Hallo zeus,
Zitat:"Manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr". Bei aller Rücksichtnahme insbesondere auf die Schmerzerkrankung sind Deine Postings wie die Angaben zu den verschiedenen Sozialleistungsträger sehr widersprüchlich.
Warst Du als ehemaliger Selbständiger freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter versichert. Denn ansonsten würde Dir wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen keine erwerbsgeminderte Rente zustehen. Auch die Ratschläge deines Anwaltes zeugen von wenig Kompetenz insbesondere was das Rentenrecht bzw. was den Erhalt von ALG-Bezügen anbelangt. Denn hätte er diese Kompetenz, dann hätte er Dich nicht in das offene Messer bei der ARGE laufen lassen dürfen.
Es nützt Dir jetzt garnichts, wenn Du das Forum mit Deiner subjektiven Meinung wegen der ARGE zumüllst. Bitte versteh dies nicht als Kritik. Aber dein RA hätte dich zumindest dahingehend beraten können, dass Du nur solange ALG-1 erhälst, solange dein Prozess vor dem SG ansteht, vorausgesetzt, Dir stehen noch solche Leistungen zu. Desweiteren schreibst Du, Du bist von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Wenn dies dann der Fall ist, steht Dir auch kein Krankengeld mehr zu. Dann brauchst Du auch keine AU mehr.
Die ARGE vermittelt Dir keinen Arbeitsplatz in ganz Deutschland. Deine zuständige ARGE vermittelt Dir einen Arbeitsplatz - wenn vorhanden - im Umkreis von ca. 150 KM innerhalb des Zuständigkeitsbereiches. Wenn jemand in Kiel wohnt, vermittelt die ARGE keinen Arbeitsplatz in München. Wenn dies dein Anwalt Dir so gesagt hat, dann ist das barer Unfug. Ebenso spielt die bg-liche MDE von 20 % überhaupt keine Rolle bei der gesetzlichen Rente. Bei der gesetzlichen Rente spielt das Restleistungsvermögen eine Rolle und nicht die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese unterschiedliche Bewertung in den einzelnen Rentenarten der verschiedenen Rententräger scheint deinem RA auch nicht bewußt zu sein. Wobei auch ein GdB des Versorgungsamtes keine spezifische Rolle im Rentenrecht spielt.
Du bist jetzt nunmehr in das Betriebssystem der ARGE eingedrungen. Warum die sich so Dir gegenüber verhalten, dürfte ja klar sein. Wenn jemand gut verdient hat, und hohe Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet hat, dem steht ja auch bei Inanspruchnahme eine höhere ALG-Leistung zu. Deshalb versucht die ARGE dich von der Kostenstelle weg zu bekommen, und fährt das volle Programm ab. Auch hier könnte ein kompetenter RA gegen halten.
Abschließen möchte ich Dir noch folgenden Rat geben. Versuch jetzt deine Kräfte zu bündeln, indem Du Dich voll auf den Prozess vor dem SG konzentriest. Die vorliegende Schmerzerkrankung kann schon für sich allein zum Erhalt einer gesetzlichen Rente führen. Kompetente RA wissen das, und stellen deshalb die Verteidigungsstrategie darauf ab. Stelle Beweisanträge, dass das Vorliegen der Schmerzerkrankung dokumentiert wird. Du hast nach § 109 SGG vor Gericht das Recht, ein schmerzmedizinisches Gutachten einzufordern. Besprich das mit deinem RA damit er diesbzgl. reagieren kann. Denn wenn Du deine EM-Rente nicht wiedererlangst, rutschst Du in Harz IV ab. Dann ist Schluss mit Lustig. Denn Harz IV ist keine Regelleistung wie ALG 1 sondern eine soziale Bedürftigkeitszuwendung. Hier wird nicht nur Deine private BU-Rente angerechnet sondern auch Dein sonstiges Vermögen. Und dann?
Gruss
kbi1989