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Einschüchterungsversuch...

Hallo Forum!

Brauche wirklich hierzu:

'Meine Frage an dieses Forum:
Gibt es für die Verwaltung nun noch in irgendeiner Form die Möglichkeit, den Ablehnungsgrund durch einen anderen (nach dem sicherlich gerade hektisch gesucht wird *gg*) zu ersetzen, nachdem dem einzig genannten und umfassend beschriebenen wg. eines dummen Rechenfehlers die Grundlage entzogen wurde? Und wäre so etwas rechtens?

Können/dürfen Ablehnungsgründe nachgeschoben werden, wenn die Verwaltung bereits zum Rundumschlag ausgeholt hat, dieser Grund aber absolut nicht haltbar ist?'


einen Rat von Euch!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

Die Situation scheint etwas schwierig. Dies liegt auch daran, dass das OEG zur Anwendung kommt. Trotzdem ist es ein Verwaltungsverfahren. Es ist nicht ganz einfach alles nachzuvollziehen, was gerade das genaue Problem ist. Wenn ein Widerspruchsbescheid vorliegt, dann würde nur die Aufhebung der Entscheidung durch das SG in Frage kommen.
Bitte habe Verständnis, ich habe jetzt, nur um einigermaßen zu verstehen, was Dein Ansinnen ist ca. eine Stunde versucht, die Zusammenhänge zu verstehen und mir zu erlesen. Gerade wenn man konkrete Antworten haben will, dann sollte man den Zusammenhang komprimiert darstellen und die konkreten Vorgaben zur Situation machen.
Aus diesem Grund wird Dir wahrscheinlich niemand geantwortet haben.
Du schreibst von Ablehnungen und ob Gründe nachgeschoben werden können.
Ja, ganz allgemein, ja, die Verwaltung kann neue Begründungen nachschieben, aber wenn ein Bescheid vorliegt, dann gibt es eine klar definierte Aussage, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde. Da gilt der Bescheid und es sollte mit seiner Begründung die Grundlage zur Anfechtung der Entscheidung darstellen.
Da können sie dann erst mal nicht mal schnell ändern.

Hilft Dir das?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!

Ja, das hilft schon einmal ein Stück weiter! Und ich danke Dir für Deine Mühe - ich weiß manchmal einfach nicht mehr weiter.

Ich werde also, wenn jetzt ein anderer Grund für die Verweigerung eines großen Anteils der Versorgung nachgeschoben wird, ein Argument haben, das in die mögliche Klage einfließen kann. Ich kann mich hier im Forum leider nicht so auslassen, weil es sich nicht um mein Verfahren handelt. Und weil wir alle wissen, daß sich hier auch die Gegenseiten mit Information versorgen, möchte ich nicht zuviel preisgeben.

Da sich inzwischen fast alle Verwaltungen und Behörden in erster Linie um Ablehnungen bemühen, fand ich, daß auch aus einem OEG-Verfahren Wissen für andere Leser dieses Forums entstehen kann, zumal hier ebenfalls Betroffene des Versorgungsamtes (i.S. des OEG) und seiner Art des Umganges mit Anträgen nach Hilfe suchen.

Die Verwaltung für das von mir z.Zt. beschriebene Ablehnungs-/Widerspruchsverfahren hat sich in seiner Begründung für die enorme Leistungskürzung auf einen einzigen Punkt konzentriert, der dem Fachgutachten! konträr entgegensteht. Dies macht die Verwaltung an einem Rechenfehler fest (Grundrechenart!) und bestätigt damit indirekt die Ansicht/Beurteilung des Gutachters! Nun warte ich auf Gegenwehr, da von Anfang an eine feindliche Abwehrhaltung zum Antrag von Seiten der Sachbearbeiter bestand! - *ironieein* wie kann es auch jemand wagen, nach sooo langer Zeit noch krank zu sein, Ansprüche zu stellen und dann noch mit Unterstützung? *ironieaus*

Ich werde weiter berichten - gut, daß es dieses Forum gibt!

Grüße von
Ingeborg!
 
