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Ein Unfallopfer?

privat12

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Mai 2018
Beiträge
4
Hallo zusammen, benötige eure Unterstützung bzw. euren Rat.
Folgendes ist passiert:
Meine Schwester fuhr mit ihrem Schwager in einer 30er Zone. Die kamen aus einer Einmündung mit einer leichten Steigung (Hier gilt: Achung! Vorfahrt gewähren). Sie hielt an, um sich eine Übersicht zu verschaffen. Als sie gerade los wollte, ist es auch schon passiert.. Eine andere Autofahrerin fuhr vermutlich mit 40/50/60km/h (kann man mit dem Auge leider nicht abmessen) und die stoßen zusammen.
So gesehen ist meine Schwester schuldig, da sie aus einer Einmündung kommt. Jedoch kann sie sich ja auch nicht in Luft auflösen - Von der anderen Fahrerin kam null reaktion. Sie hätte ausweichen können.. Ging aber wahrscheinlich nicht, weil sie mit ihrem Handy ausstieg. Sie hat wohl schon währed der Fahrt telefoniert.
Das hat meine Schwester sowie der Schwager beobachtet. Wie ist hier die Regelung?
Morgen sind wir beim Gutachter und beim Rechtsanwalt. Jedoch wäre es schön, wenn jemand mir Tipps geben könnte. Oder vielleicht habt ihr Erfahrung damit?
Vielen Dank!
 
hallo,

ohne konkrete frage zielt es wohl darauf ab, ob hier eine teilschuld beim unfallgegner liegt. zwei punkte, die wenig dafür sprechen:
dass die vorfahrt missachtet wurde (ohne dass dies hier grob fahrlässig sein muss), wurde ja nicht bestritten. aber wenn es so unübersichtlich ist, muss man sich ggf einweisen lassen.
Als sie gerade los wollte, ist es auch schon passiert
dieses "gerade los wollte" ist etwas unspezifisch. es wird wohl so sein, dass das fahrzeug schon wieder in vorwärtsbewegung war und somit in den vorfahrtsbereich kam.
dies alles spricht nicht gerade für deine schwester.

die frage einer möglichen unaufmerksamkeit wegen handynutzung ist dagegen problematisch. die beobachtung kann ntürlich als zeugenaussage herhalten; ob und wie das gewertet wird ist nicht vorherzusagen. im zweifel könnte ein verbindungsnachweis klarheit bringen. aber ob das überhaupt gerechtfertigt ist in der abwägung (hier geht es um persönliche daten, die gegen eine geringfügige ordnungswidrigkeit steht) ist erst mal sehr zweifelhaft.

da sicher die genauen umstände und verhältnisse auch eine rolle spielen, wartet einfach die einschätzung des anwalts ab.


gruss

Sekundant
 
Hallo privat12,

ich gehe mal davon aus, dass Du zumindest von einer Schuldteilung ausgehst. Eine hundertprozentige Schuldumkehr ist ausgeschlossen, das kann ich Dir aus meiner langjährigen Berufserfahrung sagen.

Um überhaupt eine Schuldteilung hervorrufen zu können, müsste der Unfallgegnerin eine erhebliche Mitschuld am Unfall nachgewiesen werden. Wenn sie also mit 40 km/h des Weges kam, dann ist diese Geschwindigkeitsübertretung noch keine bedeutsame Geschwindigkeitsübertretung. 60 km/h wäre da schon eher in dem Bereich. Dazu müsste der Unfall aber rekonstruiert werden. Und das kostet.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Guten Morgen Sekundant, guten Morgen RekoBär,

ich danke euch für die Antwort. Dann wird es vermutlich sehr schwer sein, hier eine Teilschuld zu verlangen.
Hätte gern die Fotos vom Unfall gezeigt.
Der Wagen von meiner Schwester (Toyota Aygo) war nicht mehr fahrtüchtig.
Die komplette Stoßstange lag auf dem Boden. Die Scheinwerfer hingen runter und die Tür vom Beifahrer ging nicht mehr auf, weil diese vom Kortflügel eingedrückt wurde. Das Kennzeichen hatte einen Riss von 3-4 cm. Kenne mich leider auch nicht mit Autos aus. Vielleicht lag es an der Qualität? Am Bau? Könnte auch daran liegen, dass die andere Fahrerin mit ihrem Audi A4 (Robust) ohne auszuweichen in sie hinengefahren ist?
Beim Audi war auf der rechten Seite der Kortflügel eingedrückt und dadurch hing die Motorhaube 2-3 cm oben.

Ein kleiner Teil vom Audi hat den Toyota vernichtet. Und das mit 30km/h?

Die Fahrerin vom Audi A4 hat sich mit einem Krankenwagen abholen lassen, da sie mit der Nase am Lenkrad aufgeprallt ist und ihr Nacken eingeknickt wurde.

Das mit 30km/h? Ab wann sollten die AirBags aufspringen?

Ich selbst hatte auch mal einen Unfall. Bin mit 25-30km/h einem Verkehrsteilnehmer draufgefahren. Der Schaden von beiden Seiten: Stoßstangen eingedrückt.

