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Einladung zum AA

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,
ich habe eine *Einladung*

"Ich möchte mit Ihnen aufgrund einer mir inzwischen vorliegenden Stellungnahme des Arztes der Agentur für Arbeit ein abschließendes Gespräch über Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen.

Dies ist eine Einladung nach § 309 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) i.V. m. § 144 SGB III."

Was ist wohl damit gemeint?
Habe ich etwas zu beachten?
Können sie mir, dadurch das ich weiterhin AU bin mein ALG1 streichen?

Hat jemand einen Tipp?

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Man lädt Dich ein, weil der Arzt von der Agentur ein Gutachten nach Aktenlage bzw.nach befragen Deiner behandelnden Ärzte angefertigt hat.
Man wird Dir folgendes eröffnen, dass Du nach Einschätzung des Arztes zwar gewisse Einschränkungen hast, aber sonst generell Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musst. Ich gehe davon aus, dass Du noch ein bestehenden Arbeitsvertrag hast. Man wird Dich weiterhin fragen, ob Du das Gutachten anerkennst.
Wenn der Arzt Dich nämlich für nicht arbeitsfähig gehalten hätte , hättest Du einen anderen SB im Arbeitsamt bekommen, mit der Spezialisierung Behinderung
Man wird Dich auffordern Dich sofort dem Arbeitsmarkt unter Beachtung Deiner Einschränkungen zur Verfügung zu stellen. Bei noch bestehenden Arbeitsvertrag, wird man Dir eine Frist setzen bis wann Du Dich den AG wieder zur Verfügung stellen musst. Hierüber wird Dir ein schriftlicher Nachweis des AG`s abverlangt, andernfalls entzieht man Dir sofort die leistung.
Generell - Du unterschreibst nichts und forderst vom SB eine erneute Überprüfung des medizinischen Sachverhaltes, da Du der Meinung bist, das vorliegende Sachverhalte nicht genügend gewürdigt wurden.
Egal was Du unternimmst oder nicht, kurze Zeit später findest Du den Brief vom AA im Kasten, das Du Dich bis zum xxx den Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen musst.....
Wenn Du trotz Krankheit und bestehenden Arbeitsvertrag Dich arbeitslos melden musstest, bekommst Du noch die Mitteilung das man Dir das ALG1 nur gezahlt hatte, weil man in der Annahme war das der Paragraf 125 bei Dir zur Anwendung kommt. Dieses aber nun leider nicht mehr der Fall ist, da der Arzt Dich doch noch für recht fit hält.
Denke daran, krank ist krank. Entweder bist Du arbeitsfähig oder nicht.
Richtig ist aber, ein einarmiger kann sicherlich Fahrkarten lochen aber nicht Kohlen schippen. Bei bestehenden Arbeitsvertrag hat es die Agentur f. Arbeit etwas schwerer, wenn Dein AG nur einen Gesunden als Arbeitskraft will, kann ein halbkranker dort nicht arbeiten. Alles klar

Was ich nicht annehme ist, das man Dir mitteilt das Du so krank bist, das Du entweder innerhalb eines Monats Rente einreichen sollst oder Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben beantragen sollst.

Würde mich für Dich sehr freuen, wenn ich mich geirrt haben sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kai-Uwe,

es handelt sich um ein normales Gespräch in den Räumen der Arge. Der Hinweis bedeutet einfach, dass Du auf dem Weg dahin und wieder zurück unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehst, weil die Arge Dich entsprechend eingeladen hat.

Locker hingehen, hören was sie sagen und ohne Überlegenszeit nichts unterschreiben.

Gruß von der Seenixe
 
Puh...Goldbärchen,
das macht mir Angst:eek:.

Ich war vor meinem Unfall arbeitslos, also habe zZ kein Arbeitsverhältnis
Bin jetzt fast 59 Jahre und absolut nicht in der Lage zu arbeiten.

Ich warte noch auf eine Reha und werde dann EU-Rente beantragen.

