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Einsichtnahme in Gerichtsakte

Hallo Shammy,

es betrifft mich nicht selbst.

Derzeit kann ich den Namen des Gutachters nicht veröffentlichen.
Auch die Nennung des Gerichtes ist derzeit nicht möglich.

Werde aber berichten, wie der Fall meiner Freundin weitergeht.

Besten Dank für die Hinweise

Gruß
Anja
 
Liebe Anja,

dass dem Gericht ein Entwurf des Gutachtens vorgelegt wird ist mir neu. Dazu kommt die mangelnde Transparenz was überhaupt nicht geht.

Die Frage ist wie mit der Erkenntnis umgegangen wird.

Du kannst den Gutachter und das Gericht aus Besorgnis der Befangenheit ablehnen und damit selbst aktiv werden. Der Eindruck das sich das Gericht das passende Gutachten zum geplanten oder bereits verfassten Urteil liefern lässt drängt sich nun einmal auf und es wird wohl so gewesen sein.

Wenn es um Ablehnungsgesuche geht bin ich wenig zurückhaltend aber in diesem Fall würde ich davon absehen.

Grundsätzlich ist der geschilderte Vorgang geeignet den Argwohn der Befangenheit auszulösen und der Argwohn wurde auch ausgelöst.
Ob da tatsächlich etwas zwischen Richter und Gutachter gelaufen ist spielt dabei keine Rolle. Der böse Anschein genügt.

Gleichwohl wird Dein Ablehnungsgesuches keinen Erfolg haben. Ich bezweifle das die Beschwerdekammer ein manipuliertes Verfahren einräumt.
Damit würde die Karriere des betroffenen Richters und Gutachters beendet und die Chance das so etwas geschieht liegt bei etwa 0.

Das größte Problem von Befangenheitsgesuchen ist nicht die Kränkung des beschuldigen Richters. Das größte Problem ist der (optimierte) Sachverhalt der durch die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch in die Welt kommt. Mir liegen bestimmt 20 gerichtliche Beschlüsse zu Ablehnungsgesuchen vor die sich mit dem tatsachenbasierten Sachverhalt der Verfahrensakte nicht decken. Da wurden ganz offen Tatsachen verdreht das es einem die Sprache verschlägt.

Allerdings unterliegen Richter der besonderen Wahrheitspficht. Der tatsachenbasierte Sachverhalt der Verfahrensakte fällt nicht unter das Privileg
der freien Beweiswürdigung. Der Sachverhalt eines richterlichen Beschlusses muss der Wahrheit entsprechen sonst wäre die Karriere des Richters beendet. Bis dato gab es solche Konsequenzen nicht. Ich hoffe Du hast die Warnung verstanden.


Ich würde zu folgendem raten.

Wenn da etwas zwischen Gutachter und Richter läuft ist in dieser Instanz nichts mehr zu gewinnen. Wenn hier manipuliert wurde ist alles was Du tust zu Deinem Nachteil.

Das Gericht muss davon ausgehen das Du die Vorlage bemerkt hast. Eventuell (es geschehen noch Zeichen und Wunder) wird das Gericht das Gutachten selbst anzweifeln um aus der Schusslinie zu kommen. Sollte nicht in Deinem Sinne entscheiden werden dann erhebst Du den Vorhalt der Manipulation in der Berufung. Der Verfahrensfehler sollte im Grunde ausreichend sein um eine erneute Begutachtung anzustoßen.

Ich wünsche Deiner Freundin viel Erfolg.

Liebe Grüsse Chumana
 
hallo auch dazu nochmal

die bedenken von dir, @Chumana, kann man einerseits nachvollziehen. allerdings in zwei punkten sollte man auch folgendes bedenken:

klarheit erhält man wohl erst, wenn man die inhalte beider dokumente kennt und vergleicht. worin bestehen abweichungen, wie wären sie zu begründen und welchen stellenwert haben sie. wenn es sich nicht um nur sprachliche und redaktionelle änderungen handelt, sondern um abweichende medizinische bewertungen, um einbeziehung von befunden etc. zum nachteil der betroffenen, dann ist mit einem befangenheitsantrag auch nichts mehr zu verlieren.
ausserdem im blick: wird nicht interveniert, kann es auch schnell dafür zu spät sein. ein gezieltes vorbringen seiner bedenken und befürchtungen kann auch das setzen von beschwerde- und revisionsgründen sein.


gruss

Sekundant
 
Lieber Sekundant,

natürlich lasse ich die Präklusion nicht aus den Augen. Es ist nur ein grundlegender Denkfehler es mit gültigem Recht zu versuchen wenn sich das Gericht um das gültige Recht nicht schert.

Es ist richtig das der Vorhalt der Vorfertigung des Gutachtens in erster Instanz zu beanstanden ist um dem Einwand der Präklusion zu entgehen.

Damit werden Verfahrensregeln eingehalten.

Dem Ausgangsgericht und dessen Gutachter wird die Verteidgung des Gutachtens ermöglicht und das verringert die Chance das in der Berufung eine erneute und diesmal korrekte Begutachtung angeordnet wird.




Beste Grüsse
Chumana
 
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