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Einschüchterungsversuch...

Ingeborg!

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Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
Ort
Keine Angaben!
Gute Wünsche für diesen Tag an alle hier im Forum!

Hier ein neues Problem beim Umgang mit einheimischen Ämtern/Behörden:

Unlängst habe ich eine Bekannte zu einem Anhörungstermin bei einer Nachfolgebehörde des Versorgungsamtes begleitet (4-6 Ohren hören mehr als 2!). Ein irritierender Hinweis der 'verhörenden' Sachbearbeiterin ließ mich aufhorchen und ich schrieb ihn mir sofort auf, da die SB ebenfalls mitschrieb. Jetzt erfolgte eine ganz und gar unangemessene und sehr heftige Reaktion der Gegenseite, die fast bis zu meinem Ausschluß eskalierte (war wohl angestrebt!). Gerade diese Reaktion war und ist für das weitere Verfahren wegweisend, scheint ein Punkt zu sein, an dem wir u.a. weiter arbeiten sollten!

Nun meine Frage: Ist es rechtmäßig, daß der Antragsteller bzw. seine ordentliche Begleitung an der umgehenden Dokumentation an Ort und Stelle, sozusagen ohne Schlupfverlust, nachdrücklich gehindert wird? Ich habe direkt nachgefragt, wo das denn steht, daß keine Aufzeichnungen auf unserer Seite gestattet sein sollen - die Antwort war ein umschweifiges Allgemeinverbot, dafür aber lauter als erforderlich vorgetragen und mit einer uneinbringbaren Forderung verbunden. Ohne eine Verletzung des Datenschutzes zu riskieren, kann ich noch hierzu erklären, daß die Antragstellerin nicht in der gesundheitlichen Lage war und ist, sich gegen irgendetwas zu wehren, dies war deutlich zu erkennen, auch für die Gegenseite! Oder kann es möglicherweise sein, daß es eine rechtliche Möglichkeit der 'Waffengleichheit' im SGB gibt? Das könnte das ausgesprochene Verbot der eigenen, mitgeschriebenen Dokumentation entkräften!

Dankbar für jeden Hinweis

und freundliche Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

wer soll Dir das Aufzeichnen denn verbieten Ob die Aufzeichnungen bei evtl. Gerichtsverhandlungen dann benutzt oder anerkannt werden, steht dann auf einem anderen Blatt.

Genauso gut kannst Du doch auch hinterher Aufzeichnungen machen, auch das wird Dir niemand verbieten können.

Ich nehme sogar ein Diktiergerät mit und quatsche alles drauf.

Wenn Sachbearbeiter so reagieren, soll es wohl der Verunsicherung dienen, die BG ist da doch auch nicht anders.

Lieben Gruß

Reikja
 
Hallo Reickja!

Hatte Dir direkt auf Deine Antwort geschrieben, leider hat sich meine anschließende Frage nicht im Forum verfangen, sondern verschwand auf Nimmerwiedersehen im www. Demnächst gibt's einen neuen PC, dann wird alles besser!

Du hattest mir (und allen anderen hier im Forum) mitgeteilt (Zitat):
Ich nehme sogar ein Diktiergerät mit und quatsche alles drauf.

>>>Wie sind denn die Reaktionen darauf ausgefallen?

Erwäge ebenfalls auf technische Hilfsmittel zurückzugreifen - man kann ja niemandem mehr trauen (zumindest nicht auf irgendeiner Versicherungsseite)!

Das o.g. Gespräch haben wir nach Beendigung aus dem Gedächtnis protokolliert, besser wär's aber eben gewesen, wenn ich direkt mitgeschrieben hätte.

Danke schon 'mal und freundliche Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

auch mir wurde mal deutlich gesagt, dass man es nicht mag wenn ich mitschreibe. Seit dem nehme ich auch ein Aufzeichnungsgerät mit. Das ist so versteckt, dass man es nicht sehen kann.

