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Einladung zur ärztlichen Untersuchung

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe.

Heute habe ich einen Brief vom AA bekommen, eine Einladung s.o. (§309SGBIII), zur Prüfung Ihrer Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung.

mitzubringen ist folgendes:
alle zZ benötigten Medikamente, Bescheide vom Versorgungsamt und von meinem behandelnden Arzt meine ganzen :eek: Krankheitsunterlagen...zur Auswertung durch die Ärzte der AA.

Dann das Übliche ..Mitwirkungspflicht (§§60ffSGBI)...
Rechtsbehelfsbelehrung.

Dann noch ein Antwortschreiben...warum ich vielleicht nicht kommen kann.
Da steht u.a.: Ich bin ab________arbeitsunfähig erkrank. AU ist beigefügt.

Auf dem letzten Blatt soll ich Krankheiten die in meiner Familie/Eltern/Geschwister aufgetreten sind angeben.
Und auch Krankheiten aus meinem Kindesalter, Unfälle, OP`s usw....alles soll ich angeben.

Und zum guten Schluß soll ich meine Ärzte noch von der Schweigepflicht befreien.
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Ich habe im Dez.07 die 58er-Regelung unterschrieben und per Einschreiben ans AA geschickt, bis jetzt aber noch keine Antwort bekommen.

Ich habe jetzt 78 Wo Krankengeld bekommen und ab März sollte ich ALGI bekommen.
Ich bin und bleibe AU und will auch Rente beantragen.

Ich habe immer gedacht mir steht dieses ALGI zu auch wenn ich weiterhin AU bin.


Nun meine Frage:
1.) muß ich zu dieser Untersuchung? Habt Ihr auch so eine "Einladung" bekommen?
2.)Muß ich meine Ärzte von der Schweigepflicht befreien?
3.)steht mir die 58er-Regelung zu? Ich bin 58 und war vor meinem Unfall 2 Monate arbeitslos.
4.)Da ich nicht selber autofahren kann und auch nicht alleine unterwegs sein kann....muß ich dann die weite Fahrt von (45 Minuten Autofahrt, aber dann ohne Stau)
5.) was passiert wenn dieser Arzt (welch Wunder) meine Unverfügbarkeit für eine Arbeitsvermittlung feststellt? Bekomme ich dann kein ALGI?
6.) ist es nicht besser ich stelle mich der Arbeitsvermittlung, einen Arbeitsplatz bekomme ich mit einem Schwerbehindertenausweis sowieso nicht und wegen den Opiaten bin ich nicht mobil.

