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Einfach nur noch happy...volle Erwerbsminderungsrente

Hallo Zeus,
warst Du schon in einer Schmerzambulanz?
Vielleicht sogar mal für eine Zeit stationär?

Bist auf Schmerzmittel richtig eingestellt?

Bist Du einem Sozialverband beigetreten? Die könnte Dir auch bei Deinen Ansprüchen helfen. zB mit 40% Schwerbehinderung ist es nicht so einfach an eine EU-Rente zu kommen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke natascha,
Harz IV werde ich sowieso nicht kriegen möchte ich auch gar nicht. Ich möchte auch die ALG 1 nicht, obwohl ich damit finanziellen Vorteil gegenüber der Berufsunfäigkeitrente habe, was ich bei eventuellen späteren Anerkenung durch Sozialgericht und verrechnung nicht zurückzahlen muß.
Bei nicht zur Verfügung Für Arbeitsvermittlung stehen steht das ALG 1 auch nicht zur verfügung. Du mußt zum SOZIALAMT dich so sozusagen "komplett ausziehen und dir einen Finger in den Allerwertesten stecken lassen" natürlich symbolisch.Es ist für Menschen die 20Jahre schon gearbeitet haben sehr erniedrigend obwohl das einem zusteht. Es ist aber nicht in Ordnung daß die meistens Langzeitarbeitslosen gar nicht erst arbeiten wollen obwohl sie Kerngesund sind und keine Lust haben und ARGE sie im gegesatz zur mir in Ruhe läßt obwohl bei den jedes Argument eine Standartausrede ist. Es ärgert mich das man mit solchen Menschen in ein Topf geschmissen wird. Zudem ist der Anreitz so einen zu vermitteln recht klein die kriegen nur eben Harz IV und nicht Hohes ALG 1. Da soll noch einer sagen ARGE behandelt jeden gleich. Würde ich Harz IV beziehen würde ich mit meinem Gutachten meinen Allerwertesten verweten das ich über Jahrzehnte nichts von den hören würde. Es gibt nähmlich mit sicherheit 3,5 Millionen "Arbeitssuchende"die leichter mit ein bißchen guten Willen an meiner Stelle Arbeit annehmen können. Die ungeheure Ungleichbehandlung ist wirklich ungeheuerlich und für mich wirklich ein Skandal!
Aber es Harz IV würde für mich nicht in Frage kommen.
ALG 1 ist schon dipremirend aber andererseits auch durch meine Beiträge erarbeitet.
Nichtsdestotrotz stüber ich im Internet es muß doch im meinem Fall eine andere Lösung geben als sich als Jahrelanger Steuer und Sozialbeitragzahler sich so erniedrigen zu lassen.
Nach dem Motto man kann im Kampf verlieren aber wer nicht kämpft hat schon bereits verloren.
Allerseits Dankeschön
 
Hallo Zeus,

ein Fakt ist, Du bekommst nur so lange ALG1 wie Du Anspruch hast.

Mein Mann wartet nach Widerspruch der EU-Rentenablehnung auch auf seine Rente und bekommt zZ überhaupt nichts.

Nur hat er 40 Jahre gearbeitet und ist jetzt 70% Schwerbehindert. Du siehst es läuft bei anderen auch nicht so rund.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo zeus

deine moralischen aspekte in allen ehren nur der DRVB u. AA gehts am A.. vorbei.

Warum konzentrierst du nicht deine kräfte auf dein ziel.

Nur darum gehts doch,von Skandal usw. bekommste keine EU .

Bei der EU-Rente gehts unterm strich nur um die Sozialmedizinische Beurteilung, ich habs vom Rententräger so schriftlich erhalten.

http://www.deutsche-rentenversicher.../21_aerztliches_Gutachten_fuer_gesetzliche_RV

Ich würde hier meine Energie bündeln, und nicht wegen skandalöser zustände in Deutschland gegenüber verletzten und behinderten meine Kräfte falsch einteilen.

zitat :Nichtsdestotrotz stüber ich im Internet es muß doch im meinem Fall eine andere Lösung geben als sich als Jahrelanger Steuer und Sozialbeitragzahler sich so erniedrigen zu lassen.

