Ingeborg!
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Gute Wünsche für diesen Tag an alle hier im Forum!
Hier ein neues Problem beim Umgang mit einheimischen Ämtern/Behörden:
Unlängst habe ich eine Bekannte zu einem Anhörungstermin bei einer Nachfolgebehörde des Versorgungsamtes begleitet (4-6 Ohren hören mehr als 2!). Ein irritierender Hinweis der 'verhörenden' Sachbearbeiterin ließ mich aufhorchen und ich schrieb ihn mir sofort auf, da die SB ebenfalls mitschrieb. Jetzt erfolgte eine ganz und gar unangemessene und sehr heftige Reaktion der Gegenseite, die fast bis zu meinem Ausschluß eskalierte (war wohl angestrebt!). Gerade diese Reaktion war und ist für das weitere Verfahren wegweisend, scheint ein Punkt zu sein, an dem wir u.a. weiter arbeiten sollten!
Nun meine Frage: Ist es rechtmäßig, daß der Antragsteller bzw. seine ordentliche Begleitung an der umgehenden Dokumentation an Ort und Stelle, sozusagen ohne Schlupfverlust, nachdrücklich gehindert wird? Ich habe direkt nachgefragt, wo das denn steht, daß keine Aufzeichnungen auf unserer Seite gestattet sein sollen - die Antwort war ein umschweifiges Allgemeinverbot, dafür aber lauter als erforderlich vorgetragen und mit einer uneinbringbaren Forderung verbunden. Ohne eine Verletzung des Datenschutzes zu riskieren, kann ich noch hierzu erklären, daß die Antragstellerin nicht in der gesundheitlichen Lage war und ist, sich gegen irgendetwas zu wehren, dies war deutlich zu erkennen, auch für die Gegenseite! Oder kann es möglicherweise sein, daß es eine rechtliche Möglichkeit der 'Waffengleichheit' im SGB gibt? Das könnte das ausgesprochene Verbot der eigenen, mitgeschriebenen Dokumentation entkräften!
Dankbar für jeden Hinweis
und freundliche Grüße von
Ingeborg!
Hier ein neues Problem beim Umgang mit einheimischen Ämtern/Behörden:
Unlängst habe ich eine Bekannte zu einem Anhörungstermin bei einer Nachfolgebehörde des Versorgungsamtes begleitet (4-6 Ohren hören mehr als 2!). Ein irritierender Hinweis der 'verhörenden' Sachbearbeiterin ließ mich aufhorchen und ich schrieb ihn mir sofort auf, da die SB ebenfalls mitschrieb. Jetzt erfolgte eine ganz und gar unangemessene und sehr heftige Reaktion der Gegenseite, die fast bis zu meinem Ausschluß eskalierte (war wohl angestrebt!). Gerade diese Reaktion war und ist für das weitere Verfahren wegweisend, scheint ein Punkt zu sein, an dem wir u.a. weiter arbeiten sollten!
Nun meine Frage: Ist es rechtmäßig, daß der Antragsteller bzw. seine ordentliche Begleitung an der umgehenden Dokumentation an Ort und Stelle, sozusagen ohne Schlupfverlust, nachdrücklich gehindert wird? Ich habe direkt nachgefragt, wo das denn steht, daß keine Aufzeichnungen auf unserer Seite gestattet sein sollen - die Antwort war ein umschweifiges Allgemeinverbot, dafür aber lauter als erforderlich vorgetragen und mit einer uneinbringbaren Forderung verbunden. Ohne eine Verletzung des Datenschutzes zu riskieren, kann ich noch hierzu erklären, daß die Antragstellerin nicht in der gesundheitlichen Lage war und ist, sich gegen irgendetwas zu wehren, dies war deutlich zu erkennen, auch für die Gegenseite! Oder kann es möglicherweise sein, daß es eine rechtliche Möglichkeit der 'Waffengleichheit' im SGB gibt? Das könnte das ausgesprochene Verbot der eigenen, mitgeschriebenen Dokumentation entkräften!
Dankbar für jeden Hinweis
und freundliche Grüße von
Ingeborg!