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Ein paar Fragen, vielleicht kann jemand helfen

Bea*

Neues Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2013
Beiträge
3
Hallo,
ich bin die Bea und meinem Mann wurde von einem Auto die Vorfahrt genommen. Er selber ist Motorroller gefahren. Wir haben sofort einen Anwalt eingeschaltet weil mein Mann auch Verletzungen hat. Mittelhandbruch, Rippenbruch etc. Der Unfall ist jetzt 6 Wochen her und mein Mann hat noch nicht ein mal den Sachschaden ersetzt bekommen, der Anwalt sieht das gelassen, dass sein nunmal immer so. Da kann man nichts machen außer klagen und dann dauert es noch länger. Ist das so? Der Roller war 2 Monate alt, sozusagen nagelneu, und der Gutachter hat den Totalschaden im Wert von 4000 Euro schon vor über 4 Wochen festgestellt.

Des weiteren möchte die Berufsgenossenschaft (war ein Wegeunfall) Einblick in sämtliche Arztberichte haben. Soll man dem Zustimmen? Vom Anwalt kann ich da leider keine brauchbare Antwort erwarten, der sagt nur, das wir das entscheiden müssen.

Den Anwalt wechseln geht nicht mehr, oder?
Wir fühlen uns total allein gelassen, weil er sich auch überhaupt nie rückmeldet. Wir haben am Freitag bei im angerufen und halt nur die Antwort mit der Klage bekommen.

Lieben Dank fürs Lesen und auch für Eure Antworten

Bea*
 
Hallo Bea.
Zuerst einmal tut es mir Leid was Dir und deinem Mann widerfahren musste.

Alle Fragen könnte dir sicher auch euer Versicherungsfachmann eures Vertrauens beantworten. Doch nun bist du hier.
Zur Dauer und zur Regulierung des Schadens durch die gegnerische Versicherung kann man nur darauf schliessen, dass die Akte von Seiten der ermittelnden Polizeibehörde noch nicht frei ist was sicherlich begründet ist aufgrund des Personenschadens.
Eine Klage ist hier sicher zu diesem frühen Zeitpunkt freundlich ausgedrückt unsinnig, vom Anwalt sicher nur aus einem Grunde vorgeschlagen doch will ich hier nichts unterstellen.

Die Dringlichkeit der Regulierung des Sachschadens ( Roller) kann man der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch telefonisch oder schriftlich mitteilen, wenn man z.B auf den Roller dringend angewiesen ist. Es kann sogar Nutzungsausfall oder ein Leihfahrzeug geltend gemacht werden. Dazu bedarf es keines Anwalts.
Schadenregulierer sind diesbezüglich sehr häufig verständnisvoll.
Anruf genügt meistens schon.
Die BG kann erst tätig werden wenn alle Informationen vorliegen. Ich würde sofort Akteneinsicht gewähren.
In meinen Augen hat das nur Vorteile weil vieles schneller und unkomplizierter abläuft.

Zum Thema Anwalt wechseln....vom Prinzip her immer....fraglich sind damit verbundene Kosten......ich würde vorher die Kostenfrage abchecken, Info einholen bei.....Rechtsschutzversicherung, neuer Anwalt. alter Anwalt, gegnerische Versicherung. --- In der gleichen Reihenfolge mit immer gleich genanntem Streitwert, Personenschaden ( was ist verletzt) und Sachschaden Roller 4000€.

Den Anwalt würde ich erst einschalten wenn man befürchtet die Eigenmittel.....selbst regeln..... sind ausgeschöpft.
Eine Klage würde ich immer als letzten Ausweg wählen
 
Hallo Bea,

der BG keine allgemeine Schweigepflichtsentbindung erteilen. Nur nach Rücksprache mit Euch.

Wenn die BG etwas möchte, dann soll sie diesbzgl. Kontakt mit Euch aufnehmen.

Auch nicht der gegn. HPV!

Sonst wildern diese beiden in tiefster Vergangenheit was die Krankengeschichten Deines Mannes angeht!

Es interessieren nur die Krankendaten ab dem Unfalldatum und da auch nur diese, die mit dem Unfall etwas zu tun haben!

Viele Grüße

Kasandra
 
Haftpflichtschaden / BG-Sache

Hallo Bea,

nicht jeder Rechtsanwalt kennt sich gleichermaßen im Haftpflicht- und im Sozialversicherungsrecht aus.

Daher wäre es ratsamer sich für die BG-Sache eher einen anderen Anwalt zu nehmen, falls die BG abwehren will und Ihr vor dem SG klagen müßt.

