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Einschüchterungsversuch...

Hallo Ingeborg,
ich habe mit Wissen des Arztes die gesamte erste BG Begutachtung,e s waren sechs Stunden aufgenommen. Das Diktiergerät was ich habe, ist so gut, dass ich es sogar in meiner Handtasche lassen kann, dennoch ist alles verständlich drauf was die Ärzte so von sich geben.

Bis jetzt können wir uns - zumindest was die Behandlung der Ärzte anbelangt -nicht beschweren. Alle sehr höflich, vorsichtigt und zuvorkommend. Die Helferinnen waren dagegen schon mal eher zickig, aber auch nicht alle.

Nun warten wir auf unser erstes GA, wird wohl noch Monate dauern, aber nach Aussage unseres Arztes geht wir in Richtung 100 Punkte. Bin ja mal gespannt ob die BG das anerkennt.

Also nur nicht einschüchtern lassen.
 
Hier die Fortsetzung:

Die letzte große Begutachtung in Sachen OEG hat vor einiger Zeit stattgefunden. Meine Bekannte hat das Verfahren nur unter größter Anstrengung überstanden, aber das Ergebnis spricht für sich: 100% festgestellte und attestierte Einschränkung!

Und nun kommt die Verwaltung, die sich seit Beginn sehr unkooperativ verhalten hat:

1.) Die Kopie des Gutachtens wurde nur nach Ankündigung einer Akteneinsicht herausgerückt und einer Akteneinsicht wird eben nicht zugestimmt! (Als ob uns das noch etwas anhaben könnte!) Der Gutachter spricht sich ausdrücklich für die Bekanntgabe seiner Ausführungen an die Begutachtete aus.

2.) Eine hauseigene Beratungsärztin hatte zwischenzeitlich bereits intensiv ihre Pfoten im Spiel und gibt der im Fachgutachten genannten Diagnose schon einmal einen harmloseren Namen, sprich: Sie veränderte die Diagnose in ihrer Stellungnahme!

3.) Entsprechend der neuen und selbstentworfenen Diagnose nach Aktenlage hält sie eine Unterstützung nach dem BVG sowie eine Berentung von gerade einmal 50% für angemessen!

4.) Eine schwerbeschädigte Antragstellerin soll so m.E. mindestens um die Hälfte ihrer Rechte besch..... werden! Mal eben so!

5.) Jetzt erst recht Akteneinsicht und dann 'mal auf den Bescheid abstellen! (Der wurde wegen der Diskrepanz? noch nicht erstellt, obwohl schon seit Monaten avisiert.)

Habt Ihr noch Worte oder Tips?


Grüße von
Ingeborg!
 
@ alle

Also die Diktiergeräte können eine sehr große Hilfe sein vor allem wenn die Gesprächspartner davon nichts wissen.

Nur so viel ich hab einen Prozess gegen einen Bürgermeister, einen Feuerwehrkommandanten und einen Kreisbrandmeister geführt.

In dem Prozess selber haben diese Herren sowas von zusammengehalten das ich eigentlich nie eine Chance gehabt hätte die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen.:mad:

Wenn drei solche Herren dem Richter alle das gleiche erzählen sieht man ganz dumm und unglaubwürdig aus.:confused:

Was aber keiner von den Herren wusste war das ich bei einem Streitgespräch zuvor alles Digital Mitgeschnitten hatte und bei diesem Gespräch hatten die sich so sicher fühlenden Herren dummerweise ihre Fehler eingeräumt.

[FONT=&quot]Als ich dann in der Verhandlung den Richter fragte ob er mir glauben würde wenn ich einen Beweis hätte der vielleicht nicht ganz legal sei. Sagte der nur her damit und ich spielte im 27 Minuten Streitgespräch vor. Die Herren bekamen knallrote Köpfe wurden und wurden verurteilt. Kreisbrandmeister und Feuerwehrkommandant mussten zurück treten Bürgermeister musste sich in der Öffentlichkeit bei mir entschuldigen.:D

Grüssle
[/FONT]
 
Hallo Charly,

und die haben nicht Strafanzeige gegen dich erstattet wegen Verletzung des vertraulichen Wortes? Das wären locker 90 Tagessätze...

Und der Richter hat einen illegal beschafften Beweis zugelassen?

Du musst ein echtes Sonntagskind sein, dass die dich ungeschoren davon haben kommen lassen.

Gruß
tamtam
 
Hallo Tamtam,

ich bin doch ein wenig verwundert über Deine Worte über die Beschaffung der Wahrheit. In der Regel zieht der kleine Mann den kürzeren bei solchen Verhandlungen. Ob es gut ist oder schlecht, habe ich nicht zu beurteilen. Viele wichtiger finde ich, dass die Wahrheit und somit Recht gesprochen wurde in dem Fall. Auch wenn es mit nicht zugelassenen Mitteln bewiesen werden konnte, empfinde ich es sehr wohl als Gerecht. Man sollte es als Betroffener nur nicht an die große Glocke hängen und es immer als letzte Möglichkeit sehen. Ob es nun 90 Tagessätze als Strafe bei einer Verhandlung als Urteil kommen könnte, muss man abwägen. Ich zahle eine Strafe aber es wurde eine Lüge und eine damit verbundene Benachteiligung eines Geschädigten vermieden werden. Was für Verluste hätte er wohl gehabt wenn es nicht an den Tag gekommen wäre. Bestimmt um ein vielfaches höher.