Eine Unangekündigte Aufzeichnung ist schon rechtes, denn du darfst Gespräche an denen du selbst dabei bist aufzeichnen...QUOTE]

Ich stell mir gerade vor bei einem Amtsarzt zu sitzen, der heimlich unser Gespräch aufzeichnet...aber HALLO....

Ich bin ja entsetzt so etwas zu lesen!

Das ist natürlich NICHT erlaubt!

Sobald mein "Gesprächspartner" nichts von einer Aufzeihnung des Gespräches weis, ist das ein erheblicher Eingriff in die Rechte meines "Gesprächspartners".

Also - Bitte nicht praktizieren

Doch zur eigentlichen Frage.

Wenn eine vertraute Person an solch einem Gespräch teilnimmt, ohne selbst an diesem Gespräch aktiv teilzuehmen und dabei Notizen macht, soll mir doch bitte mal der/die SB erklären, welche Rechtsgrundlage so etwas verbietet. - Sie wird darauf keine Antwort geben können. -Es gibt sie nicht.
Es ist doch völlig legitim, dass man sich Notizen macht.
Ich vermute mal, dass diese SB durch das Notieren verunsichert wurde und aus Angst etwas falsches erzählen zu können, was dann auch noch schriftlich festgehalten wird, dieses unterbinden wollte.

Und - das sagt mir - in ihrem Handeln ist die keineswegs Sattelfest gewesen...

Gruß beilitz
 
Hallo beilitz!

Habe mir ernsthaft überlegt, ob ich antworten soll.

Hierzu -Zitat-: ...Sobald mein "Gesprächspartner" nichts von einer Aufzeihnung des Gespräches weis, ist das ein erheblicher Eingriff in die Rechte meines "Gesprächspartners".

Also - Bitte nicht praktizieren...


Nur soviel: In meine Rechte wird seit vielen Jahren erheblich eingegriffen und es ist jedesmal der sog. Gutachter oder Beratungsarzt/Amtsarzt, der meine Rechte verletzt, um seinem Auftraggeber das zu liefern, wofür er bezahlt wird! Wir befinden uns hier im 'Unfallopfer-Forum', das nicht in's Leben gerufen wurde, weil unsere/meine Rechte geachtet wurden/werden! Ich weiß also jedesmal, daß ich schon wieder belogen und betrogen werde/werden soll - und das muß ich ggf. beweisen können. Der Gutachter/Beratungsarzt/Amtsarzt wird mir in keinem Fall bestätigen, daß er mir schaden wollte/sollte!

Auch wenn meine Art der Beweissicherung möglicherweise nicht gerichtsverwertbar ist, könnte ich mich ggf. daran erfreuen, das entsetzte Gesicht des Gutachters/Beratungsarztes/Amtsarztes bei Ansicht des blinkenden Aufnahmegerätes nach beendeter 'Arbeit' zu sehen! Ich könnte mir vorstellen, daß seine Wortwahl dann etwas realitätsnaher ausfällt!

Hierzu -Zitat-: ...Doch zur eigentlichen Frage.

Wenn eine vertraute Person an solch einem Gespräch teilnimmt, ohne selbst an diesem Gespräch aktiv teilzuehmen und dabei Notizen macht, soll mir doch bitte mal der/die SB erklären, welche Rechtsgrundlage so etwas verbietet. - Sie wird darauf keine Antwort geben können. -Es gibt sie nicht.
Es ist doch völlig legitim, dass man sich Notizen macht.
Ich vermute mal, dass diese SB durch das Notieren verunsichert wurde und aus Angst etwas falsches erzählen zu können, was dann auch noch schriftlich festgehalten wird, dieses unterbinden wollte.

Und - das sagt mir - in ihrem Handeln ist die keineswegs Sattelfest gewesen...


Diese Frage stand vor laaaaaaaaaanger Zeit zur Debatte und hat sich erledigt. Inzwischen geht es um einen ganz anderen Sachstand. Aber danke dafür, daß Du Dich für unseren Fall interessierst! Und: Die Sachbearbeiterin war sehr unprofessionell, das stimmt!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

natürlich ist mir bewußt, wo ich mich befinde und zu welchem Zweck dieses Forum einmal gegründet wurde.
Aber sicherlich nicht dazu, sich auf die Ebene seines Gegenüber herab zu lassen.