Jeden Tag was Neues, ich hatte zZ meiner Berufstätigkeit mehr Zeit zur Erholung als jetzt.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe.
Auch ich musste vor kurzem beim Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes erscheinen. War ausgesteuert und Wiedereingleiderung durch Rentenversicherung gescheitert. Es lief nicht so schön ab dort (s. weiter unten meine stellungnahme). Daraufhin hatte ich mit dem VdK telefoniert, was mich noch mehr verunsicherte und mich wieder in eine Krise führte. Aber alle Aufregung war umsonst! Erstens hatte der Arzt keine der Schweigepflichtsentbindungen benützt, er hatte meines Erachtens nirgends hingeschrieben. Ich hatte auch nicht für jeden diese Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Ist freiwillig. Auch schrieb ich auf den Bericht von der letzten Reha, dass er nicht stimmt und ich den ändern lassen würde. Nun wurde ich wieder eingeladen. Ich ging mit Herzklopfen hin. Es war ein anderer Arzt, der sich die Unterlagen noch gar nicht angeschaut hatte! Er fragte mich nach meinem Hauptproblem. Untersucht wurde ich von keinem der beiden. Er meinte, was der Hausarzt sagt würde ihn nicht so interessieren, er wolle woanders noch einen Bericht anfordern. Auch wolle er von meinem Psychologen einen Bericht anfordern. (Beim letzten Besuch hiess es jedoch, Psychologen würden nicht angeschrieben). 1 1/2 Wochen später kam der Bescheid über das "Gutachten": weniger als 15 Stunden arbeitsfähig, ich soll die Rente beantragen. Der erste Arzt sagte er wisse nicht, warum ich nicht arbeiten könne...
Also Frage 1: Du musst hin, aber keine Angst.
Frage 2.)Muß ich meine Ärzte von der Schweigepflicht befreien? Ist freiwillig (so viel ich weiss)
3.)steht mir die 58er-Regelung zu? Ich bin 58 und war vor meinem Unfall 2 Monate arbeitslos. Weiss ich nicht. Unter Umständen zählen die 2 Monate mit....
4.)Da ich nicht selber autofahren kann und auch nicht alleine unterwegs sein kann....muß ich dann die weite Fahrt von (45 Minuten Autofahrt, aber dann ohne Stau). Du musst hin, du kannst dich hinfahren lassen. Ich sagte übrigens dort, dass ich nur noch kurze Strecken Auto fahren kann, aber mit Öfis auch Probleme habe. Ich denke er hat das bewusst gehört...Solltest es auch sagen.
5.) was passiert wenn dieser Arzt (welch Wunder) meine Unverfügbarkeit für eine Arbeitsvermittlung feststellt? Bekomme ich dann kein ALGI? Dann steht im Schreiben, mit Formblatt, dass du innerhalb eines Monates eine Reha beantragen musst oder die Rente beantragen. jedenfalls auf beiden Wegen werden sie dich an die Rentenversicherung los.
6.) ist es nicht besser ich stelle mich der Arbeitsvermittlung, einen Arbeitsplatz bekomme ich mit einem Schwerbehindertenausweis sowieso nicht und wegen den Opiaten bin ich nicht mobil. Da sagte mir die Beraterin vom VdK, ich solle den Bescheid vom Gutachten abwarten. Und sollte eine Arbeitsfähigkeit/ vermittelbarkeit bestehen müsste ich mich "im Rahmen meiner gesundheitlichen Einschränkungen" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. (Unter Umständen findet sich sowieso nichts für dich). Du bekommst dann weiter ALG.
Im übrigen bekomme ich dieses Alg auch, auch wenn ich noch meinen Arbeitsvertrag habe. Alg nach der Aussteuerung durch die KK ist vomNamen her glaube ich was anderes, also nicht ALG1.

Also keine Sorge: Entweder Rente oder ALG. In deinem Alter und als Behinderter bist du sowieso kaum vermittelbar. Ich habe das auch so gemacht, weil ich noch etwas abwarten wollte mit dem Rentenantrag. Nun muss ich ihn stellen.
 
Hallo Wurzlpurzl,

vor einer Woche war ich mit meiner Frau beim AA, wir fragten nach der "Einladung zur Gesundheitsprüfung" und der SB hatte (wirklich) sehr viel Verständnis für uns...
1) ich kann nicht mit Öff.Verkehrsmittel fahren (habe auch ein Attest vom HA dafür)
2.) das meine Frau schon durch die Arztbesuche immer ihre Arbeit (mit der sie zZ die ganze Familie ernährt) vernachlässigt.
3.) das die Untersuchung wohl keine großen neuen Kenntnisse bringen wird.

Er meint das bei mir zu 90% wohl nach Aktenlage entschieden wird und ich nicht zur Untersuchung muß.
Meine Ärzte werden alle angeschrieben.

Nun warten wir erst einmal ab was da so kommt und in 2 Monaten reiche ich meine EU-Rente ein.

Was mir hier aber noch keiner beantworten konnte (ich habe es im Internet auch nicht gefunden)
Wonach berechnet sich EU-Rente? Auf meiner Rentenauskunft steht es nicht weil ich die 36 Monate erst in 2 Monaten voll habe.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Was mir hier aber noch keiner beantworten konnte (ich habe es im Internet auch nicht gefunden)
Wonach berechnet sich EU-Rente? Auf meiner Rentenauskunft steht es nicht weil ich die 36 Monate erst in 2 Monaten voll habe.