Schulle
 
Hallo,
ich kann jeden verstehen, dass er zur Unterstützung seines Gedächtnisprotokolls einen solchen Mitschnitt benutzt. Verletzung des vertraulichen Wortes gegen Lüge und Betrug zum Nachteil anderer....Was wiegt da schwerer? Das der Richter den Mitschnitt als Beweis zugelassen hat, geht doch daraus garnicht hervor, aber ich glaube kaum, dass die drei Herren dann wirklich noch leugnen wollten. Illegal ist auch nicht gleich nitcht berechtigt.
Das die weise Voraussicht, hier ein Komplott zum Nachteil eines einzelnen verhindert werden konnte durch die Nutzung technischer Hilfsmittel.....da kann ich mir nicht so richtig vorstellen, dass dort ein Richter mit 90 Tagessätzen vorgeht. Ich denke mal an die vielen Skandale und Betrügereien nur durch das handeln einzelner eventuell auch gegen das Gesetz herausgekommen ist.

Also ich kann ihn versstehen und würde dies im Sinne der Wahrheit auch unterstützen.
Sorry

Gruß von der Seenixe
 
Was nützt..., wem nützt ...?

Wem soll solch ein Beitrag nützen?

Was nützt dir die Aufzeichnungen, wenn die Gerichte deine Beweise nicht zulassen und dir noch eine Anzeige einbringt.

Das Mitschreiben in einem Gespräch ist ein Gesprächsprotokoll erstellen.
Dazu hat jeder das Recht - ein Grundrecht - dasjenige schriftlich festzuhalten, was von persönlichkeitseinschneidenden Folgen an Wichtigkeit hat.

Wird direkt mitgeschrieben, stützt es das Gedächtnis an dieses Gespräch ziemlich genau, wird nach dem Gespräch Notiz erstellt aus dem Gedächtnis, dann kann es schon Erinnerungsmängel aufweisen.

Ich habe auch schon in früheren Beiträgen darauf hingewiesen, dass die Gespräche mit Behörden immer einem schriftlichen Gesprächsprotokoll bedürfen.
Wird ein Beteiligter daran gehindert, dann wird er nicht nur in seinen Grundrechten behindert, sondern erheblich in seinen Rechten benachteiligt.
Da ein Anspruchsteller beweispflichtig ist, so ist es sogar eine Pflicht des Anspruchstellers, seine Beweise jeglicher Art zu sichern, eben auch mit schriftlichen Gesprächsprotokollen.

Ist ein Behinderter nicht in der Lage, was besonders bei Kopfverletzten der Fall ist, Gesprächen konzentriert und ausdauernd zu folgen, besonders aber, die Gesprächsinhalte mental zu speichern, dann ist er darauf angewiesen, dass eine Begleitperson die Protokollpflicht für ihn übernimmt.

Über Personen der Behörden sollte sofort (schriftlich) Beschwerde oder gegebenenfalls Anzeige erfolgen, wenn diese versuchen, für ihre Seite einen Vorteil zu verschaffen, indem der Antragsteller, durch Hinderung ein Protokoll zu erstellen, benachteiligt wird (werden soll).

Das gesamte System der Behörden fusst genau darauf, den Anspruchsteller im Beweiseerbringen zu behindern.

Ein Tonbandprotokoll, das ins Schriftliche übertragen wird, ist kein illegales Beweismittel, es ist geschrieben >> wie gehört << aufgezeichnet. Ein Tonbandprotokoll ist reine Gedächtnisstütze, wenn man es nur als solches für sich selbst benützen will und als nichts anderes, zum Bsp. gegen einen Anderen. (So ist der Hinweis von TamTam richtig und ermahnt uns.)

Wem also nützt eine solche Aussage wie oben, wenn sie nur den Antragsteller zum Unterlassen der Beweissicherung beeinflussen soll?

Gruss Ariel
 
Guten Tag!

Ich danke für das Interesse an dem geschilderten 'Fall'!

Zur Zeit geht es nicht so sehr um das verhinderte Direktprotokoll, sondern um den intensiven Versuch, das von der Verwaltung selbst in Auftrag gegebene Gutachten durch Verharmlosung der lebenslangen Folgen für das Opfer zu entwerten!

Ich schrieb ja schon, daß die Diagnose und die Bewertung der Einschränkungen innerhalb einer beratungsärztlichen Stellungnahme verändert wurden im Sinne einer Vorgabe für den Sachbearbeiter! Eine beabsichtigte Rentenzahlung wurde vor langer Zeit schriftlich angekündigt, bisher aber nicht durch einen Bescheid begründet und natürlich auch noch nicht gezahlt. Die Gutachtenkopie und die Stellungnahme mußten nachdrücklich angefordert werden. Erst danach habe ich das Elend gesehen und weiß, was geplant ist!

