Hallo,
das Land Hessen hat eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, mit der für bisher gerichtskostenfreie Verfahren am Sozialgericht (SG) eine Gebühr fällig werden soll.
Hier der vollständige Artikel.
Was ist der Hintergrund:
Ein eindrucksvolles und anschauliches Beispiel, um welche Personengruppe es geht, zeigt eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 12.02.2015, Az. B 10 ÜG 8/14 B). In dem Fall hat ein Strafgefangener allein im Jahr 2014 beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in 138 Verfahren Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer beantragt, pro Verfahren wollte er 1.200 Euro, insgesamt also 165.600 Euro. Das LSG hatte die Klagen ohne ordentliches Verfahren als "haltlos" und "rechtsmissbräuchlich" angesehen und die Verfahren ohne weitere Bearbeitung ausgetragen. Am BSG haben wir diese Entscheidung aufheben müssen. Das zeigt auch, dass den Gerichten gerade im Umgang mit solchen Klägern leider formelle Fehler unterlaufen. Zuvor hatte es derselbe Kläger von 2005 bis 2012 geschafft, das SG Karlsruhe mit ca. 660, das LSG Baden-Württemberg mit 1240 und das Bundessozialgericht immerhin noch mit 260 Verfahren zu beschäftigten - gerichtskostenfrei.
Mal sehen, wie die Diskussion weitergeht.
Gruß von der Seenixe
das Land Hessen hat eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, mit der für bisher gerichtskostenfreie Verfahren am Sozialgericht (SG) eine Gebühr fällig werden soll.
Hier der vollständige Artikel.
Was ist der Hintergrund:
Ein eindrucksvolles und anschauliches Beispiel, um welche Personengruppe es geht, zeigt eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 12.02.2015, Az. B 10 ÜG 8/14 B). In dem Fall hat ein Strafgefangener allein im Jahr 2014 beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in 138 Verfahren Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer beantragt, pro Verfahren wollte er 1.200 Euro, insgesamt also 165.600 Euro. Das LSG hatte die Klagen ohne ordentliches Verfahren als "haltlos" und "rechtsmissbräuchlich" angesehen und die Verfahren ohne weitere Bearbeitung ausgetragen. Am BSG haben wir diese Entscheidung aufheben müssen. Das zeigt auch, dass den Gerichten gerade im Umgang mit solchen Klägern leider formelle Fehler unterlaufen. Zuvor hatte es derselbe Kläger von 2005 bis 2012 geschafft, das SG Karlsruhe mit ca. 660, das LSG Baden-Württemberg mit 1240 und das Bundessozialgericht immerhin noch mit 260 Verfahren zu beschäftigten - gerichtskostenfrei.
Mal sehen, wie die Diskussion weitergeht.
Gruß von der Seenixe