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Einsichtnahme in Gerichtsakte

Anja123

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Nov. 2018
Beiträge
205
Hallo,

folgender Vorfall: bei der Einsichtnahme in die Gerichtsakte
wurde festgestellt, dass eine Vorfertigung des Gutachtens an das Gericht übersendet worden ist.

Der Gutachter wurde vom Gericht beauftragt.

Eine Vorfertigung wurde natürlich nicht an die Klägerin übersandt.

Was haltet ihr von so einem Vorgang?

Besten Dank.


Gruß

Anja
 
Hallo Anja,

was verstehst Du unter Vorfertigung eines Gutachtens? Normalerweise wird ein Gutachten erst an das Gericht versandt, wenn es fertig ist und nicht im Rohentwurf bzw. Korrekturentwurf.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

doch leider ist es so.
Die Vorfertigung des Gutachtens wurde an das Gericht übersandt.

Dies wurde bei der Akteneinsicht der Gerichtsakte festgestellt.

Das "richtige" Gutachten wurde dann 14 Tage später an das Gericht übersandt.

Gruß
Anja
 
Hallo Anja,

das ist allerdings höchst peinlich für den Gutachter. Da muss wohl eine Sekretärin etwas vorschnell gewesen sein. Also üblich ist es definitiv nicht. Sehe es als Versehen des Gutachterbüros an.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo Anja,

ich würde so ein vorgehen für äusserst bedenklich halten! es stellt sich die frage, wer das veranlasst hat (gericht oder SV) und mit welchem hintergrund. hinterlässt jedenfalls einen eindruck von befangenheit. ist denn ein anschreiben enthalten, aus dem gründe zu entnehmen wären? das GA bzw der entwurf wird vermutlich nicht ohne weiteren schriftverkehr vorgelegt worden sein.


gruss

Sekundant

ps:
ich sehe gerade den beitrag von @Rekobär - ich gehe von dem grundsatz aus, dass nichts aus versehen gemacht wird :rolleyes:
 
Hallo Rekobär,

nein, der Gutachter hat es selbst übersandt von seiner Privatadresse.

Wahrschenlich dachte man nicht daran, dass die Gerichtsakte von
der Klägerin angeschaut wird.

Bewusst wurde doch die Vorfertigung nicht an die Klägerin übersandt.

Hallo Sekundant,

ich stimme Dir zu.

Gruß
Anja
 
@Anja123 , @Sekundant,

das wäre dann schon außergewöhnlich. Habe ich selbst bisher von keinem anderen Gutachterkollegen gehört, dass die jemals einen Korrekturentwurf ans Gericht geschickt hätten.

Keine Ahnung, was diesen Gutachter dazu gebracht bzw. was er sich davon versprochen hat. In meinen Augen macht das keinen Sinn. Sollte der Richter im Vorfeld ein bestimmtes Gutachtenergebnis erwartet haben, wäre das bereits im Vorfeld geklärt worden.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Eigentlich stellt sich die Frage:
Wieviele Gutachter/innen senden zur Vorkontrolle Gutachten den beauftragten Richtern zu, damit am Ende das heraus kommt, was das jeweilige Gericht will?

In dem geschilderten Fall, würde ich jetzt Vor- und Endgutachten Wort für Wort vergleichen und bei Unstimmigkeiten nachhaken.
 
Hallo Oerni,

Du hast es sehr gut erkannt.

Es gibt einiges im Gutachten das von der Vorfertigung abweicht.

Natürlich zum Nachteil der Klägerin.

Auch ihre Rechtsvertretung hatte es nicht bemerkt.

Aber der Punkt ist doch, wäre keine Akteneinsicht in die Gerichtsakte
erfolgt, wüsste sie nichts von dem Vorfall.

Man kann nur jedem raten, sich auch die Gerichtsakte anzuschauen.

Gruß
Anja
 
hallo zusammen,

meiner Meinung nach:

es kann sein, dass dieser Vorgang bezüglich Vorfertigung des Gutachtens mit seiner Vorab-Übersendung
sogar der "Normalfall" ist.

Der Fehler kann womöglich nur darin liegen:
dass diese vorab übersandte Vorfertigung des Gutachtens
nicht in der Gerichtsakte der Klägerin landen sollte, oder?

Also meiner Meinung nach kann dies auch aufzeigen:
dass das wohl der Normale-Gang sein kann,
von den die Kläger womöglich nie was erfährt,
da dies womöglich nie in der Gerichtsakte des Klägers abgelegt wird, oder?

Lg. Rolandi
 
hallo Anja,

wie gesagt, ich halte das für sehr bedenklich. und wenn dazu noch abweichungen zum nachteil der geschädigten daraus folgen, müsste das auch weitere konsequenzen haben.
wenn es nicht allzu geheim ist - um welches gericht geht es denn da (darfst mir auch gern eine PN schicken).


gruss

Sekundant
 
Hallo Anja,

ich schließe mich Sekundant an. Auch ich finde es höchst bedenklich. Auch mir ist bekannt, dass es Abstimmungen gibt. Hole Dir neutralen und kompetenten aber auch kritischen Rat. Vorsicht würde ich im Board walten lassen, da wenn entsprechende Infos herausgegeben werden, natürlich Rückschlüsse gezogen werden können.

Sekundant ist sehr kompetent, ich schätze die Meinung sehr, auch wenn wir beide nicht immer einer Meinung sind ;-) Die Entscheidung mußt nachher letztendlich sowieso Du selbst - wie jeder einzelne, der sich hier Rat holt - selbst treffen, da auch jeder Einzelne selbst die Konsequenzen tragen muß und ein Außenstehender immer nur einen Ausschnitt der Gesamtsache sieht.
Ich würde Dir empfehlen, hole Dir bei jemand wie Sekundant über PN eine Meinung, vielleicht auch noch eine zweite oder dritte, sofern kompetent. Jeder hat unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen, da kann es durchaus Sinn machen, Brainstorming zu machen. Vorsicht bitte immer bei den Anwälten, die nicht immer die Interessen des Mandanten vertreten, gleich aus welchem Grund.

Wenn das Gutachten gegen Dich geht, würde ich natürlich gg. Dich vorgehen, allerdings solltest Du die "Konsequenzen" einkalkulieren. Gegebenenfälls hättest Du aber auch Beweise für einen Schadensersatz gg. den Gutachter. Thema könnte auch sein, unrichtige Tatsachenbehauptung, Erstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Beweisvereitelung, uneidliche Falschaussage etc.

Interessant ist natürlich auch die Frage, welcher Gutachter? Für wen macht der Gutachter Gutachten? usw. Aber die Fragen ergeben sich meist erst dann, wenn man den Sachverhalt und nähere Details kennt.

Viel Erfolg.

Gruß

Shammy
 
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