Meine Frage an Euch: Ist es ratsam, bereits jetzt, bevor der Bescheid erteilt ist, eine ausführliche Berichtigung an die Verwaltung zu richten oder wartet man den Bescheid ab? - wann das auch immer sein wird! Die Stellungnahme beinhaltet übrigens noch einige Ungenauigkeiten, die den Weg zur Diagnoseänderung untermauern sollen - einfach häßlich, wenn man den Hintergrund der lebenslänglichen Beeinträchtigungen kennt!


Danke schon 'mal und

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ich würde bereits jetzt massiv dagegen vorgehen. Wenn erst ein Verwaltungsakt erlassen ist, dann muß dieser förmlich aufgehoben werden und ein neuer erlassen werden....dieses kann man umgehen, wenn man bereits jetzt ganz deutlich macht, dass man sich damit nicht abfinden wird. Dies verbessert auch die Chancen, ein besseres Ergebnis zu erzielen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ingeborg,

1. Der beratungsärztliche GA muss seine abgeänderte Diagnose begründen.
Eigentlich muss jede Diagnose begründet sein, und zwar an gegebenen Besonderheiten des zu Begutachtenden, also nicht (allein) aus der allgemeinen Erfahrung.
Deshalb sollte schon aus diesem Grund ein Einspruch gegen diese beratungsärztliche Gutachterei unternommen werden.
Wenn du med. Laie bist, so kannst du das also nur anmahnen und auf Berichtigung bestehen.
Man sollte dabei bedenken, dass ein Beratungsarzt den Aktenpatienten nicht sieht und hört, und ob alle wichtigen Akteninhalte vorliegen(vorgelegt worden sind) oder der Beratungsarzt alle wichtigen Akteninhalte zur Kenntnis genommen hat. Das müsste in einem korrekten GA aufgelistet sein, was der Arzt vorliegen hatte.).
Du kannst das auch dem behandelnden Arzt vorlegen und seine Meinng dazu hören und entsprechend handeln.

2. Sobald man Kenntnis von einem GA hat, und damit nicht einverstanden ist, muss man seine Einwände in einer gewissen Frist vortragen.
Ob die Frist des Einwandes nun abhängt aus der Kenntnis des GA oder aus der Kenntnis der Gründe des Bescheides der Behörde, das musst du mit Fachspezialisten beraten.
Deinen schriftlichen Einwand muss die Behörde berücksichtigen.

Gruss Ariel
 
Hallo Ingeborg:),

das was Seenixe und Ariel schreiben beherzige es....alles was euch jetzt bekannt ist falschen Darstellungen, Diagnosen u.s.w. jetzt in einer detailierten Gegendarstellung in Abrede stellen mit den dir bekannten Details aufführen...das ist wichtig ....falls es zum Gerichtsverfahren kommt , kann der Richter euere Stellungnahme schon lesen...im späteren Verfahren kommt dann garantiert die Frage...warum haben sie dem nicht früher widersprochen....:confused:;)...also alles was bisher nicht der Wahrheit und Wirklichkeit entspricht schreiben und natürlich wie immer Einschreiben mit Rückschein......man sollte dies immer wieder betonen....nur zur Sicherheit....
Viel Glück
Buffy07
 
Ich danke Euch allen sehr!

Das war auch meine Strategie - nur, so etwas habe ich bisher noch nicht erlebt und daher war ich mir auch nicht ganz sicher. Schließlich handelt es sich nicht um meine eigenen Querelen mit irgendeiner widerwilligen Verwaltung, sondern um ein fremdes Verfahren, das ich nicht durch mein möglicherweise voreiliges Gegensteuern noch schwieriger gestalten möchte.

Habe mir vorhin alle Kopien geholt und werde schon 'mal eine Berichtigung aufsetzen!

(Ihr macht Euch kein Bild von den verletzenden Umschreibungen und Verniedlichungen einer sog. 'Ärztin', die nach irgendeiner Ablehnungsvorgabe einer sehr kranken Antragstellerin noch mehr zusetzt!)

@Ariel: Die beratungsärztliche Diagnoseabänderung bezieht sich ausschließlich auf das von der selben Verwaltung in Auftrag gegebene Fachgutachten, das mit einer 100%igen Bestätigung der Beeinträchtigungen abschließt. Und es ist schon der pure Zynismus, wenn zur 'Vereinfachung' (die Antragsteller sind ja so blöd und haben möglicherweise sowieso Schwierigkeiten beim Lesen einer ausführlichen Diagnose!) eine '...... Störung' ersatzweise untergeschoben wird, die dann auch gleichzeitig die Anerkennungsquote auf 50% absenkt!

Ist das überhaupt möglich, das ein selbst initiiertes Gutachten abgewertet, also umfänglich angeweifelt werden darf? Der Gutachter ist Direktor der Fachklinik, also kein Neuling. Er selbst hat bestätigt, daß sein Gutachten neutral verfaßt wurde. Also die besten Voraussetzungen für den weiteren Verlauf, ...sollte man meinen.

Werde weiter berichten!

Grüße von
Ingeborg!
 
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