Hallo, Leute.
Mittlerweile haben sich weitere Fragen ergeben, die für die gutachterliche Bewertung eine hohe Relevanz haben:
1.) Darf eine Viszeralchirurgin (spezialisiert auf den Bauchraum), die in handchirurgischen Belangen nach eigener Aussage völlig unerfahren ist, eine komplizierte und schwere Fingerverletzung überhaupt eigenständig behandeln, nur, weil sie als Durchgangsärztin fungiert? Und dann noch ein Kontrollröntgen in der (zunächst verweigerten!) Nachuntersuchung ablehnen, obwohl die intensiven Beschwerden und Schmerzen mit einer sehr ernsten Mittelgelenksverletzung zusammenhängen?
2.) Besteht in einem solchen Fall nicht auch die medizinische wie juristische Verpflichtung, mich sofort an einen Handchirurgen weiter zu verweisen?
3.) Es wurde lediglich nach "Erster Hilfe Manier" behandelt, also mit einer provisorischen Einwegschiene, die das verletzte Gelenk nur zur Hälfte und äußerst unzureichend stützte und mit einer sich schnell lockernden Mullbinde um den Finger gebunden war; dabei war die hohe Brisanz der Verletzung bereits nach der ersten Röntgenaufnahme mehr als deutlich! Juristisch relevant?
4.) Die offensichtliche Fehlerhaftigkeit dieser Behandlung wurde mir kurz vor der erst dadurch notwendig gewordenen sehr riskanten weil komplizierten Revisionsoperation von dem Operateur selbst und zweien seiner Kollegen bestätigt, die sich zudem auch über das negative Verhalten dieser Ärztin sehr wunderten - auf Anfrage erhielten sie von dieser Ärztin keine Stellungnahme, keine Begründung, nichts! Juristisch relevant?
5.) Laut D-Ärztin hätte ich ja angeblich jederzeit die Möglichkeit gehabt, "nach Belieben" einen anderen Arzt zu konsultieren - jedoch ohne jegliche, weiterführende Informationen über den Verletzungsstatus. Eine mündliche oder schriftliche Aufklärung über die Behandlung, ihre Alternativen und vor allem die möglichen Langzeitfolgen der Verletzung fand nicht statt! Mir wurde nur die Eingangsdiagnose selbst in aller Kürze schriftlich attestiert, nicht ohne den Vermerk "weitere ärztliche Behandlung unnötig" und "arbeitsfähig"! Und tatsächlich wurde ich daraufhin von den Ärzten der Rehaklinik (Neurologen, Allgemeinärzte, Psychologen...) auch nicht weiter an dieser äußerst schmerzhaften Fingerverletzung behandelt; um die nötigen Verbandswechsel und die Überweisung zu dem (auch hier zunächst verweigerten...) Kontrolltermin mußte ich unter gröbster Androhung ernster, juristischer Schritte wie ein Berserker kämpfen! Einziger Ratschlag dieser Ärzte an mich: "Passen Sie auf Ihren Finger auf". Zudem wußten die Pflegekräfte der Rehaklinik nicht mal ansatzweise, wie eine solche Verletzung richtig zu versorgen sei; ein Pfleger sagte zu mir sogar: "Mit der Mullbinde (!) können Sie sogar schwimmen gehen, die hält trotzdem, außerdem ist es ja keine offene Wunde". Daß es eine einfache Erste-Hilfe-Mullbinde aus sehr saugfähigem Baumwollgewebe und eine Gelenksverletzung, die absolut nicht bewegt werden durfte, z. B. durch eine nasse und deshalb verrutschte und gelockerte Mullbinde, war, ignorierte der völlig! Die Ärzte beließen es schlußendlich dabei; es gab keine weiterführende Diagnostik und Behandlung durch einen Facharzt, einen Handchirurgen, eine Überweisung wurde mir auch auf mein Verlangen hin nicht ausgestellt. "Austherapiert" hieß es und mein besorgtes Verhalten sei "nur eine hysterische Streßreaktion"! Die Überweisung bekam ich daher erst nach meiner Rückkehr durch meinen Hausarzt ausgehändigt, der im übrigen mehr als entsetzt über diese Vorgänge war. Juristisch relevant?
