zu einen befundbericht per EDV erstellt verarbeitete wurden

lache, solange es keinen Grund zum weinen gibt ode so ähnlich.

Ich bednke mich jedenfalls für dergl.Antworten von offensichtlich besonders qualifizierten - auch im Datenschutzrecht selbstverständlich und ganz beonders - Behandlern recht herzlich!

Grüße Max 66
 
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