Hallo Kai-Uwe,

schau mal hier: Berechnung

Um eine entsprechende Rentenauskunft zu bekommen, wirst du dann noch die fehlenden Monate abwarten müssen.

Liebe Grüße
Cindy
 
Ich hatte mir vor kurzem von der Rentenversicherung die Lücken meines Rentenversicherungsverlauf schliessen lassen und danach eine Berchnung der EU Rente bekommen. Kurz danach war ich bei der Rentenversicherung zur Beratung. Ein Knopfdruck und der Betrag war ermittelt, aber mit kleiner Differenz zur vorigen Berechnung. Da steht dann auch wieviel man bei Minderung der EU dazuverdienen kann; denn mit TEilrente kann man nicht leben....REin theoretisch könnten die das auch telefonisch ausrechnen. Ruf doch mal in Berlin an..... Die 2 Monate ALG reisen das auch nicht mehr raus. Wenigstens hast du dann eine Circa-Ahnung und kannst Vorbereitungen treffen. Das mache ich gerade....Sonst sitze ich da alleine in meiner teuren Mietwohnung und leb vom Ersparten....
Ich denke bei mir wurde auch nach Aktenlage entschieden, trotzdem dass ich 2mal dort war. Aber ich denke der letzte Arzt hatte sich vom Besuch einen Eindruck gemacht, der dann für mich gut war. Eigentlich bin ich froh, dass ich diese 2. Chance hatte dort hinzugehen. Denn der 1. Arzt hätte vielleicht nicht so entschieden.
 
Hallo zusammen,

ich möchte Euch gern um Euren Rat bitten in meiner verzwickten Angelegenheit.

Hatte 2009 einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Dieser hat zu Bandschäden im Kopfgelenksbereich geführt mit extremer Instabilität, Rückenmark- und Nervenwurzelbeteiligung, Bandscheibenschäden und allem, was dazu gehört. Nach Zahlung von 78 Wochen Verletztengeld durch die BG wurde ich von dieser ausgesteuert (Widerspruchsverfahren zur Einstellung VG laufen noch) und habe im April Arbeitslosengeld nach § 125 beantragt. Mit dem Antrag habe ich gleichzeitig einen Unfallfragebogen ausgefüllt zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen der Agentur gegenüber der Haftpflichtervsicherung des Unfallgegeners. Die beigefügten X-Schweigepflichtsentbindungen habe ich nicht unterschrieben, sondern eine Mitteilung begefügt, dass ich im Bedarfsfall auf Nachfrage einzelne Ärzte oder andere Leistungstäger von der Schweigepflicht entbinden werde.

Nun habe ich ein Schreiben der Agentur auf dem Tisch, wo ich aufgefordert werde, sämtliche Schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben und umgehend zurück zu senden. Bis zur Erledigung wurde meine Arbeitslosengeldzahlung eingestellt.
Damit wird mir, ohne Prüfung, eine Verletzung der Mitwirkungspflicht unterstellt und Druck ausgeübt.
Bei jeder einzelnen Erklärung, die ich abgeben soll ist vermerkt: "Mir ist bekannt, dass die Schweigepflichtsentbindung freiwillig abgegeben wird und widerrufen werden kann....".
Wenn mir aber bereits vorher der Geldhahn abgestellt wird und ich im Anschreiben zur vollständigen Abgabe gezwungen werde, dann ist ja nichts mehr "freiwillig"...

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ich möchte zum Beispiel keine Erklärung unterschreiben, dass sämtliche erstellte oder noch zu erstellende Gutachten ohne weiteres der gegnerischen Versicherung übermittelt werden dürfen.
Außerdem habe ich tierischen Ärger mit der BG und einigen Ärzten, sodass ich diese auch nicht von der Schweigepflicht entbinden möchte, ebenso nicht die BG-Klinik in der ich war und deren Berichte von vorn bis hinten nicht stimmen und nicht auf Tatsachen bzw. medizinischen Untersuchungsergebnissen beruhen. Das würde mir vermutlich zum Nachteil werden.