DARÜBER SOLLTE MAN STEHEN. laß es einfach sacken .

Ich verstehe dich doch richtig du willst kein AL1 und kein Harz IV und kannst nicht Arbeiten.

vg natascha
 
Hallo Zeus,
warst Du schon in einer Schmerzambulanz?
Vielleicht sogar mal für eine Zeit stationär?

Bist auf Schmerzmittel richtig eingestellt?

Bist Du einem Sozialverband beigetreten? Die könnte Dir auch bei Deinen Ansprüchen helfen. zB mit 40% Schwerbehinderung ist es nicht so einfach an eine EU-Rente zu kommen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
Danke Kai Uwe ,ich habe Tilidinspritzen gekriegt sowie Akkupunkturbehandlung so wie Tensbechandlung Wassertherapie Physiotherapie und muß zugeben vor allem ohne Physio und Wasergymnastik würde mir noch viel schlechter gehen. Ich habs gemerkt wo ich 5 Wochen Krank war gings auch mit dem Rücken viel schlechter.
Es ist aber nur eine Vermutung. Ich habe durch die 3 Jahre intensiven Muskelaufbau schönen geformten Oberkörper. Ich bin eben ein Mensch der nicht so schnell aufgibt und statt eine Pille zu schlucken eine Runde schwimmen geht. Ich habe das bei der Begutachtung extra nochmal bekräftig das ich gegen meine Schmerzen gezielte Physiotherapie vorziehe außerdem man kriegt konntakt mit anderen Verunfallten.
Daraus wurde mir bei derBegutachtung höchstwarscheinlich ein Strick gedreht.
Es ist doch ganz klar ein Quersnittsgelehmter Rollstuhlfahrer der Sport macht und was für die Gesundheitserhaltung tut, wird doch niemals ein Jogger! Aber für die GKV anscheinend doch.
Ich kann durch meine Behinderung nicht länger wie 45 min auf dem Stuhl Sitzen keine 20 Stehen kann mich nicht ohne ungeheuer starke Schmerzen Vorbeugen und kann absolut nicht meine Hände vorhalten durch das vorgelagerte Gewicht ( etwa wie beim einem Auslägerkran) müßte ich hinten ein Kontragewicht haben um die Hände gewisse Zeit vorzuhalten. Genauso schlimm sind Erschütterungen wie Springen ode Joggen auch mit dem Auto über Drempel fahren macht schon Schmerzen. Einzige Sache die gewisse Zeit gut klappt ist Nordic Woking wei ich mich da und meine Hände gut abstützen kann sowie natürlich Schwimmen sowie gezielte und abgestimmte Muskelstärkung.
Es ist auch so bei mir das wenn ich z.B Kartoffel schälle und die Hände nicht abstütze würde. hätte ich schon nicht nur in dem Moment Schmerzen sogar noch den ganzen nächsten Tag. Deswegen hab ich schon eine automatisirung mir angeeignet wo ich sollche für mich schmerhaften Sachen vermeide.
Ich habe z.B. 6 mal versucht mit einer Silikon-Spritze eine Fuge in die Fliesenkanten zu drücken. Ich habe das über 6 Monate versucht jedes Mal gabs dicke Schmerzen über Stunden oder sogar Tage. Selbst 20 Minuten Arbeit an einem Fax-Gerät würd zu einer schmerzhaften Anglegenheit. Ein gesunder Mensch kann sich das gar nicht vorstellen.
Schönen Gruß

Ich meinte natürlich nicht die GKV sondern GRV Gesetzliche Rentenversicherung
Zur SOVD möchte ich demnächst hin .
Danke Kai-Uwe Frau
Schönen Gruß
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo zeus,

in deinem Eingangsposting schreibst Du, ich bin beruflich ausgesteuert. Was heißt das? Bekommst Du kein Krankengeld mehr, oder hat die BG das Verletztengeld gestrichen? Ich vermute, die BG hat das Verletztengeld gestrichen. Dann würde Dir ja ein Anspruch auf Krankengeld noch zustehen.
Die Krankengeldzahlung ist höher als die ALG 1 Zahlung.

