nightwalker
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Hallo zusammen,
hier ein guter Link samt Musterbrief als Hilfestellung,
zur Einsicht in die Patientenunterlagen.
Ihre Rechte als Patient
Einsicht in die Krankenakten
http://www.dak.de/content/dakkrankheit/akteneinsicht.html
Hier ein zu nutzender Musterbrief:
http://www.dak.de/content/dakkrankheit/musterbrief.html
...
"Ich weise darauf hin, dass ich nach § 810 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen habe, da diese "eine in
fremden Besitze befindliche Urkunde" sind, die in meinem Interesse errichtet wurde. Außerdem verweise ich auf das Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 23.11.1982 (NJW 1983, S. 328ff), in dem ausdrücklich das Recht des Patienten bestätigt wurde, Einsicht in die
Behandlungsunterlagen zu nehmen oder diese in Kopie zu erhalten."...
und hier gibt es auch noch Informationen:
http://www.kbv.de/patienteninformation/408.html
Patientenrechte
III. PATIENTENRECHTE IN DER BEHANDLUNG
Einsichtsrecht
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/...l.asp?id=58474
Gruß
nightwalker
hier ein guter Link samt Musterbrief als Hilfestellung,
zur Einsicht in die Patientenunterlagen.
Ihre Rechte als Patient
Einsicht in die Krankenakten
http://www.dak.de/content/dakkrankheit/akteneinsicht.html
Hier ein zu nutzender Musterbrief:
http://www.dak.de/content/dakkrankheit/musterbrief.html
...
"Ich weise darauf hin, dass ich nach § 810 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen habe, da diese "eine in
fremden Besitze befindliche Urkunde" sind, die in meinem Interesse errichtet wurde. Außerdem verweise ich auf das Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 23.11.1982 (NJW 1983, S. 328ff), in dem ausdrücklich das Recht des Patienten bestätigt wurde, Einsicht in die
Behandlungsunterlagen zu nehmen oder diese in Kopie zu erhalten."...
und hier gibt es auch noch Informationen:
http://www.kbv.de/patienteninformation/408.html
Patientenrechte
III. PATIENTENRECHTE IN DER BEHANDLUNG
Einsichtsrecht
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/...l.asp?id=58474
Gruß
nightwalker