Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Hallo Forianer,
[FONT="]nunmehr fast 5 Jahre nach dem Unfall, bei dem ich als Fußgängerin von einem Auto angefahren und mein linkes Knie zerstört wurde, hatte ich den ersten Verhandlungstermin gegen die HPV.
Der Richter drängt auf Einigung mit der HPV.
Er hat der HPV verschiedene Vorgaben für das mir zu unterbreitende Angebot einer Abfindung gemacht und mir sehr deutlich gesagt, welche von mir geltend gemachte Kosten er für überzogen hält. Beispielsweise will er nur 50 % der von mir nach Pardey (8. Auflage) ermittelten Kosten für den Haushaltsführungsschaden anerkennen. Dazu mehr in einem anderen Thread.
Beim Schadensersatz hält der Richter ein Schmerzensgeld für angemessen, das bei Fällen ausgeurteilt sein könnte, bei denen es nach der OP nach wenigen Monaten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und eines "normalen Lebens" gekommen ist. Das ist bei mir nachweislich nicht der Fall.
Mir fehlen Schmerzensgeldentscheidungen zu Unfällen, bei denen es zum Einsetzen einer Prothese kam. Die Urteile, die mir vorliegen bzw. auf die sich die HPV bezieht, endeten alle ohne Prothese, mit Arbeitsfähigkeit und Gehen ohne Gehstützen, dementsprechend wohl auch ohne die aus Gehstützennutzung resultierenden körperlichen Folgen.
Insgesamt fühlte ich mich in dem Termin eher als Schuldige denn als Opfer, eben als Kostenverursacherin. Vielleicht bin ich aber auch nach der langen Zeit und der intensiven Verweigerungshaltung der HPV überempfindlich.
Der Richter zum Anwalt der HPV: "Sie zahlen doch auch noch die übrigen Kosten [Anmerkung: Krankenversicherung, Erstattung an Arbeitgeber usw.]? Das sind ja noch deutlich mehr." Das kann natürlich auch einfach nur eine Frage des Interesses gewesen sein.
Ich habe sehr das Gefühl, dass das Verfahren zu meinen Lasten gehen soll. [/FONT][FONT="]
Muss bzw. sollte ich mich, wenn der Richter Einigung vorgibt, auf eine Abfindung - zumindest für Teilbereiche - einlassen? Soweit der Richter nicht offensichtlich gegen seine Pflicht, Ermessen auszuüben, verstößt, kann ein Urteil ja - wie ich aus vielen Beiträgen hier im Forum weiß - auch sehr gegen das eigene Rechtsempfinden ausgehen.
Der Richter hatte den Streitwert schon so deutlich höher angesetzt als mein Anwalt angenommen hatte, dass die zu zahlenden Gebühren (Gericht und Anwalt) 5-stellig waren. Nachvollziehen konnte ich die Gebührenfestsetzung nicht. Und wenn der Richter meine Forderungen in größeren Teilen ablehnt, werden auch Gebühren für das Gericht, meinen und den gegnerischen Anwalt bei mir bleiben.
Vielleicht habt ihr einfach ein paar Ratschläge für mich.
Vielen Dank.
LG
Lindgren
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[FONT="]nunmehr fast 5 Jahre nach dem Unfall, bei dem ich als Fußgängerin von einem Auto angefahren und mein linkes Knie zerstört wurde, hatte ich den ersten Verhandlungstermin gegen die HPV.
Der Richter drängt auf Einigung mit der HPV.
Er hat der HPV verschiedene Vorgaben für das mir zu unterbreitende Angebot einer Abfindung gemacht und mir sehr deutlich gesagt, welche von mir geltend gemachte Kosten er für überzogen hält. Beispielsweise will er nur 50 % der von mir nach Pardey (8. Auflage) ermittelten Kosten für den Haushaltsführungsschaden anerkennen. Dazu mehr in einem anderen Thread.
Beim Schadensersatz hält der Richter ein Schmerzensgeld für angemessen, das bei Fällen ausgeurteilt sein könnte, bei denen es nach der OP nach wenigen Monaten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und eines "normalen Lebens" gekommen ist. Das ist bei mir nachweislich nicht der Fall.
Mir fehlen Schmerzensgeldentscheidungen zu Unfällen, bei denen es zum Einsetzen einer Prothese kam. Die Urteile, die mir vorliegen bzw. auf die sich die HPV bezieht, endeten alle ohne Prothese, mit Arbeitsfähigkeit und Gehen ohne Gehstützen, dementsprechend wohl auch ohne die aus Gehstützennutzung resultierenden körperlichen Folgen.
Insgesamt fühlte ich mich in dem Termin eher als Schuldige denn als Opfer, eben als Kostenverursacherin. Vielleicht bin ich aber auch nach der langen Zeit und der intensiven Verweigerungshaltung der HPV überempfindlich.
Der Richter zum Anwalt der HPV: "Sie zahlen doch auch noch die übrigen Kosten [Anmerkung: Krankenversicherung, Erstattung an Arbeitgeber usw.]? Das sind ja noch deutlich mehr." Das kann natürlich auch einfach nur eine Frage des Interesses gewesen sein.
Ich habe sehr das Gefühl, dass das Verfahren zu meinen Lasten gehen soll. [/FONT][FONT="]
Muss bzw. sollte ich mich, wenn der Richter Einigung vorgibt, auf eine Abfindung - zumindest für Teilbereiche - einlassen? Soweit der Richter nicht offensichtlich gegen seine Pflicht, Ermessen auszuüben, verstößt, kann ein Urteil ja - wie ich aus vielen Beiträgen hier im Forum weiß - auch sehr gegen das eigene Rechtsempfinden ausgehen.
Der Richter hatte den Streitwert schon so deutlich höher angesetzt als mein Anwalt angenommen hatte, dass die zu zahlenden Gebühren (Gericht und Anwalt) 5-stellig waren. Nachvollziehen konnte ich die Gebührenfestsetzung nicht. Und wenn der Richter meine Forderungen in größeren Teilen ablehnt, werden auch Gebühren für das Gericht, meinen und den gegnerischen Anwalt bei mir bleiben.
Vielleicht habt ihr einfach ein paar Ratschläge für mich.
Vielen Dank.
LG
Lindgren
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