6.) Fünf Tage vor der Operation konsultierte ich die Notaufnahme der BG-Klinik in LU-Oggersheim wegen unerträglicher Schmerzen; nach fast neun (9) Stunden Wartezeit erschien gegen 22:00 Uhr ein junger Assistenzarzt, der mich untersuchte und die aktuelle Röntgenaufnahme nur kurz überflog - dann versuchte er, den Finger ohne (!) Betäubung mit aller Gewalt wieder einzurenken; der Schmerz hat mich fast umgehauen, ich konnte nur noch verkrampft keuchen. Nach ca. einer Minute, vier vergeblichen Versuchen und einem Blick in mein vor Schmerz verzerrtes Gesicht, ließ er dann endlich erfolglos von meinem Finger ab. Ich sackte in meinem Stuhl erst mal zusammen und nahm ein Betäubungsmittel (Analgetikum; Voltaren Resinat) ein, daß erst ca. 20 Minuten später zu wirken begann. Als ich den "Arzt" danach zur Rede stellen wollte, huschte der schnell in einem der Klinikflure davon und eine Krankenschwester rief mir ein Taxi. Die in dieser Nacht verursachten, stechend-reißend-brennenden Schmerzen in der halben Hand hielten bis zum Zeitpunkt der Operation unverändert an. Ich vermute stark, daß die verletzten Gelenkstrukturen dabei ursächlich noch weiter geschädigt wurden! Juristisch relevant?
7.) Oder sind ausschließlich schriftlich belegte Fakten für den Gutachter relevant? Oder laufe ich Gefahr, aufgrund meines "Live"-Protokolls bzw. Tagebuchs als Querulant eingestuft und nicht ernst genommen zu werden? Das Ganze wird sicher in ein mieses Schachspiel ausarten, da es ja letztlich um den Mythos des "Halbgottes in Weiß" und, wie immer, um sehr viel Geld geht. Was sollte ich also in jedem Falle beachten bzw. vermeiden?
Ich bin euch für alle Tips, Ratschläge und Erfahrungsschilderungen sehr dankbar!
A bientot
Etienne
Mittlerweile haben sich weitere Fragen ergeben, die für die gutachterliche Bewertung eine hohe Relevanz haben:
1.) Darf eine Viszeralchirurgin (spezialisiert auf den Bauchraum), die in handchirurgischen Belangen nach eigener Aussage völlig unerfahren ist, eine komplizierte und schwere Fingerverletzung überhaupt eigenständig behandeln, nur, weil sie als Durchgangsärztin fungiert? Und dann noch ein Kontrollröntgen in der (zunächst verweigerten!) Nachuntersuchung ablehnen, obwohl die intensiven Beschwerden und Schmerzen mit einer sehr ernsten Mittelgelenksverletzung zusammenhängen?
2.) Besteht in einem solchen Fall nicht auch die medizinische wie juristische Verpflichtung, mich sofort an einen Handchirurgen weiter zu verweisen?
3.) Es wurde lediglich nach "Erster Hilfe Manier" behandelt, also mit einer provisorischen Einwegschiene, die das verletzte Gelenk nur zur Hälfte und äußerst unzureichend stützte und mit einer sich schnell lockernden Mullbinde um den Finger gebunden war; dabei war die hohe Brisanz der Verletzung bereits nach der ersten Röntgenaufnahme mehr als deutlich! Juristisch relevant?
4.) Die offensichtliche Fehlerhaftigkeit dieser Behandlung wurde mir kurz vor der erst dadurch notwendig gewordenen sehr riskanten weil komplizierten Revisionsoperation von dem Operateur selbst und zweien seiner Kollegen bestätigt, die sich zudem auch über das negative Verhalten dieser Ärztin sehr wunderten - auf Anfrage erhielten sie von dieser Ärztin keine Stellungnahme, keine Begründung, nichts! Juristisch relevant?