Wenn es eine innere Befriedigung für Dich ist, unbemerkt ein Gerät mitlaufen zu lassen, kann Dich sicherlich keiner davon abhalten.

Mein "Aufschrei" galt in erster Linie dem Beitrag. Der ja indirekt dazu aufrief (so habe ich es verstanden) nach solchen Mitteln zu greifen.

Ich habe selbst erleben müssen, wie erniedrigend es ist, sich Situationen zu stellen, wo man weiß, dass das was gerade geschieht nicht Rechtens ist - und trotzdem hat man den Eindruck der Situation hilflos gegenüber zu stehen.
Heute sehe ich vieles anders und weiß mich auch und gerade in einem "vier Augen" Gespräch zu wehren.

Warum muß man sich stets und ständig in die Verteidiger-Rolle zwingen lassen?
Stell das Diktiergerät zu Beginn offen auf den Tisch. Erkläre Deinem Gegenüber, dass Deine Erfahrungen Dich gelehrt aben mißtrauisch zu sein und wenn er/sie kein schlechtes Gewissen oder eine schlechte Absicht Dir gegenüber hat, wird er auch nicht verlangen, es auszumachen.

Gruß Beilitz
 
Hallo,
die Diskussion ist schon interessant.
Ich war letztens bei einem Gutachter, hatte mich entsprechend vorbereitet, über den Gutachter, der vom Gericht bestimmt war informiert, da ich ihn mir ja nicht aussuchen durfte. Die Begutachtung verlief vernünftig, ohne irgendwelchen dummen Bemerkungen, freundlich nett ...
Nach der Begutachtung dachte ich so: endlich mal ein Gutachter, der nach meinem subjektiven empfinden objektiv zu sein scheint.
Ein paar Tage später durfte ich die Röntgenbilder abholen und traf den Gutachter. Er konnte mir nicht in die Augen schauen und dies machte mich stutzig. Drei Wochen später war das Gutachten fertig und ich begriff, warum er mir nicht in die Augen schauen konnte. Wenn ich ein Tonband dabei gehabt hätte, hätte das Ergebnis der Begutachtung niemand geglaubt, nachdem was er da zu hören bekommen hätte.

Ich sehe dieses Tonband eher als Unterstützung zum Gedächtnisprotokoll, welches jeder sofort nach einer Begutachtung anfertigen sollte.

Ich stehe als Patient bei der Begutachtung schon unter einem starken Stress, da ist dies ein mögliches Mittel um die gespräche nachvollziehen zu können.

Ob dies fair gegenüber dem Gutachter ist? - Ist der Gutachter zu uns fair?

Nein, ich rufe damit nicht zu strafbaren Handlungen auf, aber jeder möge sich seine Gedanken dazu machen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ingrid,

ich möchte noch einmal auf etwas Hinweisen, um es vielleicht verständlicher zu machen.

Forum
Es dienst uns in erster Linie dazu, Informationen auszutauschen, um nicht in das berühmte "offene Messer" zu laufen. Gewappnet zu sein, wenn es u.a. um eine Begutachtung geht.

Aber sicherlich nicht auf illegale Weise und damit meine ich eine Straftat zu begehen.
Denn allein das Aufzeichnen eines Gespräches, ohne Wissen meines Gegenüber ist bereits eine Straftat.

§ 201StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Nun wird dieses Thema unter denr Rechtsgelehrten heftig diskutiert.
Ist es zulässig, solch ein heimlich mitgeschnittenes Gespräch als Beweis in ein gerichtliches Verfahren einzubringen, wenn dadurch strafbares Handeln und/oder ein wirtschaftlicher Schaden abgewendet werde kann?

Natürlich weiß ich selbst, wie schwierig es ist zu belegen, dass eine Begutachtung nicht so abglaufen ist, wie ein Gutachter versucht dem Gericht es klar zu machen. Das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen, wenn eine Begleitperson nicht zugelassen wird, man mit dem Gutachter allein in einem Raum ausgeliefert ist und er letztlich sogar unter Eid seine Angaben bestätigt (obwohl sie falsch sind) macht es uns nicht leicht den richtigen Beweis zu erbringen. Es wird dafür auch kein Patentrezept geben.