Ich gebe der Userin "natascha" ausdrücklich Recht. Es ist müßig sich über ein ungerechtes Verhalten von Sozialbehörden auszulassen. Fakt ist, dein Widerspruch gegen das Auslaufen der befristeten Rente hat keine aufschiebende Wirkung. Jetzt klagst Du vor dem Sozialgericht. Darauf würde ich mich zunächst konzentrieren. Wenn Du noch Anspruch auf Krankengeld hast, dann lass Dich AU schreiben.

Was sagen denn eigentlich Deine bg-lichen Gutachten? Denn grundsätzlich bist Du ja ein BG-Fall.

Gruss
kbi1989
 
Gruß allerseits.
Ich muß hier was richtigstellen, der Unfall war vor 3,5 Jahren.Ich habe schon bereits maximum an Krankengeld bezogen bin dann auch anschließend ausgesteuert und mußte mit meiner damaligen Firma einen Auflösungsvertrag unterschreiben weil ich nicht Arbeitsfähig war. Die Firma hat mich also nicht gekündigt das war aber eine ganz normale Abwicklung bin dann noch während ich Krankengeld bezogen habe als Vollerwerbsunfähig auf Zeit anerkannt worden, nur wie kann es sein das ich 1,5 später doch wieder Arbeiten kann obwohl mein Zustand sich eher veschlechtert hat. Und ein privater versicherer mich sogar als nicht nur Berufsunfähig sogar ausdrücklich betonend als Vollarbeitsunfähig begutachtet hat. Der Hacken an der Sache ist der das private Versicherungen haben andere Bewertungslrichtinien wie etwa GRV oder BG. Es ist schon hilfreich so eine Bewertung zubeckommen aber es ist nicht unbedingt auf GRV übertragbar.Mein Anwalt sagt für die GRV reicht nur eine teoretische Arbeitsfähigkeit. Z.B es würde schon reichen wenn eine abstrakte,mögliche Tätigkeit in Frage käme die Einzige Stelle wäre etwa 800 km weit entfernt um mich aus dem Grund als Rentner nicht anzuerkennen. Es intressiert die GRV überhaupt nicht ob ich da umziehen könnte und ob diese Firma mich überhaupt einstellen würde.
Es hat aber auch gar nichts mit jetziger finanzielen Situation zu tun. Es geht mir auch hier fast überhaupt nicht ums Geld. Soweit ist ja alles in Ordnung, es geht ausschließlich um den Nicht nachvollziehbaren psychischen Druck der AA- für mich absolut nicht erfüllbare Stellenangebote anzunehmen. Es ist doch absolut türich zu glauben das die AA sich in Ordnung verhält.
Es stinkt doch schon zum Himmel ,daß die AA auf mich nur weil ich Verhältnismäßig viel ALG 1 beziehe unmögliche Forderungen Stellt im Bezug auf eine Arbeitsaufnahme. Sie nimmt überhaupt gar keine Rücksicht auf meine Einschränkungen nach dem Motto Hauptsache ein Finanzloch wird gestoppt und die die wirklich gesund sind intresiert das Arbeitsamt doch gar nicht. Wir haben auserdem doch gar keine Vollbeschäftigung und täglich werden Tausende entlassen. Da soll ich plötzlich auf den Plan kommen und die Beschäftigungstoren öffnen sich für mich ganz weit, speziel mit meinen Einschränkungen und dazugehörenden Schmerzen. Es ist um so auffälliger weil es doch für mich ganz ehrlich gar keine Arbeitsstelle gibt. Dadrum gehts hier nur, "nicht mehr und nicht weniger". Das weiß ich ,das weißt du und das weißt auch jeder halbwegs gescheite nur Arbeitsamt will es nicht wahr haben.
Wenn die doch genau wissen das ich im Moment nicht vermittelbar bin wieso drängen Sie mich in Irgeneine Arbeit. Man sollte doch auf jeden Fall gesünde Menschen kranken vorziehen. Wenn ich der einzige arbeitslose Mensch weit und breit wäre könnte ich das auch vielleicht nachvollziehen aber so auf keinen Fall.
Es tut mir leid aber für mich ist das reine Willkür und pure Ungleichbehandlung wenn Kranke im Klageverfahren stehende Menschen, den gesunden und Leistungfähigen vorgezogen werden nur weil sie bißchen mehr Kosten verursachen.
Das ist nichts anderes wie eine zum Himmel stinckende Anmassung. Es hat mit Rechtstattlichkeit nicht mehr zu tun. Wenn das einer nicht versteht dem ist auch nicht mehr zu Helfen.
In diesem Sinne schönen Dank.
P.S.Danke auch für nachfrage: gegen BG läuft auch ein verfahren wegen der Höhe der Mde ich denke ich bin da fast durch, es dauert auch schon über 15 Monate. Ich laß mich überaschen. Sollte ich es gewinnen hätte es auch ausschlaggebende Auswirkung auf die GRV Rente so mein Anwalt.
 