Die BG hat übrigens ein anderes Ziel, als die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Zum einen ist es ein Wegeunfall (falls er als solches anerkannt wird) und zum anderen stehen Rechtsansprüche von Euch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung (HPV) des Unfallgegners im Raum.

Die HPV versucht hier offensichtlich auf Zeit zu spielen. Falls das nicht klappt, werden sie versuchen Deinem Mann eine Mitschuld am Unfall nachzuweisen. Und falls das auch nicht klappt, dafür aber schon einiges an Zeit ins Land gegangen ist und Ihr wahrscheinlich dann immer noch nicht entschädigt wurdet, werden sie versuchen, die Verletzungen mit samt Spätfolgen auf Altersverschleiß zu schieben.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Grüß Dich, Bea,

01
der Ansicht von Kasandra stimme ich zu. Insbesondere die Versicherung des Unfallverurschachers (= gegnerische Kraft-Haftpflichtversicherung) hat keinen Anspruch darauf. Oft wollen sie eine. "Damit der Sachverhalt ermittelt werden kann", sagen sie. Aber es ist nun mal so, dass eine Versicherungs-Aktiengesellschaft nicht der Mildtätigkeit verpflichtet ist. Die will Dividende verdienen. Wenn sie sich also die Arbeit macht, die eigentlich Deine Arbeit ist, dann tut sie das, damit sie mehr Dividende erwirtschaftet. Um das zu tun, sagte der Chef der Allianz-Gruppe auf der Jahreshauptversammlung 2007: "Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit war die Minimierung von SChadensaufwendungen", sprich: Wir zahlen möglichst wenig Entschädigung, damit die Dividende hoch ist.

(Ich kenns. Ich befasse mich hauptberuflich seit 35 Jahren, zweitberuflich seit rd. 12 Jahren mit Unfällen. Übrigens: Die Beiträge von Kasandra finden in der Regel meine fachliche Zustimmung.)

Mit Schweigepflichtsentbindungserklärung wird so lange rumgesucht, bis irgendwas gefunden ist, was als dienen kann, und wenn's eine Ausrede ist. Ausreden wirken ja immerhin nicht selten....


02
Anwaltswechsel:

Es ist dumm, aber: Wenn ihr den Awnalt wechselt, bleibt ihr IN DER REGEL auf Mehrkosten sitzen, wenn man nicht mit Tricks arbeitet.
Der Trick braucht etwas Zeit.

(a) Man kann mal fragen, was er für seine Arbeit bis jetzt verdient hat. Vielleicht zahlt man dieses Lehrgeld ("weg mit Schaden").

(b) Will man das nicht:

Dann schreibt dem ein EINSCHREIBEN (nicht statt dessen: Fax -email - einfache Breife -Anruf), Inhalt (sinngemäß):

Sehr geehretr Herr Rechtsanwalt,

ich habe die Faxen mit der Versichung jetzt dick. Schreiben Sie bitte dem Unfallverursacher an. Er soll den Sachschaden am Roller bis zum (Datum nennen, nimm eines in 17 Tagen, wenn das ein Samstag/Sonntag ist, dann die paar Tage bis einschlisßlich Montag verlängern) bezahlen, und zwar auf meine Kontonummer ......bei der ......Bank eingehend, schließlich hat er den Unfall verursacht, und schreib ihm, dass er sich nicht auf seine Versicherung rauszureden braucht, schließlich ist er der Verursacher.
Eine ev. Schweigepflichtsentbindungserklärung für die BG und die Versicherung widerrufe bitte dort.
Bitte schicke Kopien dieser Schreiben an mich so, dass ich sie bi zum (Datum nennen, nimm 8 Tage) habe.
Mit freundlichen Grüßen...Unterschrift"

Das wird er vermutlich nicht tun. Denn: Das ist völlig unüblich. Dabei ist es völlig korrekt. Denn der Fahrer des Unfalles haftet genau so wie die Versicherung auch! Ist der Halter des Autos nicht der Fahrer, haftet der auch noch. Die drei sind "Gessamtschuldner", das heißt: Du kannst nach Deinem Belieben Dein Geld von jedem der Gesamtschuldner verlangen. Damit bewirkst Du aber nicht, dass auch die anderen Mit-Gesamtschuldner nicht mehr zahlen müssen. Das kannst Du ohne Risiko tun. Dass der Fahrer das Recht hat, von der Versicherung zu verlangen, dass sie ihn wiederum freistellt, das stimmt. Aber das kann Dir wurscht sein. Das sollen Fahrer, halter und Verischerung untereinander ausmachen, das geht Dich nämlich gar nichts an.

