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Einigung = Abfindung?

Lindgren

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Nov. 2013
Beiträge
359
Ort
Niedersachsen
Hallo Forianer,

[FONT=&quot]nunmehr fast 5 Jahre nach dem Unfall, bei dem ich als Fußgängerin von einem Auto angefahren und mein linkes Knie zerstört wurde, hatte ich den ersten Verhandlungstermin gegen die HPV.

Der Richter drängt auf Einigung mit der HPV.

Er hat der HPV verschiedene Vorgaben für das mir zu unterbreitende Angebot einer Abfindung gemacht und mir sehr deutlich gesagt, welche von mir geltend gemachte Kosten er für überzogen hält. Beispielsweise will er nur 50 % der von mir nach Pardey (8. Auflage) ermittelten Kosten für den Haushaltsführungsschaden anerkennen. Dazu mehr in einem anderen Thread.

Beim Schadensersatz hält der Richter ein Schmerzensgeld für angemessen, das bei Fällen ausgeurteilt sein könnte, bei denen es nach der OP nach wenigen Monaten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und eines "normalen Lebens" gekommen ist. Das ist bei mir nachweislich nicht der Fall.

Mir fehlen Schmerzensgeldentscheidungen zu Unfällen, bei denen es zum Einsetzen einer Prothese kam. Die Urteile, die mir vorliegen bzw. auf die sich die HPV bezieht, endeten alle ohne Prothese, mit Arbeitsfähigkeit und Gehen ohne Gehstützen, dementsprechend wohl auch ohne die aus Gehstützennutzung resultierenden körperlichen Folgen.

Insgesamt fühlte ich mich in dem Termin eher als Schuldige denn als Opfer, eben als Kostenverursacherin. Vielleicht bin ich aber auch nach der langen Zeit und der intensiven Verweigerungshaltung der HPV überempfindlich.

Der Richter zum Anwalt der HPV: "Sie zahlen doch auch noch die übrigen Kosten [Anmerkung: Krankenversicherung, Erstattung an Arbeitgeber usw.]? Das sind ja noch deutlich mehr." Das kann natürlich auch einfach nur eine Frage des Interesses gewesen sein.

Ich habe sehr das Gefühl, dass das Verfahren zu meinen Lasten gehen soll. [/FONT][FONT=&quot]

Muss bzw. sollte ich mich, wenn der Richter Einigung vorgibt, auf eine Abfindung - zumindest für Teilbereiche - einlassen? Soweit der Richter nicht offensichtlich gegen seine Pflicht, Ermessen auszuüben, verstößt, kann ein Urteil ja - wie ich aus vielen Beiträgen hier im Forum weiß - auch sehr gegen das eigene Rechtsempfinden ausgehen.

Der Richter hatte den Streitwert schon so deutlich höher angesetzt als mein Anwalt angenommen hatte, dass die zu zahlenden Gebühren (Gericht und Anwalt) 5-stellig waren. Nachvollziehen konnte ich die Gebührenfestsetzung nicht. Und wenn der Richter meine Forderungen in größeren Teilen ablehnt, werden auch Gebühren für das Gericht, meinen und den gegnerischen Anwalt bei mir bleiben.

Vielleicht habt ihr einfach ein paar Ratschläge für mich.
Vielen Dank.
LG
Lindgren

[/FONT]
 
Hallo Lindgreen,

ich bin nun kein Rechtsanwalt, aber nach meinem Wissen werden nach den Klageanträgen (vorläufiger Streitwert der eingereichten Klage) und nicht nach der Festsetzung des Streitwertes der Richter die Verfahrenskosten geteilt.

Im Zivilrecht dürfte der Richter eigentlich den vorläufigen Streitwert auch nicht höher setzen, als es in den Klageschriften beantragt wurde. Erst mit einem Urteil wird der entgültige Streitwert festgelegt.

Wenn es zu einer Einigung / Vergleich kommt, dann kann ja durchaus der Antrag bzw. im Vergleich die Bedingung gestellt werden, das die Gegenseite die Verfahrenskosten voll zu tragen hat ;)
 
Hallo Rajo,

ja, so stelle ich mir das mit den Verfahrenskosten eigentlich auch vor, wenn ich mich zumindest auf eine Teil-Einigung einlasse.

Euch alles Gute.
LG
Lindgren
 
Ich weiß nicht mehr weiter

Hallo,

Hallo Rajo1927,

Zitat:

"ich bin nun kein Rechtsanwalt, aber nach meinem Wissen werden nach den Klageanträgen (vorläufiger Streitwert der eingereichten Klage) und nicht nach der Festsetzung des Streitwertes der Richter die Verfahrenskosten geteilt.

Im Zivilrecht dürfte der Richter eigentlich den vorläufigen Streitwert auch nicht höher setzen, als es in den Klageschriften beantragt wurde. Erst mit einem Urteil wird der entgültige Streitwert festgelegt.

Wenn es zu einer Einigung / Vergleich kommt, dann kann ja durchaus der Antrag bzw. im Vergleich die Bedingung gestellt werden, das die Gegenseite die Verfahrenskosten voll zu tragen hat ;)"

Wie ist es mit Pkh?
OLG hat für mich Pkh für verdienstausfallschaden bewilligt. Aber für sehr geringen Verdienstausfall. Das liegt zum Teil daran, dass ich selbst als Laie die Tatsachen nicht schlüssig dargestellt habe.
Seit dem Beschluss sind schon 2 Monaten vorbei. OLG hat die Akte an Landgericht weitergeleitet. Nun Landgericht will, dass ich einen RA benenne und die Klage weiter mache. Ich weiß nicht wie ich die Sache wieder in Ordnung bringen kann.
Soll ich rüge bzw Rechtsbeschwerde gegen die Höhe der bewilligten Pkh beim OLG einlegen oder kann ich beim Landgericht etwas machen.
Die Sache ist sehr alt (seit meinem Unfall 1986) und umfangreich und die RAte haben keine Kapazität.

Ich weiß nicht mehr weiter.
Hättest Du einen Rat für mich?

Herzliche grüße trus
 
Hallo trus25,

ich weiß im Moment nicht genau, was Du in Ordnung bringen willst. Dass Du den Verdienstausfall zu niedrig berechnet hast?

Das wäre kein Problem: Du benennst für die bewilligte PKH erst einmal einen Anwalt, der die Klage (mit der richtigen Berechnung) einreicht und für die Differenz kann der Anwalt im laufenden Verfahren nochmals gesondert PKH beantragen.

Gruß
tamtam
 
Rajo1927 ist verstorben

Hallo trus25,

Rajo1927 kann Dir leider nicht mehr antworten. Er ist unerwartet vor einigen Wochen verstorben.

Herzliche Grüße vom RekoBär:(
 
Hallo,
Hallo tamtam,
Du hast mich richtig verstanden. Ich danke Dir herzlich für Deine Antwort. Dann kann jetzt die Sache "in ordnung" voran gehen.
Danke Dir.

Hallo Rekobär,
Was für eine unangenehme Nachricht. Rajo war selbst ein Forum und groß artiger Mensch.
Ich glaube wir alle werden ihn vermissen. Schade
Mein herzliches Beileid an unseren Forums Mitgliedern.

Herzliche grüße
trus25
 
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