• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Einschüchterungsversuch...

Hallo Ingeborg:),

dein letzter Satz""" über die Schreibweise der Ärztin""" bitte genauso wiedergegben und auf die damit verbunden seelischen Verletztungen einer Behinderten Person.aufmerksam machen....das diese Ausdrucksweise in jeder Art pervers und verletztend ist...und weiteren Schaden anrichtet...Art. 2 GG....die Würde des Menschen ist unantastbar....:) und auf das Antidiskriminierungsgesetzt hinweisen...

Gruß Buffy07
 
Beratungsärztliche Stellungnahme

Da die "Ärztin" zu einer abgeänderten Diagnose kam, wäre nicht auch §200 SGB anwendbar und daraus resultierendem Beweisverwertungsverbot.
Es ist unglaublich, dass man diese beratungsärztlichen Schweinereien nicht unterbindet.
Gruss Danu
 
Hallo Danu!

Zitat: ...Es ist unglaublich, dass man diese beratungsärztlichen Schweinereien nicht unterbindet...

Hiervon lebt dieser Staat u.a.! Wenn schon unumgänglich, dann doch nur am unteren Rand entschädigen - oder gänzlich ablehnen! Soziale Intelligenz = 0!

Einer weiteren Geschädigten durch den selben Täter unterstellt man, daß es wohl letztendlich nicht so schlimm gewesen war/sein kann! Selbe Verwaltung - gleiches Spielchen!

§ 200 SGB (meinst Du SGB VII?) gilt nur für den gutachtlichen Bereich der Unfallversicherung.
OEG = Opferentschädigungsgesetz (SGB VIII) sollte eigentlich für die Geschädigten durch Gewalttaten Geltung haben.


Grüße von
Ingeborg!

 
Guten Tag!

Es geht weiter!

Habe nach sorgfältiger Recherche Einspruch gegen die verwaltungsseitig geänderte Diagnose des Fachgutachters erhoben. Bei einer zwischenzeitlich durchgeführten Akteneinsicht habe ich die 'Bastelarbeit' gesehen, die zur Rentenkürzung um 2/3 des ermittelten mtl. Auszahlungsbetrages nach § 31 BVG führte: Es ist eine handschriftliche Schmiererei ohne ordentliche Begründung! Jetzt ist der Bescheid da: Von unserem Schreiben wird keinerlei Notiz genommen - es wird keine Frage beantwortet! Sturheil: Kürzung ohne Begründung!

Wie ich annehme, kommt nun wieder einmal das ganze 'Widerspruch-mit-anschließender-Klage v. d. SG-Gehampel' zum Tragen!

Meine Frage an Euch: Muß die Verwaltung auf unseren schriftlichen Einspruch vor Bescheiderteilung eingehen und ihn berücksichtigen? Kennt jemand die gesetzliche/rechtlich Grundlage? Oder darf das Spiel nach Aktenlage wie gehabt durchgezogen werden?


Danke schon 'mal und
viele Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,
eigentlich sollten sie soetwas berücksichtigen, ansonsten macht es ja keinen Sinn, dieses einzufordern bzw. das rechtliche Gehör in die Gesetze einzubauen. Aber was nutzt es, wenn sie es trotzdem nicht tun. Wenn sie nicht darauf eingehen, dann hast Du wenigstens die Möglichkeit, dieses sofort zu rügen und im Widerspruchsverfahren nochmals deutlich hervorzuheben.
Also, ein "Lippenbekenntnis" würde Dich ja auch nicht weiterbringen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!

Ich werde, nachdem mir der Bescheid in Gänze vorliegt, ausführlich rügen!

Hast Du denn schon 'mal gehört oder erlebt, daß sich irgendein Sachbearbeiter oder sonstwer nach einer Rüge angesprochen fühlte - oder, ob es etwas genutzt hat?

Gibt es rechtlich unterstützte Arbeitsrichtlinien oder Gesetze, die die Berücksichtigung eines Einspruchs vorgeben?