Auch wenn es Rechtswidrig ist ohne Genehmigung des gegenüber Ton- Bildaufzeichnungen zu machen, es bleibt einem ja nichts anderes mehr übrig wenn man zu seinem Recht kommen will.

LG pswolf
 
Hallo Ingeborg,

auch mir wurde mal deutlich gesagt, dass man es nicht mag wenn ich mitschreibe. Seit dem nehme ich auch ein Aufzeichnungsgerät mit. Das ist so versteckt, dass man es nicht sehen kann.

Auch wenn es Rechtswidrig ist ohne Genehmigung des gegenüber Ton- Bildaufzeichnungen zu machen, es bleibt einem ja nichts anderes mehr übrig wenn man zu seinem Recht kommen will.

LG pswolf

Was nützt dir die Aufzeichnungen, wenn die Gerichte deine Beweise nicht zulassen und dir noch eine Anzeige einbringt.

berndf

www.sbhilfe.com
 
Hallo ihr Lieben,

es geht doch hier um eine Begutachtungssituation oder Befragung durch eine Behörde. Wenn klar ist, dass die "vorgeladene" Person eine Begleitperson benötigt (z.B. durch ein B im Schwerbehindertenausweis) und ggf. nachweisen kann dass sie selbst nicht in der Lage ist allein derartige Termine wahr zu nehmen, dann muss es doch möglich sein, dass die (ggf. vorher benannte) Begleitperson) die Belange dieser Person mit wahrnehmen darf (unterstützend meine ich).

Da man sich nicht alles merken kann, dürfte es keinen Grund und auch keinen Praragraphen geben, der es verbietet, sich Notizen zu machen. Bisher gab es bei mir noch keine PRobleme dass meine Begleitungen mitschreiben durften oder mitgeschrieben haben. Deshalb verstehe ich diese mehr als abartige Reaktion auch eher als Einschüchterungsversuch :mad:als eine Anordnung ;). Im Zweifel sollte man einen Rechtsberater dazu fragen (Anwalt oder eine Beratungsstelle, z.B. Caritas etc. die meist sehr gute Tipps haben, wenns um die Durchsetzung von Rechten von Menschen mit Behinderungen geht! ) Solange der Zeuge/die Begleitung nicht in das Geschehen eingreift, sei es nun eine Befragung oder Untersuchung, gibt es keinen Grund weshalb dieser dann nicht auch Notizen machen darf. Genau das hat mein Anwalt mir dazu gesagt!

Liebe Grüsse vonnet NixchenII
 
Was nützt dir die Aufzeichnungen, wenn die Gerichte deine Beweise nicht zulassen und dir noch eine Anzeige einbringt.

berndf

www.sbhilfe.com

Eine Unangekündigte Aufzeichnung ist schon rechtes, denn du darfst Gespräche an denen du selbst dabei bist aufzeichnen, ob ein Richter diese dann auch zulässt ist ein anderes Tema wobei mann auch sagen sollte, das der Richter sich normalerweise die Aufzeichnung anhört und dann entscheidet ob es zulässig ist und selbst wenn er es nicht zulässt, wird es für die Gegenseite schwer, Ihre Glaubwürdigkeit wieder herzustellen und sie muss dann auch erforderliche beweise beibringen, denn aussagen werden dann eher unglaubwürdig.
Auch ich kenne das Problem mit Ämtern und zeichne generell jedes Gespräch ob Telefon oder persönlich mit.
 
