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Eine Gebühr für "Vielkläger"? Hessen vor!!! Bald Gerichtsgebühren im Sozialgerichtsverfahren?

ps: wer und wo bitte ist Tante Ursula? meinst du v.d.L. könnte da steuern? *zweifel*
Schau mal Richtung Brüssel oder Straßburg - dort findet sich eine von Ursula ;)

Interessant ist die Sache auf jeden Fall, denn damit könnten Menschen mit wenig Kohle deutlich abgeschreckt werden.
Es werden ganze halbstaatliche Einrichtungen sich die Hände reiben, denn dann bleibt mehr Manni für die Verwaltung übrig.
 
@oerni
stimmt und die Gerichte würden entlastet !

@Rolandi
stimme Dir zu und hatte ja bereits einen § genannt, da wird aber bei
den SG nicht mehr überprüft ! würde das gemacht, so würde auch nicht mehr alles unterschrieben...
das die Gerichte hiermit überlastet werden haben die aber selbst noch nicht erkannt !

@ Sekundant @ forstwirt
egal ob SGB, GG oder AEUV alles hat Gültigkeit nur im "Ländle"! wird eigene Suppe gekocht, so auch bei C...


oder " Tante Ursula muss mal Tachales mit der Mama sprechen "
 
stimmt und die Gerichte würden entlastet !

es scheint allgemein politisches ziel zu sein, gewissen kreisen das recht vorzuenthalten. berufungen/revisionen müssen mindestwert erreichen, pkh auch dann nicht, wenn aussicht auf erfolg besteht, und nun das hier - wer selbst langfriststrategien erarbeitet, kann sich vll ein bild machen.

da ist das jährliche klagen auf entlastung der gerichte nur schein. das ginge nämlich anders, wenn (s.o.) die herangezogen würden, die die meisten sinnlosen klagen betreiben oder so lange klagen, verweigern, klagen lassen bis das gegenüber aufgibt - oder eben staat und gerichte.


gruss

Sekundant
 
Hallo @,

jährliche klagen auf entlastung der gerichte nur schein.
aus #15

Würden z.b. im Renten- oder Siderspruchsverfahren bei den gesetzlichen UV-Trägern auch die betroffenen Bürger oder
ihre Vertreter mit eingeladen und dürften diese dann auch ihr Anliegen vorbringen, würden geschätzte 50 % daraus resultierenden
Bescheide, nicht zur Klage führen.

Ich habe es schon so oft versucht, teilnehmen zu dürfen, jedesmal wurden mit scheinheiligen Begründungen die Teilnahme verwehrt.
Es bleibt dann nur eine Klage oder?
 
Hallo Oerni,

ich war bei meiner Widerspruchssitzung. Dies ist ausdrücklich zulässig, weil Du Beteiligter des Verfahrens bist und nicht Außenstehender. Ich weiß nicht, wie der beste Weg ist, dies immer durchzusetzen, aber ich habe zusammen mit meinem Anwalt daran teilgenommen auch mit der Drohung einer Einstweiligen Verfügung weil ich Beteiligter und aus dem Verfahrensrecht entsprechende Rechte hergeleitet habe.
Ich glaube wirklich, dass man es nur energisch genug einfordern muß.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

hatte ich alles versucht ohne Erfolg und ich kenne etliche Mitmenschen, denen es ähnlich gegangen ist.
Bin ja auch bei einer besonderen BG versichert!
Aber doch bemerkenswert, dass Du dabei sein konntest.
 
Hallo Seenixe,

leider kann ich Oerni nur bestätigen... und Corona ermöglicht weitere Gründe zur Ablehnung
sonstige Gründe: die Geschäftsordung, nicht öffentliche Sitzung ...

Durch "kurzfristige" Informationen wird die Teilnahme weiter erschwert.

VG Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

genau diese "Ausreden" sind es, die überhaupt nicht gelten. Jede Geschäftsordnung muß die Teilnahme der Beteiligten an einem Verfahren zulassen. Und wir sind Beteiligte. Ja, Corona lasse ich etwas gelten, aber diese Problematik gibt es seit ich in diesem Forum tätig und das sind schon fast 20 Jahre und in denen waren immer wieder diese Argumente zu hören. Übrigens: Wenn Du Widerspruch einlegst, kannst Du Deine Teilnahme an der Ausschußsitzung bereits mit einfordern. Dann kann es keine kurzfristige Ablehnung geben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ich werde diese Situation vor Gericht zur Sprache bringen wollen...

Viele Klageverfahren wäre möglicherweise verhindert worden... könnte man sich beim Widerspruchs- und Rentenausschuss vertreten.

Schönen Advent
VG Forstwirt
 
Liegt der Widerspruch doch schon abgetippt bei der Ausschussitzung vor
und muss nur noch unterschrieben werden oder ?
wobei wenn möglich der gedruckte Vor- und Zu- Name der Widerspruchsführer in der Regel fehlt
und diese mit einem nicht erkennbaren Kritzelkratzel unterschreiben

@seenixe,
vermutlich hat Dich das auch nicht weitergebracht und die haben unterschrieben ?

@All
die Namen (Versicherter / Arbeitgeber) weclhe unterschreiben müßten öffentlich bekannt gegeben
werden und mit Statistiken versehen werden
den Betroffenen UO ist dieser Betrug zu diesem Zeitpunkt doch noch überhaupt nicht klar

@Forstwirt
sind Deine Bescheide / Widerspruchsbescheide über gedrucktem Vor und Zunamen unterschrieben worden
und für Dich erkennbar ?
 
@ Impf2010

die Widerspruchsbescheide schickt die BG,
welche die Rechtsbelehrung enhalten um die Klage vor Gericht zu starten
unterschrieben wurde der Bescheid einzig vom Vorsitzenden des Widerspruchsausschusses ohne Vornamen
(geduckt und handschriftlich)

VG Forstwirt
 
Hallo,

nein, der Widerspruchsbescheid wurde nicht nur abgesegnet, sondern (weil ich ja nun schon mal da war) diskutiert und auch in den Unfallfolgen angepasst. Was allerdings nicht bedeutet, dass die MdE höher war, aber die Unfallfolgen wurden erweitert, was sich später dann auch ausgewirkt hat. Es folgte dann ein 10 jähriges Verfahren vor dem SG und dem LSG.

Gruß von der Seenixe
 
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