Vermutlich lässt der Anwalt die Frist verstreichen.



Falls ja - nächstes Einschreiben am Tag nach Fristablauf:

"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

am .....habe ich gebeten, dass Du den Unfallverursacher bis zum.....zur Zahlung aufforderst. Das bitte ich bis zum (Datum: Wieder 8 Tage ab Briefdatum in der Zukunft), zu erledigen. Die Zahlungsfrist für den Unfallfahrer können Sie natürlich um 8 Tage verlängern. Bitte schicken Sie mir eine Kopie Ihres Schreibens an den Unfallverursacher so, dass die Kopie am (Datum, 10 Tage in der Zukunft ab Briefdatum) in menem Briefkasten ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift."

Wenn er das wieder nicht tut, nächstes Einschreiben:

(Wieder Anrede),

wegen Untätigkeit kündige ich hiermit das Mandat aus wichtigem Grund.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift"


Die Wahrscheinlichkeit, dass er tut, wie von Dir zweimal gefordert, ist offen gestanden statistisch ziemlich hoch. Der Schachzug funktioniert also in der Regel (nicht aber garantiert).


Folge: Er ist in Verzug. Daher ist er schadensersatzpflichtig. Der Schaden besteht in den Mehrkosten für Deinen neuen Anwalt. Er wird zwar eine Rechnung schicken, aber die musst Du dann mit dem neuen Anwalt mal auf der Basis dieses Tricks besprechen. Weshalb - fast hätte ich's vergessen, zu sagen: IMMER von ALLEN Dokumenten, die das Haus verlassen, vorher eine Kopie machst. IMMER und OHNE AUSNAHME!

03
Diesmal suchst Du einen besseren.

Wenn Du lieber jemanden aus Deiner Region hättest: In welchem Landkreis wohnt ihr? Dann findet man da jemanden. Wie, kann ich Dir dann sagen.

Wenn Du einen suchst, von dem man weiß, dass er konsequent in der Unfallopferarbeit steckt: Schau doch mal das Vorstands- und Beiratsteam des Unfall-Opfer-Bayern e.V. durch. Dass die womöglich einige km weg sind, sehe ich nicht als bedeutendes Thema an.

ISLÄNDER










Schreibe bitte den Unfallfahrer an.

Schreib ihm, seine Versicherung habe noch keinen Cent gezahlt, Du .


. (mach Doch mal Nägel

Wenn's zu viel wird, müssen wir es dazu führen, dass in eine Falle geht. Das nier :

Weise De
 
Vielen Dank für Eure Tipps.
Der Rechtsanwalt ist spezialisiert auf Verkehrsrecht. So steht es zumindest an dem Schild der Kanzler.
Also, den Rechtsanwalt haben wir jetzt schon angagiert. Der müsste sich doch darum kümmern, dass die Versicherung jetzt zumindest den Sachschadnen bezahlt oder?
Schmerzensgeld ist dann ja die andere Sache und der MIttelhandbruch und die Rippenbrüche sind ja nun eindeutig auf den Unfall zurückzuführen. Zumal mein Mann vorher noch absolut keine Krankenakte hatte. Er war bisher nur zum Arzt wenn er mal einen schlimmen Schnupfen hatte und dafür einen gelben Schein brauchte. Das war aber auch nur alle zwei Jahr mal. Ich denke daraus kann man nichts drehen.

Aus der Polizeikakte weiß ich (die ist mittlerweile beim RA angekommen), dass der Unfallgegner seine Schuld eingestanden hat.
Von daher auch ja eigentlich kein Problem, oder?

Mittlerweile bin ich wirklich schon nervös. Ab Januar gibt es ja dann auch erst mal nur Krankengeld!

Lieben Dank für alle Eure Mühe
Bea*
 
Vielen Dank Isländer,
das ist jetzt ein guter Tip, damit unser Anwalt mal merkt, dass wir uns nicht ins SChneckenhäuschen verkriechen und von der weiten Welt keine Ahnung haben, vielen Dank! Und wenn die KOnsequenz daraus nur ist, dass er jetzt mal in Gang kommt.