Hallo Ingeborg!
Ich bin nicht begeistert von Diktiergeräten oder ähnlichem beim Umgang mit Behörden. Bei mir läuft nur noch alles über den RA und schriftlich. Nur so lassen sich Sachverhalte auch gerichtlich verwerten. Sehr oft genügt schon der Hinweis aufgrund einer starken Medikamentierung, kann man den behördlichen Umgang nicht alleine durchführen. Gegen eine Begleitperson sollte dann nichts sprechen, im Gegenteil dies ist in den meissten Fällen sogar wünschenswert, man sollte jedoch den Gegenüber darauf vorbereiten. Auch sollte man von einem subalternen Sachbearbeiter keine Lösungen erwarten, die haben mehr Angst was falsches zu tun, reagieren deshalb auch z. T. aggressiv, diese sind meist nur der buerokratisch Blitzableiter. Der bessere Weg ist der über den RA, nach meiner Überzeugung.
Gruss
heincole
 
Wünsche allen hier im Forum einen guten Morgen und sehr guten Tag!

Danke dafür, daß Ihr Euch mit unseren Schwierigkeiten befaßt habt!

Da es nun behördlicherseits und auch an anderer Stelle mit dem 'Probleme bereiten' weitergeht, wird als nächstes ein Diktiergerät oder ähnliches gekauft. Es geht leider nicht anders. Die Anhörungsergebnisse (Verhörergebnisse? wg. vorgeblicher Wahrheitsfindung) liegen inzwischen in schriftlicher Form vor und weichen an einigen Stellen erheblich vom Gesagten ab! Gut, daß es auch in diesem Fall die Begleitung als Zeugen gab! Und sehr gut, daß es dieses Forum gibt - so sind wir seit Jahren gewarnt und trauen der/jeder Verwaltung nicht mehr von hier bis zur Tür!

Neu: Letztlich versuchte doch ein Mitarbeiter einer großen Krankenkasse mir zu erzählen, daß die ablehnende Stellungnahme des MdK dem Antragsteller/Versicherten nicht in Kopie zur Kenntnisnahme und damit nicht zur Optimierung seiner rechtsstaatlichen Möglichkeiten der Überprüfung überlassen werden dürfte - dies sei verboten! (Da fällt mir doch der Kaffee von der Einsegnung aus dem Gesicht! T'schuldigung!) Die Ablehnung haben wir dann im Rahmen des § 25 SGB X kopieren lassen - geht doch! Und siehe da: Standardablehnung mit blödsinniger Begründung, die nicht einmal im Ablehnungsbescheid vollständig übernommen wurde - war dem Sachbearbeiter wohl selbst zu heftig.

Also, sichern wir unsere Rechte wo und wie es geht!
Wie meine Mutter immer sagte: "Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil!"

Ich bedauere außerordentlich, daß es soweit gekommen ist, manchmal trifft verstärktes Mißtrauen dann eben auch den besseren Rest der Sachbearbeiter!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

mir hat es schon mal sehr geholfen bei solchen "verhören" eine Anwalt als Zeugen an meiner Seite gehabt zu haben. Diesen stellte ich als Bekannten vor, denn das war ja nicht gelogen. Da der Herr dort nicht bekannt war (mein Anwalt hat seinen Sitz in einem anderen Bundesland) war das auch kein Problem. Er hat danach sofort eine Anzeige gemacht, nachdem das "Ergebnis" vorlag und ich brauchte nicht mal persönlich in Erscheinung treten, da mehrere "Vorgeladene" meinen Rat befolgt haben und ihre Anwälte/Rechtsberater dabei hatten und diese genau das selbe taten... nämlich Anzeige erstatten.

Es hilft auch schon, wenn eine Amtsperson (also ein Beamter) oder ein Vertreter eines Vereines/Verbandes dabei ist damit die Neutralität des "Zeugen" gewahrt bleiben kann und nicht angezweifelt werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht.

Dieser ganze Thread zeigt mir, wie schwer es uns gemacht wird unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen und fair behandelt zu werden! Armes Deutschland! :mad:

Liebe Grüsse vonnet NixchenII
 
Hallo Reickja!

Hierzu: Ich nehme sogar ein Diktiergerät mit und quatsche alles drauf.

Habe ich mir gestern gekauft und wird ab sofort eingesetzt!

Viele liebe Grüße
von Ingeborg!
 
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