Nochmal speziel alles Gute an Kai Uwe, es ist bei euch schon eine ungeheure Sache, kannst du auch näher schildern wieso dein Mann gar kein Geld trotzt 70% Mde bekommt, so gesehen habe ich in finanzieler Hinsicht noch Glück. Für mich ist nur Geld nicht alles, fülle mich nur ganz stark in die Ecke gedrängt also ungeheurer psychischer Druck und ein Gefühl der Unmacht und eine Unsicherheit wie man mit so einem Amt verfährt,keiner von uns ist so erfahren und abgewichst wie die die täglich nichts anderes tun.
Somit kann ich die Aussage von Kai Uwe`s Frau nachvollziehen, es macht einen auch ganz schön sauer wenn ich sehe wie die Ämter ihre zermörbungstaktik gegen die schon vom Schicksal bestrafften und deren Famielien voll ausspielen.
Zur Natascha: dir möchte ich sagen das man sich so absurden Vorgehen der Papiertigern nicht wehrlos beugen muß, ich hab es wohl schon nachvollziehbar erklärt wo mich das Fell juckt .Man muß nur eben wissen welche "Waffe man in die Hand nimmt.
"Man muß eben erst die Schlacht gewinnen und dann den Kriegt".
In meinem Fall ist das schon die entscheidene Sache auf die ich mich schon konzentrieren muß. Auf das andere habe ich eh kein Einfluss.
"Beim Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
 
Hallo Zeus,
solange Du nicht AU geschrieben bist ist es dem AA total egal ob Du wegen einem Job umziehen mußt oder ob Du vermittelbar (rein Jobmäßig) bist.
Sie werden Dir Stellen anbieten und Du wirst Dich vorstellen müssen.
Warum bist Du nicht AU:confused:

Ansonsten streichen sie Dir das ALG1.
Da Du ja selber sagst es kommt Dir nicht auf das Geld an, dann würde ich mir das AA auch nicht antun.

Mein Mann hatte keine Probleme mit dem AA, er war/ist erwerbsunfähig, hat es dem AA vorgelegt, sie haben geprüft und ihn das ALG1 gezahlt bis seine Ansprüche ausgelaufen sind.
Übrigens war bei ihm das KG genauso hoch wie das ALG1.

Schönen Sonntag
Gruß Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe so meinte ich das auch nicht, letztendlich ist mir das egal wenn ich paar Hundert € weniger Rente als ALG 1 bekomme. Ich finde persönlich steht mir das auch gar nicht zu, weil ich mit Schmerzen gar kein Job annehmen kann. Wenn man das gleiche Maß anlegen dürfte in Deutschland würde kaum einer Krankgeschrieben werden. So weit hast du vollkommen Recht mir bleibt letztendlich nichts anderes übrig als sich krankschreiben zu lassen. Aber wie gesagt jeder von uns macht so was meistens erste mal mit und man weiß es nicht wie man sich verhält. Dafür ist finde ich dieses Forum auch da daß man aus der Palette von Meinungen und Ratschlägen das für sich Richtige raussucht.
"Manchmal seht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr".
Genauso ist sicher Gut einen Anwalt zu Haben. Aber für eher mehr praktische Ratschläge diennt dieses Forum oder Organisation wie SOVD. Darf ich frage ob dein man einen Unfall gehabt hat oder Berufskrankheit.
Es ist schon eigeartig das man als Schwerbehinderter auf keine Mittel zugreifen kann.
Alles Gutte und Danke für die Tipps.:)
 
Hallo zeus,

Zitat:"Manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr". Bei aller Rücksichtnahme insbesondere auf die Schmerzerkrankung sind Deine Postings wie die Angaben zu den verschiedenen Sozialleistungsträger sehr widersprüchlich.