Sag mal, würdest Du den Unfallverursacher anschreiben obwohl ein Anwalt eingeschaltet ist und ihn darauf hinweisen, dass noch nichts bezahlt wurde

Die Sache mit der BG läuf nur direkt über uns, nicht über den Anwalt. wir haben den Anwalt nicht die Vollmacht gegeben, der Versicherung die Erlaubnis nur EInsicht in die Krankenakte zu geben. Meinst Du der machst das einfach so
 
02
Anwaltswechsel:

Es ist dumm, aber: Wenn ihr den Awnalt wechselt, bleibt ihr IN DER REGEL auf Mehrkosten sitzen, wenn man nicht mit Tricks arbeitet.
Der Trick braucht etwas Zeit.

Sehr geehretr Herr Rechtsanwalt,

ich habe die Faxen mit der Versichung jetzt dick. Schreiben Sie bitte dem Unfallverursacher an. Er soll den Sachschaden am Roller bis zum (Datum nennen, nimm eines in 17 Tagen, wenn das ein Samstag/Sonntag ist, dann die paar Tage bis einschlisßlich Montag verlängern) bezahlen, ..
Bitte schicke Kopien dieser Schreiben an mich so, dass ich sie bi zum (Datum nennen, nimm 8 Tage) habe.
Mit freundlichen Grüßen...Unterschrift"

Vermutlich lässt der Anwalt die Frist verstreichen.

...
...wegen Untätigkeit kündige ich hiermit das Mandat aus wichtigem Grund.

ISLÄNDER

Hallo Isländer,
mit das o.g. vorgehen müsste der Mandant dem Anwalt gegenüber aber weisungsbefugt sein und das auch im Bezug darauf wie er handelt.

Die Meinung ist weit verbreitet, man sein Auftraggeber und weisungsbefugt...
...andererseits habe ich, auch schon schriftlich von einem Anwalt, die Antwort bekommen dass die Weisungsbefugnis da endet wie er ein Ziel erreicht; da er der Fachmann ist und auch für Fehler haftet!

Ich hab die Frage auch schonmal hier im Forum gestellt...
...leider ohne wirkliche Antwort zu bekommen.

Kennst du dich mit der Problematik aus und kannst Vorschriften, Urteile oder irgendeinen anderen Hinweis nennen wo dieses geregelt ist?

VG DH
 
Liebe(r) DieHard,

01
die Überlegung dieses Tricks geht so:

Grundsätzlich berät der Anwalt den Mandanten, wem gegenüber vorgegangen wird, wenn der Auftrag erteilt wird. Dabei nimmt man als Gegner immer auch den Unfallfahrer auf. Das tut man, damit man -wenn es Streit um den Unfallhergang gibt- nicht in folgende Falle geht:

Geschädigte(r) klagt gegen nur die Kraft-Haftpflichtversicherung des Gegners. Versicherer schildert einen Unfallablauf, der Mithaftung enthält, und hat auch einen Zeugen, nämlich den Fahrer! Das will man nicht. Damit der nicht Zeuge sein kann, wird er mitverklagt.

Deshalb enthält der ursprüngliche Auftrag regelmäßig auchd as Vorgehen gegen den Fahrer. Und diesen Auftrag hat der Anwalt auch angenommen. Dann muss er ihn ausführen. Wenn er damit in Verzug gerät, und auch auf eine weitere Mahnung nichts tut, dann trägt er Verschulden daran, dass der Mandant einen anderen Anwalt braucht.
Wer in Verzug gerät, trägt den Verzugsschaden (§§ 286, 288 IV BGB).

02
Es gibt eine andere Spielart. Ein Anwalt schreibt die Versicherung an, immer wieder, die denken nicht daran, zu reagieren. Wechselt deswegen der Mandant den Anwalt, wird der Versicherer die Mehrkosten nicht tragen wollen: Er nennt es Schadenstreiberei, § 254 BGB. "I wo", kann man dann antworten, "ich kann beweisen, dass der Anwalt nicht die Durchsetzungkraft hatte, sich gegen Euch durchzusetzen. Beweis: Die zahlreichen Schreiben, die ihr ja nicht mal ignoriert habt! Was soll denn ein vernünftiger Mensch dann sonst tun, als zu einem zu wechseln, der die juristische Reitgerte tüchtiger schwingt?" Vor vielen Jahren ist mir der Fall begegnet. Die gegnerische Versicherung hat nach zähem Ringen und Zähneknirschen auch ohne Klage bezahlt.

03
Ich gebe zu: Es ist schwer, Mehrkosten durch Anwaltswechsel durchzudrücken.
Da ist noch einiges in der Jurisprudenz ungeklärt.

ISLÄNDER
 
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