Ich habe noch bis Ende dieses Jahres Anspruch auf ALG1.

Sollte ich mich wirklich dem Arbeitsmark zur Verfügung stellen....wer nimmt mich....voller Opiate? Und meine Frau muß mich fahren? Achja, die arbeitet ja auch.

Ich werde erst einmal "unbedarft" und locker, wie Seenixe schreibt mich von meiner Frau zur ARGE fahren lassen und sie als Zeuge mit zu dem Gespräch nehmen.
Ich werde berichten was sie von mir wollen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

bis ende des jahres arbeitslosengeld, und hinterher erfolgt aussteuerung zur arge (sozialhilfe) bei festgestellter EU mußt du eu beantragen wann? die reha ist die bewilligt,und wann ist der termin? Wie lautet das der ergebnis nach durchführung der reha deiner meinung,
deshalb so wichtig
sollte die reha keine EU feststellen und die arge auch nicht,wird dir ein antrag ohne vorliegender EU bestätigung nicht viel bringen,die gutachter der DRVB werden dich evt auf 50% eu einordnen ,ob überhaupt.

Was kommt dann? 6 monate sind schnell vorüber.

Die frage brauchste nicht anbringen

Sollte ich mich wirklich dem Arbeitsmark zur Verfügung stellen....wer nimmt mich.

Es geht nur darum biste EU oder nicht, die arge ist keine kk die dich auffängt, nach 6 monaten geht der ärger erst richtig los,darüüber würde ich mir schnellstmöglich einen überblick verschaffen

der satz stimmt mich sehr nachdenklich Kai-Uwe

Sollte ich mich wirklich dem Arbeitsmark zur Verfügung stellen....wer nimmt mich....voller Opiate? Und meine Frau muß mich fahren? Achja, die arbeitet ja auch.

Also die entscheidung und das tempo mußt schon du vorgeben,zumindest die rehaentscheidung und der entlassungsbericht sollte baldigst auf dem tisch liegen. Um weiters prozedere anzuleiern.

vg natascha
 
Hallo Natascha,
wäre es möglich, lieber drei Artikel weniger am Tage zu schreiben, dafür aber mit Beachtung der Groß- und Kleinschreibung. Bitte, versuche Dir auch das geschriebene durchzulesen. Notfalls hilft das Schreiben in einem Textverarbeitungsprogramm und dann das Kopieren hier hinein. Das Forum und auch die Beiträge leiden darunter.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ist wahrlich ein problem mit einem finger und einer hand zu schreiben.

nicht behindert zu sein ,ist kein verdienst, sondern ein geschenk.

vg natascha
 
Hallo Natascha,
bestimmst Du, wer behindert ist?
Da es aber sehr unterschiedliche Beiträge von Dir gibt, kann es kein Problem der Behinderung sein. Das Niveau des Forums leidet sehr unter dieser Art. Anstatt eventuell mal einen Moment zu überlegen, gleich wieder was oben drauf.
Dies finde ich besonders schlimm und ich werde dies entsprechend zukünftig berücksichtigen.

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen Natascha,

Du schießst Deine Fragen wie aus einem Gewehr.

Ich bin bei jedem Satz zurück gezuckt.

Ich habe das Ende des ALG1 schon sehr gut im Blick, kann nur selber nicht den Termin der Reha bestimmen und danach ist dann wohl wirklich Schluß mit Hilfe vom Staat.
Ich hatte einen privaten Unfall, bekomme (da meine Frau arbeitet) sicher kein ALG2, habe berechtigte Hoffnung auf EU-Rente und kann sowieso (dann eben mit Abschlag) mit 60 in Rente gehen.

Verrückt machen lassen wir uns nicht:rolleyes:.
Schritt bei Schritt gehen wir alles an.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

Dann ist ja alles in bester Ordnung, und Du wie Du meinst mit 60 in EU-Rente gehen kannst, und es auch bewilligt wird.

vg natascha
 
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