Daher kann ich so vieles nicht verstehen. Hoffe, dass wir einen guten Anwalt finden.

Vielen Dank.
Gruß
 
Hallo und willkommen im Forum.

Ich kann mir die Unfallsituation novh nicht richtig vorstellen, denn du schreibst, die Beifahrertür des angefahrenen Kfz Toyota = Tür rechts sei beschädigt, ebenso der rechte Kotflügel des Kfz Audi.
Hat sich eines der Autos gedreht?
Meine Überlegung ist, dass - wenn ich die Vorfahrt missachte und ein von rechts kommendes Auto mich anfährt - normalerweise (und ohne Drehung) die rechte Seite meines Autos beschädigt wäre und die linke Seite des Unfallgegners.

LG
 
Hallo privat12,

wann ein Airbag aufgeht und wann nicht, hängt von einigen Faktoren ab. Einen Rückschluss auf die mindestens gefahrene Geschwindigkeit zu ziehen im Zusammenhang mit dem Aufgehen oder Nichtaufgehen des Airbags ist zu wage. Viel mehr Aufschluss gibt das Beschädigungsbild an beiden Fahrzeugen und die Endstellung beider Fahrzeuge.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo HWS-Schaden,

meine Schwester kam von rechts und wollte nach links abbiegen. Die Audi-Fahrerin musste wohl an 2 (rechts) parkenden Autos vorbei. Somit war sie auf der Gegenfahrbahn. Da meine Schwester schon fast auf der Gegenfahrbahn gewesen ist, hat die Audi Fahrerin die koplette Front mitgenommen.
Dabei wurde der Kortflügel eingedrückt, verschoben, sodass die Beifahrertür nicht mehr aufging.

Hoffe, dass ich es nun besser beschreiben konnte. Es ist sehr schwer, schriftlich die Situation dazustellen:/

Wenn die Audi Fahrerin tatsächlich so schnell gefahren ist, hat man doch keine Chance mehr. Egal was man tut.
 
Hallo privat12,

wann ein Airbag aufgeht und wann nicht, hängt von einigen Faktoren ab. Einen Rückschluss auf die mindestens gefahrene Geschwindigkeit zu ziehen im Zusammenhang mit dem Aufgehen oder Nichtaufgehen des Airbags ist zu wage. Viel mehr Aufschluss gibt das Beschädigungsbild an beiden Fahrzeugen und die Endstellung beider Fahrzeuge.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)


Vielen Dank für die Antwort :)
Versuchen es auch gerade mit der Versicherung zu klären. Aber die scheinen keine Ahnung zu haben.
Die Schadensabteilung sagte, dass wir uns diesbezüglich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen sollen und anschließend eine schrifliche Aussage zusenden sollen.
Höre ich zum ersten Mal.
Sobald ich einen Schaden meiner Versicherung melde, kümmert sich diese ja um alles weitere?
Oder habe ich da eine neue Regelung verpasst?
 
Hallo Privat,

hast du einen Anspruch gegen einen Haftpflichtgegner, dann musst du deine Ansprüche bei dessen Versicherung geltend machen, das ist üblich und normales Vorgehen. - Ich glaube mit: die haben keine Ahnung - da liegt bei Dir ein Denkfehler vor.

Der Unfallgegner macht dasselbe bei deiner Haftpflicht. Deshalb tauscht man ja vor Ort auch die Daten aus. Du willst was von denen, der Gegner von deiner Versicherung.

Wer, wie Schuld hat, lässt sich oft vor Ort nur ahnen ohne genaues zu wissen. Ob die Gegnerin noch telefoniert hat oder nach dem Aufprall vor Schreck sofort mit Handy Hilfe holen wollte, ist doch nur Spekulation, oder habt ihr andere Zeugen, als die direkten Beteiligten?

Die Geschwindigkeit beim Aufprall kann ein Sachverständiger an den Schäden der Fahrzeuge eingrenzen. Dazu kommen oft auch noch die Aufnahmen der Polizei mit den Bremsspuren.

Normalerweise werden dann die Ansprüche von den Versicherungen jeweils geprüft und ein "Vorschlag" zur Abwicklung gemacht. Bist du damit nicht einverstanden, dann kannst du die Entscheidung der Versicherung per Gericht überprüfen lassen.

Also Schritt für Schritt - ersteinmal habt ihr Glück gehabt - keine Knochenbrüche - keine schwerwiegenden Verletzungen. Ärgerlich ist es doch - und man hätte gerne sich die nervenaufreibenden Schreiben der abwiegelnden Gegenseite und deren Beschuldigungen erspart.

Sucht Euch einen Verkehrsanwalt, der kann Einsicht in die Polizeiakten nehmen und Euch aufklären, wie er aus seiner Erfahrung den Fall und dessen Abwicklung sieht. Dann wisst ihr besser Bescheid. Hoffentlich habt ihr eine Rechtschutzversicherung, wenn nicht, lohnen sich die 100-200€ Erstberatung bei einem Anwalt auf jeden Fall.

LG Teddy
 
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