Mein Ansinnen ist es, dass man sich eben nicht der Gefahr aussetzt etwas illegales zu machen, was sehr schnell nach Hinten los gehen kann. Das, was man eigentlich bewirken wollte letztlich dazu führt, dass das eigene Erarbeitete wie ein Kartenhaus zusammen bricht.
Vor allem, wo viele von uns über 6, 8, 10 oder noch mehr Jahre alle Energie in die eigene Sache gesteckt haben.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Beiträgen nicht mißverstanden wurde.

Herzl. Gruß Beilitz
 
Zuletzt bearbeitet:
»Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.«

Ödön von Horváth
 
@ alle

Der Kampf um sein Recht und die Anerkennung der Unfallfolgen eines Unfallopfer ist doch seit Jahren wahrlich schwer genug geworden und nach dem sowohl Versicherungen, Ärzte und selbst Richter vor massivsten Gesetzesverstößen nicht zurück schrecken ist es doch wohl mehr als legitim dem Betrug mit einer Tonaufzeichnung zu beweisen.

So lange Regierungen gestohlene Daten-CDs kaufen können um Steuersünder zu überführen kann ein Unfallopfer wohl eine Begutachtung mitschneiden um den betrügerischen Gutachter zu überführen.

Grüssle
 
Hallo Forum!

Und es geht immer noch weiter!

Am 08.07.2010 hatte ich folgende Frage:

Gibt es für die Verwaltung nun noch in irgendeiner Form die Möglichkeit, den Ablehnungsgrund durch einen anderen (nachdem sicherlich gerade hektisch gesucht wird *gg*) zu ersetzen, nachdem dem einzig genannten und umfassend beschriebenen wg. eines dummen Rechenfehlers die Grundlage entzogen wurde? Und wäre so etwas rechtens?

Ganz einfache Antwort: Man stellt sich blöd und ignoriert die sehr umfangreiche Stellungnahme unsererseits komplett! Es gibt also KEIN Gegenargument - konnte es auch nicht geben!

Jetzt die 'natürliche' Weiterbearbeitung jedes gestellten und unrechtmäßig abgewürgten Antrages = Klage!
Ohne Rücksicht auf die schwerkranke Antragstellerin...


Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Abend!

Zwischenbericht:
Das Gezerre um die volle Anerkennung aller Schädigungsfolgen einer über die Kindheit und Jugendzeit hinweg von ihrem Vater mißbrauchten und schwerkranken Tochter nimmt groteske Formen an! Nachdem die Antragstellerin (OEG) sich seit über 11 Jahren den 'Sach-Bearbeitungen' der jeweils zuständigen Verwaltungen stellt (zu stellen hat), versucht die jetzige Behörde, ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten mit immer neuen Einwendungen abzuwerten. Es gibt bis heute mehrere ergänzende Stellungnahmen des Gutachters, die aber der bearbeitenden Stelle garnicht passen! Dabei ist alles ganz einfach zu verstehen!

Das zunächst letzte Beispiel für einen verzweifelten Einwand der Behörde, um ihre Leistungspflicht abzuwenden (bis heute KEINE Rentenzahlung - seit 11 Jahren!):
Weil die Antragstellerin sich eben diesem Gutachtentermin nach wochenlanger Angst vor dieser Streßsituation (in meiner Begleitung) mit Unterbrechungen der Befragung und der schlimmen Zeit danach stellen konnte, behauptet irgendeine Art von Psychologin, die für dieses Amt im Sinne ihres Arbeitgebers tätig ist, daß die Antragsellerin nicht sooo krank sein könne, sonst hätte sie ja diese Begutachtung nicht überstanden....!

Auf diesen kranken Gedanken muß man erst einmal kommen...!

Könnte doch sein, daß wir diese Begründung in Zukunft öfters hier zu lesen bekommen - wollte sie Euch deshalb nicht vorenthalten!

Werde weiter berichten!


Grüße von
Ingeborg!
 
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