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Einmalzahlung - Verzicht auf Begutachtung?

SaLa

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Mai 2020
Beiträge
1
Liebe Mitglieder,

ich schreibe hier für meinen Vater (67 Jahre). Er hat sich im August das Sprunggelenk kompliziert gebrochen (quasi alles hin) und hat jetzt nach mehreren OP´s Schrauben usw. drin behalten, weiterhin ist er lange zu einer sehr guten Reha gewesen (war über die Unfallkasse/BG) und hat jetzt, nach Abschluss der Behandlung immer noch
1. Bewegungseinschränkungen
2. er kann keine längeren Strecken (mehr als 200-300 m) laufen - hier benötigt er dann mind. 1 Krücke
3. Schmerzen, Druckgefühl im gesamten Gelenk (starker Ruheschmerz nachts und "Anlaufschwierigkeiten" morgens)

Laut Arzt ist es besser, die Schrauben drin zu lassen, da sonst mit einer erneuten Instabilität zu rechnen ist und das wenn, dann auch mehrere, kompliziertere OP´s notwendig wären.

Nun hat er von seiner PUV ein Angebot (aufgrund Aktenlage) über 10% sprich 5000 Euro Einmalzahlung bekommen. Jetzt muss er sich zeitnah entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder auf eine Begutachtung besteht.

Habt ihr einen Rat?

LG
SaLa
 
Hallo SaLa,

du schreibst der Unfall war im August ,also gehe ich von August 2019 aus . Das heisst,der Unfall ist noch nicht einmal 12 Monate her .
Bei so einer schweren Verletzung +Lebensalter macht es nicht einfacher und es dauert seine Zeit bis alles verheilt.
Ich könnte mir vorstellen ,das die UV sich billig vom Acker machen möchte und daher auch dieses schnelle Angebot .

Also ich würde das Angebot nur unter Vorbehalt annehmen . Das heisst das euch das Recht auf einen abschließende Begutachtung nicht genommen wird und ihr nach Ablauf der 3 Jahresfrist ein neues Gutachten machen lassen könnt.
Erst bzw nach 3 Jahren kann man beurteilen wie hoch der bleibende Schaden überhaupt ist und vielleicht muss dein Vater ja auch noch operiert werden . Keiner , kein Arzt und erst recht keine UV kann jetzt schon sagen wie sich alles entwickelt !
Also besteht auf eurer 3 Jahresfrist und lasst euch euer Recht nicht billig abkaufen !

VG,Paul
 
Hallo SaLa,

willkommen im Forum, mein Rat wäre, das Angebot nicht annehmen, sondern eine Begutachtung machen lassen.

Beispiel: meine Mutter hatte mit 88Jahren beim Sturz ihren Oberarm gebrochen, der mit OP geschient und geschraubt worden ist. Das übliche Angebot der PUV war nach Standard, die gehen von einem Durchschnittsheilverlauf aus und da fallen individuelle Probleme aus dem Raster. Wie bei deinem Vater blieben auch bei ihr aufgrund des Alters die Metalle zur Stabilisierung drin und sie hatte mehr Schwierigkeiten, als der Normalfall.

Wir haben uns gegen diese vorab Abwicklung entschieden und mit Rücksprache des Arztes haben wir ihn ihren Behandler als Gutachter vorgeschlagen. Der kannte sie ja bereits über Monate hinweg und konnte die ein Jahr nach dem Unfall am Tag des Gutachtens noch bestehenden Einschränkungen belegen und einen höheren Wert als Minderung angeben.

Endergebnis: die PUV hat einen dreimal höheren Betrag erstattet, als sie anfangs vorgeschlagen hat.

Die PUV wollen die Fälle mit möglichst geringem finanziellem Aufwand vom Tisch kriegen und werfen erstmals eine niedrige theoretische Summe in den Kampfring. Nimmst du das an, lachen die sich meistens ins Fäustchen.

Als sie später nochmals stürzte und sich den Oberschenkel brach, haben wir mit Rücksprache des Orthopäden und des Hausarztes das Angebot der PUV angenommen, weil wir nicht sicher sein konnten, dass sie einen möglichen Gutachtertermin noch erleben wird und dann vieles auf altersbedingte Vorerkrankungen geschoben wird, die von der Regelung ausgeschlossen sind.

LG Teddy
 
Hallo SaLa

War das ein Arbeitsunfall? Du schreibst:
guten Reha gewesen (war über die Unfallkasse/BG)

Wie lange würde die Versorgung über die PUV dauern (Unfallrente bis Altersrente ( er ist doch jetzt schon Rentner?! oder ist eine Altersabsicherung?))
Wie sieht es aus mit der späteren Versorgung orthopädische Schuhe, ggfs. Stützstrümpfe, Gehhilfen usw.

ob er das Angebot annimmt oder auf eine Begutachtung besteht.

Was sind heute 5000€ in welchem Verhältnis stehen 10% VON WAS?
Bezug zur Unfallfolge?
Beziehen sich die 10% auf die sich auf die Wegefähigkeit?
Wie lange ist der Unfall her - welche Prognose gibt der behandelnde Arzt zur Wegefähigkeit ab?

Was hat Dein Vater durch diese Begutachtung zu verlieren - die 10%???
Dem Versicherer würde diese abschließende Bezahlung mit 5000€ gefallen - und der Aussicht keine weitern Folgekosten
Du hast nicht von Verletztengeld oder Krankenhaustagegeld geschrieben... Wären diese Zahlungen auch mit den 5000€ abgefunden...

Ich werfe mehr Fragen auf , als ich Antworten habe - die Antworten solltest Du mit Deinem Vater (mit Beistand eines RA) und der Versicherung klären.
Ich hoffe ich konnte Dir mit den Fragen mehr helfen als mit der Aussage "schönes Sümmchen"...

[Die große Frage - die keiner stellen will - kommt Dein Vater zuhause (alleine) zurecht?]
- wenn nicht, können die Kosten: Umbau/Umzug oder Betreuung aufgebracht werden (ist das ggfs. mit versichert???)


(Hoffentlich bin ich nicht übers Ziel hinausgeschossen)
Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
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