Danke!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,
wenn das Gesetz das rechtliche Gehör vor einer Entscheidung vorschreibt, bedeutet dies, dass derjenige sich zumindest damit auseinandersetzen muß undfür mich bedeutet dies dann auch, dass er dieses irgendwie dokumentieren muß, warum er diesem "Gehör" trotzdem nicht folgen kann.
Bei mir persönlich gab es solche Einsichten durch den Sachbearbeiter auch und dieses wurde dann auch entsprechend dokumentiert und auch dargestellt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Forum!

Der Bescheid ist da - die 50%-ige Kürzung der Anerkennung inclusive!

Auf den (mehrfachen) Einspruch wurde bis heute nicht reagiert!

Und ich war/bin schon so gespannt auf die Umgehungen direkter Antworten zu präzisen Fragen anl. Versorgungs-Umstrukturierung durch Sachbearbeiter bei sicher nachgewiesenen Schädigungsfolgen (GdS100)! Ganz nach Bedürfnislage des Amtes!

"Rechtliches Gehör" - gute Sache, wenn's irgendjemand ernst nimmt!

Werde demnächst erinnern - Amtsleitung?


Grüße von
Ingeborg!
 
Moin!

Auch die x-te Wiederholung der selben Fragen wurde ignoriert! Stattdessen der Versuch einer Verlagerung auf einen Nebenkriegsschauplatz mittels unwichtiger Gegenfrage...

Falls das hier involvierte Amt mitliest: Es sind doch gaaanz einfache Fragen - bitte beantworten! Das Opfer muß nicht auch noch hierbei Opfer bleiben - oder?


Grüße von
Ingeborg!
 
Und es geht weiter...

Wir befinden uns nun in einem Verfahrensstadium, in dem es von der Seite der Verwaltung nur noch um's Ablehnen geht! Mit allen Mitteln!

Um ihr Unwissen zu tarnen, begibt sich die von der Verwaltung angestellte Sozialmedizinerin nun auf gaaanz dünnes Eis und gaukelt Beherrschung eines sehr speziellen medinischen Fachgebietes vor. Fragen werden erst garnicht beantwortet, dafür gibt's eine laaange 'Gutachtliche Stellungnahme'. Beim bloßen Überfliegen ist schon erkennbar, daß die einzige Begründung für die massive Rechtsverletzung auf einem Rechenfehler beruht...! Ich möchte diese Begründung hier nicht preisgeben, da wir uns noch im Widerspruch befinden. Die gewählen Formulierungen sind, wie immer, überheblich und sehr verletzend!

Meine Frage an dieses Forum:

Gibt es für die Verwaltung nun noch in irgendeiner Form die Möglichkeit, den Ablehnungsgrund durch einen anderen (nachdem sicherlich gerade hektisch gesucht wird *gg*) zu ersetzen, nachdem dem einzig genannten und umfassend beschriebenen wg. eines dummen Rechenfehlers die Grundlage entzogen wurde? Und wäre so etwas rechtens?

Das Eisen scheint so heiß zu sein, daß bei jedem Schreiben der Sachbearbeiter wechselt.

(Mir steht's allmählich Oberkante Unterlippe!)


Grüße von
Ingeborg!
 
Auf Wunsch des Autors gelöscht
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
2.) Meine Frage an dieses Forum:

Gibt es für die Verwaltung nun noch in irgendeiner Form die Möglichkeit, den Ablehnungsgrund durch einen anderen (nach dem sicherlich gerade hektisch gesucht wird *gg*) zu ersetzen, nachdem dem einzig genannten und umfassend beschriebenen wg. eines dummen Rechenfehlers die Grundlage entzogen wurde? Und wäre so etwas rechtens?

Können/dürfen Ablehnungsgründe nachgeschoben werden, wenn die Verwaltung bereits zum Rundumschlag ausgeholt hat, dieser Grund aber absolut nicht haltbar ist? Das würde zwar die bisherige Rechtsauffassung des Amtes ad absurdum führen, aber sowas würde mich nicht wirklich wundern! Ich möchte mich schon einmal im Vorfeld ausreichend informieren, die Antragstellerin nach dem OEG ist dazu nicht in der Lage.

Danke schon 'mal und

Grüße von
Ingeborg! -

die jetzt in ein Forum entschwindet, in dem es nicht um Unfälle und Krankheiten geht...
 
Top