Würde mich über hilfreiche Antworten, Ratschläge, Erfahrungen sehr freuen, da die Fristsetzung der Agentur drängt.
Ganz herzlichen Dank schon jetzt!
Viele Grüße
sachsblau
 
unverschuldeter Verkehrsunfall

Hallo sachsblau,

wenn Du einen unverschuldeten Verkehrsunfall hattest, ist doch zunächst einmal der Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung zuständig. Hat die nichts gezahlt?

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo sachsblau,

ich hatte auch ein so ein Schreiben bekommen. Ich habe auch keine Schweigepflichts Entbindung unterschrieben und habe wie ich die Formulare bein SB für ARGE abgegeben hatte zu hören bekommen dann bekommen síe kein Geld. Worauf ich sagte das ich nichts gegen eine Vorstellung bei Ihren Amtsärzten hätte. Darauf befragte er seinen Vorgesetzten und dieser sagte das dies möglich ist und man dann von den Amtsärzten untersucht würde.

Vieleicht hilft Dir dies ein bischen weiter. Ich drücke Dir die Daumen.

Liebe grüße

lilo
 
Hallo rekobär,
nein, bisher hat die Versicherung des Unfallverursachers nicht gezahlt.
Das liegt auch daran, dass ich einen Anwaltswechsel vornehmen musste mit allen Schwierigkeiten, die damit verbunden sind. Viel Zeit ist mir dadurch verloren gegangen. Außerdem ist das bisher existierende Gutachten, welches sie in Auftrag gegeben haben, ein versicherungsfreundliches...wie bei so vielen hier...

Hallo lilo,
ja danke.
Eine Vorstellung beim ärztlichen Dienst ist angedacht. Ich habe mich dem auch nicht widersetzt.


Trotzdem eine wichtige Frage: Ist es rechtens, dass die Agentur von mir Schweigepflichtsentbindungen dafür einholen möchte, dass sie :

1. Gutachten von der gegnerischen Versicherung abfordern und verwenden darf?

2. Gutachten, die im Rahmen der unfallbedingten Rehabilitation erstellt werden, an die gegenerische Versicherung übermitteln darf?

Das alles unter dem Deckmäntelchen der Prüfung von Schadenersatzansprüchen?

Wäre Euch für Rückmeldungen wirklich sehr dankbar!
Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo sachsblau,


wenn dies zutreffen sollte, dass die ARGE tatsächlich jetzt schon den Geldhahn zugedreht hat, und Dir unrechtmässig eine Verletzung deiner Mitwirkungspflichten vorgeworfen hat, dann musst Du sofort reagieren.

Denn, ein Widerspruch gegen die Einstellung deiner ALG - Leistungen, hat in diesem konkretem Fall, keine "aufschiebende Wirkung". D. h. also, die Zahlung ist defac-to sofort eingestellt.

Du musst zumindest jetzt sofort einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei deinem zuständigen Sozialgericht stellen. Richtet sich nach deinem Wohnort. Mit diesem Antrag musst Du das Ziel verfolgen, dass das SG im Rahmen einer Regelanordnung, die ARGE anweist, dass sie zu zahlen hat.

Allerdings verstehe ich nicht so ganz, deine weitere Mitteilungen wegen den Schweigepflichtsentbindungen, die Du alle einzeln unterschreiben sollst? Wenn die ARGE jetzt die Zahlung eingestellt hat, aber andererseits dich nötigt, Schweigepflichtsentbindungserklärungen zu unterschreiben, damit (sie) an Gutachten deines Unfallgegners kommen kann, ist sie falsch gewickelt.

Denn wer jedenfalls noch nicht zahlt, hat dementsprechend auch noch keinen Anspruch auf eine Regressforderung beim Unfallgegner bzw. deren Haftpflichtversicherung. Und in diesem Fall kannst immernoch nach § 76 SGB X der Weitergabe des Privatgutachtens wiedersprechen, wenn sie Dich auf das Dir zustehende Widerspruchsrecht nicht hingewiesen haben.