Warst Du als ehemaliger Selbständiger freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter versichert. Denn ansonsten würde Dir wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen keine erwerbsgeminderte Rente zustehen. Auch die Ratschläge deines Anwaltes zeugen von wenig Kompetenz insbesondere was das Rentenrecht bzw. was den Erhalt von ALG-Bezügen anbelangt. Denn hätte er diese Kompetenz, dann hätte er Dich nicht in das offene Messer bei der ARGE laufen lassen dürfen.

Es nützt Dir jetzt garnichts, wenn Du das Forum mit Deiner subjektiven Meinung wegen der ARGE zumüllst. Bitte versteh dies nicht als Kritik. Aber dein RA hätte dich zumindest dahingehend beraten können, dass Du nur solange ALG-1 erhälst, solange dein Prozess vor dem SG ansteht, vorausgesetzt, Dir stehen noch solche Leistungen zu. Desweiteren schreibst Du, Du bist von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Wenn dies dann der Fall ist, steht Dir auch kein Krankengeld mehr zu. Dann brauchst Du auch keine AU mehr.

Die ARGE vermittelt Dir keinen Arbeitsplatz in ganz Deutschland. Deine zuständige ARGE vermittelt Dir einen Arbeitsplatz - wenn vorhanden - im Umkreis von ca. 150 KM innerhalb des Zuständigkeitsbereiches. Wenn jemand in Kiel wohnt, vermittelt die ARGE keinen Arbeitsplatz in München. Wenn dies dein Anwalt Dir so gesagt hat, dann ist das barer Unfug. Ebenso spielt die bg-liche MDE von 20 % überhaupt keine Rolle bei der gesetzlichen Rente. Bei der gesetzlichen Rente spielt das Restleistungsvermögen eine Rolle und nicht die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese unterschiedliche Bewertung in den einzelnen Rentenarten der verschiedenen Rententräger scheint deinem RA auch nicht bewußt zu sein. Wobei auch ein GdB des Versorgungsamtes keine spezifische Rolle im Rentenrecht spielt.

Du bist jetzt nunmehr in das Betriebssystem der ARGE eingedrungen. Warum die sich so Dir gegenüber verhalten, dürfte ja klar sein. Wenn jemand gut verdient hat, und hohe Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet hat, dem steht ja auch bei Inanspruchnahme eine höhere ALG-Leistung zu. Deshalb versucht die ARGE dich von der Kostenstelle weg zu bekommen, und fährt das volle Programm ab. Auch hier könnte ein kompetenter RA gegen halten.

Abschließen möchte ich Dir noch folgenden Rat geben. Versuch jetzt deine Kräfte zu bündeln, indem Du Dich voll auf den Prozess vor dem SG konzentriest. Die vorliegende Schmerzerkrankung kann schon für sich allein zum Erhalt einer gesetzlichen Rente führen. Kompetente RA wissen das, und stellen deshalb die Verteidigungsstrategie darauf ab. Stelle Beweisanträge, dass das Vorliegen der Schmerzerkrankung dokumentiert wird. Du hast nach § 109 SGG vor Gericht das Recht, ein schmerzmedizinisches Gutachten einzufordern. Besprich das mit deinem RA damit er diesbzgl. reagieren kann. Denn wenn Du deine EM-Rente nicht wiedererlangst, rutschst Du in Harz IV ab. Dann ist Schluss mit Lustig. Denn Harz IV ist keine Regelleistung wie ALG 1 sondern eine soziale Bedürftigkeitszuwendung. Hier wird nicht nur Deine private BU-Rente angerechnet sondern auch Dein sonstiges Vermögen. Und dann?

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989

merci , also noch deutlicher gehts nimmermehr. sonst kommt der zum tragen

Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen

und es ist vorbei mit Lustig

einen schönen Tag noch

vg natascha
 
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