Man lädt Dich ein, weil der Arzt von der Agentur ein Gutachten nach Aktenlage bzw.nach befragen Deiner behandelnden Ärzte angefertigt hat.
Man wird Dir folgendes eröffnen, dass Du nach Einschätzung des Arztes zwar gewisse Einschränkungen hast, aber sonst generell Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musst. Ich gehe davon aus, dass Du noch ein bestehenden Arbeitsvertrag hast. Man wird Dich weiterhin fragen, ob Du das Gutachten anerkennst.
Wenn der Arzt Dich nämlich für nicht arbeitsfähig gehalten hätte , hättest Du einen anderen SB im Arbeitsamt bekommen, mit der Spezialisierung Behinderung
Man wird Dich auffordern Dich sofort dem Arbeitsmarkt unter Beachtung Deiner Einschränkungen zur Verfügung zu stellen. Bei noch bestehenden Arbeitsvertrag, wird man Dir eine Frist setzen bis wann Du Dich den AG wieder zur Verfügung stellen musst. Hierüber wird Dir ein schriftlicher Nachweis des AG`s abverlangt, andernfalls entzieht man Dir sofort die leistung.
Generell - Du unterschreibst nichts und forderst vom SB eine erneute Überprüfung des medizinischen Sachverhaltes, da Du der Meinung bist, das vorliegende Sachverhalte nicht genügend gewürdigt wurden.
Egal was Du unternimmst oder nicht, kurze Zeit später findest Du den Brief vom AA im Kasten, das Du Dich bis zum xxx den Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen musst.....
Wenn Du trotz Krankheit und bestehenden Arbeitsvertrag Dich arbeitslos melden musstest, bekommst Du noch die Mitteilung das man Dir das ALG1 nur gezahlt hatte, weil man in der Annahme war das der Paragraf 125 bei Dir zur Anwendung kommt. Dieses aber nun leider nicht mehr der Fall ist, da der Arzt Dich doch noch für recht fit hält.
Denke daran, krank ist krank. Entweder bist Du arbeitsfähig oder nicht.
Richtig ist aber, ein einarmiger kann sicherlich Fahrkarten lochen aber nicht Kohlen schippen. Bei bestehenden Arbeitsvertrag hat es die Agentur f. Arbeit etwas schwerer, wenn Dein AG nur einen Gesunden als Arbeitskraft will, kann ein halbkranker dort nicht arbeiten. Alles klar
Was ich nicht annehme ist, das man Dir mitteilt das Du so krank bist, das Du entweder innerhalb eines Monats Rente einreichen sollst oder Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben beantragen sollst.
Würde mich für Dich sehr freuen, wenn ich mich geirrt haben sollte.