Also betreib vorrangig das Widerspruchs- und gleichzeitig das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem SG. Und da können alle für Dich verfahrensrechtlichen Verstösse - insbesondere auch die unrechtmässige - Einfordung der Schweigepflichtsentbindungserklärungen in das anhängige einstweilige Rechtschutzverfahren mit eingebracht werden.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

vielen Dank für die Nachricht und die vielen Informationen zu später Stunde!

Es ist nicht immer einfach, schwierige Sachverhalte gekürzt darzustellen, damit Ihr nicht so viel Text lesen müsst, aber manchmal ist mehr vielleicht doch besser.
Deswegen will ich zum besseren Verständnis folgendes ergänzen:

Ich habe im April Arbeitslosengeld nach § 125 beantragt und die Agentur hat hierzu auch einen vorläufigen Bescheid erlassen (mit vielen Kürzungen, aber das ist eine andere Geschichte). Für die Monate April-Juni habe ich Leistungen erhalten.
Mit dem Antrag auf Alg I habe ich den Unfallfragebogen ausgehändigt bekommen, den ich umgehend ausgefüllt zurück gegeben habe, bis auf die vielen beigefügten Vordrucke über Schweigepflichtsentbindungen, die ich ausfüllen sollte. Statt dessen habe ich lediglich eine Schweigepflichtsentbindung für meinen D-Arzt beigefügt. Weiterhin habe ich mitgeteilt, dass sich die Agentur bitte mit mir in Verbindung setzen möchte, falls weitere Entbindungen erforderlich werden sollten.
Damit bin ich doch meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. Oder?

Bis zu dem Scheiben, welches mir jetzt zugegangen ist, hat mich kein SB der Agentur angeschrieben, dass weitere Unterlagen benötigt würden. Statt dessen hat man mich sofort unter Druck gesetzt: "Bis zum Eingang der Schweigepflichtsentbindungen haben wir die Zahlung von Alg I vorläufig eingestellt".
Ein Anruf bei der Hotline und einem Blick in meine elektronische Akte ergab, dass es darin einen Vermerk gibt, dass die Schweigepflichtsentbindungen seit April nicht vorliegen würden....was ja aber so nicht stimmt. Ich habe eine eingeschränkte Erklärung abgegeben und hierfür nicht die vorgesehenen Formulare der Agentur verwendet, was man mir doch wohl nicht anlasten kann.

Da es sich bei dem Schreiben um KEINEN Bescheid handelt, werde ich dagegen auch nicht in Widerspruch gehen können. :(
Welche Möglichkeiten habe ich sonst, außer bei dem SB erst einmal nachzufragen, was die rechtliche Grundlage für die Einstellung der Zahlung ist?
Was würdet Ihr machen?


Aber noch einmal zurück zu meinen beiden Fragen aus dem vorherigen Beitrag. Darf die Agentur Gutachten anderer für eigene Zwecke verwenden bzw. eigene Gutachten (wenn es diese mal geben sollte) an die Versicherung weiter reichen? Eventuell sogar über meinen Kopf hinweg wegen der Prüfung von Schadenersatzansprüchen?

Wenn ich mich dem ärztlichen Dienst der Agentur irgendwann vorstellen soll, dann möchte ich, dass dieser sich selbst ein unabhängiges Bild von meinem gesundheitlichen Zustand macht und nicht vielleicht versicherungsfreundliche Gutachten zugrunde legt, mich loszuwerden.
Vielleicht kann jemand von Euch hierzu was sagen.

DANKE Euch schon jetzt für die Unterstützung.
Viele Grüße
sachsblau
 
...im Beitrag hat sich ein Schreibfehler eingeschlichen: Leistungen der Agentur wurden von April bis Juli erbracht.


Und ich würde gern NICHT in noch einer Sache ein Gericht bemühen müssen, wenn es eine andere Möglichkeit gibt, weil ich schon so viele Baustellen habe.

VG
sachsblau
 
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