5.) Laut D-Ärztin hätte ich ja angeblich jederzeit die Möglichkeit gehabt, "nach Belieben" einen anderen Arzt zu konsultieren - jedoch ohne jegliche, weiterführende Informationen über den Verletzungsstatus. Eine mündliche oder schriftliche Aufklärung über die Behandlung, ihre Alternativen und vor allem die möglichen Langzeitfolgen der Verletzung fand nicht statt! Mir wurde nur die Eingangsdiagnose selbst in aller Kürze schriftlich attestiert, nicht ohne den Vermerk "weitere ärztliche Behandlung unnötig" und "arbeitsfähig"! Und tatsächlich wurde ich daraufhin von den Ärzten der Rehaklinik (Neurologen, Allgemeinärzte, Psychologen...) auch nicht weiter an dieser äußerst schmerzhaften Fingerverletzung behandelt; um die nötigen Verbandswechsel und die Überweisung zu dem (auch hier zunächst verweigerten...) Kontrolltermin mußte ich unter gröbster Androhung ernster, juristischer Schritte wie ein Berserker kämpfen! Einziger Ratschlag dieser Ärzte an mich: "Passen Sie auf Ihren Finger auf". Zudem wußten die Pflegekräfte der Rehaklinik nicht mal ansatzweise, wie eine solche Verletzung richtig zu versorgen sei; ein Pfleger sagte zu mir sogar: "Mit der Mullbinde (!) können Sie sogar schwimmen gehen, die hält trotzdem, außerdem ist es ja keine offene Wunde". Daß es eine einfache Erste-Hilfe-Mullbinde aus sehr saugfähigem Baumwollgewebe und eine Gelenksverletzung, die absolut nicht bewegt werden durfte, z. B. durch eine nasse und deshalb verrutschte und gelockerte Mullbinde, war, ignorierte der völlig! Die Ärzte beließen es schlußendlich dabei; es gab keine weiterführende Diagnostik und Behandlung durch einen Facharzt, einen Handchirurgen, eine Überweisung wurde mir auch auf mein Verlangen hin nicht ausgestellt. "Austherapiert" hieß es und mein besorgtes Verhalten sei "nur eine hysterische Streßreaktion"! Die Überweisung bekam ich daher erst nach meiner Rückkehr durch meinen Hausarzt ausgehändigt, der im übrigen mehr als entsetzt über diese Vorgänge war. Juristisch relevant?
6.) Fünf Tage vor der Operation konsultierte ich die Notaufnahme der BG-Klinik in LU-Oggersheim wegen unerträglicher Schmerzen; nach fast neun (9) Stunden Wartezeit erschien gegen 22:00 Uhr ein junger Assistenzarzt, der mich untersuchte und die aktuelle Röntgenaufnahme nur kurz überflog - dann versuchte er, den Finger ohne (!) Betäubung mit aller Gewalt wieder einzurenken; der Schmerz hat mich fast umgehauen, ich konnte nur noch verkrampft keuchen. Nach ca. einer Minute, vier vergeblichen Versuchen und einem Blick in mein vor Schmerz verzerrtes Gesicht, ließ er dann endlich erfolglos von meinem Finger ab. Ich sackte in meinem Stuhl erst mal zusammen und nahm ein Betäubungsmittel (Analgetikum; Voltaren Resinat) ein, daß erst ca. 20 Minuten später zu wirken begann. Als ich den "Arzt" danach zur Rede stellen wollte, huschte der schnell in einem der Klinikflure davon und eine Krankenschwester rief mir ein Taxi. Die in dieser Nacht verursachten, stechend-reißend-brennenden Schmerzen in der halben Hand hielten bis zum Zeitpunkt der Operation unverändert an. Ich vermute stark, daß die verletzten Gelenkstrukturen dabei ursächlich noch weiter geschädigt wurden! Juristisch relevant?
7.) Oder sind ausschließlich schriftlich belegte Fakten für den Gutachter relevant? Oder laufe ich Gefahr, aufgrund meines "Live"-Protokolls bzw. Tagebuchs als Querulant eingestuft und nicht ernst genommen zu werden? Das Ganze wird sicher in ein mieses Schachspiel ausarten, da es ja letztlich um den Mythos des "Halbgottes in Weiß" und, wie immer, um sehr viel Geld geht. Was sollte ich also in jedem Falle beachten bzw. vermeiden?
Ich bin euch für alle Tips, Ratschläge und Erfahrungsschilderungen sehr dankbar!
A bientot
Etienne
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